TRGS 401 - Gefährdung durch Hautkontakt für Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen (2)

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8 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

8.1 Angebotsuntersuchungen

(1) Ein Angebot für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist dem Arbeitnehmer nach § 16 GefStoffV zu unterbreiten, bei

  1. Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 GefStoffV genannten Gefahrstoffen, wenn Exposition besteht,
  2. bei den nach Anhang V Nr. 2.2 GefStoffV aufgeführten Tätigkeiten, dazu gehört,
  3. regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag Feuchtarbeit.

(2) Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Untersuchung ist keine Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Bei diesen Angebotsuntersuchungen erhält der Arbeitgeber auch keine Durchschrift des Untersuchungsergebnisses.

8.2 Pflichtuntersuchungen

(1) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 GefStoffV aufgeführten hautresorptiven Gefahrstoffen nach Nummer 4.2.3 eine hohe Gesundheitsgefährdung, hat der Arbeitgeber spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV zu veranlassen. Folgende Stoffe des Anhangs V Nr. 1 der GefStoffV sind hautresorptiv:

  1. Acrylnitril (R24),
  2. Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen *,
  3. Benzol (R24),
  4. Bleitetraethyl und Bleitetramethyl * (R27),
  5. Dimethylformamid * (R21),
  6. Glycerintrinitrat * und Glykoldinitrat *,
  7. Kohlenstoffdisulfid *,
  8. Methanol *,
  9. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe,
  10. Tetrachlorethen *,
  11. Toluol * und
  12. Xylol *.

(2) Bei Feuchtarbeit ab vier Stunden pro Tag, Tätigkeiten mit Belastung mit unausgehärteten Epoxidharzen, mit Isocyanaten oder wenn Naturgummilatexhandschuhe mit einem Allergengehalt von mehr als 30 µg Protein pro g Handschuhmaterialgetragen werden, hat der Arbeitgeber nach § 16 in Verbindung mit Anhang V Nr. 2.1 GefStoffV spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen.

(3) Die Durchführung der Untersuchungen nach den Absätzen 1 und 2 ist Voraussetzung für die Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung mit diesen Tätigkeiten.

(4) Wird im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Biomonitoring durchgeführt, ist die TRGS 710 "Biomonitoring" zu beachten. Zu den in Absatz 1 mit * gekennzeichneten Stoffen sind in der TRGS 903 Biologische Grenzwerte veröffentlicht.

9 Dokumentation

Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung siehe TRGS 400.

10 Literatur

[1] Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 "Sicherheitsdatenblatt"
[2] BG-Information "Hautschutz in Metallbetrieben" (BGI 658), Stand August 2008
[3] BG-Information "Chemikalienschutzhandschuhe - Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhen" (BGI 868)
[4] Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK- und BAT-Werte-Liste. Abschnitt VII. Hautresorption. Wiley-VCH-Verlag
[5] DIN EN 374 Teil 1-3 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen"
[6] DIN EN 455 "Handschuhe zum einmaligen Gebrauch"
[7] DIN EN ISO 17075 "Leder - Chemische Prüfung - Bestimmung des Chrom (VI)-Gehaltes"
[8] GUV-I 8584 "Merkblatt - Allergiegefahr durch Latexhandschuhe"
[9] Informationen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand GUV-I 8584 "Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe", Stand Mai 2005, (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8584.pdf)
[10] Kosmetikverordnung
[11] Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetzbuch
[12] Leitfaden "Sicheres Arbeiten mit chemischen Stoffen in der Pathologie - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 2006
[13] Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD): "Berufliche Hautmittel", Stand 3.5.2008 (http://abd.dermis.net/content/e03abd/e10diensteinfo/e993/Hautschutzleitlinie_0 5_2008.pdf)
[14] Liste nach Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG
[15] Liste der Allergene in Schutzhandschuhen: (http://www.GISBAU.de)
[16] Richtlinie 89/656/EWG "Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit"
[17] Themenheft M 621 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) "Achtung Allergiegefahr", Stand März 2006, (http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/M6 21_Achtung_20Allergiegefahr,property=pdfDownload.pdf)

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