TRa 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (7/8)

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960 - 969 Elektrische Ausrüstung


960 Allgemeines

960.1 Allgemeine Anforderungen

960.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRa nichts anderes bestimmt ist.

960.12 An der Aufzugsanlage müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRa gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind.

960.13 Steuerspannungen dürfen 250 Volt, Spannungen für Antriebe 1000 Volt nicht überschreiten.

960.14 Neutralleiter und Schutzleiter müssen spätestens auf dem Schaltgerätegestell aufgetrennt sein.

960.15 Elektrisch leitende Gehäuse von Betriebsmitteln, an denen Leitungen elektrischer Sicherheitseinrichtungen angeschlossen sind, müssen unabhängig von der Höhe der Betriebsspannung durch einen geerdeten Leiter miteinander verbunden sein.

960.2 Netzanschlußschalter

960.21 Die Energiezufuhr zu jeder Anlage muß durch einen an leicht und gefahrlos zugänglicher Stelle angebrachten Netzanschlußschalter allpolig abgeschaltet werden können. Der Schalter muß gegen unbefugtes Einschalten gesichert werden können. Der Schalter muß den beweglichen Leitungen, Schleifleitungen oder Steckdosen vorgeschaltet sein.

960.23 Netzanschlußschalter sind mit dem Hinweis "Netzanschlußschalter" zu kennzeichnen. Netzanschlußschalter müssen als Rastschalter ausgeführt sein. Die Schaltstellungen müssen gekennzeichnet sein.

960.25 Netzanschlußschalter müssen den Anforderungen an Lastschalter nach DIN VDE 0660 Teil 107, Steuerschalter für den Netzanschlußschalter den Anforderungen an Sicherheitsschalter nach Nummer 264.1 genügen.

Trenner sind als Netzanschlußschalter unzulässig.

960.5 Notbremsschalter, Notrufeinrichtung

960.51 Notbremsschalter

960.511 (1) Am Lastaufnahmemittel muß ein Notbremsschalter vorhanden sein.

(2) An allen Stellen, an denen sich elektrische Befehlsgeber befinden, müssen Notbremsschalter vorhanden sein.

960.512 (1) Notbremsschalter müssen einen roten Kipphebel haben und durch die Aufschrift "Stop" gekennzeichnet sein. Kipphebel müssen zum Abschalten nach unten bewegt werden. Sie dürfen nicht selbsttätig in ihre Ausgangsposition zurückgehen.

(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen auch rot gekennzeichnete Schlagtaster verwendet werden. Sie dürfen nicht selbsttätig in ihre Ausgangsstellung zurückgehen.

960.52 Notrufeinrichtung

960-521 Auf dem Lastaufnahmemittel muß eine netzunabhängige akustische Notrufeinrichtung vorhanden sein, die an einer während der Betriebszeit ständig besetzten Stelle gehört werden kann.

960.523 Bei Aufzügen an Bauwerken über 25 m Höhe muß zusätzlich eine Sprechverbindung zwischen Lastaufnahmemittel und Triebwerk sichergestellt sein.

960.6 Fahrbefehlsgeber

960.61 (1) In der Nähe des jeweiligen Antriebes müssen zugehörige Fahrbefehlsgeber angebracht sein. Fahrbefehlsgeber müssen so beschaffen sein, daß unbeabsichtigte Betätigungen nicht möglich sind.

An den Fahrbefehlsgebern müssen die Bewegungsrichtungen gekennzeichnet sein.

(2) Werden Bewegungen nicht vom Lastaufnahmemittel aus gesteuert, muß eine Verständigungsmöglichkeit durch Sprech- und Sichtverbindung zwischen Lastaufnahmemittel und Befehlsstelle vorhanden sein. Unabhängig von der geforderten Verständigungsmöglichkeit muß die unter Nummer 960.52 geforderte Notrufeinrichtung vorhanden sein.

(3) Befindet sich das Hubwerk am Lastaufnahmemittel und sind zugehörige Fahrbefehlsgeber außerhalb des Lastaufnahmemittels nicht vorhanden, muß von einem sicheren Standort außerhalb des Lastaufnahmemittels aus das Hubwerk zu Prüfzwecken, z.B. zur Fang- oder Belastungsprobe, in einem für diese Prüfung ausreichenden Fahrbereich gesteuert werden können.

