Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Wasser |
![]() |
SMB-VwV - Standardmängelbeschreibungen
Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. S. 905) zu § 47 AwSV;
- Hessen -
Vom 30. September 2021
(StAnz. Nr. 42 vom 18.10.2021 S. 1317)
Aus § 47 Abs. 2 AwSV ergibt sich, dass der Sachverständige die Anlage aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen nach § 46 AwSV in eine der folgenden Stufen einzustufen hat: ohne Mangel, mit geringfügigem Mangel, mit erheblichem Mangel oder mit gefährlichem Mangel.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
| Anlage 1 |
Bei den aufgeführten Standardmängelbeschreibungen (SMB) sind die mit einem * versehenen Beschreibungen durch die Prüferin/ den Prüfer mit einer weitergehenden Erläuterung zu versehen.
| 1. | Ordnungsmängel |
| 1.1 | Behördliche Genehmigungen, Eignungsfeststellungen, Anordnungen und Anzeigen |
| 1.1.1. | Genehmigungen |
| 11101 | Die Genehmigung lag nicht vor. *
Es ist anzugeben, für welche Maßnahme und welche Anlage/Anlagenteile die Genehmigung/Erlaubnis nicht vorlag. |
| 1.1.2. | Eignungsfeststellung |
| 11201 | Die Eignungsfeststellung lag nicht vor. |
| 11202 | Die Eignungsfeststellung bei wesentlicher Änderung lag nicht vor. |
| 1.1.3. | Anzeige nach AwSV |
| 11301 | Die Anzeige gem. § 40 AwSV lag nicht vor. *
Es ist anzugeben, für welche Maßnahme und welche Anlage/Anlagenteile die Genehmigung/Erlaubnis nicht vorlag. |
| 1.2 | Apparate-/bauteilespezifische Anerkennungen, Zulassungen, Nachweise, Ü-Zeichen, CE-Kennzeichnung etc. |
| 1.2.1 | Bauaufsichtliche Zulassung, Verwendbarkeitsnachweise und Ü-Zeichen |
| 12110 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für den Behälter lag nicht vor. * |
| Es ist anzugeben, für welche Maßnahme und welche Anlage/Anlagenteile die Genehmigung/Erlaubnis nicht vorlag. | |
| 12120 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für die Rohrleitung(en) lag nicht vor. |
| 12130 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für die Beschichtung/Abdichtung im Auffangraum lag nicht vor. |
| 12131 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für die Auffangwanne lag nicht vor. |
| 12132 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Rückhalteeinrichtung lag nicht vor. * |
| 12133 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Rückhalteeinrichtung lag nicht vor. * |
| 12140 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Überfüllsicherung/den Grenzwertgeber lag nicht vor. |
| 12141 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für den Leckanzeiger lag nicht vor. |
| 12142 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Leckschutzauskleidung lag nicht vor. |
| 12143 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Leckagesonde lag nicht vor. |
| 12144 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Leichtflüssigkeitssperre (Heizölsperre) lag nicht vor. |
| 12150 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Abfüllfläche lag nicht vor. |
| 12151 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für den Fugendichtstoff lag nicht vor. |
| 12160 | Die CE-Kennzeichnung für den Leichtflüssigkeitsabscheider lag nicht vor. |
| 12161 | Die freiwillige Erklärung über die Flüssigkeitsundurchlässigkeit für die Beschichtung/Abdichtung lag nicht vor. |
| 12190 | Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen lag nicht vor. * |
| 1.2.2 | Konformitätserklärung und Übereinstimmungsbestätigung für nicht CE-gekennzeichnete Bauprodukte |
| 12210 |
(Stand: 10.11.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion