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Regelwerk

VV-EKVO - Verwaltungsvorschrift zur Eigenkontrolle von Abwasseranlagen
- Hessen -

Vom 17. November 2000
(StAnz. 50/2000 S. 3975;aufgehoben)



Zur Durchführung der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Abwassereigenkontrollverordnung - EKVO) vom 21. Januar 2000 (GVBl. I S. 59) wurde die Verwaltungsvorschrift zur Eigentrollverordnung neu gefasst und wird hiermit eingeführt. Die Verwaltungsvorschrift vom 5. Juni 1993 (StAnz. Nr. 27/1993, S. 1639) wird aufgehoben.

Für den Vollzug der Eigenkontrollverordnung wird folgendes bestimmt:

1. Durchführung der Eigenkontrolle (zu § 3 EKVO)

  1. Werden vereinfachte/ alternative Verfahren eingesetzt, kann die Wasserbehörde verlangen, dass in bestimmten Zeitabständen Vergleichsuntersuchungen mit einem im Merkblatt B-0/1 (Analysenverzeichnis) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) genannten Verfahren durchgeführt werden. Dieses Analysenverzeichnis enthält geeignete Analysen- und Messverfahren für die Abwasseruntersuchungen und schließt die Verfahren der Abwasserverordnung mit ein. In begründeten Einzelfällen müssen Gleichwertigkeitsprüfungen durchgeführt werden. Die Referenzanalytik ist von einem gemäß § 9 EKVO staatlich anerkannten Laboratorium durchzuführen. Auf Antrag einer Untersuchungsstelle oder der Unternehmerin/ des Unternehmers einer Abwasseranlage kann die Wasserbehörde alternative Methoden und Verfahren für weitere Parameter zulassen.
  2. Die Wasserbehörde kann verlangen, dass die vorgeschriebenen CSB-Messungen und gegebenenfalls Nges.- und Pges.-Messungen an Zulauf und Ablauf jeweils anhand korrespondierender Proben ermittelt werden, um daraus die Abbauleistung festzustellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in den Eigenkontrollbericht aufzunehmen..
  3. Die Ergebnisse der Überprüfung von Abwasserkanälen und -leitungen können von der Wasserbehörde gemäß Anhang 1 Nr. 5 EKVO nur anerkannt werden, wenn die erforderlichen Kanal- und Leitungskontrollen von Fachfirmen durchgeführt wurden, die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung nachweisen können. Die Anforderungen der RAL Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 "Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen" sind zu erfüllen.
  4. Einem Antrag nach § 8 EKVO auf Befreiung von der Pflicht, bestimmte Untersuchungen durch eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle durchführen zu lassen (siehe § 3 Abs. 2 EKVO), soll zugestimmt werden, wenn die zu überwachende Abwasseranlage oder -einleitung zu einem Standort gehört, der

    und der Antragsteller erklärt, dass

    1. die Anlage oder Einleitung an Stelle der Überwachung durch eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle einer Überwachung unterzogen wird, die den Anforderungen für die Überwachung durch eine staatlich anerkannte Überwachungsstelle insbesondere hinsichtlich der folgenden materiellen Anforderungen gleichwertig ist:
      1. Häufigkeit der Überwachung,
      2. Qualifikation der überwachenden Personen,
      3. Umfang der Prüfungen und Bewertung der Prüfergebnisse,
      4. Mängelbeseitigung und
    2. durch die im Rahmen der Prüfungen des Öko-Audits / oder nach DIN ISO 14001 erarbeiteten Unterlagen dokumentiert wird, daß die Voraussetzungen nach Nr. 1 eingehalten werden.

2. Nachweise der Eigenkontrolle (zu § 6 EKVO)

Die Wasserbehörden überwachen, dass die ausgewerteten Ergebnisse der Eigenkontrolle gemäß den Mustervordrucken (vgl. Anlage) erstellt wurden. Die Mustervordrucke sind im Internet (www.mulf.hessen.de) als download verfügbar und können auch auf Diskette von der zuständigen Wasserbehörde zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlage des Eigenkontrollberichtes kann auch in Schriftform erfolgen.

Der Eigenkontrollbericht wird von der für die Abwasseranlage zuständigen Wasserbehörde auf Plausibilität überprüft. Sie leitet nach pflichtgemäßem Ermessen die für den wasserrechtlichen Vollzug notwendigen Maßnahmen ein.

Das HLUG wertet die Daten der Eigenkontrolle der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen landesweit aus.

3. Untersuchungsstellen für Abwasser und Prüfstellen für Durchflussmessungen (zu §§ 9 und 10 EKVO)

Die Anerkennung einer Untersuchungsstelle bzw. einer Prüfstelle für Durchflussmessungen erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung

  1. als Untersuchungsstelle für Abwasser in zweifacher Ausfertigung,
  2. als Prüfstelle für Durchflussmessungen in dreifacher Ausfertigung

bei der Anerkennungsbehörde einzureichen. Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren und die Formblätter zur Antragstellung sind von der Anerkennungsbehörde bereitzustellen.

Die staatliche Anerkennung ist grundsätzlich auf fünf Jahre zu befristen. Sie kann auf Antrag um jeweils fünf Jahre verlängert werden, wenn die Anforderungen der Eigenkontrollverordnung weiterhin erfüllt werden.

Die Anerkennungsbehörde gibt die staatliche Anerkennung als EKVO-Laboratorium bzw. als EKVO-Überwachungsstelle für Abwasser und die Anerkennung als Prüfstelle für Durchflussmessungen sowie Veränderungen der Anerkennung im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt.

4. Eigenkontrolle von Abwasserkanälen und -leitungen sowie Regenentlastungen und Regenrückhaltebecken (zu den Anhängen 1 und 2 EKVO)

Die Eigenkontrolle der Abwasserkanäle, -leitungen, Regenentlastungen und Rückhaltebecken ist gegenüber der zuständigen Wasserbehörde nachzuweisen. Zu diesem Zweck sind die Prüfbescheinigungen über die hydraulische Prüfung der Drosselorgane, die alle 5 Jahre durch die anerkannten Prüfstellen gemäß § 10 EKVO durchgeführt werden, der zuständigen Wasserbehörde zusammen mit dem Eigenkontrollbericht vorzulegen und von dieser zu überprüfen.

Wird durch die Überprüfung der Abwasserkanäle und -leitungen sowie der Regenentlastungen und Rückhaltebecken festgestellt, dass der ordnungsgemäße Betrieb der Abwasseranlagen nicht gewährleistet ist, und insoweit die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden, so ist eine Mängelbeseitigung durchzuführen. Diese ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten unverzüglich vom Unternehmer der Abwasseranlage einzuleiten. Die Erfüllung dieser Verpflichtung wird auf der Basis der Angaben im Eigenkontrollbericht von der zuständigen Wasserbehörde überprüft.

Die zuständige Wasserbehörde leitet nach pflichtgemäßem Ermessen die im Rahmen des wasserrechtlichen Vollzugs notwendigen Maßnahmen ein.

5. Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen (zu den Anhängen 3 und 4 EKVO)

Enthält das von dem Betreiber der Anlage zu erstellende betriebliche Messprogramm nicht die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage erforderlichen Messungen, kann die Wasserbehörde zusätzliche Anforderungen an den Umfang und die Häufigkeit der Messungen stellen.

6. Befristung

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2005 außer Kraft.

   

.

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 1 EKVO
Kommunale Abwasserkanäle und -leitungen
Mustervordruck 1
Blatt 1

Berichtsjahr:

Betreiber des Kanalnetzes:

Aufnehmende Abwasserbehandlungsanlage:

1. Untersuchungsumfang
Fortschritt der Erstüberprüfung des Gesamtnetzes
Ortsteil gesamte
Kanalnetz-
länge
[m]
Untersuchte Länge des Kanalnetzes
bis Ende
2000
[m]
bis Ende
2001
[m]
bis Ende
2002
[m]
bis Ende
2003
[m]
bis Ende
2004
[m]
bis Ende
2005
[m]
1.                
2.                
3.                
4.                
5.                
6.                
7.                
Summe              
Niederschlagswasserkanäle im Trennsystem:   m des gesamten Kanalnetzes
Kanäle in WSG-Zone 2:   m des gesamten Kanalnetzes
Kanäle in WSG-Zone 3   m des gesamten Kanalnetzes
2. Untersuchungsergebnis der optischen Inspektion / Druckprüfung
Schadensbeschreibung, ggfs. Kürzel nach ATV- M 143, Teil 2 Anzahl der
Schäden [Stück]
Streckenschäden
[m]
Zu 1.      
Zu 2.      
Zu 3.      
Zu 4.      
Zu 5.      
Zu 6.      
Zu 7.      
Summe    

   

.

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 1 EKVO
Kommunale Abwasserkanäle und -leitungen
Mustervordruck 1
Blatt 2
3. Mängelbeseitigung
3.1 Prioritätsstufen
Prioritäts-
stufe *)
Vorgeschlagener
Bearbeitungs-
zeitraum
[Jahre]
Reparatur/
Renovierung
[Stück]/ [m]
Erneuerung
[Stück]/ [m]
Schadens-
anteil
[%]
Ermittelte
Sanierungs-
kosten
[DM]
           
           
           
           
Gesamt       100  
*) Angabe der Prioritätsstufen sowie Erklärung der Prioritätsstufen

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

3.2. Durchgeführte Arbeiten

Im Berichtsjahr wurde eine Mängelbeseitigung durchgeführt ja / nein
bei "ja" bitte angeben, welche Strecken repariert / renoviert / erneuert wurden:

Ortsteil Strasse Haltung
von - bis
Gesamtkosten
[DM]
       
       
       
       
       
       
Besondere Bemerkungen
___________________
Ort, Datum
___________________
Stempel
___________________
Unterschrift

   

  .

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 2 EKVO
Eigenkontrolle von Regenentlastungen und Regenrückhaltebecken
Mustervordruck 2
Berichtsjahr:  
Betreiber des Kanalnetzes:  
Aufnehmende Abwasserbehandlungsanlage:  
Hydraulische Prüfung von Drosseleinrichtungen
Nr. Name der Mischwasserentlastungsanlage Datum der letzten Überprüfung Mängel *)
(ja / nein)
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       

*) aktuelle Prüfbescheinigung ist beigefügt

___________________
Ort, Datum
___________________
Stempel
___________________
Unterschrift

  .

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 3 EKVO
Abwasserbehandlungsanlagen (Direkteinleiter) mit biolog. Reinigung
Mustervordruck 3
Blatt 1
Berichtsjahr:  
Bezeichnung der Abwasserbehandlungsanlage:
(gemäß Erlaubnisbescheid)
 
Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage:  
1. Ausbaugröße und Belastung Q max
[l/s]
Einwohnerwerte
[EW]
1.1 Ausbaugröße der Anlage
(Genehmigung)
   
1.2 Belastung der Anlage
(tatsächliche hydraulische und stoffliche Belastung; 1 EW = 60 g BSB5/d)
   
2. Abwassermengen Zulauf Ablauf    
2.1 Jahresabwassermenge m3/a    
2.2 Jahresschmutzwassermenge m3/a    
  ermittelt aus Tagesmessergebnissen bei Trockenwetter [ ] oder nach dem Dichtemittel [ ]
gem. Allg.VwV für den Vollzug des AbwAG
2.3 Mittlere minimale Zulaufmenge
(Angabe ab 10.000 EW )
m3/a    
3. Hydraulische Überprüfung der wasserrechtlich maßgebenden Durchflussmesseinrichtung

Letzte messtechnische Überprüfung / Erstüberprüfung vom ___________________
durch

4. Störungen / Mängel

[ ] keine Störungen / Mängel

[ ] folgende Störungen / Mängel sind im Berichtsjahr aufgetreten:

[ ] Gegenmaßnahmen:

Soweit weitere Angaben erforderlich sind, bitte zusätzliche Blätter beifügen.

  .

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 3 EKVO
Abwasserbehandlungsanlagen (Direkteinleiter) mit biolog. Reinigung
Mustervordruck 3
Blatt 2
5. Schadstoffparameter im Zu- und Ablauf der Anlage
5.1 Zulauf Anlage
Parameter Ana-
lyse
2h-Probe / qualifizierte Stichprobe 24h-Probe
  *) Anzahl
der
Werte
Mittel-
wert
50 -
Percentil
Wert
90 -
Percentil
Wert
Anzahl
der
Werte
Mittel-
wert
50 -
Percentil
Wert
90 -
Percentil
Wert
BSB5 [mg/l]                  
CSB [mg/l]                  
NH4-N [mg/l]                  
Nges.-anorg [mg/l]                  
TKN [mg/l]                  
Pges.[mg/l]                  
                   
                   
   

5.1 Zulauf Anlage

  *) Anzahl
der
Werte
Mittel-
wert
50 -
Percentil
Wert
90 -
Percentil
Wert
Anzahl
der
Werte
Mittel-
wert
50 -
Percentil
Wert
90 -
Percentil
Wert
BSB5 [mg/l]                  
CSB [mg/l]                  
NH4-N [mg/l]                  
Nges.-anorg [mg/l]                  
TKN [mg/l]                  
Pges.[mg/l]                  
                   
                   
*) Analysenverfahren: 1 = DIN-Verfahren
2 = vereinfachte Verfahren (z.B. Küvettentest)
3 = kontinuierliche Verfahren (online-Messungen)
 

5.3 Jahresfrachten der in den Vorfluter eingeleiteten Stoffe:

[Jahresabwassermenge (m3/a) x mittlere Konzentration (mg/l)] / 1000
5.3.1 BSB5   kg/a
5.3.2 CSB   kg/a
5.3.3 Nges.   kg/a
5.3.4 Pges.   kg/a
5.3.5     kg/a
6. Betriebsmittel / Energieverbrauch
Stromverbrauch incl. Heizung kWh/a
davon Strom aus Eigenerzeugung kWh/a
Heizölverbrauch m3/a
Erdgasverbrauch m3/a
Klärgasanfall m3/a
Klärgasverbrauch m3/a

  .

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 3 EKVO
Abwasserbehandlungsanlagen (Direkteinleiter) mit biolog. Reinigung
Mustervordruck 3
Blatt 3
7. Zusatzstoffe zur Abwasser- und Schlammbehandlung
  zur weitergeh. Abwasserbehandlung zur Klärschlammentwässerung
Kalk [t/a] [t/a]
Eisen, Aluminium [t/a] [t/a]
sonstige anorgan. Stoffe [t/a] [t/a]
organ. Stoffe [t/a] [t/a]
8. Abfälle und deren Behandlung / Verwertung und Beseitigung
    Entsor-
gung*)
[m3/a] [t/a] [% TS)
8.1 Rechengut nass        
Rechengut gepresst      
8.2 Sandfanggut      
     
8.3 Klärschlamm        
       
       
       
8.4 Altöl        
8.5 Annahme Klärschlamm von anderen Anlagen        
       
       
8.6 Annahme Fäkalschlamm        
       
8.7 Annahme Sickerwasser        
       
8.8 Annahme Rückstände aus Kanalreinigung        
       
       
8.9 Annahme Fettab- scheiderrückstände        
       
8.10 Annahme Reststoffe aus Nahrungsmittelind.        
       
       
8.11 Annahme Reststoffe aus anderen Bereichen        
       
       
8.12 Bemerkungen:
*) Entsorgung 1.0 Deponie 3.3 Verwertung bei der Rekultivierung
  2.0 Verbrennung 3.4 Verwertung in Erdwerken
  3.3 Verwertung in der Landwirtschaft 4.0 Behandlung in vorh. Abwasseranlagen (Wasserpfad)
  3.1 Verwertung in der Kompostierung 4.1 Behandlung in vorh. Abwasseranlagen (Schlammpfad)
  3.2 Verwertung im Garten-/Landschaftsbau 5.0 Sonstiges (Angabe unter Bemerkungen).

  .

