Regelwerk

TRBa 100
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Gefährdung
2.2 Einstufung von Biostoffen
2.3 Laboratorien
2.4 Schutzstufenbereich
2.5 Arbeitsbereich
2.6 Hygieneplan
2.7 Inaktivierung
2.8 Sterilisation
2.9 Dekontamination
2.10 Desinfektion
2.11 Sicherheitsrelevante Einrichtungen
2.12 Validierung
3. Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.1 Verantwortung und Organisation
3.2 Formale Anforderungen
3.3 Gefährdungen
3.4 Ableiten von Schutzmaßnahmen
3.5 Zuordnung zu Schutzstufen
3.5.1 Allgemeines
3.5.2 Schutzstufenzuordnung bei gezielten Tätigkeiten
3.5.3 Schutzstufenzuordnung bei nicht gezielten Tätigkeiten
3.5.4 Abgrenzung von nicht gezielten und gezielten Tätigkeiten
3.6 Beispielhafte Schutzstufenzuordnung bei nicht gezielten Tätigkeiten
3.6.1 Medizinische/tiermedizinische Laboratorien
3.6.2 Mikrobiologische Qualitätssicherung/Sterilitätsprüfungen
3.6.3 Sonstige mikrobiologische Laboratorien, Umweltuntersuchungslaboratorien
3.7 Ermittlung von Schutzmaßnahmen aufgrund sensibilisierender oder toxischer Wirkungen der Biostoffe
3.8 Unterrichtungs-, Erlaubnis- und Anzeigepflichten
4 Schutzmaßnahmen
4.1 Allgemeines (gültig für Schutzstufe 1 bis 4)
4.2 Schutzstufe 1
4.2.1 Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ohne Gefährdungen durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen
4.2.2 Tätigkeiten der Schutzstufe 1 mit Gefährdungen durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen
4.3 Schutzstufe 2
4.4 Schutzstufe 3
4.4.1 Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3, die mit (**) gekennzeichnet sind
4.4.2 Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3
4.5 Schutzstufe 4
5 Arbeitsmedizinische Vorsorge
5.1 Pflichtvorsorge
5.2 Angebotsvorsorge
5.3 Gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen
5.4 Wunschvorsorge
Literaturhinweise
Weiterführende Links