LV 23 - Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen
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| Vorwort |
| 1 § 1 Anwendungsbereich |
| 1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? |
| 1.2 Wie ist die BioStoffV im Verhältnis zu den Vorschriften des Mutterschutzes anzuwenden? |
| 1.3 Wie ist die BioStoffV im Verhältnis zu den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes anzuwenden? |
| 1.4 Welche Beschäftigten, die selbst keine Tätigkeiten mit Biostoffen ausüben, fallen in den Anwendungsbereich der BioStoffV? |
| 1.5 Wer sind "andere Personen", die gefährdet werden können? |
| 1.6 Wie ist die BioStoffV im Verhältnis zu den Vorschriften des Gentechnikrechts anzuwenden? |
| 2 § 2 Begriffsbestimmungen |
| 2.1 Was sind humanpathogene Endoparasiten? |
| 2.2 Was sind mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie assoziierte Agenzien? |
| 2.3 Was sind sensibilisierende Wirkungen von Biostoffen? |
| 2.4 Was sind toxische Wirkungen von Biostoffen und welche Biostoffe können den Menschen durch Toxinbildung schädigen? |
| 2.5 In welchen Arbeitsbereichen spielen Biostoffe mit sensibilisierenden und/oder toxischen Wirkungen eine besondere Rolle? |
| 2.6 Was sind Ektoparasiten und welche Ektoparasiten sind den Biostoffen gleichgestellt? |
| 2.7 Was sind technisch hergestellte biologische Einheiten? |
| 2.8 Ist Blut ein Biostoff? |
| 2.9 Was bedeutet die Kennzeichnung (**) bei Biostoffen der Risikogruppe 3? |
| 2.10 Welche Stoffe sind keine Biostoffe im Sinne der Verordnung? |
| 2.11 Wie sind gezielte von nicht gezielten Tätigkeiten zu unterscheiden? |
| 2.12 Wer ist Beschäftigter? |
| 2.13 Zählen ehrenamtlich Tätige zu den Beschäftigten? |
| 2.14 Wer ist Arbeitgeber? |
| 2.15 Warum werden Unternehmer ohne Beschäftigte von der Verordnung erfasst? |
| 2.16 Was ist Fachkunde? |
| 2.17 Was bedeutet "zeitnah" beim Nachweis der beruflichen Tätigkeit? |
| 2.18 Was bedeutet "einschlägige berufliche Tätigkeit" und wie kann diese nachgewiesen werden? |
| 2.19 Wann kann die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sein? |
| 2.20 Welche Fortbildungen/Kurse sind notwendig, um fachkundig zu sein? |
| 2.21 Welche ausländischen Abschlüsse werden bei der Fachkunde anerkannt? |
| 2.22 Was bedeuten die Schutzstufen? |
| 2.23 Was versteht man unter Schutzstufenbereich? |
| 2.24 Welche Tätigkeiten verschiedener Schutzstufen können innerhalb eines Arbeitsbereichs durchgeführt werden? |
| 2.25 Zählen ambulante Pflegedienste zu Einrichtungen des Gesundheitsdienstes? |
| 2.26 Was umfasst die Biotechnologie im Sinne der BioStoffV? |
| 2.27 Was sind infektionsbedingte akute oder chronische Krankheiten? |
| 3 § 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen |
| 3.1 Welche Bedeutung hat die Einstufung des Biostoffs in eine Risikogruppe für die durchzuführenden Tätigkeiten und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen? |
| 3.2 Ist Anhang III der Richtlinie 2000/54/EG verbindlich für den Arbeitgeber? |
| 3.3 Wo sind weitere Informationen zur Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen zu finden? |
| 3.4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein bereits eingestufter Biostoff herabgestuft werden kann? |
| 3.5 Wann muss der Arbeitgeber einen Biostoff selbst einstufen? |
| 4 § 4 Gefährdungsbeurteilung |
| 4.1 Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV durchgeführt werden? |
| 4.2 Was ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln? |
| 4.3 Was bedeutet "fachkundige" Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung? |
| 4.4 Können ausgewählte Aspekte der Fachkunde auf mehrere Personen delegiert werden? |
| 4.5 Verfügen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit über ausreichende branchenspezifische Kenntnisse zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung? |
| 4.6 In welchen Fällen ist eine Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren? |
| 4.7 Was bedeutet "unverzüglich"? |
