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Regelwerk

Amtliche Muster für Erklärungen, Anzeigen,
Bestätigungen und Anträge nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) und dem
Landesabwasserabgabengesetz (LAbwAG)

- Rheinland-Pfalz -

Vom 1. August 2006
(MBl. Nr. 9 vom 18.08.2006 S. 139)



1. Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - (Landesabwasserabgabengesetz - LAbwAG -) vom 22. Dezember 1980 (GVBl. S. 258, BS 75-52), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 97), werden folgende neue amtliche Muster für die nach diesem Gesetz und dem Abwasserabgabengesetz abzugebenden Erklärungen und Anträge bekannt gemacht.

2. Ab sofort sind anstelle der in der Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 19. Oktober 2005, MinBl. S. 284, abgedruckten Muster mit der entsprechenden Bezeichnung die nachfolgend benannten und als Anlagen zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Muster zu verwenden:

.

  Anlage
NW 1
Abgabepflichtiger: Abgabenummer:

[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]

________________________________________
Name
________________________________________
PLZ/Ort
Ihr Schreiben vom:

Ihr Zeichen:

Unser Zeichen:

Datum:

An die Struktur- und Genehmigungsdirektion

________________________________________

Vollzug der Abwasserabgabengesetze

Abgabeerklärung für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser über eine öffentliche Kanalisation ( § 7 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 2 AbwAG, §§ 6 und 11 LAbwAG)

für das Jahr 20___

1 Geltungsbereich

1.1 Die Abgabeerklärung gilt für [ ] unser gesamtes Gebiet [ ] folgende Bereiche unseres Gebiets

________________________________________________________________________________________

1.2 Gemäß § 1 Satz 2 LAbwAG obliegt die Abgabepflicht für die weiteren Niederschlagswassereinleitung unseres Gebietes in/im ________________________________________________________________________________________

[ ] der kreisfreien Stadt [ ] der verbandsfreien Gemeinde [ ] der Verbandsgemeinde [ ] dem Zweckverband
und in/im ________________________________________________________________________________

[ ] der kreisfreien Stadt [ ] der verbandsfreien Gemeinde [ ] der Verbandsgemeinde [ ] dem Zweckverband

________________________________________________________________________________________

Dementsprechend wurde diese Abgabeerklärung mit dem/den insoweit Erklärungspflichtigen abgestimmt.

1.3 Die Abgabeerklärung gilt auch für folgende Bereiche, für die uns die Abwasserbeseitigung mit satzungsrechtlicher Befugnis übertragen ist ( § 1 Satz 2 LAbwAG) (falls zutreffend, bitte ausfüllen)

[ ] der kreisfreien Stadt [ ] der verbandsfreien Gemeinde [ ] der Verbandsgemeinde

________________________________________________________________________________________

und in/im ________________________________________________________________________________

[ ] der kreisfreien Stadt [ ] der verbandsfreien Gemeinde [ ] der Verbandsgemeinde

________________________________________________________________________________________

2. Zahl der Einwohner am 30. Juni des Veranlagungsjahres ________________
________________
2.1 Zahl der Einwohner von Grundstücken, die an einer Niederschlagswasserkanalisation im Trennsystem oder modifizierten Trennsystem angeschlossen waren: ________________
2.2 Zahl der Einwohner von Grundstücken, die mit dem Niederschlagswasser an einer Mischkanalisation angeschlossen waren: ________________
2.3 Zahl der Einwohner von Grundstücken, die insgesamt an eine öffentliche Kanalisation für Niederschlagswasser angeschlossen waren: ________________
________________
2.4 Zahl der Einwohner von Grundstücken, die nicht an eine öffentliche Kanalisation für Niederschlagswasser angeschlossen waren:

________________________________

 

2.5 Die Zahl der Schadeinheiten (ZSE) beträgt demnach

______________________ x 0,12 =______________________ ZSE

(2.3)

3 Für folgende Einleitungen wird Abgabefreiheit beantragt:

3.1 [ ] gemäß § 6 Abs. 1 LAbwAG für die im Anhang 1 aufgeführten Einleitungen aus Trennsystem:

___________________________________ E x 0,12 SE/E =___________________________ ZSE

Zahl der angeschlossenen Einwohner

Es wird verbindlich versichert, dass kein durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes, behandlungsbedürftiges Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird und die Anforderungen des die Einleitung zulassenden Bescheides erfüllt werden.

3.2 [ ] gemäß § 6 Abs. 2 LAbwAG für

[ ] die im Anhang 2 aufgeführte Kanalisation,

an die folgende Bereiche anderer Abgabepflichtiger angeschlossen sind:

________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________

[ ] den in Anhang 2 aufgeführten, selbst betriebenen Teil einer Kanalisation,

an die folgende Bereiche anderer Abgabepflichtiger angeschlossen sind:

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