Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Arbeitsschutz
- Gefahrstoffe
Bek. des BMa vom 25. August 2000 - III c 1-35125-5 -
(BArbBl. 10/2000 S. 34)
Hinweis zur Anwendung des gleitenden Verweises in § 1a GefStoffV für die Vollzugsbehörden und die betroffenen Kreise:
Die Richtlinie 1998/98/EG (25. Anpassung der Richtlinie 67/548/ EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt) ist nach § 1a der Gefahrstoffverordnung ab dem 1. Juli 2000 anzuwenden.
Am 8. Juni 2000 wurden die Richtlinien 2000/32/EG und 2000/33/EG zur 26. und 27. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG bekannt gemacht (EG-Amtsblatt Nr. L 136 S. 1 ff bzw. S. 90 ff). Sie sind nach § 1a der Gefahrstoffverordnung spätestens zum 1. Juni bzw. 1. Oktober 2001 anzuwenden.
Wichtige Neuerungen durch die Richtlinie 2000/32/EG sind:
Mit der RL 2000/33/EG wird erneut der Anhang V der RL 67/548/ EWG geändert und ergänzt.
Die genannten Änderungen und Ergänzungen (mit Ausnahme des Anhang V der RL 67/548/EWG) wurden in das Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" (Schriftenreihe - Regelwerk 28) und die "Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach Anhang 1 der RL 67/548/EWG" (Schriftenreihe - Regelwerk 23) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgenommen. Beide Werke -Rw 28 und Rw 23 - sind auch in EDV-Form verfügbar. Ferner wurde die Gefahrstoffdatenbank der Länder (CDL) entsprechend ergänzt.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat u.a.
beschlossen.
Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMa vom 15. Juni 2000 (BArbBl. Heft 7-8/2000 S. 37) wird bekanntgegeben:
A. Die Neufassung der TRGS 900
B. Änderungen und Ergänzungen der TRGS 901
1. in der lfd. Nr. 72 wird folgender Teil 3 "Luftgrenzwerte für Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren" angefügt
(Stand: 01.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion