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Änderungstext
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
Vom 16. April 2006
(eBAnz AT23 2006 V1 vom 16.04.2006)
Die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2006 (eBAnz AT22 2006 V1) ist wie folgt zu berichtigen:
§ 12 ist wie folgt zu fassen:
| alt | neu |
| § 12
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 20. August 2006 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. |
" § 12
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. * Sie tritt mit Ablauf des 20. August 2006 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. _____ *) Amtlicher Hinweis: Die Verordnung ist nach ihrem ursprünglichen § 10 Satz 1 (Verordnung vom 19. Februar 2006 [eBAnz AT8 2006 V1]) am 21. Februar 2006 in Kraft getreten." |
(Stand: 24.03.2021)
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