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Regelwerk, Bau, Hamburg

BPD 2017-2 - Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HbauO
(Bauprüfdienst (BPD))
- Hamburg -

Vom 30. Dezember 2016
(BSW/ABH22 2017-2 vom 15.01.2017; 26.07.2018 2018-4aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

Dieser Bauprüfdienst führt die Rechtsbereiche auf, die im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO beachtlich sein können und benennt die Dienststellen, die von der Bauaufsichtsbehörde gegebenenfalls zu beteiligen sind.

Der Bauprüfdienst 2/2016 ist nicht mehr anzuwenden.

Es wurden folgende wesentliche Änderungen in der Anlage 1 zum vorherigen BPD vorgenommen:

2. Rechtsgrundlagen

3. Begriffe

3.1. Bauaufsichtsbehörden

Die Bauaufsichtsbehörden führen das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO durch. Zuständige 1 Bauaufsichtsbehörden sind

3.2. Fachrechtsdienststellen

Fachrechtsdienststellen im Sinne dieses Bauprüfdienstes sind die zuständigen Behörden und Stellen, die in einem Rechtsbereich öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

3.3. Sachverständige Stellen

Sachverständige Stellen sind Behörden und Stellen, die fachlichen Sachverstand in Rechtsbereichen besitzen, für die andere Fachrechtsdienststellen zuständig sind.

4. Erläuterungen zu den Anlagen

4.1. Anlage 1 - Zu prüfende Rechtsbereiche

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung sind von der Bauaufsichtsbehörde neben den Rechtsvorschriften, für deren Einhaltung sie selber zuständig sind, Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen zu berücksichtigen, für die andere Fachrechtsdienststellen verantwortlich zeichnen (§§ 62, 70 Abs. 5 HBauO). Die Anlage 1 listet die Rechtsbereiche, Rechtsvorschriften und zuständigen Fachrechtsdienststellen auf, deren Anforderungen im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

4.1.1. Spalte 4 - Behördliche Entscheidung

Die Baugenehmigung schließt die im Fachrecht geregelten behördlichen Entscheidungen ein; sie sind in der Baugenehmigung zu benennen (§§ 62, 72 Abs. 2 HBauO). Welche das sein können, ist der 4. Spalte der Anlage 1 zu entnehmen. In Klammern aufgeführte Begriffe stellen nur verwaltungsinterne Mitbestimmungspflichten dar. Sie sind keine behördlichen Entscheidungen im Sinne von § 72 Abs. 2 HBauO und in der Baugenehmigung nicht zu benennen.

4.1.2. Spalte 5 - Fachrechtsdienststellen

Die Spalte 5 führt die zuständigen Fachrechtsdienststellen auf, die im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung gegebenenfalls zu beteiligen sind (§ 70 Abs. 5 HBauO).

In den Rechtsbereichen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, werden als Fachrechtsdienststellen, soweit zuständig, nur die bezirklichen Bauaufsichtsbehörden (Bezirksamt / WBZ 2) benannt, auch wenn aufgrund der Lage eines Vorhabens die BSW oder HPa zuständig sein sollten. Die Wahl dieser lediglich bezirklichen Bezeichnung schließt deshalb gegebenenfalls die Bauaufsichtsbehörden der BSW oder HPa in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein. Die Anlage 1 hat aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht das Ziel, nach räumlicher Zuständigkeit der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden weiter zu differenzieren.

4.1.3. Spalte 6 - Sachverständige Stellen

Die Bauaufsichtsbehörde bedient sich zur Lösung von fachlichen Fragestellungen in den Rechtsbereichen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, für die sie selber zuständig sind, sachverständiger Stellen z.B.

In der Anlage 1 werden die den Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung stehenden sachverständigen Stellen benannt (6. Spalte). Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nennung und Reihenfolge sind kein Indiz für Priorität oder Häufigkeit der Beteiligung. Zu prüfende Rechtsvorschriften werden nur aufgelistet, wenn eine sachverständige Stelle zur Verfügung steht.

Sachverständige Stellen außerhalb des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, für die Bauaufsichtsbehörden nicht zuständig sind bleiben unberücksichtigt. Die Beteiligungspflicht nach 70 Abs. 5 HBauO richtet sich an Fachrechtsdienststellen, nicht an sachverständige Stellen.

4.2. Anlage 2 - Abkürzung der Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften werden in der Anlage 1 in ihrer Kurzform angegeben. In der Anlage 2 erfolgt deren vollständige Bezeichnung.

4.3. Anlage 3 - Abkürzung der Behörden und Stellen

Die in der Anlage 1 benutzen Leitzeichen der Behörden und Stellen werden in der Anlage 3 erläutert.

Es wird die amtliche Bezeichnung der zuständigen Fachrechtsdienststellen verwendet. Sie kann von der im Postaustausch-Verteiler (FHH) benutzten Bezeichnung abweichen. So erfolgt z.B. die Verteilung der Post an das Archäologische Museum Hamburg (AMH) über das Bezirksamt Harburg (H/AMD).

5. Zu prüfende Rechtsbereiche in anderen bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beteiligungspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden und Stellen nach § 70 Abs. 5 HBauO gilt auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, wenn deren Aufgabenbereich zum Prüfungsumfang gehört. Sie gilt auch im Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO, wenn Belange anderer Behörden und Stellen Bestandteil der zu beantwortenden Fragen sind. In diesen Fällen gilt die Anlage 1 entsprechend.

6. Hinweis zum Arbeitskreis Gewerbebau

Die Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau 2 bleibt in der Anlage 1 unberücksichtigt, weil seine Empfehlungen keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind und er nur auf Veranlassung des Antragstellers tätig wird.

7. Fortschreibung der Anlagen

Die Fortschreibung der Anlagen erfolgt durch BSW / ABH 2. Die Bauaufsichtsbehörden, Fachrechtsdienststellen und sachverständigen Stellen werden um Mitteilung gebeten, wenn sich Aufgaben, Zuständigkeiten oder Dienststellenbezeichnungen ändern. Mitteilungen können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

oberstebauaufsicht-ABH2@bsw.hamburg.de

1) Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen vom 8. August 2006

2) Fachanweisung Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau (AK Gewerbebau), Fa 1/2009 - ABH

.

Zu prüfenden Rechtsbereiche Anlage 1


Rechtsbereich Rechtsvorschrift Sachverhalt / Beteiligungsgrund Baugenehmigung schließt behördliche Entscheidung ein ... 3 Fachrechtsdienststelle sachverständige Stelle
Städtebaurecht / Bauplanungsrecht § 11 BauGB Einhaltung städtebaulicher Verträge (mittelbar von Bedeutung)


  • bei Bezirksplänen
Bezirksamt / SL
  • bei Senatsplänen
BSW / LP
§ 14 Abs. 2 BauGB Vorhaben im Geltungsbereich einer Veränderungssperre Ausnahme von der Veränderungssperre

  • bei Bezirksplänen
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
  • bei Senatsplänen
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 1
BSW / LP 3
§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen

  • bei Bezirksplänen
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
  • bei Senatsplänen
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 1
BSW / LP 3
§§ 30 ff. BauGB i. V .m. BauNVO, BPVO Zulässigkeit von Vorhaben Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP 1
BSW / LP 3
BSW / LP / A
BSW / ABH 2
BUE / NGE 1
  • Gesicherte Erschließung bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen und Vorbehaltsgebieten
Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / VE 3
  • Gesicherte Erschließung bei allen anderen Straßen
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
  • großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit mehr als 1.200 m2 BGF und unter 1.200 m2 BGF, wenn mit nicht unwesentlichen landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu rechnen ist (Bauprüfdienst 8/1997 großflächiger Einzelhandel)

Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP 1
BSW / LP 3
  • Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes von Störfallbetrieben (i.V.m. § 15 BauNVO) 4

Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 1
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)
§ 31 BauGB Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB)


  • Befreiungen vom Bebauungsplan 5

Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL, betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange,
BSW / LP 1
BSW / LP 3
  • Überbauung festgesetzter Leitungsrechte

Bezirksamt / WBZ 2 Leitungsunternehmen
  • Befreiung von Lärmfestsetzungen des Bebauungsplans

Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 1
BSW / LP 3
  • Befreiungen für großflächigen Einzelhandel (§ 11 BauNVO, Zentrenkonzept, Zentrenschädigung)

Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP 1
BSW / LP 3
  • Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWVI bei planungsrechtlichen Entscheidungen 6

Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
BWVI / VE 3
§ 33 BauGB Vorweggenehmigung von Vorhaben


  • bei Bezirksplänen

Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
  • bei Senatsplänen und Bezirksplänen mit Flächennutzungsplanänderung

Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 1
BSW / LP 3
BUE / NGE 1
§ 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL bzw. MR,
BSW / LP / A
BSW / LP 1
BSW / LP 3
  • Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes von Störfallbetrieben 7

BUE / IB 1
BSW / AB H 2 (Störfall Bauko)
Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 S. 1 BNatSchG 8 Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 35 BauGB Außenbereich

  • zur Frage ob ein landwirtschaftlicher Betrieb privilegiert ist (§ 35 Abs. 1 BauGB)
Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / WL 1
  • Beteiligung der einzelnen Stellen, die jeweils für die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Bereiche zuständig sind, insbesondere
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL, MR, BSW / LP / A,
BSW / LP 3
  • Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes von Störfallbetrieben (§ 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) 7
Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 1
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)
  • Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWVI bei planungsrechtlichen Entscheidungen 9 Hier: vor Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, wenn Grün-, Park- und sonstige Freiflächen von mehr als 2000 m2 und größenunabhängig im LAPRO dargestellte überörtliche Grünverbindungen betroffen sind
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
  • Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 BNatSchG 10

Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 37 BauGB Entscheidung von planungsrechtliche Abweichungen für bauliche Anlagen des Bundes und des Landes Abweichung BSW / ABH 2
§§ 45 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich eines Umlegungsgebietes Genehmigung nach § 51 BauGB BSW / WSB 3
§ 109 BauGB Enteignungsverfahren Genehmigung nach § 109 BauGB FB / Amt 1
§§ 136 ff. BauGB Vorhaben im Bereich städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen


  • Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB
Zurückstellung nach § 15 BauGB i.V.m. § 141 Abs. 4 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
  • förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 1 BauGB
Genehmigung nach § 144 Abs. 1 i.V. m. § 145 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL

Genehmigung zur Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast nach § 144 Abs. 2 Nr. 4 BauGB Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL

Genehmigung der Teilung eines Grundstücks nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL
§§ 165 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen


  • vorbereitende Untersuchungen § 165 Abs. 4 BauGB
Zurückstellung nach § 15 BauGB i.V.m. §§ 165 Abs. 4 und 141 Abs. 4 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
  • Entwicklungsbereich § 165 ff BauGB
Genehmigung nach §§ 169 Abs. 1 i.V.m. § 145 Abs. 1 BauGB Bezirksamt
  • Liegenschaftsangelegenheiten nach §§ 166 Abs. 3, 168, 169 BauGB

FB / LIG
§§ 171a ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich von Stadtumbaumaßnahmen


  • Aufstellungsbeschluss nach § 171b Abs. 1 BauGB i.V.m. § 171d BauGB
Zurückstellung nach § 15 BauGB i.V.m. § 171d Abs. 2 BauGB Bezirksamt WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
  • Veränderungssperre nach § 14 BauGB i.V. m. §§ 171d Abs. 1 und 16 Abs. 2 BauGB
Ausnahmen § 14 Abs. 2 BauGB Bezirksamt WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
  • Verordnung (Satzung) nach § 171d Abs. 1 BauGB
Genehmigung nach § 171d Abs. 1, 4 BauGB i.V.m. § 173 BauGB Bezirksamt WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§§ 172 ff. BauGB Vorhaben im Bereich eines Erhaltungsgebiets


  • Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 2 BauGB
Zurückstellung nach § 15 BauGB i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
  • "Städtebauliche" Erhaltungsverordnung 11 nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Genehmigung nach § 173 BauGB i.V.m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
  • "Soziale" Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Genehmigung nach § 173 BauGB i.V.m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
  • Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Genehmigung nach § 173 BauGB i.V.m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ 246 Abs. 14 BauGB 12 Entscheidung über planungsrechtliche Abweichungen für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende Abweichung BSW / ABH 2
Bauordnungsrecht HBauO i.V.m. GarVO, FeuVO, PVO, VstättVO, VkVO, BeVO bauordnungsrechtliche Prüfung
Bezirksamt / WBZ 2
§§ 4, 5 HBauO Erschließung, Zugänglichkeit


  • bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen, Vorbehaltsgebieten
Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / VE 3 BIS / VD 5
  • bei allen anderen Straßen
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
Wasserversorgung Bezirksamt / WBZ 2 HWW
Grundstücksentwässerung / Abwasserbeseitigung BUE / IB 31 HSE / G 11
Rettungs- und Löscharbeiten Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04
§§ 12 , 13 HBauO Gestaltung, Werbung
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
  • Mitwirkung OD bei Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung für das Stadtbild 13
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
  • Werbung, die verkehrsgefährdend sein kann


  • bei Hauptverkehrsstraßen
Bezirksamt / WBZ 2 BIS / PK
  • bei allen übrigen Straßen
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR i.V.m. BIS / PK
§ 14 HBauO Baustellen, Auswirkungen auf angrenzende Wege oder Bahnanlagen
Bezirksamt / WBZ 2 z.B. Polizeikommissariat, Bezirksamt / MR oder WBZ 3, BWVI / VE 3, AKN, EBA, DB Imm, BWVI / VM 3, HHA, HPa / B
§ 15 HBauO Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 14
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
  • der zu errichtenden baulichen Anlage


  • anderer vorhandener Anlagen, z.B. Gebäude an der Grundstücksgrenze von Nachbargrundstücken, unterirdische Tunnelanlagen oder Brückenbauwerke der S- und U-Bahn

§ 16 HBauO Schutz gegen schädliche Einflüsse


  • schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (außer Kampfmittel)

Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / VS 3 BUE / U 2
  • im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 110 kV-Netz ( 26. BImSchV)


Stromnetz Hamburg GmbH
  • im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, eigenes 110 kV-Netz der Deutschen Bahn ( 26. BImSchV)

DB Energie GmbH
  • im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 380 kV-Netz ( 26. BImSchV)

50 Hertz Transmission GmbH
§§ 17, 24 ff. HBauO Brandschutz 15 Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04 BSW / ABH 2
  • zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauarten

BSW / ABH 3 16
  • Löschwasserversorgung (Hydranten)

Hamburg Wasser (hier HWW)
§ 20c HBauO Verwendbarkeit von Bauprodukten

  • im Übrigen
Zustimmung im Einzelfall BSW / ABH 3
  • bei Grundstücksentwässerungsanlagen
Zustimmung im Einzelfall BUE / IB 31
§ 19 HBauO Verkehrssicherheit des öffentlichen Bahnverkehrs, z.B.
  • erforderlicher Sichträume,
  • Blendwirkung oder Beeinträchtigung der Sicht auf Signalanlagen durch Beleuchtung oder Werbeanlagen,


AKN, EBA, DB Imm, BWVI / VM 3, HHA, HPa / B
§ 21 HBauO Anwendbarkeit nicht geregelter Bauarten


  • bei Grundstücksentwässerungsanlagen
Zustimmung im Einzelfall BUE / IB 31
  • im Übrigen
Zustimmung im Einzelfall BSW / ABH 3
§ 40 HBauO Lüftungs-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA) 17
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 41 HBauO Feuerungsanlagen
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 42 HBauO Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser, Kleinkläranlagen
BUE / IB 31
§ 43 HBauO Abfälle
Bezirksamt / WBZ 2 SRH / RT - 54
§ 43a HBauO Elektrische Anlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 17
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 48 HBauO Notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradplätze
Bezirksamt / WBZ 2
  • Abweichung von der Fa "Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze"
(Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 BWVI / VE 3
§ 51 HBauO Entscheidungen zum Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSU bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 18 (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
§ 69 HBauO Abweichungen vom Bauordnungsrecht
Bezirksamt / WBZ 2
  • bei Grundstücksentwässerungsanlagen

BUE / IB 31
  • beim Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSU bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 19)
(Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
  • bei Gestaltungsverordnungen (Zustimmungsvorbehalte der BSU bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 19)
(Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
BSW / LP 3
Abwasserbeseitigung §§ 7, 8 und 10 HmbAbwG Herstellung / Wiederinbetriebnahme Sielanschluss Anschlussgenehmigung

  • in Hamburg

HSE / GE 11
  • auf Neuwerk

HPa / L 137
§ 11a HmbAbwG Abwassereinleitung Einleitungsgenehmigung

  • auf Neuwerk

HPa / L 137
  • im Übrigen

BUE / IB
§ 13 HmbAbwG Errichten, Änderung und Beseitigen von Grundstücksentwässerungsanlagen
BUE / IB 31
Apothekenwesen § 1 ApoG i.V.m. § 4 ApBetrO Apotheke
BGV / V 4
Arbeitsschutz




Arbeitsstätten §§ 3a, 6 ArbStättVO, BioStoffV, DruckLV, LärmVibrationsArbSchV, ArbSchG Arbeitsstätten, Arbeiten in Druckluft oder mit biologischen Arbeitsstoffen
BGV / V 3 - AS 2
sonstige
BGV / V 3 - AS 2
§ 2 BaustellV Baustelle großen Umfangs oder mit besonders gefährlichen Arbeiten
BSW / ABH 33
Gefahrstoffe GefStoffV, ChemG Gefahrstoffe / Asbest
BGV / V 3 - AS 2
§ 3 Abs. 1 ChemKlimaschutzV, Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase Bau und Betrieb von Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten
BUE / IB,
Gerätesicherheit § 15 BetrSichV
ProdSG
ProdSV
überwachungsbedürftige Anlagen, z.B.
  • Dampfkesselanlagen, Füllanlagen für Druckgase oder Füllstellen, Tankstellen, Lageranlagen für Füllstellen für leichtentzündliche Flüssigkeiten (§ 15 BetrSichV)
Erlaubnis BGV / V 2








Atomwesen §§ 11 ff. StrlSchV Bauliche Anforderungen des Strahlenschutzes
BGV / V 3 - AS 2
§ 20 RöV Bauliche Anforderungen des Strahlenschutzes
BGV / V 3 - AS 2
Bergrecht §§ 108, 110 BBergG Anpassung an Erfordernisse des Bergbaus (Zustimmung) LBEG
§ 127 BBergG Bohrungen von mehr als 100 m, z.B. zur Erdwärmenutzung (Geothermie) 20
LBEG
Brandsicherheit §§ 5-8 Feuerwehrgesetz Risikovorsorge gefährlicher Objekte, z.B.
  • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Feuerwehrpläne
  • Bereitstellung von Löschmittel
  • Hinweise über Lager- und Verarbeitungsgut
  • Brandsicherheitswachen

BIS / F 04
Bundesfernstraßen § 8 FStrG
  • Sondernutzung freie Strecke
Erlaubnis/Vertrag BWVI / VF 1
  • Sondernutzung Ortsdurchfahrt
Erlaubnis/Vertrag Bezirksamt / MR oder WBZ
§ 8a FStrG Zufahrten, Zugänge Erlaubnis BWVI / VF 1
§ 9 FStrG Vorhaben im Bereich Bundesfernstraßen Ausnahme / (Zustimmung) BWVI / VF 1
Bundeswasserstraßen §§ 10, 31 WaStrG Anlagen an Bundeswasserstraßen
HPa / L 213
Denkmalschutz 21 § 8 DSchG Vorhaben in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals (Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler) Genehmigung KB / K 3
Ausnahme:
  • Ensemble Frank"sche Siedlung
Genehmigung Bezirksamt Hamburg-Nord / WBZ 2
§ 9 DSchG 22 Veränderung eines geschützten Baudenkmals, Ensembles, Gartendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung KB / K 3
AMH / Bodendenkmalpflege

Ausnahme:
  • Ensemble Frank"sche Siedlung
Genehmigung Bezirksamt Hamburg-Nord / WBZ 2
§ 9 DSchG Veränderung eines Bodendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
§ 14 DSchG 22 Änderung der Bodennutzung eines Bodendenkmals Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege

§ 16 DSchG 23 Vorhaben im Grabungsschutzgebiet Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
Eisenbahnwesen LEG/ AEG Landeseisenbahnen (öffentliche und nicht öffentliche)


  • Bauliche Anlagen weniger als 40 m vom Gleis

BWVI / VM 3
  • § 18 LEG (Schutzmaßnahmen)

BWVI / VM 3
  • Außerbetriebliche Nutzung von Gebäuden



BWVI / VM 3
Eisenbahnen des Bundes (öffentliche und nicht öffentliche)

  • Bauliche Anlagen weniger als 40 m vom Gleis

EBa / Außenstelle Hamburg / Schwerin

Hamburgisches Seilbahngesetz Vorhaben entlang der Trasse von Seilbahnen
BWVI
Forstwirtschaft § 4, 7a Landeswaldgesetz 23 Vorhaben im Wald Genehmigung BWVI / WL 33
Gaststättenrecht § 2 ff. GastVO bauliche Anlage der Gaststätte, Gaststätten- betriebsräume
Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Gentechnik § 8 Abs. 2 GenTG Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bzw. 2
BUE / IB 1
Gesundheitswesen




Lebensmittel LFGB, Verordnungen (EG) zum Lebensmittelrecht
  • Herstellung und Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen,
  • Herstellung von Kosmetika oder Tabak
  • Schlachtbetriebe

Bezirksamt / VS
§ 13 ff. TrinkwV Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser
Bezirksamt / VS
  • Bereich Hafen und Flughafen

Bezirksamt / VS
Krankheitsbekämpfung / Infektionsschutz §§ 16, 33 und 36 IfSG i.V.m. §§ 4, 5 Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG) und § 13 Hamburgisches Gesundheitsgesetz (HmbGDG)
§ 3 HmbMedHygVO
Einrichtungen unter Hygieneaufsicht
  • Krankenhäuser
  • Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Dialyseeinrichtung en
  • Gemeinschaftseinrichtungen in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden
  • Tageskliniken
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger Heilberufe
  • sonstige Einrichtungen und Gewerbe, z.B. Labore

Bezirksamt / Ga 3









Einrichtungen ohne Anzeigenotwendigkeit
Bezirksamt / Ga 3
  • Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen



§ 16 IfSG Allgemeine Maßnahmen
Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
§ 37 IfSG Anlagen zur Wassergewinnung und Wasserversorgung, Schwimm- und Badebecken
Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
SeuchV HA 2005 i.V.m. IfSG Gewerbebetriebe wie Piercingstudios, Fußpflege etc.
Bezirksamt / Ga 3
§ 2 Abs.3 HmbPSchG HmbPSchV Bauliche Anforderungen an Raucherräume in Gaststätten
Bezirksamt / VS
Gewerberecht GewO Genehmigungs- und überwachungsbedürftiges Gewerbe, z.B. Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
  • Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)

Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)


Glücksspielbetriebe / Lotterien GlüStV, HmbGlüÄndStVAG Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen


§ 21 Abs. 2 GlüStV Keine Vermittlung von Sportwetten im selben Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielbank oder Spielhalle befindet.
BIS / A21
§ 8 Abs. 4 HmbGlüÄndStVAG Ausschluss von Wettvermittlungsstellen in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder im unmittelbaren baulichen Verbund mit einer solchen Einrichtung
BIS / A21
§ 21 Abs. 3 GlüStV Organisatorische, rechtliche wirtschaftliche, personelle Trennung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten von Veranstal- tung oder Organisation von Sportereignissen und dem Betrieb von Einrichtungen, in denen Sportveranstaltungen stattfinden
BIS / A21
§ 10a Abs. 5 GlüStV, § 8 Abs. 1 S. 1 HmbGlüÄndStVAG Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen; nicht mehr als 200 in Hamburg
BIS / A21
Spielgeräte HmbSpielhG Zulässigkeit von Spielhallen


§ 25 Abs. 2 Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüStV) Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässiger- weise eine Spielhalle betrieben wird Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 HmbSpielhG Zulässigkeit von Spielhallen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 1 HmbSpielhG Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässiger- weise eine Spielhalle betrieben wird Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 3 HmbSpielhG 100 m [Fußweg] Mindestabstand zu Spielhallen, wenn Spielhalle im Bereich § 1 Nr. 1 und 2 der Wechsellichtverordnung (= Reeperbahn, Steindamm) Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 2 HmbSpielhG 500 m [Fußweg] Mindestabstand zu Spielhallen im Übrigen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 4 HmbSpielhG 100 m [Fußweg] Mindestabstand zu Kinder- bzw. Jugendeinrichtungen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 3 Satz 1 HmbSpielhG Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässiger- weise eine Annahmestelle für Sportwetten oder eine Spielbank betrieben werden Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 4 HmbSpielhG Anforderungen an die äußere Gestaltung von Spielhallen (u.a. Werbung) Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Grün- und Erholungsanlagen § 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 3
Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen



Hafen und Schifffahrt




Hafenentwicklung § 3 HafenEG Hafenerweiterungsgebiet Ausnahme HPa / S 41
§ 6 HafenEG Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / S 41
§ 8 (2) HafenEG Veränderungssperre Ausnahme HPa / S 41
Hafenverkehr und Schifffahrt § 42 HafenverkehrsO Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Hafengewässern Erlaubnis HPa / OH
§ 42 HafenverkehrsO Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaß- nahmen auf oder an Alster und ihren Kanälen und Fleeten Erlaubnis BUE / U 1
Hafensicherheit HafenSG Sicherheit im Hafen (Schutz vor terroristischen Anschlägen, im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter)
BIS / WSP 031 / Da Hafensicherheit
Kleingartenwesen BkleingG Bauliche Anlagen in Kleingärten
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR BUE / NGE 1
Klimaschutz / Energieeinsparung § 4, 5 HmbKliSchVO Anforderungen an Gebäude Befreiung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 24, 25 EnEV Wärmeschutz, Energieeinsparung Ausnahme / Befreiung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
EnEG Vermeidung von Energieverlusten (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 24
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 9 EEWärmeG Verzicht auf erneuerbare Energien Ausnahme / Befreiung
BSW / ABH 3
Landwirtschaft und Ernährungswirschaft




Veterinärwesen TierSchG, TierSchHuV, TierGesG, TierSeuchEnV, TierSchNutztV Tierhaltung / Schutz vor Tierseuchen
  • Nutztier-, Hunde- oder sonstige Tierhaltung
  • Vorbeugung von Erkrankungen bei Nutztieren
  • Tierklinik, Tierarztpraxis
  • Räume zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern

Bezirksamt / VS
TierNebG Beseitigung tierischer Nebenprodukte
  • Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
  • Pasteurisierung tierischer Nebenprodukte
  • Anforderungen an Biogas- oder Kompostierungsanlagen

Bezirksamt / VS
Landwirtschaftliches Bodenrecht § 34 FlurbG Nutzungsänderung (Zustimmung) BSW LGV / Z
Luftverkehr §§ 12-17 LuftVG Bauschutzbereich im Bereich von nicht militärischen Flug- und Landeplätzen (Zustimmung) BWVI / VP 3
Bauschutzbereich des militärischen Flug- und Landeplatzes Nordholz (Nähe Neuwerk)
BAIUDBw / Infra I 3
§ 18a LuftVG Störung von Flugsicherungseinrichtung (Vorhaben auf Neuwerk, wie Windenergieanlagen, Funktürme oder -masten sowie Hochbauten mit einer Höhe von mehr als 30 m über Grund)
BAIUDBw / Infra I 3
Naturschutz und Landschaftspflege § 4 BaumschutzVO 25 Baumbestand außerhalb des Hafengebietes Ausnahme Bezirksamt / WBZ 3, WBZ 4 oder MR
Baumbestand im Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / S 43 / N
Baumbestand auf den Friedhöfen von Hamburger Friedhöfe AöR Ausnahme Hamburger Friedhöfe AöR
§ 5 Abs. 2 des Art.2 des Gesetz zur Neuregelung des Hmb. Landesrechts auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege Grünordnungspläne


  • Befreiungen
Befreiung BUE / NGE 1
  • im Übrigen

BUE / NGE 1 oder Bezirksamt / WBZ
§§ 14, 15, 17 BNatSchG, §§ 6, 8 HmbB-NatSchAG 26 Eingriff in Natur und Landschaft
Bezirksamt / MR; SL oder WBZ

im Hafengebiet HPa / S 43 / N
§ 18 Abs. 3 BNatSchG Herstellung des Benehmens bei Entscheidungen nach §§ 35 Abs. 1, 4 und § 34 BauGB 27 (Benehmen) Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
Im Hafengebiet (Benehmen) HPa / S 43 / N
§ 22 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 10 Abs. 3 HmbBNatSchAG
  • einstweilig sichergestellte Teile von Natur und Landschaft
  • Untersagung der Veränderung von Natur und Landschaft

BUE / NGE 3
§ 23 BNatSchG i.V.m. § 10 HmbBNatSchAG und den NaturschutzgebietsVO 26 Vorhaben im Naturschutzgebiet Befreiung BUE / NGE 3 oder Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 26 BNatSchG i.V.m. § 10 HmbBNatSchAG 26 und den LandschaftsschutzVO Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet Ausnahme / Genehmigung / Zulassung / Zustimmung Bezirksamt / WBZ, SL oder MR

  • Befreiungen
Befreiung BUE / NGE 3
§ 28 BNatSchG i.V.m § 10 HmbBNatSchAG und NaturdenkmalVO 26 Vorhaben im Naturdenkmal Befreiung BUE / NGE 3

§ 39 Abs. 5 BNatSchG Fällen von Bäumen in der Vegetationsperiode Befreiung Bezirksamt / WBZ oder MR
§ 39 Abs. 6 BNatSchG 28 Winterquartiere von Fledermäusen
BUE / NGE 3
§ 41 BNatSchG Vogelschutz an Energiefreileitungen
BUE NGE 3
§ 30 BNatSchG i.V. m. § 14 HmbBNatSchAG und der Anlage zum Gesetz 29 Gesetzlich geschützte Biotope Ausnahmegenehmigung, Befreiung BUE / NGE 3
§ 43 BNatSchG i.V.m. § 16 HmbBNatSchAG Tiergehege (Anzeige) Bezirksamt / VS 2
§ 42 BNatSchG Zoos Genehmigung BUE / NGE 3
§§ 44, 45 BNatSchG 28 Besonders geschützte Arten Ausnahme Befreiung BUE / NGE 3 BUE / NGE 3
§§ 33, 34 BNatSchG 28 Schutz von Natura 2000-Gebieten Befreiung BUE / NGE 3
§ 61 BNatSchG i.V.m. § 15 HmbBNatSchAG 28 Vorhaben an Gewässern und Uferzonen Ausnahme § 61 Abs. 3 Bezirksamt / WBZ oder MR
§ 5 Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer Vorhaben im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer
BUE / NGE 3
Personenbeförderung § 28 Abs.2 PBefG, § 60 BOStrab U-Bahn, Straßenbahn Genehmigung BWVI / VM 3
Sozialhilfe- und Wohlfahrtswesen §§ 8 Abs. 1, 16 Abs. 1 S.1, 19 S.1 HmbWBG, WBBauVO Anforderungen an
  • Servicewohnanlagen
  • Wohneinrichtungen
  • Gasteinrichtungen (Hospize, Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
Befreiung Bezirksamt / GA
Umweltschutz




Immissionsschutz § 3 Abs. 3 und 5 Nr. 1 und 3 BImSchG (Betriebsstätten, sonstige ortsfeste Einrichtungen, Grundstücke), §§ 22 ff. BImSchG Schädliche Umweltauswirkungen von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG
Bezirksamt / VS 329

  • auf Baustellen

BSW / ABH 33

  • im räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen (§ 4 BImSchG)




  • Abfallentsorgungsanlagen, außerthermisch

BUE / U 3

  • thermische (Abfallverbrennung)

BUE / IB 1

  • innerhalb von Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5a BImSchG (Störfallbetriebe), die der Durchführung der Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV) unterliegen 30

BUE / IB 1

  • für die von der HPa betriebenen Anlagen und von dieser ausgeführte Strom- und Hafenbauten sowie die Hafenbahn und Wasserfahrzeuge, soweit sie nicht unter § 38 BImSchG fallen

HPA
§ 22 der 1. BImSchV Feuerungsanlagen Ausnahme Bezirksamt / VS
§§ 7, 8 der 26. BImSchV Sendefunkanlagen / Telekommunikationsendeinrichtungen
Bezirksamt / WBZ 2


Ausnahme Bezirksamt / WBZ 2
§ 4 BEMFV i.V.m. FTEG Begrenzung elektromagnetischer Felder Standortbescheinigung Bundesnetzagentur
§ 7 der 32. BImSchV Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen auf Baustellen (z.B. Arbeiten nach 20:00 Uhr) Ausnahmegenehmigung BSW / ABH 33
§ 5 FluLärmG Bauverbot im Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg Ausnahme Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 1
BUE / IB 2 (Fluglärmschutzbeauftragte/r - FLSB) 31
§ 6 FluLärmG Schallschutzanforderungen an zulässige bauliche Anlagen
Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 2
FluLärmHmbV Lärmschutzbereiche des Verkehrsflughafens Hamburg
Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 2
Bodenschutz § 5 BBodSchG Entsiegelungsgebot Entsiegelungsgebot

  • im Hafengebiet

HPa / S 43 / B
  • im Übrigen

Bezirksamt / VS oder VS 3
Umweltverträglichkeit HmbUVPG UVP-Pflicht
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
Abfallrecht § 11 HmbAbfG Anschluss- und Benutzungspflicht
SRH / SRH / RT - 54
AbfBenVO Abfallentsorgungseinrichtungen
SRH / SRH / RT - 54
AltpapierVO
BioAbfVO
HWTVO
Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfall, Altpapier, Wertstoffe
SRH / SRH / RT - 54
§§ 1, 2 KrWG i.V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 NachweisV und § 3 Abs. 1 AVV Überschreitung der Kleinmengen von insgesamt 2 Tonnen gefährlicher Abfälle jährlich bei der Erzeugung, oder Bewirtschaftung von Abfällen
BUE / IB
Verkehrsrecht § 45 StVO (außer Abs.2) Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum außerhalb des direkten Einflussbereiches von Signalanlagen
BIS / PK

Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum im direkten Einflussbereich von Signalanlagen
BIS / VD 5
Waffenrecht § 27 WaffG i.V.m.
§ 3 HBauO i.V.m. den Schießstandrichtlinien
Schießstand
BIS / J 4
Wasserrecht




Gewässerschutz § 10 i. V. m. §§ 8, 13 WHG Grundwasserbenutzungen wie z.B.
  • Grundwasserförderung
  • vorübergehende Grundwasserabsenkung
  • Versickerung von Niederschlagswasser, vorgeklärtem Abwasser oder Grundwasser
  • Einbau von Ersatzbaustoffen in den Untergrund
  • Erdwärmenutzung (Geothermie)
Erlaubnis BUE / U 1
§ 10 i.V.m. §§ 8, 13 WHG sowie §§ 16 ff. HWaG Entnehmen und Ableiten von Wasser, Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer, Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer nach wasserrechtlicher Zuständigkeitsanordnung


  • Hafen/Elbe, Außen-/Binnenalster, Untere Bille
Erlaubnis BUE / IB
  • im Übrigen
Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 15 HWaG Vorhaben in, an und über Gewässern I. und II. Ordnung wasserrechtliche Genehmigung

  • im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung

HPa / L 213
  • nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung

Bezirksamt / MR oder WBZ 4
  • im Übrigen

BUE / U 1
§ 52 WHG i.V.m. WasserschutzgebietsVO Vorhaben in Wasserschutzgebieten Befreiung

  • bei Betrieben in Zone III

BUE / IB
  • bei VAwS - Anlagen

BUE / IB
  • im Übrigen

BUE / U 1
§§ 62, 63 WHG i.V.m. § 28 HWaG und VAwS Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen wasserrechtl. Eignungsfeststellung

  • bei sog. privaten Heizölanlagen außerhalb des Hafengebietes

Bezirksamt / WBZ 2 oder 3
  • im Übrigen

BUE / IB
§ 46 WHG Grundwasserförderung
BUE / U 1
§ 32b HWaG i.V.m. § 3 NiederschlagswasserversickerungsVO Niederschlagsversickerung auf Wohngrundstücken
BUE / U 1
Hochwasserschutz § 76, 78 WHG Überschwemmungsgebiet an oberirdischen Gewässern


  • im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung
Genehmigung HPa / L 213
  • nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung
Genehmigung Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 3a HWAG § 9 DeichO Öffentliche Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung 32 LSBG / G 432

Öffentliche Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung HPa / L 213
§ 3a HwaG
§§ 17,18 PolderO
Private Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung LSBG / G 4

Private Hochwasserschutzanlage im Hafen- gebiet gemäß Abschnitt III. der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung HPa / L 213
§ 53 HWaG Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe Genehmigung HPa / L 213 Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 63b HWaG Aufenthalt / Übernachten / Wohnen in Außendeichgebieten Ausnahme HPa / L 213 Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§§ 7 ff. FlutschutzVO Hafen City Flutschutz Hafen City
LSBG / G 4
Wegerecht § 18 HWG Überfahrten Erlaubnis Bezirksamt / MR
§ 19 (1) HWG Kurzfristige Sondernutzung Sondernutzungserlaubnis über 6 Monate Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 19 (5) HWG Langfristige Sondernutzung für bauliche Anlagen Sondernutzungsvertrag33 Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 25 HWG Private Verkehrsflächen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 26 HWG Höhenanweisung
Bezirksamt / MR oder WBZ 3
vorgenannte Aufgaben im Bereich des Hamburger Hafens
HPa / L 22
Wohnungsbauwesen § 9 bis 11 HmbWoSchG Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HmbWoFG auch i.V.m. § 6 Abs. 3 Satz 1 HmbWoBindG
Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
Wohnwagen § 2 WohnwagenG Wohnwagenstandplätze (Zustimmung) BSW / RS, BSW / ABH 2
Zivilschutz §§ 7, 8 ZSKG Veränderungen an öffentlichen Schutzräumen und Hausschutzräumen (Zustimmung) BSW / ABH 33

_______________________________________-

3) Hinsichtlich Zustimmung und Einvernehmen nur, soweit sie erteilt oder fingiert sind. Sofern sie verweigert werden, kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

4) Art. 13 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2012/18/EU i.V.m. dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15.09.2011 zur Umsetzung von Art. 12 der (aufgehobenen) Richtlinie 96/82/EG

5) Befreiungen von Grünordnungsplänen siehe Rechtsbereich "Naturschutz- und Landschaftspflege"

6) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

7) Art. 13 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2012/18/EU i.V.m. dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15.09.2011 zur Umsetzung von Art. 12 der (aufgehobenen) Richtlinie 96/82/EG

8) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BNatSchG

9) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

10) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BNatSchG

11) An die Stelle der "Satzung" nach § 172 Abs. 1 BauGB tritt die Form der Rechtsverordnung des Senats (§ 4 Bauleitplanfeststellungsgesetz)

12) Befristet bis zum 31.12.2019

13) Senatsbeschluss Nr. 96/0234 vom 14.05.1996, Definition der Funktion OD. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg.

14) vom 01.Oktober.2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7 / 2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3 / 2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

15) Siehe auch Rechtsbereich "Brandsicherheit"

16) Die Beteiligung in Brandschutzfragen erfolgt über ABH2

17) vom 01.Oktober.2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7 / 2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3 / 2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

18) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

19) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

20) In Abhängigkeit von der Stellungnahme des LBEG ist zu klären, ob und ggf. welche Teile eines Vorhabens zur Gewinnung der Erdwärme im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung bzw. in einem eigenständigen bergrechtlichen Verfahren zu prüfen sind.

21) Auf die Anzeigepflicht nach § 17 DSchG bei Funden (bisher unbekannten Bodendenkmäler), z.B. bei der Baudurchführung, wird hingewiesen

22) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

23) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

24) vom 01.Oktober.2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7 / 2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3 / 2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

25) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

26) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

27) Siehe Bauplanungsrecht / Städtebaurecht, § 35 und § 34 BauGB

28) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

29) BUE / IB 2 steht der Fachrechtsdienststelle als sachverständige Dienststelle zur Verfügung

30) Prüfung von Anforderungen an den Stand der Sicherheitstechnik des beantragten Vorhabens

31) Beteiligungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 FLSBG

32) Der LSBG handelt als Dienstleister für die fachlich zuständige Dienststelle, hier der BUE (Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft)

33) Der Sondernutzungsvertrag ist gesondert abzuschließen und wird zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt

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Abkürzungen der Rechtsvorschriften Anlage 2


Abkürzung Bundes-/ Landes-/ Europarecht Rechtsgrundlage
AbfBenVO L Abfallbehälterbenutzungsverordnung
AEG B Allgemeines Eisenbahngesetz
ApBetrO B Apotheken-Betriebsordnung
ApoG B Apothekengesetz
AltpapierVO L Verordnung über die getrennte Erfassung von Altpapier (Altpapierverordnung)
ArbSchG B Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV B Verordnung über Arbeitsstätten
AtG B Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
AVV B Abfallverzeichnis-Verordnung
BauGB B Baugesetzbuch
Baumschutzverordnung L Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg
BauNVO B Baunutzungsverordnung
BaustellV B Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
BBergG B Bundesberggesetz
BBodSchG B Bundes-Bodenschutzgesetz
BEMFV B Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
BetrSichV B Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung)
BeVO L Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung)
BImSchG B Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV B Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
1. BImSchV B Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
12. BImSchV B Störfall-Verordnung
26. BImSchV B Verordnung über elektromagnetische Felder
32. BImSchV B Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
BioAbfVO L Verordnung über die getrennte Erfassung von Bioabfällen (Bioabfallverordnung)
BioStoffV B Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
BKleingG B Bundeskleingartengesetz
BNatSchG B Bundesnaturschutzgesetz
BOStrab B Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
BPVO L Baupolizeiverordnung
ButtV B Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette (Butterverordnung)
ChemG B Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
ChemKlimaschutzV B Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien- Klimaschutzverordnung)
DeichO L Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung)
DSchG L Denkmalschutzgesetz
DruckLV B Verordnung über Arbeiten in Druckluft
EEWärmeG B Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
EnEG B Energieeinspargesetz
EnEV B Energieeinsparverordnung
FeuVO L Feuerungsverordnung
FLSBG L Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz)
FluLärmG B Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
FluLärmHmbV L Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fluglärmschutzverordnung Hamburg)
FlurbG B Flurbereinigungsgesetz
FlutschutzVO L Verordnung zum Schutz vor Sturmfluten im Gebiet der Hafen City (Flutschutzverordnung Hafen City)
FStrG B Bundesfernstraßengesetz
FTEG B Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtun- gen
GarVO L Garagenverordnung
GastVO L Verordnung über den Betrieb von Gaststätten
GefStoffV B Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

L Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
GewO B Gewerbeordnung
GGBVOHH L Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg
GlüStV L Glücksspielstaatsvertrag
GrünanlagenG L Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen
HafenEG L Hafenentwicklungsgesetz
HafenSG L Hafensicherheitsgesetz
HafenverkehrsO L Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung)
HBauO L Hamburgische Bauordnung
HmbAbfG L Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz
HmbAbwG L Hamburgisches Abwassergesetz
HmbBNatSchAG L Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
HmbGlüÄndStVAG L Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Hamburgisches Glücksspieländerungsstaatsvertrags - Ausführungsgesetz)
HmbKatSG L Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz
HmbKliSchG L Hamburgisches Klimaschutzgesetz
HmbKliSchVO L Hamburgische Klimaschutzverordnung
HmbMedHygVO L Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
HmbPSchG L Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz
HmbPSchV L Hamburgische Passivraucherschutzverordnung
HmbSpielhG L Hamburgisches Spielhallengesetz
HmbUVPG L Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg
HmbWBG L Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz
HmbWoBindG L Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz)
HmbWoFG L Gesetz über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz)
HmbWoSchG L Hamburgisches Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)
HWaG L Hamburgisches Wassergesetz
HWG L Hamburgisches Wegegesetz
HWTVO L Verordnung über die getrennte Erfassung von verwertbaren Abfällen in der Hamburger Wertstofftonne (Verordnung zur Hamburger Wertstofftonne)
IfSG B Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
KlimaSchG L Klimaschutzgesetz
KrWG B Kreislaufwirtschaftsgesetz
LärmVibrationsArbSchV L Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
LEG L Landeseisenbahngesetz
LFGB B Lebens- und Futtermittelgesetzbuch
LuftVG B Luftverkehrsgesetz
LWaldG L Landeswaldgesetz
NachwV B Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung)
NationalparkG L Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer
NiederschlagswasserversickerungsVO L Niederschlagswasserversickerungsverordnung
PBefG B Personenbeförderungsgesetz
PolderO L Verordnung über private Hochwasserschutzanlagen (Polderverordnung)
ProdSG B Produktsicherheitsgesetz ( ProdSG)
ProdSV B Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (z.B. die Aufzugsverordnung - 12. ProdSV)
PVO L Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung)
Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) E Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
RöV B Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
SeuchV HA 2005 L Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)
StrlSchV B Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
StVO B Straßenverkehrsordnung
TierGesG B Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
TierNebG B Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
TierSchG B Tierschutzgesetz
TierSchHuV B Tierschutz-Hundeverordnung
TierSchNutztV B Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung
TierSeuchEnV B Tierseuchenerreger-Verordnung
TrinkwV B Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
VAwS L Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 E Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
VkVO L Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung)
VstättVO L Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung)
WaffG B Waffengesetz
WaStrG B Bundeswasserstraßengesetz
WBBauVO L Wohn- und Betreuungsbauverordnung
WHG B Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Wohnwagengesetz L Wohnwagengesetz
ZollVG B Zollverwaltungsgesetz
ZSKG B Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz

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Anlage 3

Abkürzungen der Behörden und Stellen Bezirksamt:

WBZ Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
WBZ 2 Fachamt Bauprüfung
WBZ 3 Service Foyerbereich
GA Fachamt Gesundheit
GS Fachamt Grundsicherung und Soziales
MR Fachamt Management des öffentlichen Raumes
SL Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
SR Fachamt Sozialraummanagement
VS Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange:

AKN AKN Eisenbahn AG
AMH Archäologisches Museum Hamburg
BAIUDBw / Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
BIS Behörde für Inneres und Sport
BIS / a 21 Glückspielaufsicht
BIS / J 41 Polizei Hamburg, Waffen- und Jagdangelegenheiten
BIS / F04 Feuerwehr - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
BIS / PK Polizeikommissariat
BIS / VD Zentrale Straßenverkehrsbehörde
BIS / WSP 031 Wasserschutzpolizei
BNetzA Bundesnetzagentur
BGV Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
BGV / V 1 Abteilung für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
BGV / V 2 Abteilung Produkt- und Anlagensicherheit
BGV / V 3 Amt für Arbeitsschutz
BGV / V 4 Abteilung Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin
BSW Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
BSW / ABH 2 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Oberste Bauaufsicht
BSW / ABH 2 (Bauko) Baukoordinierungskommission des Amts für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 2 (Störfall - Bauko) Fachbehördliche Koordinierungskommission beim Amt für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 3 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
BSW / LP / A Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Arbeitsstab OD
BSW / LP 1 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Landes- und Stadtentwicklung
BSW / LP 3 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Projekte
BSW / OD Oberbaudirektor
BSW / RS Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen, Bereich Bauordnung und Städtebau
BSW / WoK Wohnungsbaukoordination
BSW / WSB 3 Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Abteilung Bodenordnung
BUE Behörde für Umwelt und Energie
BUE / IB 1 Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Abteilung Betrieblicher Umweltschutz
BUE / IB 2 Amt für Immissionsschutz und Betriebe,
Abteilung Lärmbekämpfung, Fluglärmschutzbeauftragter
BUE / IB 31 Amt für Immissionsschutz und Betriebe,
Referat Grundstücksentwässerung, Indirekteinleiter
BUE / NGE 1 Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün
BUE / NGE 3 Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Abteilung Naturschutz
BUE / U 1 Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft
BUE / U 2 Amt für Umweltschutz, Abteilung Bodenschutz / Altlasten
BUE / U 3 Amt für Umweltschutz, Abteilung Abfallwirtschaft
BWVI Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
BWVI / RV Rechtsamt, Abteilung Verkehrsrecht, Verkehrsgewerbeaufsicht
BWVI / IH 2 Abteilung Hafen, Logistik, Luftverkehr
BWVI / VE 3 Verkehrsbelange in der Stadtentwicklung
BWVI / VF 1 Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen
BWVI / VM 3 Technische Aufsichtsbehörde
BWVI / WL Abteilung Agrarwirtschaft, Pflanzenschutzbehörde
DB Imm Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Nord
EBA Eisenbahnbundesamt
FB Finanzbehörde
Hamburger Friedhöfe AöR Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -
Hamburg Wasser Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR
HHA Hamburger Hochbahn AG
HPA Hamburg Port Authority
HPa / B Hamburg Port Authority, Hafenbahn
HSE Hamburger Stadtentwässerung AöR (Unternehmen von Hamburg Wasser))
HWW Hamburger Wasserwerke (Unternehmen von Hamburg Wasser)
KB / K 3 Kulturbehörde, Denkmalschutzamt
LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen
LGV Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
LGV / Z Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung, Zentrale Dienste
LIG Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
LSBG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
LSBG / G 4 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Gewässer und Hochwasserschutz
SRH Stadtreinigung Hamburg
SRH / TS 4 Stadtreinigung Hamburg, Bau- und Anlagentechnik


ENDE

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