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KAS-20 - Leitfaden - Kompetenzen bezüglich menschlicher Faktoren im Rahmen der Anlagensicherheit (Betreiber, Behörden und Sachverständige)
Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Vom 29. Juni 2011
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildetes Gremium.
Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.
Anmerkung:
Dieses Werk wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen der Verfasser und der Auftraggeber keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können daher keine Ansprüche gegenüber dem Verfasser und/oder dem Auftraggeber gemacht werden.
Dieses Werk darf für nichtkommerzielle Zwecke vervielfältigt werden. Der Auftraggeber und der Verfasser übernehmen keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Vervielfältigung oder mit Reproduktionsexemplaren.
1 Einleitung
Der vorliegende Leitfaden zielt darauf ab, die zur Gewährleistung der Anlagensicherheit (d.h. Sicherheit von Betriebsbereichen und deren Anlagen) erforderlichen Kompetenzen im Bereich menschlicher Faktoren sicherzustellen sowie Wege zum Erwerb und Erhalt dieser Kompetenzen aufzuzeigen.
1.1 Aufgabenstellung
In ihrer 9. Sitzung am 9. Juni 2008 beschloss die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) die Vergabe eines Gutachtens zum Thema "Kompetenzanforderungen im Bereich menschlicher Faktoren (MF) für die verfahrenstechnische Industrie". Nach Ausschreibung und Vergabe wurde das Gutachten von der TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG [1] am 08. April 2009 vorgelegt und auf der Website der KAS veröffentlicht.
In ihrer 13. Sitzung am 17. Juni 2009 beauftragte die KAS ihren Arbeitskreis Menschliche Faktoren (AK-MF), zur Verbesserung der Anlagensicherheit einen Leitfaden "Kompetenzen bezüglich menschlicher Faktoren im Rahmen der Anlagensicherheit (Betriebsbereiche, Behörden und Sachverständige)" auf der Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens [1] der TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG unter besonderer Berücksichtigung von Praxisbeispielen auszuarbeiten.
1.2 Anwendungsbereich und Zielsetzung des Leitfadens Problemabgrenzung und Zielgruppen des Leitfadens
Menschliche Faktoren spielen oft eine wesentliche Rolle bei Ereignissen im Sinne der Störfall-Verordnung (Störfällen, Beinaheunfällen und Unfällen (KAS-7 [2], KAS-8 [3], Loccum 43/02 [4] und 10/03 [5])). Daher sind menschliche Faktoren bei Planung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Betriebsbereichen und Anlagen zu berücksichtigen. Weiterhin soll menschlichen Fehlhandlungen vorgebeugt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen bei allen Beteiligten entsprechende Kompetenzen zum Thema "menschliche Faktoren und Anlagensicherheit" entwickelt bzw. gestärkt werden. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Sicherheitsverantwortliche. Er macht Empfehlungen zur erforderlichen Kompetenzentwicklung folgender - grundsätzlich zu unterscheidender - Gruppen von Beschäftigten:
Ziel ist es, die Mensch-Maschine- und die Mensch-Organisation-Schnittstellen in der verfahrenstechnischen Anlage so zu gestalten, dass eine sichere Betriebsführung optimal unterstützt wird. Kompetenz beinhaltet dabei kognitive, motivationale, willens- und handlungsmäßige Aspekte.
Darüber hinaus beschreibt der Leitfaden beispielhaft den Qualifizierungsprozess von Betreibern, Behörden und Sachverständigen, d. h. die Vorgehensweisen zur Ermittlung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen nach den üblichen Arbeitsschritten: Bedarfsanalyse, Soll-Ist-Analyse, Aufstellung des Qualifizierungsplanes, Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen, Erfolgskontrolle / Überprüfung des Qualifizierungsprozesses.
Dabei sind die einschlägigen Pflichten der Betreiber und Behörden nach BImSchG sowie die der Grund- und erweiterten Pflichten nach Störfall-Verordnung ( StörfallV) zu beachten.
1.3 Definitionen
1.3.1 Definition menschliche Faktoren
In diesem Leitfaden werden im Sinne der ganzheitlichen Betrachtung der Anlagensicherheit unter menschlichen Faktoren die individuellen und generellen Eigenschaften des Menschen sowie alle organisatorischen, umgebungs- und aufgabenbedingten Faktoren, die den Umgang von Menschen mit einer technischen Anlage beeinflussen, verstanden. Dies betrifft die Gestaltung von Maschinen, von betrieblichen Prozessen und der Arbeitsumgebung; in diesem Leitfaden insbesondere bei Produktion, Verarbeitung, Verwendung und Entledigung sowie bei Transport und Lagerung gefährlicher Stoffe.
Dieses systemische Verständnis von Anlagensicherheit umfasst die Interaktion von Mensch, Technik und Organisation in Anlagen (die Zusammenhänge sind dargestellt in SFK-GS-46 [6]).
1.3.2 Definition Beschäftigte
Unter Beschäftigten im Sinne dieses Leitfadens werden verstanden:
(Stand: 20.08.2018)
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