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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung

Vom 16. April 2006
(eBAnz AT23 2006 V1 vom 16.04.2006)


Die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2006 (eBAnz AT22 2006 V1) ist wie folgt zu berichtigen:

§ 12 ist wie folgt zu fassen:

alt neu
§ 12

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 20. August 2006 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

 " § 12

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. * Sie tritt mit Ablauf des 20. August 2006 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

_____

*) Amtlicher Hinweis: Die Verordnung ist nach ihrem ursprünglichen § 10 Satz 1 (Verordnung vom 19. Februar 2006 [eBAnz AT8 2006 V1]) am 21. Februar 2006 in Kraft getreten."

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