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40. Erläuterungspapier zu Propylenimin

(BArbBl. 9/92 S. 59)


Ein TRK-Wert für Propylenimin (2-Methylaziridin) wird nicht festgelegt, da keine Angaben zum Umgang mit diesem Gefahrstoff vorliegen.

Propylenimin ist im Verzeichnis der krebserzeugenden Gefahrstoffe bei Massengehalten³ 1 % in Gruppe II (stark gefährdend) und bei Massengehalten < 1-0,1 % in Gruppe III (gefährdend) eingeordnet,

Arbeitsmedizinische Erfahrungen

Arbeitsmedizinische Erfahrungen sind bislang nicht publiziert worden.

Toxikologische Erfahrungen

Propylenimin wurde bisher nur in zwei gleichartigen Versuchen getestet, und zwar mit toxischen oder subtoxischen Dosen, welche Ratten mit der Schlundsonde verabreicht wurden. Die Gabe von 2 x 20 mg/kg Körpergewicht/Woche über 28 Wochen führte bereits nach 18 Wochen zu einer hohen Sterblichkeit. 22 von 52 Ratten entwickelten insgesamt 28 Tumoren (Gesamtdosis:» 1,2 g/kg). Nach 2 x 10 mg/kg Körpergewicht/Woche über 60 Wochen ließen sich bei 37 von 52 Ratten (71 %) insgesamt 45 Tumoren nachweisen (Gesamtdosis:» 1,2 g/kg). Es entwickelten sich hauptsächlich Hirntumoren, Gehörgangskarzinome, Mammakarzinome und Leukämien.

Der Versuch mit 2 x 10 mg/kg/Woche über 60 Wochen lag in seiner Dosierung zwar nahe der toxischen, aber die hohe Tumorinduktionsrate und die Vielzahl der verschiedenartigen Tumorlokalisationen sprechen für eine starke kanzerogene Potenz der Verbindung.

Nach einer Dosierung von 20 mg/kg Körpergewicht/Woche entwickelten 71 Prozent der eingesetzten Ratten Tumoren. Bei einem Grenzwert von 0,05 mg/m3würde ein Beschäftigter» 0,04 mg/kg Körpergewicht/Woche aufnehmen f [1].

Analytik

Zur Messung von Propylenimin in der Luft in Arbeitsbereichen wird von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein Verfahren empfohlen [2]. Für die Probenahme wird als Adsorbens Tenax GC vorgeschlagen. Nach der thermischen Desorption erfolgt die Bestimmung mittels Flüssigkeits-Chromatographie (HPLC).

Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen

Dem Ausschuß für Gefahrstoffe sind keine Arbeitsbereiche bekannt geworden, in denen mit dieser Substanz umgegangen wird. Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen liegen daher nicht vor.

Hinweise

In Arbeitsbereichen, in denen mit diesem Stoff umgegangen werden sollte, ist durch eine Arbeitsbereichsanalyse unverzüglich festzustellen, ob der Wert von 0,05 mg/m3eingehalten ist. Die Ergebnisse der Arbeitsbereichsanalyse sind dem Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) mitzuteilen.

Literatur

[1] IARC-Monographs Vol. 9, S. 61-65, 1975

[2] Commission of the European Communities, Measurement Techniques for Carcinogenic Agents in Workplace Air, Royal Society of Chemistry, 1989,

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