Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes

Vom 15. Mai 2002
(BGBl. Nr. 31 vom 22.05.2002 S. 1578)


Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Wasserverbandsgesetzes

In § 58 Abs. 2 Satz 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) wird das Wort "späterer" durch das Wort "anderer" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion