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Regelwerk; Bau; Hamburg

BPD 2018-4 - Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HbauO
(Bauprüfdienst (BPD)
- Hamburg -

Vom 26. Juli 2018
(BSW/ABH22, BPD 2018-4; 23.09.2019 2019-4aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2017-2

1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO prüft die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der Bauprüfdienst hat das Ziel, die wichtigsten Rechtsbereiche aufzuzeigen, die in diesem Rahmen beachtlich sein können sowie die zuständigen Behörden und Stellen zu benennen, die von der Bauaufsichtsbehörde am Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).

Als Service für die Bauaufsichtsbehörden werden in den Rechtsbereichen "Städtebaurecht/Bauplanungsrecht" und "Bauordnungsrecht", für die sie überwiegend selber zuständig sind, sachverständige Stellen aufgelistet, die sie zur Lösung von Fachfragen hinzuziehen können oder müssen.

Der Bauprüfdienst 2017-2 ist nicht mehr anzuwenden. Die Neufassung berücksichtigt in der Anlage 1 im Wesentlichen folgende Änderungen:

Das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung, insbesondere die Zusammenarbeit der Bauaufsichtsbehörde mit den zu beteiligenden Fachrechtsdienststellen, wird in dem BPD "Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO erläutert. 2

2. Rechtsgrundlagen

3. Begriffe

3.1. Bauaufsichtsbehörden

Die Bauaufsichtsbehörden führen das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO durch. Zuständige 3 Bauaufsichtsbehörden sind

3.2. Fachrechtsdienststellen

Fachrechtsdienststellen im Sinne dieses Bauprüfdienstes sind die zuständigen Behörden und Stellen, die in einem Rechtsbereich öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

3.3. Sachverständige Stellen

Sachverständige Stellen sind Behörden und Stellen, die fachlichen Sachverstand in Rechtsbereichen besitzen, für die andere Fachrechtsdienststellen zuständig sind.

4. Erläuterungen zu den Anlagen

4.1. Anlage 1 - Zu prüfende Rechtsbereiche

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung sind von der Bauaufsichtsbehörde neben den Rechtsvorschriften, für deren Einhaltung sie selber zuständig sind, Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen zu berücksichtigen, für die sich andere Fachrechtsdienststellen verantwortlich zeichnen (§ § 62, 70 Abs. 5 HBauO). Die Anlage 1 listet die Rechtsbereiche, Rechtsvorschriften und zuständigen Fachrechtsdienststellen auf (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), deren Anforderungen in Abhängigkeit vom Einzelfall zu berücksichtigen sind.

4.1.1. Spalte 3 - Sachverhalt

Die Spalte 3 listet stichwortartig rechtliche Sachverhalte auf, die die Beteiligung einer Fachrechtsdienststelle auslösen können. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

4.1.2. Spalte 4 - Behördliche Entscheidung

Die Baugenehmigung schließt die im Fachrecht geregelten behördlichen Entscheidungen ein; sie sind in der Baugenehmigung zu benennen (§§ 62, 72 Abs. 2 HBauO). Welche das sein können, ist der 4. Spalte der Anlage 1 zu entnehmen.

In Klammern aufgeführte Begriffe stellen verwaltungsinterne Mitbestimmungspflichten dar oder kennzeichnen Vorschriften, die eine Anzeige- oder Mitteilungspflicht vorsehen. Sie sind keine behördlichen Entscheidungen im Sinne von § 72 Abs. 2 HBauO und in der Baugenehmigung nicht zu benennen.

4.1.3. Spalte 5 - Fachrechtsdienststellen

Die Spalte 5 führt die zuständigen Fachrechtsdienststellen auf, die im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).

In den Rechtsbereichen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts werden als Fachrechtsdienststellen, soweit zuständig, nur diebezirklichen Bauaufsichtsbehörden (Bezirksamt / WBZ 2) benannt, auch wenn aufgrund der Lage eines Vorhabens die BSW oder HPa zuständig sein sollten. Die Wahl dieser lediglich bezirklichen Bezeichnung schließt deshalb gegebenenfalls die Bauaufsichtsbehörden der BSW oder HPa in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein. Die Anlage 1 hat aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht das Ziel, nach räumlicher Zuständigkeit der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden weiter zu differenzieren.

4.1.4. Spalte 6 - Sachverständige Stellen

Die Bauaufsichtsbehörde bedient sich zur Lösung von fachlichen Fragestellungen in Rechtsbereichen, für die sie selber zuständig sind (insbesondere im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht), sachverständiger Stellen, z.B.

In der Anlage 1 werden diese sachverständigen Stellen benannt (6. Spalte). Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nennung und Reihenfolge sind kein Indiz für Priorität oder Häufigkeit der Beteiligung. Zu prüfende Rechtsvorschriften werden nur aufgelistet, wenn eine sachverständige Stelle zur Verfügung steht. Sofern die Beteiligung einer sachverständigen Stelle aufgrund verwaltungsinterner Regelungen, z.B. Senatsdrucksachen, verpflichtend ist, wird in einer Fußnote darauf hingewiesen, z.B. die Beteiligung der Prüfstelle für Baustatik ( § 15 HBauO).

Sachverständige Stellen außerhalb der Zuständigkeitsbereiche der Bauaufsichtsbehörden bleiben unberücksichtigt. Die Beteiligungspflicht nach § 70 Abs. 5 HBauO richtet sich an Fachrechtsdienststellen, nicht an sachverständige Stellen. Die Auflistung sachverständiger Stellen im komplexen Fachrecht unter Berücksichtigung deren jeweils spezifischer Abstimmungsprozesse zur Entscheidungsfindung ist nicht Ziel dieses BPD.

4.2. Anlage 2 - Abkürzung der Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften werden in der Anlage 1 in ihrer Kurzform angegeben. In der Anlage 2 erfolgt deren vollständige Bezeichnung.

4.3. Anlage 3 - Abkürzung der Behörden und Stellen

Die in der Anlage 1 benutzen Leitzeichen der Behörden und Stellen werden in der Anlage 3 erläutert.

Es wird die amtliche Bezeichnung der zuständigen Fachrechtsdienststellen verwendet. Sie kann von der im Postaustausch-Verteiler (FHH) benutzten Bezeichnung abweichen. So erfolgt z.B. die Verteilung der Post an das Archäologische Museum Hamburg (AMH) über das Bezirksamt Harburg (H/AMD).

5. Zu prüfende Rechtsbereiche in anderen bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beteiligungspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden und Stellen nach § 70 Abs. 5 HBauO gilt auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, wenn deren Aufgabenbereich zum Prüfungsumfang gehört. Sie gilt auch im Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO, wenn Belange anderer Behörden und Stellen Bestandteil der zu beantwortenden Fragen sind. In diesen Fällen ist die Anlage 1 sinngemäß anzuwenden.

6. Hinweis zum Arbeitskreis Gewerbebau

Die Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau 4 bleibt in der Anlage 1 unberücksichtigt, weil seine Empfehlungen keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind und er nur auf Veranlassung des Antragstellers tätig wird.

7. Fortschreibung der Anlagen

Die Fortschreibung der Anlagen erfolgt durch BSW/ABH 2. Die Bauaufsichtsbehörden, Fachrechtsdienststellen und sachverständigen Stellen werden um Mitteilung gebeten, wenn sich Aufgaben, Zuständigkeiten oder Dienststellenbezeichnungen ändern. Mitteilungen können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

oberstebauaufsicht-ABH2@bsw.hamburg.de

.

Zu prüfenden Rechtsbereiche Anlage 1


Rechtsbereich Rechts-
vorschrift
Sachverhalt Baugenehmi-
gung schließt behördliche Entscheidung ein
5
Fachrechts-
dienststelle
sachverständige
Stelle
Städtebaurecht/ Bauplanungsrecht § 11 BauGB Einhaltung städtebaulicher Verträge (mittelbar von Bedeutung)
§ bei Bezirksplänen Bezirksamt / SL
§ bei Senatsplänen BSW / LP
§ 14 Abs. 2 BauGB Vorhaben im Geltungsbereich einer Veränderungssperre Ausnahme von der Verände-
rungssperre
§ bei Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
§ bei Senatsplänen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen
§ bei Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
§ bei Senatsplänen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
§ § 30 ff. BauGB i. V .m. BauNVO, BPVO Zulässigkeit von Vorhaben Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
BSW / LP / A
BSW / ABH 2
BUE / NGE 1
§ Gesicherte Erschließung bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen und Vorbehaltsgebieten Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / VE 3
§ Gesicherte Erschließung bei allen anderen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
§ großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit mehr als 1.200 m 2 BGF und unter 1.200 m 2 BGF, wenn mit nicht unwesentlichen landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu rechnen ist (Bauprüfdienst 8/1997 großflächiger Einzelhandel) Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
§ Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG (i. V. m. § 15 BauNVO) 6 Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 1

BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)

§ 31 BauGB Befreiungen ( § 31 Abs. 2 BauGB)
§ Befreiungen vom Bebauungsplan 7 Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL, betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange,

BSW / LP

§ Überbauung festgesetzter Leitungsrechte Bezirksamt / WBZ 2 Leitungs-
unternehmen
§ Befreiung von Lärmfestsetzungen des Bebauungsplans Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
§ Befreiungen für großflächigen Einzelhandel
( § 11 BauNVO, Zentrenkonzept, Zentrenschädigung)
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
§ Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWVI bei planungsrechtlichen Entscheidungen 8. Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
BWVI / VE 3
§ 33 BauGB Vorweggenehmigung von Vorhaben
§ bei Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
§ bei Senatsplänen und Bezirksplänen mit Flächennutzungsplanänderung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
BUE / NGE 1
§ 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL bzw. MR,

BSW / LP / A

BSW / LP

§ Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG 9 BUE / IB 1

BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)

Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 S. 1 BNatSchG 10 Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 35 BauGB Außenbereich
§ zur Frage ob ein landwirtschaftlicher Betrieb privilegiert ist (§ 35 Abs. 1 BauGB)
§ Beteiligung der einzelnen Stellen, die jeweils für die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Bereiche zuständig sind, insbesondere
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / WL 1

Bezirksamt / SL, MR, BSW / LP

  • Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG ( § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) 11
Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 1

BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)

  • Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWVI bei planungsrechtlichen Entscheidungen 12 Hier: vor Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, wenn Grün-, Park- und sonstige Freiflächen von mehr als 2000 m 2 und größenunabhängig im LAPRO dargestellte überörtliche Grünverbindungen betroffen sind
Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
§ Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 BNatSchG 13 Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 37 BauGB Entscheidung von planungsrechtlichen Abweichungen für bauliche Anlagen des Bundes und des Landes Abweichung BSW / ABH 2
§ § 45 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich eines Umlegungsgebietes Genehmigung nach § 51 BauGB BSW / WSB 3
§ 109 BauGB Enteignungsverfahren Genehmigung nach § 109 BauGB FB / Amt 1
§ § 136 ff. BauGB Vorhaben im Bereich städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
§ Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB Zurückstellung nach
§ 15 BauGB i. V. m.
§ 141 Abs. 4 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
§ förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 1 BauGB Genehmigung nach § 144 Abs. 1 i. V. m. § 145 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
Genehmigung zur Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast nach § 144 Abs. 2 Nr. 4 BauGB Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL
Genehmigung der Teilung eines Grundstücks nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL
§ § 165 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen
§ vorbereitende Untersuchungen § 165 Abs. 4
BauGB
Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. §§ 165 Abs. 4 und 141 Abs. 4 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
§ Entwicklungsbereich § 165 ff. BauGB Genehmigung nach §§ 169 Abs. 1 i V. m. § 145 Abs. 1 BauGB Bezirksamt
§ Liegenschaftsangelegenheiten nach § § 166
Abs. 3, 168, 169 BauGB
FB / LIG
§ § 171a ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich von Stadtumbaumaßnahmen
§ Aufstellungsbeschluss nach § 171b Abs. 1 BauGB i. V. m. § 171d BauGB Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 171d Abs. 2 BauGB Bezirksamt WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ Veränderungssperre nach § 14 BauGB i.V.m. §§ 171d Abs. 1 und 16 Abs. 2 BauGB Ausnahme n. § 14 Abs. 2 BauGB Bezirksamt WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ Verordnung (Satzung) nach § 171d Abs. 1 BauGB Genehmigung nach § 171d Abs. 1, 4 BauGB i. V. m. § 173 BauGB Bezirksamt WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ § 172 ff. BauGB Vorhaben im Bereich eines Erhaltungsgebiets
§ Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 2 BauGB Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
§ "Städtebauliche" Erhaltungsverordnung 14 nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ "Soziale" Erhaltungsverordnung nach § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ 246 Abs. 14 BauGB 15 Entscheidung über planungsrechtliche Abweichungen für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende Abweichung BSW / ABH 2
Bauordnungsrecht HBauO i. V. m. GarVO, FeuVO, PVO, VstättVO, VkVO, BeVO bauordnungsrechtliche Prüfung Bezirksamt / WBZ 2
§ § 4, 5 HBauO Erschließung, Zugänglichkeit
§ bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen, Vorbehaltsgebieten Bezirksamt / WBZ 2 BWVI / VE 3 BIS / VD 5
§ bei allen anderen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
Wasserversorgung Bezirksamt / WBZ 2 HWW
Abwassersammelgruben,
Kleinkläranlagen,
Abwasserableitung per Baulast über andere Grundstücke
BUE / IB 31 HSE / G 11
Rettungs- und Löscharbeiten Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04
§ § 12, 13 HBauO Gestaltung, Werbung Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
§ Mitwirkung OD bei Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung für das Stadtbild 16 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
§ Werbung, die verkehrsgefährdend sein kann
  • bei Hauptverkehrsstraßen
Bezirksamt / WBZ 2 BIS / PK
  • bei allen übrigen Straßen
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
i. V. m. BIS / PK
§ 15 HBauO Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 17 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ der zu errichtenden baulichen Anlage
§ anderer vorhandener Anlagen, z.B. Gebäude an der Grundstücksgrenze von Nachbargrundstücken, unterirdische Tunnelanlagen oder Brückenbauwerke der S- und U-Bahn
§ 16 HBauO Schutz gegen schädliche Einflüsse
§ schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (außer Kampfmittel) Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / VS 3 BUE / U 2
§ im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 110 kV-Netz ( 26. BImSchV) Stromnetz Hamburg GmbH
§ im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, eigenes 110 kV-Netz der Deutschen Bahn ( 26. BImSchV) DB Energie GmbH
§ im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 380 kV-Netz ( 26. BImSchV) 50 Hertz Transmission GmbH
§ § 17, 24 ff. HBauO Brandschutz 18 Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04 BSW / ABH 2
§ zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauarten BSW / ABH 3 19
§ Löschwasserversorgung (Hydranten) Hamburg Wasser (hier HWW)
§ 19 HBauO Verkehrssicherheit des öffentlichen Bahnverkehrs, z.B.

§ erforderlicher Sichträume,
§ Blendwirkung oder Beeinträchtigung der Sicht auf Signalanlagen durch Beleuchtung oder Werbeanlagen,

AKN, EBA, DB Imm, BWVI / VM 3, HHA, HPa / B
§ 19a HBauO Anwendbarkeit nicht geregelter Bauarten
§ bei Grundstücksentwässerungsanlagen Vorhaben-
bezogene Bauartgeneh-
migung
BUE / IB 31
§ im Übrigen Vorhaben-
bezogene Bauartgeneh-
migung
BSW / ABH 3
§ 20c HBauO Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ bei Grundstücksentwässerungsanlagen Zustimmung im Einzelfall BUE / IB 31
§ im Übrigen Zustimmung im Einzelfall BSW / ABH 3
§ 40 HBauO Lüftungs-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA) 20 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 41 HBauO Feuerungsanlagen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 42 HBauO Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser, Kleinkläranlagen BUE / IB 31
§ 43 HBauO Abfälle Bezirksamt / WBZ 2 SRH / RT - 54
§ 43a HBauO Elektrische Anlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 21 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 48 HBauO Notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradplätze Bezirksamt / WBZ 2
§ Abweichung von der Fa "Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze" (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 BWVI / VE 3
§ 51 HBauO Entscheidungen zum Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSU bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen) 22 (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
§ 69 HBauO Abweichungen vom Bauordnungsrecht Bezirksamt / WBZ 2
§ bei Grundstücksentwässerungsanlagen, z.B.
  • § 4 Erschließung der Grundstücke,
  • § 42 Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser
BUE / IB 31
§ beim Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte
der BSU bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 23)
(Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
§ bei Gestaltungsverordnungen (Zustimmungsvorbehalte der BSU bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 24) (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / a BSW / LP 3
§ 81a HBauO Einhaltung der technischen Baubestimmungen, z.B. Bezirksamt / WBZ 2
§ Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr BIS / F 04
§ DIN 18065 (Gebäudetreppen) Hier: Transport von Personen auf einer Trage (Nr. 6.3.3) i. V. m. § 32 HBauO
§ DIN 18040 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen) i.V. m. § 52 HBauO
BIS / F 04

BSW / ABH 2

Abwasserbeseitigung § § 7, 8 und 10 HmbAbwG Herstellung/Wiederinbetriebnahme Sielanschluss Anschluss-
genehmigung
§ in Hamburg HSE / GE 11
§ auf Neuwerk HPa / L 137
§ 11a HmbAbwG Abwassereinleitung mit
  • Einleitmengenbegrenzung für Niederschlagswasser,
  • nachteilig verändertem Niederschlagswasser,
  • gewerblichem/industriellem Abwasser
Einleitungs-
genehmigung
§ auf Neuwerk HPa / L 137
§ im Übrigen BUE / IB
Apothekenwesen § 1 ApoG i. V. m. § 4 ApBetrO Apotheke BGV / V 4
Arbeitsschutz
Arbeitsstätten § 3a ArbStättVO und Anhang Nrn. 1.1 - 2.3, 3.4 - 4.3 und 5.1, BioStoffV, DruckLV, LärmVibrationsArbSchV, ArbSchG Arbeitsstätten 25, Arbeiten in Druckluft oder mit biologischen Arbeitsstoffen
§ Betriebe und Verwaltungen des Bundes ( § 21 Abs. 5 ArbSchG) Unfallkasse des Bundes
§ im Übrigen BGV / V 3 - AS 2
Gefahrstoffe GefStoffV, ChemG Gefahrstoffe/Asbest BGV / V 3 - AS 2
§ 3 Abs. 1 ChemKlimaschutzV, Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase Bau und Betrieb von Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten BUE / IB
Gerätesicherheit § 15 BetrSichV
ProdSG
ProdSV
überwachungsbedürftige Anlagen, z.B.

§ Dampfkesselanlagen, Füllanlagen für Druckgase oder Füllstellen, Tankstellen, Lageranlagen für Füllstellen für leichtentzündliche Flüssigkeiten (§ 15 BetrSichV)

Erlaubnis BGV / V 2
§ Aufzugsanlagen ( 12. ProdSV)
§ Druckgeräte ( 14.ProdSV)
§ Explosionsschutz ( 11. ProdSV)
§ Maschinen ( 9. ProdSV)
Atomwesen § § 11 ff. StrlSchV Bauliche Anforderungen des Strahlenschutzes BGV / V 3 - AS 2
§ 20 RöV Bauliche Anforderungen des Strahlenschutzes BGV / V 3 - AS 2
Bergrecht § § 108, 110 BBergG Anpassung an Erfordernisse des Bergbaus (Zustimmung) LBEG
§ 127 BBergG Bohrungen von mehr als 100 m, z.B. zur Erdwärmenutzung (Geothermie) 26 LBEG
Brandsicherheit § § 5-8 Feuerwehrgesetz Risikovorsorge gefährlicher Objekte, z.B.

§ Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

§ Feuerwehrpläne

§ Bereitstellung von Löschmittel

§ Hinweise über Lager- und Verarbeitungsgut
§ Brandsicherheitswachen

BIS / F 04
Bundesfernstraßen § 8 FStrG § Sondernutzung freie Strecke Erlaubnis/ Vertrag BWVI / VF 1
§ Sondernutzung Ortsdurchfahrt Erlaubnis/ Vertrag Bezirksamt / MR oder WBZ
§ 8a FStrG Zufahrten, Zugänge Erlaubnis BWVI / VF 1
§ 9 FStrG Vorhaben im Bereich Bundesfernstraßen Ausnahme (Zustimmung) BWVI / VF 1
Bundeswasserstraßen § § 10, 31 WaStrG Anlagen an Bundeswasserstraßen HPa / L 213
Denkmalschutz 27 § 8 DSchG Vorhaben in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals (Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler) Genehmigung BKM / K 3
Ausnahme:

§ Ensemble Frank"sche Siedlung

Genehmigung Bezirksamt Hamburg Nord / WBZ 2
§ 9 DSchG 28 Veränderung eines geschützten Baudenkmals, Ensembles, Gartendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung BKM / K 3
AMH / Bodendenkmalpflege
Ausnahme:

§ Ensemble Frank"sche Siedlung

Genehmigung Bezirksamt Hamburg Nord / WBZ 2
§ 9 DSchG Veränderung eines Bodendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung AMH / Boden-
denkmalpflege
§ 14 DSchG 29 Änderung der Bodennutzung eines Bodendenkmals Genehmigung AMH / Boden-
denkmalpflege
§ 16 DSchG 30 Vorhaben im Grabungsschutzgebiet Genehmigung AMH / Boden-
denkmalpflege
Eisenbahnwesen LEG/AEG Landeseisenbahnen (öffentliche und nicht öffentliche)
§ Bauliche Anlagen weniger als 40 m vom Gleis BWVI / VM 3
§§ 18 LEG (Schutzmaßnahmen) BWVI / VM 3
§ Außerbetriebliche Nutzung von Gebäuden BWVI / VM 3
Eisenbahnen des Bundes (öffentliche und nicht öffentliche)
§ Bauliche Anlagen weniger als 40 m vom Gleis EBa / Außenstelle Hamburg / Schwerin DB Imm
Hamburgisches Seilbahngesetz Vorhaben entlang der Trasse von Seilbahnen BWVI
Forstwirtschaft § 4, 7a Landeswaldgesetz 31 Vorhaben im Wald Genehmigung BWVI / WL 33
Gaststättenrecht § 2 ff. GastVO bauliche Anlage der Gaststätte, Gaststättenbetriebsräume Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Gentechnik § 8 Abs. 2 GenTG Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bzw. 2 BUE / IB 1
Gesundheitswesen
Lebensmittel LFGB, Verordnungen (EG) zum Lebensmittelrecht § Herstellung und Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen,

§ Herstellung von Kosmetika oder Tabak
§ Schlachtbetriebe

Bezirksamt / VS
Krankheitsbekämpfung/ Infektionsschutz § 13 ff. TrinkwV Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser Bezirksamt / VS
§ Bereich Hafen und Flughafen Bezirksamt / VS
§ § 16, 33 und 36 IfSG Einrichtungen unter Hygieneaufsicht Bezirksamt / Ga 3
i. V. m. §§ 4, 5 HmbKHG § Krankenhäuser
und § 13 HmbGDG § Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen
§ 3 HmbMedHygVO § Einrichtungen für ambulantes Operieren
§ Dialyseeinrichtungen
§ Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden
§ Tageskliniken
§ Zahnarztpraxen
§ Praxen sonstiger Heilberufe
§ sonstige Einrichtungen und Gewerbe, z.B. Labore
Einrichtungen ohne Anzeigenotwendigkeit Bezirksamt / Ga 3
§ Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen
§ 16 IfSG Allgemeine Maßnahmen Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
§ 37 IfSG Anlagen zur Wassergewinnung und Wasserversorgung, Schwimm- und Badebecken Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
SeuchV HA 2005 i. V. m. IfSG Gewerbebetriebe wie Piercingstudios, Fußpflege etc. Bezirksamt / Ga 3
§ 2 Abs.3 HmbPSchG, HmbPSchV Bauliche Anforderungen an Raucherräume in Gaststätten Bezirksamt / VS
Gewerberecht GewO Genehmigungs- und überwachungsbedürftiges Gewerbe, z.B. Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)
§ Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)
Glücksspielbetriebe/ Lotterien GlüStV, HmbGlüÄndStVAG Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen
§ 21 Abs. 2 GlüStV Keine Vermittlung von Sportwetten im selben Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielbank oder Spielhalle befindet. BIS / A21
§ 8 Abs. 4 HmbGlüÄndStVAG Ausschluss von Wettvermittlungsstellen in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder im unmittelbaren baulichen Verbund mit einer solchen Einrichtung BIS / A21
§ 21 Abs. 3 GlüStV Organisatorische, rechtliche wirtschaftliche, personelle Trennung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten von Veranstaltung oder Organisation von Sportereignissen und dem Betrieb von Einrichtungen, in denen Sportveranstaltungen stattfinden BIS / A21
§ 10a Abs. 5 GlüStV § 8 Abs. 1 S. 1 HmbGlüÄndStVAG Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen; nicht mehr als 200 in Hamburg BIS / A21
Spielgeräte HmbSpielhG Zulässigkeit von Spielhallen
§ 25 Abs. 2 GlüStV Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässigerweise eine Spielhalle betrieben wird Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 HmbSpielhG Zulässigkeit von Spielhallen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 1 HmbSpielhG Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässigerweise eine Spielhalle betrieben wird Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 3 HmbSpielhG 100 m [Fußweg] Mindestabstand zu Spielhallen, wenn Spielhalle im Bereich § 1 Nr. 1 und 2 der Wechsellichtverordnung (= Reeperbahn, Steindamm) Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 2 HmbSpielhG 500 m [Fußweg] Mindestabstand zu Spielhallen im Übrigen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 2 Satz 4 HmbSpielhG 100 m [Fußweg] Mindestabstand zu Kinder- bzw. Jugendeinrichtungen Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 2 Abs. 3 Satz 1 HmbSpielhG Verbot für Spielhalle, wenn in dem Gebäude oder Gebäudekomplex bereits zulässigerweise eine Annahmestelle für Sportwetten oder eine Spielbank betrieben werden Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 4 HmbSpielhG Anforderungen an die äußere Gestaltung von Spielhallen (u. a. Werbung) Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Grün- und Erholungsanlagen § 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 3
Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
Hafen und Schifffahrt
Hafenentwicklung § 3 HafenEG Hafenerweiterungsgebiet Ausnahme HPa / S 41
§ 6 HafenEG Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / S 41
§ 8 (2) HafenEG Veränderungssperre Ausnahme HPa / S 41
Hafenverkehr und Schifffahrt § 42 HafenverkehrsO Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Hafengewässern Erlaubnis HPa / OH
§ 42 HafenverkehrsO Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Alster und ihren Kanälen und Fleeten Erlaubnis BUE / U 1
Hafensicherheit HafenSG Sicherheit im Hafen (Schutz vor terroristischen Anschlägen, im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter) BIS / WSP 031 / Da Hafensicherheit
Kleingartenwesen BkleingG Bauliche Anlagen in Kleingärten Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR BUE / NGE 1
Klimaschutz/ § 4, 5 HmbKliSchVO Anforderungen an Gebäude Befreiung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
Energieeinsparung § 24, 25 EnEV Wärmeschutz, Energieeinsparung Ausnahme/ Befreiung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
EnEG Vermeidung von Energieverlusten (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSU bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 32 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 9 EEWärmeG Verzicht auf erneuerbare Energien Ausnahme/ Befreiung BSW / ABH 3
Landwirtschaft und Ernährungswirschaft
Veterinärwesen TierSchG, TierSchHuV, TierGesG, TierSeuchEnV, TierSchNutztV Tierhaltung/Schutz vor Tierseuchen

§ Nutztier-, Hunde- oder sonstige Tierhaltung

§ Vorbeugung von Erkrankungen bei Nutztieren

§ Tierklinik, Tierarztpraxis
§ Räume zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern

Bezirksamt / VS
TierNebG Beseitigung tierischer Nebenprodukte

§ Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

§ Pasteurisierung tierischer Nebenprodukte
§ Anforderungen an Biogas- oder Kompostierungsanlagen

Bezirksamt / VS
Landwirtschaftliches Bodenrecht § 34 FlurbG Nutzungsänderung (Zustimmung) LGV / Z 33
Luftverkehr § § 12-17 LuftVG Bauschutzbereich im Bereich von nicht militärischen Flug- und Landeplätzen (Zustimmung) BWVI / VP 3
Bauschutzbereich des militärischen Flug- und Landeplatzes Nordholz (Nähe Neuwerk) BAIUDBw / Infra I 3
§ 18a LuftVG Störung von Flugsicherungseinrichtung (Vorhaben auf Neuwerk, wie Windenergieanlagen, Funktürme oder -masten sowie Hochbauten mit einer Höhe von mehr als 30 m über Grund) BAIUDBw / Infra I 3
Naturschutz und Landschaftspflege § 4 Baumschutzverordnung 34 Baumbestand außerhalb des Hafengebietes Ausnahme Bezirksamt / WBZ 3, WBZ 4 oder MR
Baumbestand im Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / S 43 / N
Baumbestand auf den Friedhöfen von Hamburger Friedhöfe AöR Ausnahme Hamburger Friedhöfe AöR
§ 5 Abs. 2 des Art. 2 des Gesetz zur Neuregelung des Hmb. Landesrechts auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege 35 Grünordnungspläne
§ Befreiungen Befreiung BUE / NGE 1
§ im Übrigen BUE / NGE 1 oder Bezirksamt / WBZ
§ § 14, 15, 17 BNatSchG, §§ 6, 8 HmbBNatSchAG 36 Eingriff in Natur und Landschaft Bezirksamt / MR; SL oder WBZ
im Hafengebiet HPa / S 43 / N
§ 18 Abs. 3 BNatSchG Herstellung des Benehmens bei Entscheidungen nach §§ 35 Abs. 1, 4 und § 34 BauGB 37 (Benehmen) Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
Im Hafengebiet (Benehmen) HPa / S 43 / N
§ 22 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 10 Abs. 3 HmbBNatSchAG § einstweilig sichergestellte Teile von Natur und Landschaft
§ Untersagung der Veränderung von Natur und Landschaft
BUE / NGE 3
§ 23 BNatSchG i.V.m. § 10 HmbBNatSchAG und den NaturschutzgebietsVO 38 Vorhaben im Naturschutzgebiet Befreiung BUE / NGE 3 oder Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 26 BNatSchG i.V.m. § 10 HmbBNatSchAG 39 und den LandschaftsschutzVO Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet Ausnahme / Genehmigung / Zulassung / Zustimmung Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ Befreiungen Befreiung BUE / NGE 3
§ 28 BNatSchG i.V.m § 10 HmbBNatSchAG und NaturdenkmalVO 40 Vorhaben im Naturdenkmal Befreiung BUE / NGE 3
§ 39 Abs. 5 BNatSchG Fällen von Bäumen in der Vegetationsperiode Befreiung Bezirksamt / WBZ oder MR
§ 39 Abs. 6 BNatSchG 41 Winterquartiere von Fledermäusen BUE / NGE 3
§ 41 BNatSchG Vogelschutz an Energiefreileitungen BUE NGE 3
§ 30 BNatSchG i.V. m. § 14 HmbBNatSchAG und der Anlage zum Gesetz 42 Gesetzlich geschützte Biotope Ausnahme-
genehmigung, Befreiung
BUE / NGE 3
§ 43 BNatSchG i.V.m. § 16 HmbBNatSchAG Tiergehege (Anzeige) Bezirksamt / VS 2
§ 42 BNatSchG Zoos Genehmigung BUE / NGE 3
§ § 44, 45 BNatSchG 43 Besonders geschützte Arten Ausnahme BUE / NGE 3
Befreiung BUE / NGE 3
§ § 33, 34 BNatSchG 44 Schutz von Natura 2000-Gebieten Befreiung BUE / NGE 3
§ 61 BNatSchG i.V.m. § 15 HmbBNatSchAG 45 Vorhaben an Gewässern und Uferzonen Ausnahme § 61 Abs. 3 Bezirksamt / WBZ oder MR
§ 5 Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer Vorhaben im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer BUE / NGE 3
Personenbeförderung § 28 Abs. 2 PBefG, § 60 BOStrab U-Bahn, Straßenbahn Genehmigung BWVI / VM 3
Sozialhilfe- und Wohlfahrtswesen §§ 8 Abs. 1, 16 Abs. 1 S.1, 19 S.1 HmbWBG, WBBauVO Anforderungen an
  • Servicewohnanlagen
  • Wohneinrichtungen
  • Gasteinrichtungen (Hospize, Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
Befreiung Bezirksamt / GA
Sozialrecht § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII Räumliche Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
46
BASFI / FS 342
Sprengstoffrecht § § 18, 25 SprengG,
i. V. m. 2. SprengV
Lagerung von Explosivstoffen sowie explosionsgefährlichen Stoffen in kleinen Mengen außerhalb eines Lagers 47 BGV / V3
Ausnahme:

§ Aufbewahrung "kleiner Mengen" (i. S. der 2. SprengV) von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen (Kategorie 1 oder 2 sowie der Kategorie T1 - [ § 6 der 2. Spreng V] in Warenhäusern, Kaufhallen oder ähnlichen Verkaufsgeschäften

Umweltschutz Bezirksamt
Immissionsschutz § 3 Abs. 3 und 5 Nr. 1 und 3 BImSchG (Betriebsstätten, sonstige ortsfeste Einrichtungen, Grundstücke), §§ 22 ff. BImSchG Schädliche Umweltauswirkungen von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG Bezirksamt / VS 3 48
§ im räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen ( § 4 BImSchG)
  • alle Anlagen außer nicht thermische Abfallentsorgungsanlagen
BUE / IB 1
  • nicht thermische Abfallentsorgungsanlagen
BUE / U 3
§ Anlagen in Betriebsbereichen von Störfallbetrieben (§ 3 Abs. 5a BImSchG) 49
  • alle Anlagen außer nicht thermische Abfallentsorgungsanlagen
BUE / IB 1
  • nicht thermische Abfallentsorgungsanlagen
BUE / U 3
§ für die von der HPa betriebenen Anlagen und von dieser ausgeführte Strom- und Hafenbauten sowie die Hafenbahn und Wasserfahrzeuge, soweit sie nicht unter § 38 BImSchG fallen HPA
§ 22 der 1. BImSchV Feuerungsanlagen Ausnahme Bezirksamt / VS
§ § 7, 8 der 26. BImSchV Sendefunkanlagen/Telekommunikationsendeinrichtungen Bezirksamt / WBZ 2
Ausnahme Bezirksamt / WBZ 2
§ 4 BEMFV i.V.m. FTEG Begrenzung elektromagnetischer Felder, Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur 50 Bundesnetz-
agentur
§ 5 FluLärmG Bauverbot im Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg Ausnahme Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 1

BUE / IB 2 (Fluglärmschutz-
beauftragte/r - FLSB) 51

§ 6 FluLärmG Schallschutzanforderungen an zulässige bauliche Anlagen Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 2
FluLärmHmbV Lärmschutzbereiche des Verkehrsflughafens Hamburg Bezirksamt / WBZ 2 BUE / IB 2
Bodenschutz § 5 BBodSchG Entsiegelungsgebot Entsiegel-
ungsgebot
§ im Hafengebiet HPa / S 43 / B
§ im Übrigen Bezirksamt / VS oder VS 3
Umweltverträglichkeit HmbUVPG 52 UVP-Pflicht Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
Abfallrecht § 11 HmbAbfG Anschluss- und Benutzungspflicht SRH / SRH / RT - 54
AbfBenVO Abfallentsorgungseinrichtungen SRH / SRH / RT - 54
AltpapierVO
BioAbfVO
HWTVO
Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfall, Altpapier, Wertstoffe SRH / SRH / RT - 54
§ § 1, 2 KrWG i.V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 NachwV und § 3 Abs. 1 AVV Überschreitung der Kleinmengen von insgesamt 2 Tonnen gefährlicher Abfälle jährlich bei der Erzeugung oder Bewirtschaftung von Abfällen BUE / IB
Verkehrsrecht § 45 StVO (außer Abs.2) Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum außerhalb des direkten Einflussbereiches von Signalanlagen BIS / PK
Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum im direkten Einflussbereich von Signalanlagen BIS / VD 5
Verteidigung §§ 1, 3 SchBerG Vorhaben im Schutzbereich einer Verteidigungsanlage, z.B. in Appen (Gemarkungen Rissen und Sülldorf) Genehmigung Befreiung BAIUDBw / K4
Waffenrecht § 27 WaffG i. V. m.
§ 3 HBauO i. V. m. den Schießstandrichtlinien
Schießstand BIS / J 4
Wasserrecht
Gewässerschutz § 9 WHG, Erlaubnis nach § § 8, 10 WHG Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer sowie Einleiten von Stoffen, z.B. Abwässer, Grundwasser, in ein oberirdisches Gewässer
§ Hafen/Elbe, Außen-/Binnenalster, Untere Bille Erlaubnis BUE / IB
§ im Übrigen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 10 i. V. m. § § 8, 13 WHG Grundwasserbenutzungen wie z.B.

§ Grundwasserförderung

§ Versickerung von Niederschlagswasser, vorgeklärtem Abwasser oder Grundwasser

§ Einbau von Ersatzbaustoffen in den Untergrund
§ Erdwärmenutzung (Geothermie)

Erlaubnis BUE / U 1
§ 15 HWaG Vorhaben in, an und über Gewässern I. und II. Ordnung wasserrechtliche Genehmigung
§ im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung HPa / L 213
§ nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ im Übrigen BUE / U 1
§ 52 WHG i. V. m. WasserschutzgebietsVO Vorhaben in Wasserschutzgebieten Befreiung
§ bei Betrieben in Zone III BUE / IB
§ bei AwSV-Anlagen BUE / IB
§ im Übrigen BUE / U 1
§ § 62, 63 WHG i. V. m. § 28 HWaG und AwSV Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wasserrechtl. Eignungsfest-
stellung
§ bei sog. privaten Heizölanlagen außerhalb des Hafengebietes Bezirksamt / WBZ 2 oder 3
§ im Übrigen BUE / IB
§ 46 WHG Grundwasserförderung BUE / U 1
§ 32b HWaG i. V. m. § 3 NiederschlagswasserversickerungsVO Niederschlagsversickerung auf Wohngrundstücken BUE / U 1
Hochwasserschutz § 76, 78, 78a, c, d WHG Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern, Hochwasserentstehungsgebiet 53
§ im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG), Zulassung (§ 78a Abs. 2 WHG, Ausnahme (§ 78c Abs. 1 WHG), Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG) Ausnahme 54, (Anzeige § 78 Abs. 6 Satz 2 WHG, Anzeige § 78c Abs.2 WHG) HPa / L 213
§ nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG), Zulassung (§ 78a Abs. 2 WHG, Ausnahme (§ 78c Abs. 1 WHG), Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG) Ausnahme 55, (Anzeige § 78 Abs. 6 Satz 2 WHG, Anzeige § 78c Abs.2 WHG) Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 3a HWaG
§ 9 DeichO
Öffentliche Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung LSBG / G 4 56
Öffentliche Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung HPa / L 213
§ 3a HWaG
§§ 17,18 PolderO
Private Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung LSBG / G 4
Private Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschnitt III. der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung HPa / L 213
§ 53 HWaG Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe Genehmigung HPa / L 213

Bezirksamt / MR oder WBZ 4

§ 63b HWaG Aufenthalt/Übernachten/Wohnen in Außendeichgebieten Ausnahme HPa / L 213

Bezirksamt / MR oder WBZ 4

§§ 7ff. FlSchutzV Flutschutz Hafen City LSBG / G 4
Wegerecht § 18 HWG Überfahrten Erlaubnis Bezirksamt / MR
§ 19 (1) HWG Sondernutzungen, z.B. Werbeanlagen, Vordächer, Wärmedämmverbundsysteme 57 Sondernut-
zungserlaubnis über 6 Monate
Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 19 (5) HWG Langfristige Sondernutzung für bauliche Anlagen Sondernut-
zungsvertrag 58
Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 25 HWG Private Verkehrsflächen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 26 HWG Höhenanweisung Bezirksamt / MR oder WBZ 3
vorgenannte Aufgaben im Bereich des Hamburger Hafens HPa / L 22
Wohnungsbauwesen § 9 bis 11 HmbWoSchG Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HmbWoFG auch i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 1 HmbWoBindG Nutzung von Mietwohnraum zu anderen Zwecken, bauliche Änderung von Mietwohnraum Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
Wohnwagen § 2 Wohnwagengesetz Wohnwagenstandplätze (Zustimmung) BSW / RS, BSW / LP / A
Zivilschutz § § 7, 8 ZSKG Veränderungen an öffentlichen Schutzräumen und Hausschutzräumen (Zustimmung) BSW / ABH 33

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Abkürzungen der Rechtsvorschriften Anlage 2


Abkürzung Bundes-/ Landes-/ Europarecht Rechtsgrundlage
AbfBenVO L Abfallbehälterbenutzungsverordnung
AEG B Allgemeines Eisenbahngesetz
ApBetrO B Apotheken-Betriebsordnung
ApoG B Apothekengesetz
AltpapierVO L Verordnung über die getrennte Erfassung von Altpapier (Altpapierverordnung)
ArbSchG B Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV B Verordnung über Arbeitsstätten
AtG B Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
AVV B Abfallverzeichnis-Verordnung
AwSV B Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
BauGB B Baugesetzbuch
Baumschutzverordnung L Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg
BauNVO B Baunutzungsverordnung
BBergG B Bundesberggesetz
BBodSchG B Bundes-Bodenschutzgesetz
BEMFV B Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
BetrSichV B Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung)
BeVO L Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung)
BImSchG B Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV B Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
1. BImSchV B Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
12. BImSchV B Störfall-Verordnung
26. BImSchV B Verordnung über elektromagnetische Felder
32. BImSchV B Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
BioAbfVO L Verordnung über die getrennte Erfassung von Bioabfällen (Bioabfallverordnung)
BioStoffV B Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
BKleingG B Bundeskleingartengesetz
BNatSchG B Bundesnaturschutzgesetz
BOStrab B Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
BPVO L Baupolizeiverordnung
ButtV B Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette (Butterverordnung)
ChemG B Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
ChemKlimaschutzV B Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien- Klimaschutzverordnung)
DeichO L Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung)
DSchG L Denkmalschutzgesetz
DruckLV B Verordnung über Arbeiten in Druckluft
EEWärmeG B Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
EnEG B Energieeinspargesetz
EnEV B Energieeinsparverordnung
FeuVO L Feuerungsverordnung
FLSBG L Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz)
FluLärmG B Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
FluLärmHmbV L Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fluglärmschutzverordnung Hamburg)
FlurbG B Flurbereinigungsgesetz
FlSchuV L Verordnung zum Schutz vor Sturmfluten im Gebiet der Hafen City (Flutschutzverordnung Hafen City)
FStrG B Bundesfernstraßengesetz
FTEG B Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
GarVO L Garagenverordnung
GastVO GastVO L Verordnung über den Betrieb von Gaststätten
GefStoffV B Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
L Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
GewO B Gewerbeordnung
GGBVOHH L Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg
GlüStV L Glücksspielstaatsvertrag
GrünanlagenG L Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen
HafenEG L Hafenentwicklungsgesetz
HafenSG L Hafensicherheitsgesetz
HafenverkehrsO 59 L Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung)
HBauO L Hamburgische Bauordnung
HmbAbfG L Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz
HmbAbwG L Hamburgisches Abwassergesetz
HmbBNatSchAG L Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
HmbGDG Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz
HmbGlüÄndStVAG L Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Hamburgisches Glücksspieländerungsstaatsvertrags - Ausführungsgesetz)
HmbKatSG L Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz
HmbKHG L Hamburgisches Krankenhausgesetz
HmbKliSchG L Hamburgisches Klimaschutzgesetz
HmbKliSchVO L Hamburgische Klimaschutzverordnung
HmbMedHygVO L Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
HmbPSchG L Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz
HmbPSchV L Hamburgische Passivraucherschutzverordnung
HmbSpielhG L Hamburgisches Spielhallengesetz
HmbUVPG L Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg
HmbWBG L Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz
HmbWoBindG L Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz)
HmbWoFG L Gesetz über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz)
HmbWoSchG L Hamburgisches Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)
HWaG L Hamburgisches Wassergesetz
HWG L Hamburgisches Wegegesetz
HWTVO L Verordnung über die getrennte Erfassung von verwertbaren Abfällen in der Hamburger Wertstofftonne (Verordnung zur Hamburger Wertstofftonne)
IfSG B Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
KlimaSchG L Klimaschutzgesetz
KrWG B Kreislaufwirtschaftsgesetz
LärmVibrationsArbSchV L Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
LEG L Landeseisenbahngesetz
LFGB B Lebens- und Futtermittelgesetzbuch
LuftVG B Luftverkehrsgesetz
LWaldG L Landeswaldgesetz
NachwV B Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung)
Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer 60 L Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer
NiederschlagswasserversickerungsVO 61 L Niederschlagswasserversickerungsverordnung
PBefG B Personenbeförderungsgesetz
PolderO L Verordnung über private Hochwasserschutzanlagen (Polderverordnung)
ProdSG B Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
ProdSV B Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (z.B. die Aufzugsverordnung - 12. ProdSV)
PVO L Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung)
Richtlinie 2012/18/EU
(Seveso-III-Richtlinie)
E Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
RöV B Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
SchBerG Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)
SeuchV HA 2005 L Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)
SGB VIII B Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe
StrlSchV B Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
StVO B Straßenverkehrsordnung
TierGesG B Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
TierNebG B Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
TierSchG B Tierschutzgesetz
TierSchHuV B Tierschutz-Hundeverordnung
TierSchNutztV B Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
TierSeuchErV B Tierseuchenerreger-Verordnung
TrinkwV B Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 E Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
VkVO L Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung)
VstättVO L Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung)
WaffG B Waffengesetz
WaStrG B Bundeswasserstraßengesetz
WBBauVO L Wohn- und Betreuungsbauverordnung
WHG B Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Wohnwagengesetz L Wohnwagengesetz
ZollVG B Zollverwaltungsgesetz
ZSKG B Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz

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Abkürzungen der Behörden und Stellen Anlage 3


Bezirksamt:

WBZ Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
WBZ 2 Fachamt Bauprüfung
WBZ 3 Service Foyerbereich
GA Fachamt Gesundheit
GS Fachamt Grundsicherung und Soziales
MR Fachamt Management des öffentlichen Raumes
SL Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
SR Fachamt Sozialraummanagement
VS Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange:

AKN AKN Eisenbahn AG
AMH Archäologisches Museum Hamburg
BAIUDBw Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
BAIUDBw / Infra I 3 "Luftverkehrsbehörde"
BAIUDBw / K4 Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Haushalt - Bewachung, Schutzbereiche, Offshore-Großprojekte, IT, ZIMI, Manöver/Übungen, NEPS/POL, Konversion, Mobilitätsmanagement
BASFI / F3 Amt für Familie, Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung
BIS Behörde für Inneres und Sport
BIS / a 21 Glückspielaufsicht
BIS / J 41 Polizei Hamburg, Waffen- und Jagdangelegenheiten
BIS / F04 Feuerwehr - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
BIS / PK Polizeikommissariat
BIS / VD Zentrale Straßenverkehrsbehörde
BIS / WSP 031 Wasserschutzpolizei
BKM Behörde für Kultur und Medien
BKM / K 3 Denkmalschutzamt
BKM / M 1 Medien- und Digitalwirtschaft
BNetzA Bundesnetzagentur
BGV Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
BGV / V 1 Abteilung für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
BGV / V 2 Abteilung Produkt- und Anlagensicherheit
BGV / V 3 Amt für Arbeitsschutz
BGV / V 4 Abteilung Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin
BSW Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
BSW / ABH 2 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Oberste Bauaufsicht
BSW / ABH 2 (Bauko) Baukoordinierungskommission des Amts für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 2 (Störfall Bauko) Fachbehördliche Koordinierungskommission beim Amt für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 3 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
BSW / LP / A Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Arbeitsstab OD
BSW / LP 1 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Landes- und Stadtentwicklung
BSW / LP 3 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Projekte
BSW / OD Oberbaudirektor
BSW / RS Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen, Bereich Bauordnung und Städtebau
BSW / WoK Wohnungsbaukoordination
BSW / WSB 3 Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Abteilung Bodenordnung
BUE Behörde für Umwelt und Energie
BUE / IB 1 Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Abteilung Betrieblicher Umweltschutz
BUE / IB 2 Amt für Immissionsschutz und Betriebe,

Abteilung Lärmbekämpfung, Fluglärmschutzbeauftragter

BUE / IB 31 Amt für Immissionsschutz und Betriebe,

Referat Grundstücksentwässerung, Indirekteinleiter

BUE / NGE 1 Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün
BUE / NGE 3 Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Abteilung Naturschutz
BUE / U 1 Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft
BUE / U 2 Amt für Umweltschutz, Abteilung Bodenschutz/Altlasten
BUE / U 3 Amt für Umweltschutz, Abteilung Abfallwirtschaft
BWVI Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
BWVI / RV Rechtsamt, Abteilung Verkehrsrecht, Verkehrsgewerbeaufsicht
BWVI / IH 2 Abteilung Hafen, Logistik, Luftverkehr
BWVI / VE 3 Verkehrsbelange in der Stadtentwicklung
BWVI / VF 1 Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen
BWVI / VM 3 Technische Aufsichtsbehörde
BWVI / WL Abteilung Agrarwirtschaft, Pflanzenschutzbehörde
DB Imm Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Nord
EBA Eisenbahnbundesamt
FB Finanzbehörde
Hamburger Friedhöfe AöR Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -
Hamburg Wasser Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR
HHA Hamburger Hochbahn AG
HPA Hamburg Port Authority
HPa / B Hamburg Port Authority, Hafenbahn
HSE Hamburger Stadtentwässerung AöR (Unternehmen von Hamburg Wasser)
HWW Hamburger Wasserwerke (Unternehmen von Hamburg Wasser)
LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen
LGV Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
LGV / Z Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung, Zentrale Dienste
LIG Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
LSBG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
LSBG / G 4 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Gewässer und Hochwasserschutz
SRH Stadtreinigung Hamburg
SRH / TS 4 Stadtreinigung Hamburg, Bau- und Anlagentechnik
1) Die Beteiligungspflicht bei Einleit- und Anschlussgenehmigungen nach dem HmbAbwG bleibt bestehen. Siehe hierzu auch FAQ zu § 62 HBauO

2) Siehe Thema "Bauprüfdienste" auf der Internetseite http://www.hamburg.de/baugenehmigung/

3) Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen vom 8. August 2006

4) Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses BPD geregelt in der Fachanweisung Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau (AK Gewerbebau), Fa 1/2009 - ABH

5) Hinsichtlich Zustimmung und Einvernehmen nur, soweit sie erteilt oder fingiert sind. Sofern sie verweigert werden, kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

6) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

7) Befreiungen von Grünordnungsplänen siehe Rechtsbereich "Naturschutz- und Landschaftspflege"

8) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

9) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

10) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BNatSchG

11) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

12) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

13) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BnatSchG

14) An die Stelle der "Satzung" nach § 172 Abs. 1 BauGB tritt die Form der Rechtsverordnung des Senats ( § 4 Bauleitplanfeststellungsgesetz)

15) Befristet bis zum 31.12.2019

16) Senatsbeschluss Nr. 96/0234 vom 14.05.1996, Definition der Funktion des OD. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg.

17) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

18) Siehe auch Rechtsbereich "Brandsicherheit" auf Seite 15

19) Die Beteiligung in Brandschutzfragen erfolgt über ABH2

20) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

21) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

22) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

23) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

24) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

25) Hierzu gehören auch besondere Wohnformen für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Siehe BPD Besondere Wohnformen)

26) In Abhängigkeit von der Stellungnahme des LBEG ist zu klären, ob und ggf. welche Teile eines Vorhabens zur Gewinnung der Erdwärme im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung bzw. in einem eigenständigen bergrechtlichen Verfahren zu prüfen sind.

27) Auf die Anzeigepflicht nach § 17 DSchG bei Funden (bisher unbekannten Bodendenkmäler), z.B. bei der Baudurchführung, wird hingewiesen

28) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

29) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

30) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

31) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

32) vom 01. Oktober.2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

33) Die BSW hat ihre zuständigen Aufgaben als Flurbereinigungsbehörde nach der Anordnung zur Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes dem LGV übertragen

34) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

35) HmbGVBl. Nr.18, Jahrgang 2010, Seite 350, insbesondere Seite 369

36) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

37) Siehe Bauplanungsrecht/Städtebaurecht, § 35 und § 34 BauGB

38) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

39) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

40) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

41) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

42) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

43) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

44) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

45) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

46) Die "Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung" (§ 45 Abs. 1 SGB VIII) wird nicht Bestandteil der Baugenehmigung, weil sie personenbezogene Anforderungen beinhaltet.

47) Die Lagerung von größeren Mengen erfordert eine Lagergenehmigung nach § 17 SprengG durch BGV/V3 bzw. einer Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV durch BUE/IB. Beide Genehmigungsverfahren schließen andere das Lager bzw. die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, z.B. die Baugenehmigung ( § 17 Abs. 1 Satz 2 SprengG, § 13 BImSchG). In diesen Fällen entfällt ein Baugenehmigungsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde ( § 59 Absatz 1 Satz 2 HBauO).

48) BUE / IB 2 steht der Fachrechtsdienststelle als sachverständige Dienststelle zur Verfügung

49) Insbesondere, sofern noch nicht erfolgt, zur Prüfung der Notwendigkeit der Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 23a BImSchG zur Feststellung, ob ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 23b BImSchG (mit Konzentrationswirkung) durchzuführen ist. Im Rahmen von Beratung und Auskunft vor Antragstellung sollte Bauherrinnen und Bauherrn frühzeitig der Kontakt zu den zuständigen Stellen der BUE vermittelt werden. Sofern ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, entfällt aufgrund dessen "Konzentrationswirkung" das Baugenehmigungsverfahren.

50) Einzureichende Bauvorlage

51) Beteiligungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 FLSBG

52) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

53) Aktuell gibt es keine gesetzlichen Hochwasserentstehungsgebiete in Hamburg (Stand 21.02.2018)

54) Nach den Verordnungen über Überschwemmungsgebiete, z.B. § 5 der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung

55) Nach den Verordnungen über Überschwemmungsgebiete, z.B. § 5 der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung

56) Der LSBG handelt als Dienstleister für die fachlich zuständige Dienststelle, hier der BUE (Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft)

57) Die Prüfung der Zulässigkeit von Maßnahmen, die die Bauausführung betreffen, findet nicht statt ( § 62 Abs. 1 Satz 2 HBauO), z.B. Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund

58) Der Sondernutzungsvertrag ist gesondert abzuschließen und wird zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt

59) Keine amtliche Abkürzung

60) Keine amtliche Abkürzung

61) Keine amtliche Abkürzung

ENDE

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