960.63 (1) Seile und Gestänge als Fahrbefehlsgeber sind unzulässig.

(2) Elektrische Fahrbefehlsgeber müssen als Tatschalter ausgeführt sein.

960.64 Alle Antriebe dürfen nur so lange eingeschaltet bzw. eingerückt sein, wie die zugehörigen Fahrbefehlsgeber betätigt werden (Totmannsteuerung).

960.65 (1) Fahrbefehlsgeber müssen verschließbar sein oder durch Schlüsselschalter unwirksam gemacht werden können. Schlüssel der Schlüsselschalter dürfen nur in der Stellung "Aus" abziehbar sein.

(2) Werden zur Erfüllung der Forderungen nach Absatz 1 Schlüsselschalter verwendet, müssen diese den Anforderungen an Sicherheitsschalter nach Nummer 964.1 genügen.

960.7 Elektrische Leitungen

960.71 (1) Elektrische Leitungen zu elektrischen Sicherheitseinrichtungen müssen den Anforderungen an Kabel und isolierte Leitungen für Starkstromanlagen für feste Verlegung nach DIN VDE 0298 Teil 3 genügen, jedoch darf der Leiterquerschnitt nicht kleiner als 0,50 mm2 Cu sein.

(2) Stahldrahtseile mit elektrischen Leitungen sind als Tragmittel nur für Trommelantriebe zulässig.

(3) bleibt offen.

Anmerkung: Für Stahldrahtseile mit elektrischen Leitern liegen einschlägige DIN- und VDE-Bestimmungen bisher nicht vor. Bis zum Erscheinen entsprechender Bestimmungen ist daher folgendes zu beachten:

960.72 Licht- und Kraftleitungen an Lastaufnahmemitteln und in beweglichen Aufzugssteuerleitungen zu Lastaufnahmemitteln müssen einen Querschnitt von mindestens 1 mm2 Cu haben.

960.73 (1) Bewegliche Aufzugssteuerleitungen mit Leitungen zu den elektrischen Sicherheitseinrichtungen müssen den Anforderungen an flexible Leitungen für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung gemäß DIN VDE 0298 Teil 3 genügen. Bei Einhängelängen von mehr als 35 m müssen Leitungen mit Tragorgan verwendet sein.

(2) Bewegliche Leitungen müssen gegen Beschädigungen geschützt sein. Die Forderung gilt als erfüllt, wenn

  1. selbsttätig wickelnde Leitungstrommeln verwendet werden und sichergestellt ist, daß die Leitungen nicht seitlich abspringen können, und
  2. die Wege von Schlepp- und Hängeleitungen frei von Hindernissen und scharfen Kanten sind.

960.74 Leitungen, an denen elektrische Sicherheitseinrichtungen angeschlossen sind, und Leitungen nach Nummer 960.15 müssen sicher verlegt sein. Insbesondere gilt:

  1. Leitungen müssen einschließlich ihrer Schutzumhüllungen in die Gehäuse von Schaltern und Geräten eingeführt sein. Die darin verlegten Leitungen zu elektrischen Sicherheitseinrichtungen müssen durch die Isolierhülle und zusätzlich durch eine äußere Umhüllung oder durch einen Mantel geschützt sein.
  2. Leiter zu den elektrischen Sicherheitseinrichtungen sind mindestens als Leitungen oder Kabel zu führen, die für Schutzklasse II im Sinne der VDE-Bestimmungen geeignet und für eine Nennspannung von mindestens 300/500 Volt ausgelegt sind.
  3. Verbindungsklemmen von Leitungen müssen in Gehäusen (Verteilerdosen, Klemmkästen und dergleichen) angeordnet und befestigt sein.
  4. -
  5. Austauschbare Teile und Einschübe müssen nach DIN VDE 0660 Teil 500 ausgeführt sein.

    Steckvorrichtungen müssen so beschaffen sein, daß beim Stecken die Strompfade nicht vertauscht werden können. Die Mindestluftstrecken müssen gemäß DIN VDE 0110 Teil 1, Tabelle 2 für:

    und die Mindestkriechstrecken gemäß DIN VDE 0110 Teil 1, Tabelle 4 für: Abweichend von Satz 3 müssen die Mindestluft- und Mindestkriechstrecken von Steckvorrichtungen für elektronische Bauteile den Werten von DIN VDE 0110 Teil 1, Tabelle 2 und Tabelle 4 genügen.

    Als Bemessungskriterien müssen dabei für die Mindestluftstrecken gemäß DIN VDE 0110 Teil 1, Tabelle 2 mindestens:

    und für die Mindestkriechstrecken gemäß DIN VDE 0110 Teil 1, Tabelle 4 mindestens: zugrunde gelegt werden.

    Für steckbare Leitungsverbindungen gelten hinsichtlich der Mindestluft- und Mindestkriechstrecken sowie der Vertauschbarkeit die gleichen Anforderungen wie an Steckvorrichtungen. Die einschränkenden Bedingungen der einschlägigen DIN-Normen bezüglich der Anwendung von steckbaren Leitungsverbindungen (Häufigkeit der Steckvorgänge) müssen beachtet sein. Für steckbare Leitungsverbindungen, die nach deren Montage nur mittels Werkzeug getrennt werden können, gelten die Anforderungen bezüglich der Unvertauschbarkeit der Strompfade nicht.

960.75 Schleifleitungen müssen berührungssicher abgedeckt und durch Warnschilder in Abständen von höchstens 10 m gekennzeichnet sein.

Schleifleitungen müssen DIN VDE 0100 Teil 726 genügen.

960.8 Schaltgeräte und elektronische Bauelemente in und nach elektrischen Sicherheitseinrichtungen

960.81 (1) Elektrische Schaltgeräte, Schalter, Schaltstücke, Bauelemente und gedruckte Schaltungen, die nach Sicherheitsschaltern, in und nach Sicherheitsschaltungen angeordnet sind, müssen DIN VDE 0660 und hinsichtlich ihrer Mindestluft-, Mindestkriech- und Trennstrecken DIN VDE 0110 Teil 1 genügen.

Als Bemessungskriterien müssen dabei für die Mindestluftstrecken gemäß DIN VDE 0110 Teil 1, Tabelle 2 mindestens:

und für die Mindestkriechstrecken gemäß DIN VDE 0110 Teil 1, Tabelle 4 mindestens: zugrunde gelegt werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 müssen Schaltgeräte, Schalter oder Schaltstücke, die nicht notwendiger Bestandteil zum Stillsetzen der Anlage bei Ansprechen einer elektrischen Sicherheitseinrichtung sind, die Anforderungen nur hinsichtlich der Kriech- und Luftstrecken erfüllen.

Hinsichtlich der Verwendung elektronischer Bauelemente wird auf die Nummer 963.4 und 963.5 hingewiesen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für das hermetisch abgeschlossene Innere von Bauteilen der Elektronik, bei denen Verschmutzung, Feuchtigkeitsniederschläge und mechanische Einflüsse durch den Aufbau verhindert sind und die ohne besondere Hilfsmittel nicht geöffnet werden können.

960.82 Schütze nach Nummer 962.23 müssen den folgenden in DIN VDE 0660 Teil 102 festgelegten Gebrauchskategorien entsprechen:

Diese Schütze müssen außerdem 10 % der Schaltungen im Tippbetrieb ausführen können.

Vorsteuerschütze nach Nummer 962.24 müssen den folgenden, in DIN VDE 0660 Teil 200 festgelegten Gebrauchskategorien entsprechen:

Bezüglich ihrer mechanischen Lebensdauer müssen Schütze und Vorsteuerschütze für mindestens 3 x106 Schaltspiele ausgelegt sein.

960.83 Bleibt offen

Anmerkung: Hier sollen später Anforderungen an die Güteklasse und die Dimensionierung "Elektronischer Bauelemente" aufgenommen werden. Bis dahin sind die in Sicherheitsschaltungen nach Nummer 964.2 verwendeten elektronischen Bauelemente entsprechend der höchsten Güteklasse der Industrieelektronik auszuwählen. Die Schaltkreise sind unter Berücksichtigung der ungünstigsten Bedingungen (worst case) zu dimensionieren.

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