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Regelwerk

Änderungstext:Einfügungen ,Streichungen

Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes
zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze
(EGInsÄndG)

Vom 19. Dezember 1998
(BGBl. I 1998 S. 3836)



...

Artikel 4
Änderung des Umweltauditgesetzes

§ 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstrabe a

(2) Für die Zuverlässigkeit bietet in der Regel derjenige keine Gewähr, der

  1. wegen Verletzung der Vorschriften
    1. des Strafrechts über Eigentums- und Vermögensdelikte, Urkundenfälschung,KonkursdelikteInsolvenzstraftaten, gemeingefährliche Delikte und Umweltdelikte,

...

Artikel 12

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft

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