Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI DGUV-R
DGUV Regel 102-603
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1 Wozu diese Regel? |
2 Grundlagen für den Arbeitsschutz |
2.1 Was für alle gilt |
2.1.1 Rechtliche Grundlagen |
2.1.2 Weitere Informationen |
2.1.3 Verantwortung und Aufgabenübertragung |
2.1.4 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung |
2.1.5 Sicherheitsbeauftragte |
2.1.6 Qualifikation für den Arbeitsschutz |
2.1.7 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung) |
2.1.8 Arbeitsmedizinische Maßnahmen |
2.1.9 Unterweisung |
2.1.10 Gefährliche Arbeiten |
2.1.11 Zugang zu Vorschriften und Regeln |
2.1.12 Persönliche Schutzausrüstungen |
2.1.13 Brandschutz- und Notfallmaßnahmen |
2.1.14 Erste Hilfe |
2.1.15 Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel |
2.1.16 Planung und Beschaffung |
2.1.17 Barrierefreiheit |
2.1.18 Gesundheit im Betrieb |
2.1.19 Fremdfirmen, Lieferanten und Einsatz auf fremdem Betriebsgelände |
2.1.20 Integration von zeitlich befristet Beschäftigten |
2.1.21 Allgemeine Informationen |
2.2 Was für die Branche gilt |
2.2.1 Rechtliche Grundlagen |
2.2.2 Weitere Informationen |
2.2.3 Verantwortung |
Abb. 1 Aufbauorganisation einer Hochschule entsprechend dem Arbeits-, Gesundheits- und Umweltmanagementsystem Hochschulen (AGUM) |
2.2.4 Delegation von Verantwortung |
2.2.5 Übertragung von Aufgaben |
2.2.6 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung |
2.2.7 Beauftragte |
2.2.8 Arbeitsschutzausschuss |
2.2.9 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung) |
2.2.10 Mutterschutz |
2.2.11 Unterweisung |
2.2.12 Erste Hilfe |
2.2.13 Planung und Beschaffung |
2.2.14 Entsorgung |
2.2.15 Notfall- und Bedrohungssituationen |
Abb. 2 Notfallorganisation entsprechend dem Arbeits-, Gesundheits- und Umweltmanagementsystem Hochschulen (AGUM) |
2.2.16 Inklusion - Anforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit |
2.2.17 Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen |
2.2.18 Instandhaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Außenanlagen |
3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten, Gefährdungen und Maßnahmen |
3.1 Arbeitsstätten in Hochschulen einrichten |
3.1.1 Hochschuleinrichtungen gestalten |
Abb. 3 Hauptgebäude der Leibniz Universität Hannover |
3.1.1.1 Rechtliche Grundlagen |
3.1.1.2 Weitere Informationen |
3.1.1.3 Gefährdungen |
3.1.1.4 Maßnahmen |
Abb. 4 Campusplanung der Universität zu Köln |
Abb. 5 Barrierefreie Zugangswege ermöglichen die Teilnahme für alle |
Abb. 6 Notfalleinrichtungen für die Feuerwehr |
Abb. 7 Mobile Arbeitssituation im Studium |
3.1.2 Gesundheitsförderliche Lern- und Arbeitsräume schaffen |
Abb. 8 Innenansicht eines modernen Hörsaals |
3.1.2.1 Rechtliche Grundlagen |
3.1.2.2 Weitere Informationen |
3.1.2.3 Gefährdungen |
3.1.2.4 Maßnahmen |
Abb. 9 Verkehrswege großzügig dimensioniert und gut beleuchtet |
