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KAS-68 Merkblatt - Ereignisse in Abgassystemen
Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
(im September 2024 von der KAS verabschiedet)
(Quelle: www.kas-bmu.de)
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gebildetes Gremium.
Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.
Dieses Werk wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen der Verfasser und der Auftraggeber keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können daher keine Ansprüche gegenüber dem Verfasser und/oder dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
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Nach § 51a Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG) soll die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) gutachtlich Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen.
Erfassung und Auswertung sicherheitsbedeutsamer Ereignisse durch die Kommission für Anlagensicherheit haben das Ziel, Erkenntnisse zum sicheren Betrieb von Anlagen zu gewinnen, um sie zu verbreiten und deren Umsetzung in der Praxis zu ermöglichen. Dadurch sollen ähnliche Ereignisse künftig vermieden und der Stand der Sicherheitstechnik, des technischen Regelwerkes und des Sicherheitsmanagements weiterentwickelt werden.
Bei der Auswertung von Ereignisberichten sind in einigen Fällen Gemeinsamkeiten bezüglich Ursachen, Auswirkungen oder Ereignisart festgestellt worden. Ereignisse mit gemeinsamen Merkmalen wurden zu Schwerpunktthemen zusammengefasst.
Das Merkblatt "Ereignisse in Abgassystemen" basiert auf Erkenntnissen und Vorkommnissen in Leitungen und Leitungssystemen zur Abführung der aus Behältern und sonstigen Komponenten verdrängten Gasphase, welche gegebenenfalls einer Reinigungseinrichtung zugeführt wird.
1 Einleitung
Aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes werden die aus Behältern und sonstigen Komponenten von Prozessanlagen austretenden Gase, Dämpfe und luftgetragenen Feststoffe in der Regel nicht direkt in die Umgebung emittiert, sondern über Rohrleitungen einer Abgas/Abluftreinigungsanlage (beispielsweise Wäscher, Zyklon, Absorptionsanlage, Verbrennungsanlage) zugeführt. Wirtschaftliche und technische Gründe sprechen in der Regel dafür, Abgase und Abluft 1 mehrerer verfahrenstechnischer Apparate zusammenzuführen und gemeinsam zu einer Reinigungsanlage weiterzuleiten.
Mit dem Merkblatt soll für besondere Gefahrenschwerpunkte von Abgassystemen sensibilisiert und auf mögliche Gefahren für Menschen und Umwelt hingewiesen werden.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber sowie an Personen, die bei der Anlagenplanung oder der Erstellung von Sicherheitsbetrachtungen mitwirken, an Behörden, die in das Genehmigungsverfahren von Anlagen eingebunden sind, sowie an die Öffentlichkeit.
Das Merkblatt gibt Hinweise auf die bei der Auslegung von Anlagen zu berücksichtigenden inneren und äußeren Störungen, die im Normalbetrieb oder bei Abweichungen hiervon auftreten können, sowie auf entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, der Nachbarschaft und der Umwelt. Das Merkblatt stellt eine zusätzliche Informationsquelle bei der Auslegung und dem Betrieb von Abgas-/Abluftanlagen dar.
Das Merkblatt geht nicht näher auf rechtlich verpflichtende Aspekte der Abgassysteme (beispielsweise bezüglich des Immissionsschutzes) ein. Diese sind unabhängig von dem Merkblatt in jedem Einzelfall vom Betreiber zu prüfen.
2 Störungsursachen und Auswirkungen
Ereignisse in Abgassystemen können unter anderem zu nicht bestimmungsgemäßen Stofffreisetzungen, Bränden und Explosionen sowie zu exothermen Reaktionen führen.
Nicht bestimmungsgemäße Stofffreisetzungen in die Umgebung können auftreten als Folge von:
Brände und Explosionen können ausgelöst werden durch:
Exotherme chemische Reaktionen sowie Wärmefreisetzungen können die Folge sein von:
Nachfolgend sind beispielhafte Ursachen für Störungen bezogen auf typische Tätigkeiten und Bedingungen im Zusammenhang mit Abgassystemen zusammengestellt. Das Thema "Auslegung" wird im Folgenden nicht immer gesondert genannt, spielt aber bei nahezu allen Punkten eine Rolle.
2.1 An- und Abfahrvorgänge
(Stand: 19.03.2026)
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