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Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten
Stand: 20 Juli 2020 EU
(Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt)
In Bearbeitung
1 Vorwort
Diese Empfehlung dient als Grundlage für die Konformitätsbestätigung der hygienischen Eignung von Produkten, die für den Kontakt mit Trinkwasser vorgesehen sind.
Produkte, die Kontakt mit Trinkwasser haben, müssen für diesen Einsatz sowohl technisch wie auch hygienisch geeignet sein. Die technischen Anforderungen an Produkte im Kontakt mit Trinkwasser und deren Leistungsbeständigkeit sind in den jeweiligen produktspezifischen Normen festgelegt und werden deshalb in dieser Empfehlung nicht behandelt.
Die trinkwasserhygienischen Anforderungen ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung ( TrinkwV). Danach legt das Umweltbundesamt verbindlich geltende Bewertungsgrundlagen fest, die die allgemeinen Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser konkretisieren. In den Bewertungsgrundlagen wird aus formalrechtlichen Gründen jedoch kein Verfahren zur Bestätigung der Konformität von Produkten mit geltenden Anforderungen festgelegt.
Mit dieser Empfehlung wird ein Verfahren beschrieben, wie für Produkte die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an die enthaltenen Werkstoffe und Materialien, die Kontakt mit Trinkwasser haben, bestätigt werden kann. Dies ermöglicht dem Hersteller den Nachweis, dass die von ihm vertriebenen Produkte den Anforderungen des § 17 Absatz 2 und Absatz 3 der TrinkwV entsprechen.
Die Prüfung und Bewertung der hygienischen Eignung ist europäisch noch nicht harmonisiert und fällt deshalb in den nationalen Regelungsbereich.
Aufgrund fehlender harmonisierter Anforderungen bezüglich der trinkwasserhygienischen Eignung sind die verfügbaren EN-Produktnormen keine harmonisierten Normen und eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage dieser Normen ist nicht möglich. Die EU-Kommission hat mit ihrer Entscheidung 2002/359/EG für Bauprodukte festgelegt, dass die Konformitätsbestätigung der hygienischen Eignung bei einer zukünftigen CE-Kennzeichnung nach dem 1+ -System zu erfolgen hat.
Die in dieser Empfehlung beschriebene Konformitätsbestätigung entspricht diesem 1+ -System.
Das Verfahren setzt für Produkte und Bauteile, für die ein Konversionsfaktor Fc> 0,5 d/dm gilt, bzw. bei metallenen Werkstoffen, die für Produktgruppen a und B eingesetzt werden, eine Fremdüberwachung durch eine Zertifizierungsstelle für die Konformitätsbestätigung voraus.
2 Anwendungsbereich
Diese Empfehlung kann für die Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung aller Produkte im Kontakt mit Trinkwasser angewendet werden. Die Konformitätsbestätigung kann auch Bestandteil einer gemeinsamen Bestätigung der trinkwasserhygienischen und technischen Eignung sein.
3 Normative Verweisungen
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ( Trinkwasserverordnung - TrinkwV), Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2018, S. 99-114 (2018).
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates, Amtsblatt der Europäischen Union L 218/30 vom 13.08.2008.
Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates, Amtsblatt der Europäischen Union L 218/82 vom 13.08.2008.
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates.
UBA-Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL).
UBA-Bewertungsgrundlage für Emails und keramische Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Email/Keramik-Bewertungsgrundlage).
UBA-Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser (Elastomerleitlinie) und Übergangsregelung.
UBA-Empfehlung zur hygienischen Beurteilung von Produkten aus Thermoplastischen Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser (TPE-Übergangsempfehlung).
UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage).
DVGW-Arbeitsblatt W 347: Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung.
DVGW-Arbeitsblatt W 270: Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung.
4 Definition der Begriffe
4.1 Ausgangsstoff
Ausgangsstoff ist ein Stoff, der zur Herstellung eines organischen Materials (Monomere, Additive, Hilfsstoffe; entspricht nicht der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011) oder zementgebundenen Werkstoffs (z.B. Zusatzstoff, Zusatzmittel) verwendet wird.
4.2 Bauteil
(Stand: 18.09.2023)
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