Abb. 10 Elemente zur raumakustischen Gestaltung eines Büros |
3.1.3 Verkehrswege, Arbeits- und Bewegungsflächen anlegen |
Abb. 11 Innenansichten Empfang im Foyer und Treppenhaus |
3.1.3.1 Rechtliche Grundlagen |
3.1.3.2 Weitere Informationen |
3.1.3.3 Gefährdungen |
3.1.3.4 Maßnahmen |
Abb. 12 Flucht- und Rettungswege: Gekennzeichnete Glasflächen, hinterleuchtete Fluchtwegbeschilderung, Rettungswegeplan, Feuerlöscher, Türöffnungstaster mit Aufmerksamkeitsfeld |
Abb. 13 Taktiles Leitsystem in einem Institutsgebäude |
Abb. 14 Versuchsanlage auf dem Dach eines Hochschulgebäudes |
3.1.4 Lern- und Arbeitsplätze planen |
Abb. 15 Hörsaal |
3.1.4.1 Rechtliche Grundlagen |
3.1.4.2 Weitere Informationen |
3.1.4.3 Gefährdungen |
3.1.4.4 Maßnahmen |
Abb. 16 Experimentalvorlesung zum Thema Brandschutz im Labor |
Abb. 17 Lese- und Recherchearbeitsplätze für Einzel- oder Gruppenarbeit ermöglichen |
Abb. 18 Denken Sie an die notwendigen Sicherheitseinrichtungen |
3.2 Gefährdungsfaktoren in Lehre, Forschung und Verwaltung berücksichtigen |
3.2.1 Mit elektrischem Strom arbeiten |
Abb. 19 Experiment mit einer Teslaspule |
3.2.1.1 Rechtliche Grundlagen |
3.2.1.2 Weitere Informationen |
3.2.1.3 Gefährdungen |
3.2.1.4 Maßnahmen |
Abb. 20 sichere Anschlusspunkte in einem Übungsraum |
Abb. 21 Prüfstand in der Elektrotechnik |
Abb. 22 Sichere Ausstattung von Technikbereichen |
3.2.2 Vor mechanischen Einwirkungen schützen |
Abb. 23 Versuchshalle Forschungsarbeitsplatz |
3.2.2.1 Rechtliche Grundlagen |
3.2.2.2 Weitere Informationen |
3.2.2.3 Gefährdungen |
3.2.2.4 Maßnahmen |
Abb. 24 Experimentierplätze im studentischen Praktikum |
Abb. 25 Versuchsstand mit einem Roboter |
3.2.3 Lärm, optische Strahlung oder elektromagnetische Felder handhaben |
Abb. 26 Versuchsvorbereitung in einem Hochspannungslabor |
3.2.3.1 Rechtliche Grundlagen |
3.2.3.2 Weitere Informationen |
3.2.3.3 Gefährdungen |
3.2.3.4 Maßnahmen |
Abb. 27 Sicher arbeiten unter Lärmeinwirkung |
Abb. 28 Sicher arbeiten an Laseranlagen |
3.2.4 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen |
Abb. 29 Die Kennzeichnung der Gebinde liefert wichtige Informationen zu den Eigenschaften der gefährlichen Stoffe |
3.2.4.1 Rechtliche Grundlagen |
3.2.4.2 Weitere Informationen |
3.2.4.3 Gefährdungen |
3.2.4.4 Maßnahmen |
Abb. 30 Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisung bearbeiten |
Abb. 31 Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten |
Abb. 32 Voraussetzungen für Brand und/oder Explosion sowie wirksame Gegenmaßnahmen |
Abb. 33 Arbeits- oder Schutzkleidung und Handschuhe können vor Kontaminationen schützen |
3.2.5 Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen |
Abb. 34 Biologisches Labor |
3.2.5.1 Rechtliche Grundlagen |
3.2.5.2 Weitere Informationen |
3.2.5.3 Gefährdungen |
3.2.5.4 Maßnahmen |
Abb. 35 Biostoffe |
Abb. 36 PSa für Tätigkeiten mit tiefkalt verflüssigten Gasen |
Abb. 37 Umgang mit potenziell schimmelpilzbelastetem Archivmaterial |
