Regelwerk, Technische Regeln, TRGS

TRGS 509
Inhalt =>

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
Abb. 1: Beispiel für Befüll- und Entnahmeeinrichtungen sowie eine Entleerstelle für Flüssigkeiten
Abb. 2: Beispiel für Befüll- und Entnahmeeinrichtungen sowie eine Füllstelle für Flüssigkeiten
Abb. 3: Beispiel für Befüll- und Entnahmeeinrichtungen sowie eine Füll- und eine Entleerstelle für Feststoffe
3 Gefährdungsbeurteilung
4 Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
4.1 Grundsätze
4.2 Lagerorte und -räume
4.3 Kennzeichnung
4.4 Lagerorganisation
4.5 Füll- und Entleerstellen
4.6 Unterbrechung der Gefahrstoffströme
4.7 Unterweisung der Beschäftigten
4.8 Maßnahmen für Notfälle
4.9 Persönliche Schutzausrüstung
4.10 Hygienische Maßnahmen
4.11 Außerbetriebsetzen und Stilllegen
4.12 Zugangsbeschränkungen
4.13 Beseitigung von Leckagen und Stofffreisetzungen
4.14 Überprüfungen
4.15 Aktive Lagerung
4.16 Instandhaltung
5 Bauliche Anforderungen an Läger, Füll- und Entleerstellen
5.1 Einbau und Aufstellung
5.1.1 Lager für ortsfeste Behälter
5.1.2 Füll- und Entleerstellen
5.2 Brandschutz und Notfallmaßnahmen
5.3 Rückhalteeinrichtungen für Flüssigkeiten
5.4 Besondere Anforderungen an das unterirdische Lagern
5.5 Zusätzliche Anforderungen an ortsfeste Behälter mit innerem Überdruck
5.6 Lagerräume für das Zusammenlagern von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern und ortsbeweglichen Behältern
6 Abstandsregelungen
6.1 Abstand zu Gebäuden und benachbarten Anlagen
6.2 Behälter- und Behältergruppenabstände
7 Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen
7.1 Lagern von Flüssigkeiten
7.1.1 Ableitung von Dampf-/Luft-Gemischen
7.1.2 Flüssigkeitsstandanzeige und Überfüllschutz
7.1.3 Absperreinrichtungen
7.1.4 Befüll- und Entnahmeeinrichtungen
7.1.5 Zugangs- und Besichtigungsöffnungen
7.1.6 Heiz- und Kühleinrichtungen in und an Behältern
7.2 Lagern von Feststoffen
7.2.1 Ableitung von Staub/Luft-Gemischen
7.2.2 Füllstandsanzeige und Überfüllschutz
7.2.3 Absperreinrichtungen, Besichtigungsöffnungen, Verbindungsteile zwischen ortsfesten Behältern
7.2.4 Befüll- und Entnahmeeinrichtungen für Feststoffe
7.3 Füll- und Entleerstellen für Flüssigkeiten
7.3.1 Ableitung von Dampf-/Luft-Gemischen
7.3.3 Rohr- und Schlauchleitungsanschlüsse an Füll- und Entleerstellen
7.4 Füll- und Entleerstellen für Feststoffe
7.4.1 Einrichtungen zum Befüllen oder Entleeren der ortsbeweglichen Behälter
8 Zusätzliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr
8.1 Anwendungsbereich
8.2 Brandschutz
8.3 Bauausführung von Lagerräumen mit ortsfesten Behältern und Räumen mit Füll- oder Entleerstellen
8.4 Anforderungen an Auffangräume für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 100 °C
8.4.1 Begrenzung auslaufender Flüssigkeiten
8.4.2 Notwendigkeit von Auffangräumen
8.4.3 Fassungsvermögen von Auffangräumen
8.4.4 Überfüllsicherungen
9 Zusätzliche Anforderungen bei dem Lagern und Abfüllen entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55 °C
9.1 Anwendungsbereich
9.2 Abstände und Schutzstreifen
Abb. 4: Geeignete Gebäudewand nach Nummer 9.2 (Seitenansicht)
Abb. 5: Geeignete Gebäudewand nach Nummer 9.2 (Draufsicht)
Abb. 6: Gebäude mit zusätzlicher feuerbeständiger Schutzwand (Seitenansicht)
Abb. 7: Gebäude mit zusätzlicher feuerbeständiger Schutzwand (Draufsicht)
Abb. 8: Notwendigkeit von Schutzstreifen nach Absatz 9 Nr.1 für entzündbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55 °C
Abb. 9: Breite des Schutzstreifens in Abhängigkeit vom Lagervolumen für entzündbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt< 55°C
Abb. 10: Beispiel für eine Wand ausreichender Breite und Höhe zur Einschränkung eines Schutzstreifens nach Absatz 18
9.3 Tank- und Tankgruppenabstände
Tabelle 1: Tankabstände bei dem Lagern von brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55 °C, ausgenommen Rohöl und Schwefelkohlenstoff
Tabelle 2: Tankabstände bei dem Lagern von Rohöl und Schwefelkohlenstoff
Abb. 11: Beispiele für Tank und Tankgruppenabstände
9.4 Brandschutz
9.4.1 Allgemeines
9.4.2 Brandschutzeinrichtungen
9.4.3 Brandschutztechnische Ausstattung von Lagerräumen
9.5 Anforderungen an Auffangräume
9.5.1 Notwendigkeit von Auffangräumen
9.5.2 Bauliche Anforderungen an Auffangräume in Räumen und im Freien
9.6 Wirkbereiche an Füll- und Entleerstellen
Abb. 12: Wirkbereich in Füll- und Entleerstellen für Eisenbahnkesselwagen
Abb. 13: Einschränkung des Wirkbereichs durch Wand und Ableitblech
Abb. 14: Wirkbereich an Füllstellen
9.7 Bauausführung von Lagerräumen mit Tanks und Räumen mit Füllstellen
9.7.1 Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen bis 3.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen bis 200 l/h
9.7.2 Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen bis 10.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen bis 1.000 l/h
9.7.3 Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen über 10.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen über 1.000l/h
9.8 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen
9.9 Überfüllschutz an Füllstellen
10 Zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe
10.1 Anwendungsbereich
10.2 Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen
10.3 Allgemeine Schutzmaßnahmen
10.4 Vermeiden von Zündquellen
10.4.1 Allgemeines
10.4.2 Besondere Anforderungen beim Lagern und Fördern von brennbaren staubförmigen oder staubbildenden Feststoffen
10.5 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes
10.6 Fahrzeugverkehr und Einsatz von Flurförderzeugen
11 Zusätzliche Anforderungen beim Lagern und Abfüllen von bestimmten Stoffen mit erhöhter Gefährdung
11.1 Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe
11.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Anforderungen
11.1.2 Bau und Ausrüstung der Lagerbehälter
11.1.3 Aufstellung in Räumen
11.1.4 Aufstellung im Freien
11.1.5 Bauliche Anforderungen und Brandschutz
11.2 Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe
11.2.1 Allgemeines
11.2.2 Bauliche Anforderungen und Brandschutz
11.3 Gefahrstoffe, die zu gefährlicher Reaktion neigen
12 Zusammenlagerung
Anhang 1 Ergänzende Anforderungen an die Ausrüstung von Tanks sowie Füll- und Entleerstellen für brennbare Flüssigkeiten
1 Ausrüstung von Tanks
1.1 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen
1.1.1 Be- und Entlüftungseinrichtungen
1.1.2 Bemessung der Be- und Entlüftungseinrichtungen
Abb. A1-1: Maximale witterungsbedingte Volumenströme Va(Abkühlung) und VE(Erwärmung) zur Bemessung von Be- und Entlüftungsarmaturen in Abhängigkeit vom Tankvolumen VB
1.1.3 Ableitung der Dampf/Luft-Gemische brennbarer Flüssigkeiten ins Freie
1.1.4 Gaspendeln
1.2 Flammendurchschlagsicherungen
1.2.1 Allgemeines
1.2.2 Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen
1.2.3 Auswahl der geeigneten Flammendurchschlagsicherung
1.2.4 Flammendurchschlag bei kurzzeitigem Brennen
1.2.5 Einsatzbedingungen von Flammendurchschlagsicherungen
1.2.6 Druckfestigkeit von Rohrleitungen an Flammendurchschlagsicherungen
Abb. A1-2: Zulässige Abweichungen und Formstücke nach Nummer 1.2.9
1.2.7 Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen an Abzweigungen
Abb. A1-3: Anordnung der Flammendurchschlagsicherung an senkrechten scharfkantigen Rohrabzweigungen
Abb. A1-4: Anordnung der Flammendurchschlagsicherungen an anderen Rohrabzweigungen
2 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen
2.1 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen an Füllstellen
2.2 Flammendurchschlagsicherungen in Füll- und Entleerstellen für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55 °C
3 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme
4 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung
5 Blitzschutz
6 Dämpfespeicher
Abb. A1-5: Breite der Schutzstreifen um Dämpfespeicher für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55 °C
Abb. A1-6: Dämpfespeicher mit offenem Ausdehnungsraum (Typ I)
Abb. A1-7: Dämpfespeicher mit geschlossenem Ausdehnungsraum (Typ II)
Anhang 2 Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen bei der Lagerung und Abfüllung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55°C
1 Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks
1.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks ohne Inertisierung
1.2 Explosionsgefährdete Bereiche in inertisierten Tanks
1.2.1 Inertisierte nicht einatmende Tanks
1.2.2 Inertisierte Tanks mit Belüftungsarmaturen
Abb. A2-1: Mindestwerte des in einer Inertgasanlage vorzuhaltenden Volumens VI
Abb. A2-2: Mindestwerte des für extreme witterungsbedingte Abkühlung vorzuhaltenden Inertgasvolumenstromes (VI - VP)
1.3 Explosionsgefährdete Bereiche in ortsbeweglichen Behältern innerhalb von Füll- oder Entleerstellen.
2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohr- und Schlauchleitungen, Armaturen und Anlagenteilen
Abb. A2-3: zur Festlegung der Abstände Ra und Ri
3 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen
Abb. A2-4: Beispiel für explosionsgefährdete Bereiche um Pumpen
4 Explosionsgefährdete Bereiche in Räumen
4.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Lagerräumen für Tanks
4.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Kammern, Schächten und anderen Räumen unter Erdgleiche
4.3 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Offene Befüllung der ortsbeweglichen Behälter ohne gezielte Abführung der Dampf/Luft-Gemische
4.3.3 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Objektabsaugung
4.3.4 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit formschlüssigen Lüftungseinrichtungen
4.3.5 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern in Füllkabinen
4.3.6 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung
4.3.7 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Auffangwannen
Tabelle 1: Explosionsgefährdete Bereiche um Auffangwannen bei der Befüllung zerbrechlicher Behälter
Tabelle 2: Explosionsgefährdete Bereiche um Auffangwannen beim Befüllen von sonstigen Behältern
5 Explosionsgefährdete Bereiche um Tanks im Freien
5.1 Lageranlagen bis 3.000 l im Freien
5.2 Lageranlagen mit mehr als 3.000 l im Freien
5.2.1 Tanks mit betriebsmäßig wirkenden Lüftungseinrichtungen und Schwimmdachtanks
Tabelle 3: Explosionsgefährdete Bereiche
5.2.2 Inertisierte Tanks
5.2.3 Tanks mit Schwimmdecken, Tanks mit Gaspendelung
5.2.4 Schwimmdachtanks
5.2.5 Witterungsschutz von Lageranlagen
5.2.6 Beispiele
Abb. A2-5: Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks mit einer Lüftungsöffnung
Abb. A2-6: Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks mit mehreren Lüftungsöffnungen
Abb. A2-7: Explosionsgefährdete Bereiche bei liegenden zylindrischen Tank
Abb. A2-8: Explosionsgefährdete Bereiche an Schwimmdachtanks
Abb. A2-9: Explosionsgefährdete Bereiche an separat angeordneter Lüftungsleitung
6 Explosionsgefährdete Bereiche bei dem Lagern in unterirdischen Tanks
Abb. A2-10: Explosionsgefährdete Bereiche unterirdischer Tanks mit mehr als 0,8 m Erddeckung
7 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien
7.1 Allgemeines und Witterungsschutz
7.2 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über offenen Dom ohne Ableitung der Dampf/Luft-Gemische sowie Befüllen von ortsbewegliche Behältern, die über Entlüftungseinrichtungen ausatmen
7.3 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Ableitung der Dampf/Luft-Gemische über dichtschließende Einrichtungen
8 Explosionsgefährdete Bereiche an Entleerstellen im Freien und in Räumen
9 Explosionsgefährdete Bereiche bei Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen an Füllstellen im Freien
10 Zonen an Dämpfespeichern zur Zwischenspeicherung von Dämpfen entzündbarer Flüssigkeiten im Zuge von Gaspendelsystemen im Lager
Abb. A2-11: Explosionsgefährdete Bereiche um die Notentlüftung von Dämpfespeichern
Abb. A2-12: Explosionsgefährdete Bereiche um die Atmungsöffnungen des Ausdehnungsraums von Dämpfespeichern am Beispiel des Typ-II-Speichers
Anhang 3 Aktive Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55 °C in ortsbeweglichen Behältern
1 Geltungsbereich
2 Allgemeines
3 Aktive Lagerung in ortsbeweglichen Behältern aus Kunststoff
4 Anforderungen an den Betrieb von ortsbeweglichen Behältern bei der aktiven Lagerung
5 Explosionsgefährdete Bereiche
Anhang 4 zu TRGS 509 Abfüllen von Natriumhypochlorit- und Natriumchloritlösungen
1 Anwendungsbereich
2 Schutzmaßnahmen