(SÜVO-Hinw)
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| 1. Anwendungsbereich |
| 2. Art und Umfang der Selbstüberwachung |
| 2.2 Einstufung einer Abwasseranlage oder Abwassereinleitung |
| 2.3 Nicht behandlungsbedürftiges Abwasser nach Anlage 2 Nr. 1 Abs. 1 Nr. 2 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 2.4 Abwasserdurchflussmessung nach Anlagen 1 und 2 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 2.5 Anforderungen an die Abwasseranalytik nach Anlagen 1 bis 3 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 2.6 Selbstüberwachung von Kleinkläranlagen (Anlage 3 der Selbstüberwachungsverordnung) |
| 2.7 Kanäle und Regenbecken (Anlage 4 der Selbstüberwachungsverordnung) |
| 2.8 Zusätzliche Maßnahmen des Betreibers nach § 2 Abs. 3 Satz 2 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 2.9 Untersuchungen des Gewässers nach § 2 Abs. 6 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 3. Betriebstagebuch |
| 3.1 Form des Betriebstagebuches |
| 3.2 Inhalt des Betriebstagebuches |
| 3.3 Gegenzeichnungspflicht |
| 4. Indirekteinleiterkataster |
| 5. Mitteilungspflichten |
| 5.1 Formblätter nach § 5 Abs. 1 Satz 4 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 5.2 Übergabe der Selbstüberwachungsergebnisse mit elektronischen Mitteln nach § 5 Abs. 1 Satz 5 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 5.4 Auswertung der Selbstüberwachungsergebnisse durch die Wasserbehörde |
| 5.6 Erläuterung von einzelnen meldepflichtigen Parametern nach § 5 Abs. 2 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 5.6.1 Stoffliche Auslastung |
| 5.6.2 Angeschlossene Einwohner, Einwohnergleichwerte und Anschlusswert |
| 5.6.3 Jahresschmutzwassermenge und Fremdwasseranteil |
| 5.6.4 Energieverbrauch der klärtechnischen Anlagenteile |
| 5.6.5 Reststoffanfall |
| 6. Ausnahmen nach § 6 Abs. 1 der Selbstüberwachungsverordnung |
| 7. Sprachliche Gleichstellung |
| 8. Inkrafttreten |