Abb. 38 Musterhautschutzplan www.bgn.de |
3.2.6 Mit psychischen Belastungsfaktoren umgehen |
Abb. 39 Organisationsentwicklung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung |
3.2.6.1 Rechtliche Grundlagen |
3.2.6.2 Weitere Informationen |
3.2.6.3 Gefährdungen |
3.2.6.4 Maßnahmen |
Abb. 40 Studienbedingungen als "Treiber" für (psychische) Gesundheit von Studierenden (nach Prof. B. Badura/ SALUBRIS UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, adaptiert auf die Zielgruppe der Studierenden von Gesundheitsmanagement/Uni Bielefeld) |
Tabelle 1: Beispiele für erfolgversprechende Maßnahmen zur Reduktion der psychischen Belastung in Hochschulen |
3.3 Theoretische Lehrveranstaltungen durchführen |
Abb. 41 Vorlesung, Hörsaal |
3.3.1 Rechtliche Grundlagen |
3.3.2 Weitere Informationen |
3.3.3 Gefährdungen |
3.3.4 Maßnahmen |
Abb. 42 Nutzungsordnung Seminarraum |
3.4 Praktische Lehrveranstaltungen organisieren |
Abb. 43 Praktische Lehrveranstaltungen im Atelier und im Technikum |
3.4.1 Rechtliche Grundlagen |
3.4.2 Weitere Informationen |
3.4.3 Gefährdungen |
3.4.4 Maßnahmen |
Abb. 44 Bild Praktikumsraum - Studierendengruppe mit Aufsicht |
Abb. 45 Unterweisungssituation vor Versuchsbeginn |
Abb. 46 PSa Muster |
3.5 Forschungstätigkeiten organisieren |
Abb. 47 Windkanal TU Hamburg |
3.5.1 Rechtliche Grundlagen |
3.5.2 Weitere Informationen |
3.5.3 Gefährdungen |
3.5.4 Maßnahmen |
Abb. 48 Glovebox für Tätigkeiten unter Inertgas Bedingungen bei Verwendung von luft- oder wasserempfindlichen Substanzen |
3.6 Exkursionen und Forschungsreisen planen |
Abb. 49 Archäologische Grabungsstätte |
3.6.1 Rechtliche Grundlagen |
3.6.2 Weitere Informationen |
3.6.3 Gefährdungen |
3.6.4 Maßnahmen |
Abb. 50 Verfahrensanweisung zur Planung einer Exkursion |
Abb. 51 Studierende bei der Kartierung |
Abb. 52 Tauchertelefon zur Kommunikation der Taucher untereinander oder mit dem Signalmann |
Abb. 53 Forschungstauchen mit Sicherheitsausrüstung |
3.7 Sportpraktische Lehrveranstaltungen und Allgemeinen Hochschulsport anbieten |
Abb. 54 Allgemeiner Hochschulsport mit inklusiven Angeboten |
3.7.1 Rechtliche Grundlagen |
3.7.2 Weitere Informationen |
3.7.3 Gefährdungen |
3.7.4 Maßnahmen |
Abb. 55 Beachvolleyball |
Abb. 56 Eine angemessene Ausstattung und deren Prüfung trägt zur Sicherheit beim Sport in Sporthallen bei |
Abb. 57 Hochschulsportangebote im Freien bedürfen besonderer Vorbereitung |
Abb. 58 Teilnehmende müssen auch in die Bedienung der Sportgeräte eingewiesen werden |
3.8 Sonderveranstaltungen organisieren |
Abb. 59 Vernissage in einer Kunsthochschule |
3.8.1 Rechtliche Grundlagen |
3.8.2 Weitere Informationen |
3.8.3 Gefährdungen |
3.8.4 Maßnahmen |
Abb. 60 Öffentliche Konzertveranstaltung in einer Musikhochschule |
Abb. 61 Messe im Foyer: zusätzliche Menschenmengen zu den vorhandenen Studierenden |
Abb. 62 Sonderveranstaltung Zaubervorlesung |
Anhang Anhang 1: Anmerkungen zum Versicherungsschutz an Hochschulen |