Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMUV

Vom 1. April 2026
(BGBl. I vom 16.04.2026 Nr. 101)


Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit verordnet, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131), aufgrund

Artikel 1
Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMUV

Die Besondere Gebührenverordnung BMUV vom 30. Juni 2021 (BGBl. I S. 2334), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 247) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird durch folgende Überschrift ersetzt:

alt neu
BMUVBGebV - Besondere Gebührenverordnung BMUV
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
"BMUKNBGebV - Besondere Gebührenverordnung BMUKN
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich".

2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Der Punkt nach Nummer 15 wird durch ein Komma ersetzt.

b) Nach Nummer 15 werden folgende Nummern 16 und 17 eingefügt:

"16. Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV),

17. Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)."

3. Die Anlage wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu Abschnitt 15 folgende Angaben eingefügt:

"Abschnitt 16
Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)

Abschnitt 17
Verordnung zur Festlegung weitere Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)".

b) Nach Abschnitt 15 werden folgende Abschnitte 16 und 17 eingefügt:

"Abschnitt 16
Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)

Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren oder Auslagen
in Euro
1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
1.1 Vorläufige Anerkennung einer Zertifizierungsstelle nach § 43 der 37. BImSchV 1.190,00 - 1.780,00
1.2 Endgültige Anerkennung einer Zertifizierungsstelle nach § 31 Absatz 1 der 37. BImSchV 2.230,00 - 11.000,00
1.3 Nachträgliche Erteilung von Auflagen bei endgültig anerkannten Zertifizierungsstellen nach § 31 Absatz 3 der 37. BImSchV Nach Zeitaufwand
1.4 Kosten für Dienstreisen
2 Überwachung von Zertifizierungsstellen
2.1 Basisbetrag pro Kontrolle einer Zertifizierungsstelle (Office Audit) im Rahmen der Überwachung von Zertifizierungsstellen nach § 42 Absatz 1 der 37. BImSchV 3.770,00
2.2 Basisbetrag pro Begleitung einer Vor-Ort-Kontrolle einer Zertifizierungsstelle bei einer Schnittstelle oder einem Lieferanten im Rahmen der Kontrolle nach § 38 Absatz 1 Satz 1 der 37. BImSchV, auch im Fall einer Fernbegutachtung (Witness-Audit) 725,00
2.3 zuzüglich je angefangenem Prüfungstag 297,00 - 1.190,00
2.4 Kosten für Dienstreisen
3 Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
3.1 Selbstvornahme der Kontrolle einer zertifizierten Schnittstelle oder eines zertifizierten Lieferanten nach § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der 37. BImSchV 3.770,00
3.2 zuzüglich je angefangenem Prüfungstag 297,00 - 1.190,00
3.3 Kosten für Dienstreisen
4 Nutzung der elektronischen Datenbank nach § 16 Absatz 6 Satz 1 der 37. BImSchV
4.1 Erstregistrierung (Kosten für die Erstanmeldung sowie Schulung) 51,85
4.2

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.04.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion