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LV 66 - Lange Arbeitszeiten
Anforderungen an eine gesunde und rechtskonforme Arbeitszeitgestaltung
Vom 13. November 2024
(Quelle: www.lasi-info.com)
1. Auflage
Flexible Arbeitszeitgestaltung ist in der modernen Arbeitswelt ein wesentlicher Erfolgsfaktor für zukunftsorientierte Betriebe und Verwaltungen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit werden durch digitale Kommunikation und Technik vielfältiger. Eine moderne Arbeitszeitgestaltung muss den Interessen der Beschäftigten nach mehr Zeitsouveränität aber auch den Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach flexibler Anpassung des Arbeitskräfteeinsatzes an betriebliche Arbeitsabläufe gerecht werden. Nicht zuletzt durch die Veränderung der Arbeitswelt durch die Corona-Pandemie gibt es heute viele zeitflexible aber auch ortsunabhängige Arbeitsformen.
Gleichzeitig wächst in verschiedenen Bereichen der Bedarf an Produktionssteigerung und damit der Bedarf an Arbeitsleistung rund um die Uhr, die Arbeitsverdichtung nimmt zu. In vielen Betrieben werden neue Arbeitszeitmodelle diskutiert, die nicht mit einer geregelten 5-Tage-Arbeitswoche und einem 8-Stunden-Arbeitstag umsetzbar sind. Lange oder verlängerte Arbeitszeiten werden in vielen Bereichen für erforderlich gehalten, um den unterschiedlichen Ansprüchen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Beschäftigten in der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden.
Lange und auch überlange Arbeitszeiten sind grundsätzlich auch im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes betrieblich umsetzbar, sie erfordern, dass sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Gedanken über die Auswirkungen solcher belastenden Arbeitszeitgestaltung macht. Hierbei ist es wichtig, sich mit den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen auseinanderzusetzen, um die Auswirkungen richtig einschätzen zu können. Diese Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) - "Lange Arbeitszeiten - Anforderungen an eine gesunde und rechtskonforme Arbeitszeitgestaltung" beinhaltet deshalb neben einem Definitionsteil und den rechtlichen Grundlagen insbesondere die wichtigsten gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Arbeitszeitgestaltung.
Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Darstellung der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Arbeitszeitdauer, also auf die Auswirkungen langer oder überlanger Arbeitszeiten und deren Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung gelegt. Ergänzt wird dies durch Ausführungen zur Verantwortlichkeit für die Einhaltung arbeitszeitgesetzlicher Vorschriften.
Die Veröffentlichung richtet sich an alle Akteure im Betrieb, insbesondere an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personal- und Betriebsräte und Betriebspraktiker, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte. Ferner soll sie einen Überblick zum Arbeitszeitrecht im Zusammenhang mit langen Arbeitszeiten geben und zugleich als Informationsquelle für alle diejenigen dienen, die sich mit der Problematik der Arbeitszeitgestaltung auseinandersetzen.
Der LASI geht insoweit davon aus, dass diese Veröffentlichung sowohl für das Aufsichtspersonal der staatlichen Arbeitsschutzbehörden als auch für alle Betriebspraktiker eine wesentliche Hilfe bei der Erfüllung der Anforderungen an eine gesunde und rechtskonforme Arbeitszeitgestaltung darstellt.
| Dr. Thomas Hoffmann Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik |
Ursula Höfer Vorsitzende der LASI-AG 5 "Sozialer Arbeitsschutz" |
1. Einführung
Die Arbeitszeitgestaltung ist einer der elementaren Bestandteile des Arbeitsschutzes im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Dauer und die Lage der Arbeitszeit sind bestimmend für die gesundheitliche und soziale Beanspruchung und für mögliche gesundheitliche Folgen. Diese Elemente finden sich dementsprechend auch in der EU-Arbeitszeitrichtlinie und im deutschen Arbeitszeitgesetz wieder. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten müssen auch bei zunehmender Flexibilisierung der Arbeitszeit im Rahmen internationalen und nationalen Rechts gewahrt werden. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie legt Mindeststandards fest, die den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten sollen. Das Arbeitszeitgesetz gewährt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, indem es die tägliche Höchstarbeitszeit begrenzt sowie Mindestruhepausen während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach Arbeitsende festlegt. Zugleich enthält das Gesetz Rahmenbedingungen für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten und konkretisiert die Begrenzung der wöchentlichen maximalen Arbeitszeit durch die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit.
Die Arbeitszeit stellt durch Dauer, Lage und Länge nicht nur einen eigenen Beanspruchungsfaktor dar, Arbeitszeit ist gleichzeitig auch die grundlegende Dimension für viele andere Arbeitsbelastungen. Die Auswirkungen der Arbeitszeitgestaltung auf die psychische Gesundheit sind heute unbestritten. Ebenso stellen Dauer und Lage der Arbeitszeit, der Ruhezeit und der Ruhepausen physische Belastungsfaktoren dar.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Betrieb verantwortlich. Mittels systematischer Ermittlung und Bewertung der relevanten Gefährdungen der Beschäftigten müssen die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung nach § 5
(Stand: 27.01.2025)
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