| 4.8 Welche rechtliche Bedeutung hat die Gefährdungsbeurteilung? |
| 4.9 Welche Anforderungen muss die Gefährdungsbeurteilung bei dem Einsatz von Fremdfirmen erfüllen? |
| 4.10 Sind psychische Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen relevant? |
| 4.11 Was beinhaltet das Substitutionsgebot und wie ist die Substitutionsprüfung durchzuführen? |
| 4.12 Wo findet der Arbeitgeber tätigkeitsbezogene Erkenntnisse? |
| 4.13 Was sind Produkte, die Biostoffe enthalten, die in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind? |
| 4.14 Wie können Art, Dauer und Häufigkeit der Exposition ermittelt werden? |
| 4.15 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 5 § 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung |
| 5.1 Welche Tätigkeiten mit Biostoffen müssen einer Schutzstufe zugeordnet werden? |
| 5.2 Was ist bei der Schutzstufenzuordnung zu beachten? |
| 5.3 Gibt es eine "Schutzstufe 3(**)"? |
| 6 § 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung |
| 6.1 Warum muss für viele Tätigkeitsbereiche keine Schutzstufenzuordnung vorgenommen werden? |
| 6.2 Welche Bedeutung hat das Technische Regelwerk für Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung? |
| 6.3 Was ist mit Bekanntmachungen nach § 19 Absatz 4 BioStoffV gemeint? |
| 6.4 Was ist unter Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten zu verstehen? |
| 6.5 Was ist unter sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu verstehen? |
| 7 § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten |
| 7.1 Welche Dokumentationspflichten bestehen für den Arbeitgeber? |
| 7.2 Was ist ein Biostoffverzeichnis und was ist unter einem Verzeichnis der Beschäftigten zu verstehen? |
| 7.3 Welche Angaben muss das Biostoffverzeichnis in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege einschließlich der ambulanten Pflege mindestens enthalten? |
| 7.4 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 8 § 8 Grundpflichten |
| 8.1 Was ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten? |
| 8.2 Wann und wie sind Biostoffe zu substituieren? |
| 8.3 Was bedeutet das Minimierungsgebot bei Tätigkeiten mit Biostoffen? |
| 8.4 Was ist die "Rangfolge der Schutzmaßnahmen"? |
| 8.5 Was sind belastende persönliche Schutzausrüstungen? |
| 8.6 Was sind "gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse" und wo findet der Arbeitgeber diese? |
| 8.7 Unter welchen Voraussetzungen darf von den Regeln und Erkenntnissen abgewichen werden? |
| 8.8 Wann und wie sind Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen zu überprüfen? |
| 8.9 Für welche Arbeitsbereiche ist ein Technischer Kontrollwert (TKW) zur Wirksamkeitsprüfung festgelegt? |
| 8.10 Was gilt für Heimarbeit? |
| 8.11 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 9 § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen |
| 9.1 Was sind allgemeine Schutzmaßnahmen? |
| 9.2 Was sind allgemeine Hygienemaßnahmen? |
| 9.3 Wie kann die getrennte Aufbewahrung von Privat-, Arbeits- und Schutzkleidung sowie persönlicher Schutzausrüstungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen realisiert werden? |
| 9.4 Wie ist die TRBA 500 für Tätigkeiten mit Biostoffen einzuordnen? |
| 9.5 Was sind spezielle Hygienemaßnahmen und wo sind sie beschrieben? |
| 9.6 Wann sind zusätzlich zu den Hygienemaßnahmen weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich? |
| 9.7 Warum besteht für Arbeitgeber eine grundsätzliche Pflicht zur Auswahl geeigneter und sicherer Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel? |
| 9.8 Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen anzuwenden? |
| 9.9 Welche Pflichten ergeben sich beim Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen? |
| 9.10 Welche Kriterien müssen Transportbehälter für den innerbetrieblichen Transport erfüllen? |
| 9.11 Was gilt, wenn im Rahmen der ambulanten Pflege Tätigkeiten nach BioStoffV stattfinden? |
| 9.12 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen |
| 10 § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie |
| 10.1 Wann muss ein Schutzstufenbereich gekennzeichnet werden? |
| 10.2 Wer darf Zugang zu Biostoffen der Risikogruppen 3 und 4 haben? |
| 10.3 Unterscheidet sich die Fachkunde für Beschäftigte bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 in Abhängigkeit vom Arbeitsbereich? |
| 10.4 Wie kann die für die Fachkunde erforderliche praktische Erfahrung für Tätigkeiten der Schutzstufen 3 oder 4 nachgewiesen werden? |
| Tabelle 1: Beispiel einer möglichen Dokumentation praktischer Erfahrungen für die Beschäftigte oder den Beschäftigten (z.B. M. Musterfrau) |
| 10.5 Welche Funktion hat die Person, die der Arbeitgeber vor Aufnahme von Tätigkeiten in der Schutzstufe 3 oder 4 benennen muss? |
| 10.6 Welche Art von Fachkunde gibt es im Gentechnikrecht (für Tätigkeiten mit Biostoffen)? |
| 10.7 Ist ein Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikrecht der fachkundigen Person nach BioStoffV gleichzusetzen? |
| 10.8 Kann jemand, der gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3(**) durchgeführt hat als fachkundige Person benannt werden? |
| 10.9 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine vom Arbeitgeber benannte Person ihre Fachkunde aufrechterhalten kann? |
| 10.10 Muss die Fachkunde der zu benennenden Person zwingend in einer einzigen Person vereint sein? |
| 10.11 Muss die zu benennende Person dem Betrieb angehören? |
| 10.12 Warum müssen Beschäftigte und die zu benennende Person "zuverlässig" sein? |
| 10.13 Wie ist die Zuverlässigkeit nachzuweisen? |
| 10.14 Was bedeutet "berechtigt" hinsichtlich der Beschäftigten? |
| 10.15 Gelten die Anforderungen an die Fachkunde von Beschäftigten und für eine zu benennende Person auch für Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3, die mit (**) gekennzeichnet sind? |
| 10.16 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen |
| 11 § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes |
| 11.1 Was sind wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren? |
| 11.2 Wie müssen Oberflächen, die desinfiziert werden müssen, beschaffen sein? |
| 11.3 Welche Anforderungen gelten für Oberflächen in Patientenzimmern? |
| 11.4 Wann sind Sicherheitsgeräte einzusetzen? |
| 11.5 Wie müssen medizinische Instrumente beschaffen sein, damit keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht? |
| 11.6 Gibt es Ausnahmen vom Recapping-Verbot? |
| 11.7 Warum müssen gebrauchte medizinische Instrumente mit Schutzeinrichtungen in stich- und bruchsicheren Abwurfbehältern entsorgt werden? |
| 11.8 Was können organisatorische oder technische Ursachen für Verletzungen mit gebrauchten spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten sein? |
| 11.9 Was bedeutet "zeitnah" für die Unterrichtung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen im Sinne von § 11 Absatz 5? |
| 11.10 Gibt es eine Fachkunde nach Infektionsschutz- oder Tierseuchenrecht, die die Voraussetzungen der Fachkunde nach BioStoffV erfüllt? |
| 11.11 Wann muss ein Schutzstufenbereich gekennzeichnet werden? |
| 11.12 Welche Funktion hat die zu benennende Person in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes? |
| 11.13 Wie ist die Fachkunde der zu benennenden Person für Tätigkeiten in Sonderisolierstationen nachzuweisen? |
| 11.14 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 12 § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge (BioStoffV) |
| 12.1 Welche Konsequenz hat die Regelung des § 12 BioStoffV für die Umsetzung der ArbMedVV? |
| 12.2 Wie ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Biostoffen geregelt? |
| 12.3 Was unterscheidet die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach § 14 Absatz 2 BioStoffV und die individuelle Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge? |
| 12.4 Müssen Beschäftigte an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen? |
| 12.5 Müssen Beschäftigte sich untersuchen lassen? |
| 12.6 Ist die mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragte Ärzteschaft verpflichtet, den Arbeitgeber über eine Erkrankung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten zu informieren? |
| 12.7 Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen zu wiederholen? |
| 12.8 Welche Vorsorge ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen mit sensibilisierender oder toxischer Wirkung nach ArbMedVV vorgesehen? |
| 12.9 Gelten die Regelungen der ArbMedVV zur Pflichtvorsorge in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen auch für die ambulante Pflege? |
| 12.10 Wann sind Impfungen notwendig und anzubieten? |
| 12.11 Wer übernimmt die Kosten der Impfung? |
| 12.12 Was muss der Arbeitgeber bei Praktikantinnen oder Praktikanten beachten? |
| 12.13 Wer hat die Arbeitgeberfunktion hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge einschließlich des Impfangebots bei Praktikantinnen oder Praktikanten? |
| 12.14 Wie sind Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten einzuordnen? |
| 12.15 Wer übernimmt die Kosten für Impfungen im Rahmen von Betriebspraktika? |
| 12.16 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach ArbMedVV |
| 13 § 13 Betriebsstörungen, Unfälle |
| 13.1 Was ist eine Betriebsstörung oder ein Unfall? |
| 13.2 Wie hat der Arbeitgeber die für eine Betriebsstörung oder einen Unfall erforderlichen Maßnahmen festzulegen? |
| 13.3 Wer sind "andere Personen" im Sinne des Absatzes 1 Satz 1? |
| 13.4 Was bedeutet "normaler" Betriebsablauf? |
| 13.5 Was sind validierte Testverfahren? |
| 13.6 Wer unterstützt den Arbeitgeber bei der Festlegung der Maßnahmen für den Fall einer Betriebsstörung oder eines Unfalls? |
| 13.7 Was ist ein innerbetrieblicher Plan zur Gefahrenabwehr? |
| 13.8 Wann ist ein innerbetrieblicher Plan zur Gefahrenabwehr zu erstellen? |
| Tabelle 2: Notwendigkeit eines innerbetrieblichen Plans zu Gefahrenabwehr |
| 13.9 Was ist in einem innerbetrieblichen Plan zur Gefahrenabwehr zu beschreiben und festzulegen? |
| 13.10 Welche Betriebsstörungen und Unfälle mit Biostoffen könnten die Sicherheit oder Gesundheit der Beschäftigten gefährden? |
| 13.11 Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallmeldung und einer Unfallanzeige? |
| 13.12 Was ist in einem Verfahren für Unfallmeldungen und Unfalluntersuchungen festzulegen? |
| 13.13 Was bedeutet "regelmäßig" für die Aktualisierung der Festlegungen? |
| 13.14 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 14 § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten |
| 14.1 Welche Anforderungen muss die Betriebsanweisung erfüllen? |
| 14.2 Wer kann den Arbeitgeber bei der Erstellung einer Betriebsanweisung unterstützen? |
| 14.3 Muss bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 auch eine Betriebsanweisung erstellt werden? |
| 14.4 Wann müssen Betriebsanweisungen erstellt bzw. aktualisiert werden? |
| 14.5 Was sind "maßgebliche Veränderungen" der Arbeitsbedingungen? |
| 14.6 Wann müssen Arbeitsanweisungen erstellt werden? |
| 14.7 Was sind mündliche Unterweisungen? |
| 14.8 Was sind Ziel und Inhalt der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung im Rahmen der mündlichen Unterweisungen? |
| 14.9 Wann sind Unterweisungen durchzuführen? |
| 14.10 Wer führt Unterweisungen durch und wer ist für die Durchführung verantwortlich? |
| 14.11 Über welche Inhalte und wann sind Beschäftigte von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmerfirmen zu unterweisen? |
| 14.12 Wie ist die Unterrichtungspflicht nach § 8 ArbSchG in Verbindung mit § 14 BioStoffV gegenüber den Beschäftigten der zuständigen Behörden des Brand- und Katastrophenschutzes umzusetzen? |
| 14.13 Müssen Unterweisungen dokumentiert werden? |
| 14.14 Wer hat die Beschäftigten über ihren Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge zu informieren? |
| 14.15 Wann ist die Beteiligung der Ärztin oder des Arztes bei der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung nach § 14 Abs. 2 erforderlich? |
| 14.16 Kann "E-Learning" die mündliche Unterweisung ersetzen? |
