Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien

BekGS 408
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationen zu Auswirkungen der CLP-Verordnung

3.1 Übergangsbestimmungen für das Inverkehrbringen

3.2 Hinweise zur neuen Einstufung und Kennzeichnung

4 Auswirkungen auf Aspekte des Arbeitsschutzes

4.1 Gefährdungsbeurteilung

4.1.1 Gefahrstoffinformation

4.1.2 Bereits eingeführte Produkte mit neuer Kennzeichnung

4.1.3 Einführung neuer Produkte mit neuer Kennzeichnung

4.2 Gefahrstoffverzeichnis

4.3 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

4.4 Innerbetriebliche Kennzeichnung

4.5 Anwendung des Technischen Regelwerks

4.6 Hinweise auf mögliche Schwierigkeiten während des Übergangszeitraums

Anlage 1 Beispiele für Einstufung und Kennzeichnung Hinweise

1 Beispiele für vergleichbare Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung und Stoff-/Zubereitungsrichtlinie

1.1 Natriumhydroxid, 4%-ige wässrige Lösung (4%-ige Natronlauge)

1.2 Zinkoxid [CAS-Nr. 1314-13-2]

2 Beispiele für divergierende Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung und Stoff-/Zubereitungsrichtlinie

2.1 tert.-Butylperoxybenzoat [CAS-Nr. 614-45-9]

2.2 N,N-Dimethylformamid [CAS-Nr. 68-12-2]

3 Beispiel für neue oder zusätzliche Einstufung und Kennzeichnung

3.1 Chlorwasserstoffsäure (Salzsäure) 20 %

4 Beispiel für ergänzende EU-Kennzeichnungselemente (EU-leftovers23

4.1 Natriumhypochloritlösung 25% [CAS-Nr. 7681-52-9]

Anlage 2 Gefahrenklassen- und Gefahrenkategorie-Codes

Anlage 3