Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung
der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Vom 6. September 2002
(BGBl. I Nr. 64 vom 10.09.2002 S. 3508)



Auf Grund des § 11 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung des Umweltgutachterausschusses:

Artikel 1
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Die UAG-Zulassungsverfahrensverordnung vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1841), geändert durch die Verordnung vom 14. August 1998 (BGBl. I S. 2200), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
2. für welche gewerblichen und nichtgewerblichen Unternehmensbereiche ( § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes) die Zulassung begehrt wird, "2. für welche Zulassungsbereiche ( § 2 Abs. 4 des Umweltauditgesetzes) die Zulassung begehrt wird,".

b) In Absatz 1 Nr. 3 und 4 und Absatz 2 Nr. 7 wird jeweils das Wort "Unternehmensbereiche" durch das Wort "Zulassungsbereiche" ersetzt.

c) In Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe b wird das Wort "Betriebsbeauftragter" durch das Wort "Beauftragter" ersetzt.

d) In Absatz 1 Nr. 9 wird das Wort "Unternehmen" durch das Wort "Organisationen" ersetzt.

e) In Absatz 2 Nr. 8 wird die Angabe " § 13" durch die Angabe " § 38 Abs. 2" ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
2. ein Organigramm mit ausführlichen Angaben über die Strukturen und Verantwortungsbereiche innerhalb der Organisation sowie eine Erklärung über den Rechtsstatus, die Besitzverhältnisse, die Stellung innerhalb eines Unternehmenskonzerns und die Finanzierungsquellen,  "2. ein Organigramm im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Umweltauditgesetzes,".

b) In Absatz 2 Nr. 3 wird der Punkt hinter dem Wort "Anstellungsverhältnisses" durch das Wort "und" ersetzt.

c) Nach Absatz 2 Nr. 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:

"4. ein Nachweis im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Umweltauditgesetzes."

3. In § 3 Satz 2 wird das Wort "Unternehmensbereiche" durch das Wort "Zulassungsbereiche" ersetzt.

4. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "aus der beruflichen Tätigkeit des Umweltgutachters" durch die Wörter "hinsichtlich praktischer Probleme aus der beruflichen Tätigkeit eines Umweltgutachters" ersetzt.

b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 13.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion