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Regelwerk

Einführung eines Symbols zur Information der Öffentlichkeit über die Einstufung von Badegewässern und Badeverbote oder das Abraten vom Baden
- Niedersachsen -

Vom 1. Juli 2011
(Nds.MBl Nr. 30 vom 31.08.2011 S. 558)



Die aufgrund § 11 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BadegewVO zu verwendenden Zeichen und Symbole wurden mit Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/321/EU vom 27.05.2011 (ABl. EU Nr. L 143 S. 38) wie folgt eingeführt:

  1. Symbole zur Information über ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden ( Anlage 1),
  2. Symbole zur Information über die Einstufung des Badegewässers ( Anlage 2).

Sie sind gemäß § 11 Abs. 5 BadegewVO ab dem 15.5.2012 zu verwenden.

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Symbole zur Information über ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden 

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  Symbole zur Information über die Einstufung des Badegewässers Anlage 2


ENDE

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