| 14.17 Sind praktische Übungen im Rahmen der Unterweisung erforderlich? |
| 14.18 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 15 § 15 Erlaubnispflicht |
| 15.1 Welche Bedeutung hat die Erlaubnispflicht? |
| 15.2 Ist die Erlaubnis nach BioStoffV mit der Erlaubnis nach § 44 IfSG oder nach § 2 Tierseuchenerreger-Verordnung vergleichbar? |
| 15.3 Wann kann ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren im Rahmen der Konzentrationswirkung eine Erlaubnis nach § 15 BioStoffV einschließen bzw. nicht einschließen? |
| 15.4 Wann muss eine Erlaubnis nach § 15 BioStoffV eingeholt werden und wann ist sie entbehrlich? |
| 15.5 Welche weiteren Unterlagen kann die zuständige Behörde anfordern? |
| 15.6 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 16 § 16 Anzeigepflicht |
| 16.1 Welche Bedeutung hat die Anzeigepflicht? |
| 16.2 Warum werden die Anzeigepflicht an der Risikogruppe der Biostoffe und die Erlaubnispflicht an der Schutzstufe der Tätigkeiten festgemacht? |
| 16.3 Welche Tätigkeiten mit Biostoffen müssen der Behörde angezeigt werden? |
| 16.4 Welche Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 müssen der Behörde nicht angezeigt werden? |
| 16.5 Welche Änderungen sind anzeigepflichtig? |
| 16.6 Gibt es Formvorschriften für die Anzeige? |
| 16.7 Zu welchem Zeitpunkt muss eine Anzeige erfolgen? |
| 16.8 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 17 § 17 Unterrichtung der Behörde |
| 17.1 Was bedeutet "unverzüglich" im Zusammenhang mit der Unterrichtung der Behörde durch den Arbeitgeber? |
| 17.2 Über welche Unfälle und Betriebsstörungen hat der Arbeitgeber die Behörde unverzüglich zu unterrichten? |
| 17.3 Was ist bei der Unterrichtung über einen Unfall oder eine Betriebsstörung mitzuteilen und in welcher Form hat sie zu erfolgen? |
| 17.4 In welcher Form sind tätigkeitsbezogene Krankheits- und Todesfälle Beschäftigter zu melden? |
| 17.5 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände |
| 18 § 18 Behördliche Ausnahmen |
| 18.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die zuständige Behörde eine Ausnahme erteilen kann? |
| 18.2 Wovon kann die zuständige Behörde Ausnahmen erteilen? |
| 18.3 Erteilt die Behörde auch Ausnahmen von den TRBA? |
| 19 § 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe |
| 19.1 Wer bestimmt die Mitglieder des ABAS? |
| 19.2 Sind die Sitzungen des ABAS öffentlich und können die Protokolle der ABAS-Sitzungen eingesehen werden? |
| 19.3 Ist das vom ABAS beschlossene Technische Regelwerk sofort nach dessen Verabschiedung gültig? |
| 19.4 Welche Bedeutung haben die Empfehlungen des ABAS? |
| 20 § 20 Ordnungswidrigkeiten |
| 20.1 Wie ist der Rahmen der Bußgeldhöhen festgelegt (bei Vorsatz, bei Fahrlässigkeit)? |
| 21 § 21 Straftaten |
| 21.1 Was ist bei den genannten Straftatbeständen zu berücksichtigen? |
| 22 § 22 Übergangsvorschriften |
| 22.1 Muss für Tätigkeiten, die vor dem 23. Juli 2013 aufgenommen worden sind, eine Erlaubnis beantragt werden? |
| 22.2 Was sind wesentliche Veränderungen der baulichen, technischen und organisatorischen Bedingungen? |
| 23 Anhang I Symbol für Biogefährdung |
| 23.1 Welchen Zweck verfolgt die Kennzeichnung mit dem Warnzeichen Biogefährdung? |
| 23.2 Ist eine Kennzeichnung von Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten der Schutzstufe 1 durchgeführt werden, erforderlich? |
| 24 Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung |
| 24.1 Welche Bedeutung hat Anhang II in der BioStoffV? |
| 24.2 Was sind mit Laboratorien "vergleichbare Einrichtungen"? |
| 24.3 Was ist mit "gelisteten humanpathogenen Biostoffen" im Sinne Anhang II gemeint? |
| 24.4 Was sind "Werkbänke" im Sinne von Anhang II? |
| 24.5 Was bedeutet eine "sachgerechte Auftragsentsorgung" im Sinne von Anhang II? |
| 25 Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie |
| 25.1 Welche Schutzmaßnahmen sind in der Biotechnologie zu ergreifen? |
| 26 Relevante Vorschriften und Informationen |
| 27 Quellenverzeichnis |