| Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 100 |
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| Diagramm 1 | |
| Diagramm 2 | Mindestwerte des in einer Inertgasanlage vorzuhaltenden Volumens VI |
| Diagramm 3 | Mindestwerte des für extreme witterungsbedingte Abkühlung vorzuhaltenden Inertgasvolumenstroms (VI - VP) |
| Bild 1 | Zu TRbF 100 Nr. 3.16 Ziffer 3: Einschränkung von explosionsgefährdeten Bereichen |
| Bild 2 | Zu TRbF 100 Nr. 3.34: Explosionsgefährdete Bereiche um Pumpen in Gruben |
| Tafel 1. | Maßnahmen zur Erzielung der Flammendurchschlagsicherheit |
| Diagramm 1: | ![]() |
| Diagramm 2 | ![]() |
| Diagramm 3 | ![]() |
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Fußnoten TRbF 100 |
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| zu 3.362 (4)
*)
VB in m3 (VB = Tankvolumen) zu 5.24 *) Dies gilt auch für bestehende Anlagen. zu 8 1) z.B. gemäß DIN VDE 0185 Teil 1 und Teil 2 2) gemäß Harmonisierungsdokument 21 und 22 CENELEC 3) Eine Inertisierung gilt dann als ausreichend, wenn im Inneren der Anlage, z.B. Tanks, Rohrleitung, betriebsmäßig höchstens 50 % des in den Explosionsschutz-Richtlinien ( EX-RL) festgelegten Grenzwertes der zulässigen Sauerstoff-Konzentration auftreten. Es kann möglich sein, daß diese Forderung, Verfahrenstechnisch bedingt, nicht ohne Überwachungsmaßnahmen zu erfüllen ist. zu 10.422 4) Herausgegeben von der BG der chemischen Industrie, Heidelberg |
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(Stand: 08.12.2018)
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