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Regelwerk

Rücknahme der KTW-Empfehlung 1.3.13. Gummi aus Natur- und Synthesekautschuk

(Bundesgesundheitsblatt Nr. 12/2010 S. 1310)



Die im Jahr 1985 als 5. Mitteilung über die "Gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen und anderen nichtmetallischen Werkstoffen im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für den Trinkwasserbereich" [Bundesgesundhbl. 28 (1985) 372] veröffentlichte "Empfehlung Teil 1.3.13 Gummi aus Natur- und Synthesekautschuk" war im Jahr 1986 als 6. Mitteilung [Bundesgesundhbl. 30 (1987) 178] geändert und ergänzt worden. Seitdem wurde sie nicht mehr aktualisiert. Daher entspricht die KTW-Empfehlung 1.3.13 nicht mehr dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den inzwischen gestiegenen Anforderungen an die hygienische Sicherheit der Materialien im Kontakt mit Trinkwasser. Auch die Positivliste von 1987 ist veraltet und enthält nicht die Ausgangsstoffe für moderne Elastomer-Werkstoffe.

Aktuelle toxikologische Bewertungen erfolgen heute auf der Grundlage eines möglichen Übergangs von Stoffen aus dem Material in das Trinkwasser. Die Begrenzung der maximalen Einsatzmenge der Ausgangsstoffe ist dagegen nicht mehr zeitgemäß. Die Migration gesundheitlich bedenklicher Stoffe wird in den Leitlinien des Umweltbundesamtes durch maximal tolerierbare Konzentrationen (DWPLL-Werte) beschränkt. Die Kautschuke als Vorprodukte bedürfen ebenso einer Beurteilung hinsichtlich ihrer Ausgangsstoffe. Zusätzlich haben die im Vernetzungsprozess entstehenden Reaktions- und Abbauprodukte, die in der Regel eine gute Wasserlöslichkeit besitzen, eine große Bedeutung für die gesundheitliche Beurteilung der Elastomere (zum Beispiel primäre aromatische Amine).

Seit der Erstellung der Empfehlung haben sich die Möglichkeiten für den spurenanalytischen Nachweis von Stoffen weiterentwickelt, sodass heute Einzelsubstanzen mit toxikologischer Bedeutung sicher bestimmt werden können.

Das Umweltbundesamt hält die KTW-Empfehlung 1.3.13 nicht mehr für ausreichend, um die hygienische Sicherheit von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser gewährleisten zu können. Aus diesem Grund wird das Umweltbundesamt die KTW-Empfehlung 1.3.13 zum 31.12.2011 zurückziehen. Prüfzeugnisse für Elastomerprodukte können nur noch bis zum 31.12.2011 auf der Grundlage dieser Empfehlung erstellt werden. Danach sollten sie auch nicht mehr verlängert werden.

Das Umweltbundesamt arbeitet mit dem Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (W.d.K.) und der KTW-AG an der Fertigstellung einer neuen "Elastomerleitlinie", die die alte KTW-Empfehlung 1.3.13 ablösen soll.

ENDE

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