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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung abwasserrechtlicher Vorschriften
- Hamburg -

Vom 19. November 2024
(HmbGVBl. Nr. 33 vom 29.11.2024 S. 582)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes

Das Hamburgische Abwassergesetz in der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19, 27), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

alt neu
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grundsatz- und Begriffsbestimmungen

§ 2 Beseitigungspflichtige Körperschaft, Übertragung der Aufgabe

§ 3 Abwasserbeseitigungsplan

§ 3a Zwischenstaatliche Vereinbarungen und Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft

Zweiter Abschnitt
Öffentliche Abwasseranlagen, Anschluss und Benutzung

§ 4 Öffentliche Abwasseranlagen

§ 5 Drucksielentwässerung

§ 6 Anschlusspflicht

§ 7 Genehmigung und Herstellung des Anschlusses

§ 8 Anschlussrecht

§ 9 Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen

§ 9a Ausnahme von der Anschlusspflicht und dem Benutzungszwang

§ 10 Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang

§ 11 Einleitungsverbote

§ 11a Einleitungsgenehmigung

§ 11b Erteilung der Einleitungsgenehmigung, nachträgliche Anordnungen

§ 12 Anzeigepflichten

Dritter Abschnitt
Grundstücksentwässerungsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen

§ 13 Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen

§ 13a Bau von Abwasserbehandlungsanlagen

§ 13b Anerkennung von Fachbetrieben

§ 14 Hebeanlagen und Rückstauschutz

§ 15 Unterhaltung und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen

§ 16 Umrüstung von Grundstücksentwässerungsanlagen

§ 17 Behördliche Überwachung

§ 17a Eigenüberwachung der Einleitung

§ 17b Eigenüberwachung der baulichen Anlage

§ 18 Fäkalienabfuhr

Vierter Abschnitt
Abwasserinformation und Datenverarbeitung

§ 19 Abwasserinformationssystem

§ 20 Datenverarbeitung, Zweckbindung

§ 21 Übermittlung und Nutzung von Daten

Fuenfter Abschnitt
Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen

§ 22 Beseitigung von Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen

§ 23 Anordnungsbefugnis

§ 24 Kostenfestsetzung

Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 25 Grundrechtseinschränkung

§ 26 Ordnungswidrigkeiten

§ 27 Amtspflichten

§ 28 (In-Kraft-Treten und Aufhebung von Vorschriften)

"Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Begriffsbestimmungen, Verfahren

§ 2 Abwasserbeseitigungspflichtige, Übertragung der Aufgabe

§ 3 Abwasserbeseitigungsplan

Zweiter Abschnitt
Öffentliche Abwasseranlagen, Anschluss und Benutzung

§ 4 Öffentliche Abwasseranlagen

§ 5 Drucksielentwässerung

§ 6 Anschlusspflicht

§ 7 Genehmigung und Herstellung des Anschlusses

§ 8 Anschlussrecht

§ 9 Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen

§ 9a Ausnahme von der Anschlusspflicht und dem Benutzungszwang

§ 10 Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang

§ 11 Einleitungsverbote

§ 11a Einleiten von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen

§ 11b Erteilung der Einleitungsgenehmigung, nachträgliche Anordnungen

§ 12 Anzeigepflichtige vorübergehende Änderung von Einleitungen

Dritter Abschnitt
Grundstücksentwässerungsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen

§ 13 Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen § 13a Anerkennung von Fachbetrieben

§ 14 Hebeanlagen und Rückstauschutz

§ 15 Unterhaltung und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen

§ 16 Umrüstung von Grundstücksentwässerungsanlagen

§ 17 Behördliche Überwachung

§ 17a Selbstüberwachung der Einleitung

§ 17b Selbstüberwachung der baulichen Anlage

§ 18 Fäkalienabfuhr

Vierter Abschnitt
Abwasserinformation und Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen

§ 19 Abwasserinformationssystem

§ 20 Beseitigung von Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen

§ 21 Anordnungsbefugnis

§ 22 Kostenfestsetzung

Fuenfter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 23 Grundrechtseinschränkung

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

§ 25 Amtspflichten

§ 26 (Inkrafttreten und Aufhebung von Vorschriften)".

2. § 1 wird wie folgt geändert:

2.1 Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 1 Grundsatz- und Begriffsbestimmungen "Begriffsbestimmungen, Verfahren".

2.2 Die Absätze 1 und 2

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