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Gefahrstoffe
Veröffentlichung des BMa vom 31. Mai 1999 - IIIc 1-35125-5 -
Der Unterausschuss V (Ua V) des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) beabsichtigt, über den im Bundesarbeitsblatt Heft 6/1996 S. 61 bekanntgegebenen Luftgrenzwert hinaus, für weitere komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische einen Luftgrenzwert aufzustellen. Das BMa veröffentlicht im Folgenden die entsprechende Ankündigung des Ua V des AGS:
Luftgrenzwert für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische - Teil 4
Sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische
Um für weitere komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische einen Luftgrenzwert aufzustellen. hat eine Arbeitsgruppe des Ua V des AGS alle Anwendungen für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische zusammengestellt, die nicht den Teilen 1 bis 3 nach TRGS 901 Anhang 72 zugeordnet werden können. Es wurden 21 unterschiedliche Anwendungen nach technischen Gesichtspunkten ermittelt:
Eine Durchsicht der 21 Anwendungen macht deutlich, daß die möglichen Emissionen der verschiedenen Verfahren sich zum Teil gravierend unterscheiden. Von der chemischen Zusammensetzung her werden völlig unterschiedliche Kohlenwasserstofffraktionen (C-Bereich ≈ C6 bis >C20) in wassergemischten und nichtwassermischbaren Produkten eingesetzt. Bei der Anwendung können die Kohlenwasserstoffgemische z.B. unter starker Aerosolbildung versprüht oder wie bei Hydraulikölen in geschlossenen Anlagen eingesetzt werden. Die Anwendungstemperaturen können im Bereich von Raumtemperatur bis zu 1200 °C bei Umformprozessen liegen.
Die Heterogenität des KKG Teil 4 macht eine weitere Untergruppierung erforderlich. Es wird folgende Einteilung nach technischen und physikalisch/chemischen Gesichtspunkten vorgeschlagen:
| Gruppe A) | Nichtwassermischbare, additivierte Kohlenwasserstoffe, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften und/oder ihrer Anwendung verfahrensbedingt erhöhte Emissionen erwarten lassen.
Beispiele: Kühlschmierstoffe mit Flammpunkt < 100 °C Funkenerodierflüssigkeiten |
| Gruppe B) | Nichtwassermischbare, additivierte Kohlenwasserstoffe, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften und ihrer Anwendung verfahrensbedingt keine erhöhten Emissionen (vgl. Gruppe A) erwarten lassen.Wassergemischte Kohlenwasserstoffprodukte, die aufgrund ihrer Anwendung erhöhte Emissionen (vgl. Gruppe C) erwarten lassen.
Beispiele: Weichmacher in Kautschukmaterialen Fluxöle in Bitumen |
| Gruppe C) | Nichtwassermischbare Kohlenwasserstoffprodukte, die z.B. in geschlossenen Systemen verwendet werden und daher keine Emissionen erwarten lassen.Wassergemischte Kohlenwasserstoffprodukte, deren Anwendung und Zusammensetzung verfahrensbedingt keine erhöhten Emissionen erwarten lassen.
Beispiele: Hydrauliköle Staubbindemittel |
Verwender von komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen werden aufgefordert, Meßergebnisse einschließlich der erforderlichen Arbeitsplatzdaten [1] an den Unterausschuß V- Sekretatiat, c/o BIA, Alte Heerstraße 111, D-53754 Sankt Augustin, zu senden. Für Anwendungen in geschlossenen Systemen sollten Praxiserfahrungen mitgeteilt werden, aus denen die Expositionssituation abgeleitet werden kann. Betriebe und Institutionen, die über toxikologische und arbeitsmedizinische Erkenntnisse beim Umgang mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen verfügen, werden gebeten, diese ebenfalls zur Verfügung zu stellen.
Als Meßverfahren ist die infrarotspektroskopische Methode nach BIA-Arbeitsmappe Verfahren Nr. 8000 [2] einzusetzen. Die Erfassung der Aerosolanteile hat die Anforderungen für die einatembare Fraktion zu erfüllen. Es ist darauf zu achten, daß die Meßergebnisse nicht durch Fremdemissionen (z.B. Kohlenwasserstoffe -additivfrei, Verwendung als Lösemittel oder Kühlschmierstoffe) beeinflußt sind.
Literatur
[1] Alker, M.; Jochum, C.; und Lehmann, E.: Aufbereitung von Daten für die Festsetzung von Technischen Richtkonzentrationen, Staub - Reinhalt. Luft. 51(1991), Nr. 4, S. 117-119.
[2] BIA-Arbeitsmappe "Messung von Gefahrstoffen, Expositionsermittlung bei chemischen und biologischen Einwirkungen", Blatt Nr. 8000 - Mineralöle, Dampf und Aerosol. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA. Bielefeld: Erich Schmidt Verlag 1989 - Loseblatt-Ausgabe
Die TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte", Ausgabe Oktober 1996 (BArbBl. 10/1996 S. 106-128) zuletzt geändert BArbBl. Heft 4/1999 S. 41 wird wie folgt berichtigt:
In Nummer 3 "Liste"
(Stand: 20.08.2018)
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