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 3 EKVO
Abwasserbehandlungsanlagen (Direkteinleiter) mit biolog. Reinigung
Mustervordruck 3
Blatt 4
9. Abwasserkataster

9.1. Kurzfassung des Abwasserkatasters

Das der Wasserbehörde vorliegende Abwasserkataster (Kurzfassung) hat sich:

[ ] nicht geändert

[ ] geändert (Änderungen sind auf Beiblatt angegeben)

[ ] aktuelle Kurzfassung liegt bei (mind. alle 3 Jahre erforderlich)

9.2. Durchführung des Messprogrammes

Die im Abwasserkataster enthaltenen Betriebe wurden entsprechend § 4 EKVO (Messprogramm)

[ ] untersucht; Überwachungsstelle /-labor:

[ ] nicht untersucht

Anmerkung, warum nicht untersucht wurde:

9.3. Mängel

[ ] Es wurden keine erheblichen Mängel festgestellt

[ ] Bei folgenden Betrieben wurden erhebliche Mängel festgestellt, Satzungsbestimmungen verletzt oder Festlegungen des Einleitebescheides nicht eingehalten:

9.4. Durchführung von Maßnahmen

Es wurde gegenüber den in Nr. 3 genannten Betrieben veranlasst:

Soweit weitere Angaben erforderlich sind, bitte zusätzliche Blätter beifügen.

___________________
Ort, Datum
___________________
Stempel
___________________
Unterschrift

   

.

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 4 EKVO
Abwasserbehandlungsanlagen mit chemischen, physikalischen oder chemisch-physikalischen Reinigungsstufen und von indirekteinleitenden Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstufen
Mustervordruck 4
Blatt 1
Berichtsjahr:  
Betreiber der Abwasseranlage:  
Aufnehmende Abwasserbehandlungsanlage:  
1. Allgemeines
Abwasserherkunftsbereich
Bezeichnung / Art der Abwasseranlage
  Name Telefon
Ansprechpartner    
Verantwortliche Person für die Abwasseranlage    
stellvertretende verantwortliche Person    
2. Abwassermenge
Jahresabwassermenge Abwasserbehandlung m³/a
Jahresabwassermenge Kühlwasser m³/a
Tagesabwassermenge (Mittelwert) m³/d
bei Teilströmen bitte auf einem gesonderten Blatt aufschlüsseln, ggfs. mit Systemskizze
3. Schadstoffparameter im Ablauf der Anlage
  Parameter
(gem. Erlaubnis/Genehmigung)
Messgröße Anzahl der
Werte
min. - Wert max. - Wert arithm.
Mittelwert
3.1            
3.2            
3.3            
3.4            
3.5            
3.6            
3.7            
4. Zugabe von Zusatz- und Hilfsstoffen zur Abwasserbehandlung (z.B. Chemikalien, Fällungsmittel)
  Produkt Verwendungsart Menge (t/a oder m³/a)
4.1      
4.2      
4.3      

   

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Eigenkontrollbericht gem. Anhang 4 EKVO
Abwasserbehandlungsanlagen mit chemischen, physikalischen oder chemisch-physikalischen Reinigungsstufen und von indirekteinleitenden Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstufen
Mustervordruck 4
Blatt 2
5. Entsorgung der Abfälle
  Abfälle Menge (t/a od. m³/a) Verwertung
Beseitigung
Firma
5.1        
5.2        
5.3        
6. Inspektion der betrieblichen Abwasserkanäle und -leitungen (gem. Anhang 1 EKVO)
Gesamtlänge der Abwasserkanäle und -leitungen [m]
davon bereits in den Vorjahren untersucht [m]
im Berichtsjahr untersucht [m]
Durchgeführte Untersuchungen im Berichtsjahr
Ergebnis der Untersuchung im Berichtsjahr
7. Änderungen an der Abwasserbehandlungsanlage und dem Kanalisationssystem

Wurden im Berichtsjahr betriebliche oder bauliche Veränderungen vorgenommen: ja / nein
Wenn ja, welche (Kurzbeschreibung):

8. Betriebsstörungen / Besondere Vorkommnisse

Gab es im Berichtsjahr Betriebsstörungen oder besondere Vorkommnisse: ja / nein
Wenn ja, welche (Kurzbeschreibung):

Sofern weitere Angaben erforderlich sind, bitte zusätzliche Blätter beifügen.

___________________
Ort, Datum
___________________
Stempel
___________________
Unterschrift
ENDE

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