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Regelwerk

Beschluss 36/2011 des ABAS
Positionspapier des ABAS zu "Biosecurity aus Sicht des Arbeitsschutzes - Bewertung der Schnittstellen"
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

05.12.2011



Kurzfassung

Ausgehend von Definition und Zielsetzung von Biosafety und Biosecurity wird deutlich, dass Biosecurity kein ursprüngliches Thema des Arbeitsschutzes ist. Bei der Betrachtung und Abgrenzung zum Begriff Biosafety wird allerdings erkennbar, dass viele Maßnahmen, die primär zum Schutz der Beschäftigten gefordert werden, beispielsweise die Begrenzung der Zutrittserlaubnis auf Befugte, gleichzeitig Maßnahmen zur Biosecurity darstellen. Andererseits sind zum Schutz vor Missbrauch von biologischen Arbeitsstoffen bzw. von Toxinen und vor kriminellen Handlungen oftmals weitergehende Maßnahmen ohne größere Bedeutung für den Beschäftigtenschutz notwendig. Maßnahmen zur Biosecurity können daher als eine Erweiterung eines Biosafety-Programms im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum Sicherheitsmanagement angesehen werden, die jedoch erst bei gezielten Tätigkeiten im Rahmen der Schutzstufen 3 und 4 und bei Arbeiten mit Toxinen notwendig erscheinen.

Fragen der biologischen Sicherheit werden je nach ihrer genauen Zielsetzung in den Rechtsgebieten des Arbeits- und des Infektionsschutzes sowie des Gentechnikrechts, der Tierseuchenbekämpfung und des Pflanzenschutzes geregelt. Darüber hinaus können auch das Gefahrgutrecht und die einschlägigen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen zur Anwendung kommen. Insbesondere im Laborbereich führt dies vielfach zu Überschneidungen der Regelungen. Dabei ist festzustellen, dass die grundlegenden Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten im Arbeitsschutzgesetz sowie den nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln angesiedelt sind, sofern nicht die speziellen Anforderungen des Gentechnikrechts gelten. Reine "Security"-Maßnahmen sind in diesen Regelungen nicht eingeschlossen.

Abgrenzung der Begriffe "Biosafety" und "Biosecurity"

Die Begriffe "Biosafety" 1 und "Biosecurity" 2 beschreiben eigene Konzepte und Ziele, mit einigen Gemeinsamkeiten. Die Schwierigkeit eindeutiger Definitionen dieser Begriffe beginnt mit dem Sachverhalt, dass es in der deutschen, wie auch in anderen europäischen Sprachen, keine präzise Übersetzung dieser englischen Termini gibt. Beide Begriffe werden im Deutschen mit "Biosicherheit" bzw. "Biologische Sicherheit" übersetzt, wobei Biosafety den Schutz von Personen und der Umwelt im Focus hat und Biosecurity demgegenüber die Sicherung von biologischen Materialien und Informationen vor Missbrauch und kriminellen Handlungen erreichen soll.

Biosafety-Programme reduzieren die Wahrscheinlichkeit der Exposition von Personen und der Umwelt gegenüber pathogenen oder ggf. gentechnisch veränderten biologischen Agenzien und Toxinen. Dies wird erreicht durch technische (einschließlich bauliche), organisatorische und persönliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Laboratorien und weiteren Einrichtungen der verschiedenen Sicherheits- bzw. Schutzstufen.

Dazu gehören z.B. Einschließungsmaßnahmen (Schleusen, Unterdrucksystem...), Verwendung von geschlossenen Geräten und Apparaturen, Zutrittsbeschränkungen, sowie die Qualifikation und Fortbildung der Beschäftigten.

Demgegenüber geht es bei den Bestrebungen zu Biosecurity darum, den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch von Mikroorganismen, biologischen Materialien oder auch wissenschaftlichen Informationen zu verhindern. Auf der Grundlage einer Bewertung von Missbrauchsrisiken kann dies z.B. erreicht werden durch die Kontrolle von Personen und deren Tätigkeiten, die Kontrolle der Verwendung und des Verbleibs von biologischen Arbeitsstoffen und durch den gezielt eingeschränkten Zugang zu Informationen.

Obwohl die Zielsetzungen von Biosafety und Biosecurity unterschiedlich sind, gibt es gemeinsame Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Beide gehen aus von der Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobewertung, der Qualifikation und Verantwortung der Mitarbeiter, von Bestandslisten der Kontrolle über die die verwendeten biologischen Materialien, von Zugangskontrollen, der Dokumentation von Materialtransfer und -versand, von Notfallkonzepten etc. Biosafety-Maßnahmen sind oft gleichermaßen wirksam für Biosecurity-Aspekte. Darüber hinaus gibt es spezifische Biosecurity-Aspekte, die keinen Bezug zum Schutz der Beschäftigten aufweisen.

Der beides umfassende Terminus "Biorisk" beschreibt die Kombination der Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses mit den möglichen Auswirkungen dieses Schadens, wobei die Ursache des Schadens ein biologisches Agenz ist.

Die obengenannten Komponenten sind häufig in ein Management-System eingebunden. Aufgabe eines Biorisk Management ist es, die unterschiedlichen Anforderungen von Biosafety und Biosecurity deutlich zu machen, je nach Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobewertung und Zielsetzung der betroffenen Einrichtung. Im Folgenden werden wesentliche Aspekte zu Biosecurity aufgezeigt:

Elemente eines Biosecurity Programms

  1. Bewertung von Missbrauchsrisiken ("Threat assessment")
  2. Sicherung und Kontrolle der biologischen Materialien
  3. Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
  4. Zugangskontrollen
  5. Informationssicherheit
  6. Transfer- und Transportsicherheit

Biosecurity Anforderungen

Im Rahmen der Risikobewertung kommen der Identifizierung und Priorisierung möglicher Missbrauchs- und Bedrohungsszenarien mit biologischen Materialien, die Krankheitserreger oder Toxine enthalten, eine zentrale Rolle zu.

In unterschiedlichen internationalen und nationalen Gremien werden Listen geführt bzw. diskutiert, die "Biowaffen" bzw. "waffenfähiges Material" konkret benennen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind dies: die Liste der Australischen Gruppe, die Liste zur Verordnung (EG) Nr. 428/2009

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