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Abbildungen TRG 402 |
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| Bild 1 | Sicherheitsabstand bei Eisenbahnkesselwagen |
| Bild 2 | Sicherheitsabstand bei Straßentankwagen |
| Anlage 1 Bild 1 | Zeichnerische Darstellung der Anordnung von Flüssiggasflasche und Handwerkerflasche beim Füllvorgang.
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1) Es wird auf § 7 DruckgasV hingewiesen. Für Druckgasbehälter, die vor dem Inkrafttreten der Druckgasverordnung (1.6.1969) hergestellt worden sind, gilt § 28 DruckgasV.
2) Für ausländische Behälter und deren Füllung gilt eine besondere TRG
(Stand: 20.08.2018)
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