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Passivrauchen

Ausgabe: Mai 2002
Stand: November 2001


Vorbemerkung

Unter Passivrauchen versteht man die inhalative Aufnahme von Tabakrauch durch Nichtraucher. Der Tabakrauch in der Atemluft besteht aus dem Nebenstromrauch, der durch das "Glimmen" der Zigarette entsteht, und dem von Rauchern ausgeatmeten Hauptstromrauch, der durch das "Ziehen" an einer Zigarette aktiv aufgenommen wurde. Im Weiteren wird für Passivrauchen die im englischen gebräuchliche Abkürzung ETS für "Environmental Tobacco Smoke" verwendet.

Die nachfolgende Darstellung der nach den EU-Kriterien einstufungsrelevanten Wirkung des ETS, mit Ausnahme der reproduktionstoxischen Wirkung, stützt sich im Wesentlichen auf die Begründung der Bewertung des Passivrauchens der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK, 1998, Wichmann et al., 1999).

Ausführliche Beschreibungen von epidemiologischen Studien zu allen Endpunkten und deren Ergebnisse finden sich in US-EPa (1993) und California-EPa (1997). Ergebnisse von Fall-Kontroll-Studien, die als "Odds Ratios" angegeben wurden, werden nachfolgend ebenso wie die Ergebnisse von Kohortenstudien einheitlich als "relative Risiken" (RR) bezeichnet (ausgenommen Tabelle 7).

Der eindeutig belegte Zusammenhang von Passivrauchen mit der Häufigkeit respiratorischer Symptome bei Kindern macht es plausibel, dass ETS, in dem beobachteten geringen Ausmaß, auch bei den weniger empfindlichen Erwachsenen Atemwegsbeschwerden und Lungenfunktionsstörungen hervorruft (MAK, 1998).

Die wichtigsten Schadstoffe des Haupt- und Nebenstromrauchs

In der nachstehenden Tabelle 1 sind die Konzentrationen der wichtigsten Schadstoffe im Hauptstromrauch, das Verhältnis von Neben- zu Hauptstromrauch und die Einstufungen ihrer CMR-Eigenschaften nach § 4a GefStoffV bzw. TRGS 905 aufgeführt.

Tabelle 1: Stoffe im Haupt- und Nebenstromrauch (IARC, 1986; US-EPA, 1993) und ihre Einstufungen nach GefStoffV

Hauptstrom
[4 / Zigarette]
Verhältnis Neben- /
Hauptstromrauch
Einstufung nach § 4a bzw. TRGS 905
4-Aminobiphenyl 0,003 - 0,005 31 K1
Acetaldehyd 500 - 1200 k. A. K 3
Aceton 100 - 250 2 - 5 -
Acrolein 60 -100 8 -15 -
Ameisensäure 210 - 490 1,4 - 1,6 -
Ammoniak 50 -130 3,5 - 5,1 -
Anilin 0,36 29,7 K 3
Benz[a]anthrazen 0,003 - 0,05 2,7 K 2
Benzo[a]pyren 0,038 2,1 - 3,5 K, M, RF /E2
Benzol 12 - 48 5-10 K 1, M 2
1,3-Butadien 69 3 - 6 K 2
Cadmium 0,1 -0,12 3,6 - 7,2 K2
Cyanwasserstoff 400 - 500 0,1 - 0,25
Diethylnitrosamin 0,025 < 40 K 2
Dimethylamin 7,8 - 10 3,7 - 5,1
Dimethylnitrosamin 0,01 - 0,04 20 - 100 K2
Essigsäure 330-810 1,9 - 3,6
Ethylmethylnitrosamin 0,001 -0,002 10 - 20
Formaldehyd 70-100 0,1 -50 K 3
Hydrazin 0,032 3 K 2
Kohlenmonoxid 13000 - 22000 2,5 - 4,7 RE 1
Kohlenoxidsulfid 12 - 42 0,03 - 0,13
Methylamin 11 - 29 4,2 - 6,4
Methylchlorid 150 - 600 1,7 - 3,3 K 3
2-Naphthylamin 0,001 -0,022 30 K 1
Nickel 0,02 - 0,08 12 - 31 K 1
Nikotin 1330-1830 2,6 - 3,3
Nitrosopyrrolidin 0,006 - 0,03 6 - 30 K 2
Pyridin 16 - 40 6,5 - 20
Stickstoffmonoxid 100 - 600 4 - 10
2-Toluidin 0,03 - 0,2 19 K 2
Toluol 100 - 200 5,6 - 8,3

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