Abbildungen TRG 402


Bild 1 Sicherheitsabstand bei Eisenbahnkesselwagen
Bild 2 Sicherheitsabstand bei Straßentankwagen
Anlage 1 Bild 1 Zeichnerische Darstellung der Anordnung von Flüssiggasflasche und Handwerkerflasche beim Füllvorgang.

.

1) Es wird auf § 7 DruckgasV hingewiesen. Für Druckgasbehälter, die vor dem Inkrafttreten der Druckgasverordnung (1.6.1969) hergestellt worden sind, gilt § 28 DruckgasV.

2) Für ausländische Behälter und deren Füllung gilt eine besondere TRG

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