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Regelwerk; Arbeits- & Sozialrecht; Technische Regeln

AfMu-Information (MuSchInfo) Nummer 10.0.01 -
Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP: Infektionserreger, Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung

Information des Ausschusses für Mutterschutz

Vom 28. Februar 2025
(Quelle: www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de)
Stand: 15.11.2024



Vorwort

Gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz ( MuSchG) ist der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt; ihm gehören geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, an.

Der AfMu berät das BMFSFJ und steht im fachlichen Austausch mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen nach § 18 Absatz 2 Nummer 5 Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Aufgabe des AfMu ist es, praxisgerechte Veröffentlichungen zu erstellen, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Informationen geben den aktuellen Kenntnis- oder Sachstand wieder und werden in Form von Hintergrundpapieren, FAQ oder schriftlichen Antworten auf Anfragen auf der Website des Ausschusses für Mutterschutz veröffentlicht. Mutterschutz-Informationen sollen es Arbeitgebern und Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes erleichtern, das Mutterschutzgesetz adäquat umzusetzen und stehen anderen interessierten Personengruppen als Informationsmaterial zur Verfügung.

Zitierregelung:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP: Infektionserreger, Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung, Information des Ausschusses für Mutterschutz, Nr. MuSchInfo 10.0.01, 2025.

1. Einleitung

Die vorliegende Liste "Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP" soll Arbeitgeber, Ausbildungsstellen, Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie betriebliche Interessenvertretungen bei der Erstellung der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

Die Liste "Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP" befasst sich mit den Bereichen Infektionen, Gefahrstoffe und ionisierende Strahlung. Diese Liste ist nicht als abschließend anzusehen. Weitere mögliche Gefährdungen bleiben hier unberücksichtigt.

Mit dem Begriff "Arbeitsbereich OP" ist ein durch eine Schleuse räumlich abgetrennter Bereich in humanmedizinischen Einrichtungen gemeint.

Die Liste ist relevant für pflegerische, ärztliche/zahnärztliche Tätigkeiten, Hebammen und Studierende. Betroffen sind u.a. auch Beschäftigte, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sterilisation, Reinigung, Medizintechnik, Anästhesietechnik, Operationstechnik, Informationstechnik ausüben.

Schwangere dürfen nicht bei Tätigkeiten mit Nothilfecharakter eingesetzt werden.

Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung muss sich gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 MuSchG auf die jeweilige Tätigkeit beziehen. Das bedeutet, dass die Gefährdung einen engen Bezug zur Tätigkeit oder zu den Arbeitsbedingungen aufweisen muss, unter denen sie ausgeübt wird. Nicht erfasst sind Gefährdungen, in denen sich ein allg. Lebensrisiko verwirklicht (vgl. ErfK/Schlachter, 24. Aufl. 2024, MuSchG § 9 Rn. 4).

2. Infektionserreger

2.1 Allgemeine Hinweise zu Infektionserregern im Arbeitsbereich OP

Die Infektionserreger werden unterschieden in

Berufliche, ungeschützte Kontakte zu infektiösen Erkrankten, insbesondere Ausscheidern von aerogen übertragbaren Infektionserregern der Risikogruppen 2 bis 4, sind zu vermeiden. Die Vorgaben der TRBa 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" müssen umgesetzt werden.

Als schwangerschaftsrelevant gelten Infektionserreger, für die publizierte Daten zeigen, dass sie oder eine nachfolgende notwendige Behandlung der Infektion die Gesundheit beeinflussen:

(I) des Feten (Embryo-/Fetopathie) und/oder

(II) der Schwangeren (schwerere Erkrankung als bei Nichtschwangeren) und/oder

(III) des Neugeborenen (neonatale Erkrankungen, konnatale Syndrome, Spätfolgen).

Es ist jeweils eine risikoadaptierte Betrachtung in Zusammenschau aller relevanten Umstände einer Operation erforderlich. Generell müssen für alle Beschäftigten im Arbeitsbereich OP, also auch für Schwangere und Stillende, die allgemeinen Vorgaben der TRBa 250

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(Stand: 16.12.2025)

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