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Regelwerk

Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
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TRGL 133 - Flansche, Dichtungen, Schrauben und Muttern
Werkstoffe, Herstellung, Prüfung

Ausgabe Januar 1978
(Arbsch. 6/78 S. 250; BArbBl. 7-8/81 S. 96; 1/87 S. 83)



"Verordnung über Gashochdruckleitungen" ersetzt durch " Betriebssicherheitsverordnung"

1 Allgemeine Anforderungen

1.1 Flansche, Dichtungen, Schrauben und Muttern müssen denzu erwartenden mechanischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen. Flansche und Dichtungen müssen gegen das Fördermedium beständig sein.

1.2 Dichtungen nach Nummer 1.1 müssen eine ausreichend geringe Wasseraufnahmefähigkeit und eine ausreichend geringe Gasdurchlässigkeit aufweisen.

2 Werkstoffe

2.1 Werkstoffe für Flansche

Es sind Stahl- oder Stahlgußflansche aus beruhigten Stählen mit gewährleisteter Kerbschlagzähigkeit zu verwenden, die nach AD-Merkblatt W 13 bzw. W 5 zulässig sind. Sind für besondere Verwendungszwecke z.B.. warmfeste, kaltzähe oder austenitische Stähle erforderlich, ist die Wahl entsprechend den AD-Merkblättern zu treffen.

2.2 Werkstoffe für Dichtungen

Es sind Dichtungswerkstoffe zu verwenden, die ausreichend beständig gegenüber dem Fördermedium sind. Für It-Dichtungen gilt DIN 3535 Teil 4,- erforderlichenfalls ist die dort festgelegte Gasdurchlässigkeit weiter einzuschränken.

2.3 Werkstoffe für Schrauben und Muttern

Es sind nach AD-Merkblatt W7 zulässige Werkstoffe zu verwenden.

3 Herstellung

Für die Herstellung von Flanschen Schrauben und Muttern sind die AD-Merkblätter W0, W5, W7, W9 und W13 zu beachten.

4 Berechnung

Für die Berechnung von Flanschen und Schrauben sind DIN 2505 (Vornorm) oder die AD-Merkblätter B5 und B7 zu beachten.

5 Abmessungen, konstruktive Einzelheiten

5.1 Die Abmessungen der Flansche, Schrauben und Muttern sowie in der Regel Dichtungen sind nach den einschlägigen DIN- oder ANSI-Normen zu wählen.

5.2 Die Flanschverbindungen müssen so ausgeführt sein,daß die Dichtungen nicht aus ihrem Sitz gedrückt werden können. Diese Forderung wird beispielsweise erfüllt durch die Verwendung von Flanschen mit Nut und Feder oder Vor- und Rücksprung oder durch die Verwendung besonderer Dichtungen wie metallarmierte oder Metalldichtungen.

6 Kennzeichnung

6.1 Kennzeichnung von Flanschen

Flansche sind durch Stahlstempel bzw. durch Gußzeichen wie folgt zu kennzeichnen:

Herstellerzeichen

Nennweite/Rohraußendurchmesser

Nenndruck

Werkstoff

DIN/ANSI-Zeichen

Zeichen des Prüfers

6.2 Kennzeichnung von Schrauben und Muttern

Schrauben und Muttern sind nach AD-Merkblatt W7 zu kennzeichnen.

7 Prüfung und Nachweis der Güteeigenschaften

7.1 Die Ablieferungsprüfung und der Nachweis der Güteeigenschaften von Flanschen richten sich noch den AD-Merkblättern W5 bzw. W13.

7.2 Die Anschweißender von Vorschweißflanschen sind auf einer Breite vor 20 mm zerstörungsfrei zu prüfen. Die Prüfung ist durch Stempel auf der Schweißfase zu bestätigen.

7.3 Die Abnahmeprüfung von Schrauben und Muttern und der Nachweis der Güteeigenschaften richten sich nach AD-Merkblatt W7.

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(Stand: 20.08.2018)

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