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TRD 201 Anlage 1, Tafel 1. Anforderungen für die mechanisch-technologischen Prüfungen

Art der Prüfung Anforderungen
Zugversuch quer zur Schweißnaht Wie an den Grundwerkstoff oder wie in der Eignungsfeststellung für den Schweißzusatz festgelegt
Warmzugversuch an einer Schweißgutprobe Wie an den Grundwerkstoff oder wie in der Eignungsfeststellung für den Schweißzusatz fest gelegt
Kerbschlagbiegeversuch 1) 5) aus Mitte Schweißnaht Wie für den Grundwerkstoff in Querrichtung festgelegt Bei austenitischen Schweißverbindungen> 40 J an der V-Probe Die Prüfung erfolgt bei Raumtemperatur
Technologischer BiegeversuchTechnologischer Biegeversuch
Biegewinkel Festigkeitsgruppe 2) Dorndurchmesser
180° 3) Ferritische Stähle mit einer
Mindestzugfestigkeit < 430 N/mm2 2 xa
Mindestzugfestigkeit> 430 Nimm bis < 460 N/mm2 2,5 xa
180° 3) Warmfeste austenitische Stähle ferritische Stähle mit einer Mindest zugfestigkeit> 460 N/mm2 3 xa
Werden 180° Biegewinkel nicht erreicht gilt:
> 90° Dehnung (Lo = Schweißnahtbreite + Wanddicke, symmetrisch zur Naht)> Mindestbruchdehnung A5 des Grundwerkstoffes
oder < 90° Dehnung über Schweißnahtbreite > 30 % 4) sowie fehlerfreies Bruchaussehen
Schliffbeurteilung Die Schweißverbindung muß im Makroschliff einen einwandfreien Nahtaufbau und eine einwandfreie Durchschweißung der Naht erkennen lassen.

Der Mikroschliff ist auf Risse zu untersuchen.

Risse sind nicht zulässig.

Bei austenitischen Schweißverbindungen sind Heißrisse zulässig, wenn sie nach Anzahl und Lage nur als vereinzelte Heißrisse festgestellt werden.

Härteprüfung In den wärmebeeinflußten Zonen soll die Härte 350 HV 10 nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Härtespitzen in schmalen Übergangszonen sind hierbei nicht zu beanstanden, wenn das Ergebnis der technologischen Prüfungen den Anforderungen genügt.
1) Bei Proben. die nicht der genormten Breite von 10 mm entsprechen, verringern sich die Anforderungen an die Kerbschlagarbeit proportional dem Probenquerschnitt.
2) Für die Zugfestigkeit ist der kleinste Dickenbereich maßgebend.
3) 180° gelten als erfüllt, wenn die Biegeprohe nach DIN 50121 durchgeführt und ohne Anriß durch die Auflager gedrückt wurde.
4) Bei nicht artgleich geschweißten Stählen können abweichende Werte vereinbart werden.
5) Liegen für den Grundwerkstoff keine Anforderungen an V-Proben vor, ist an DVM-Prohen zu prüfen.
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(Stand: 08.12.2018)

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