Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Bau und Planung

KOVerm - Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 22. Mai 2012
(GVBl. Nr. 10 vom 29.05.2012 S. 141; 25.03.2017 S. 68aufgehoben)
Gl.-Nr.: 20220


Zur aktuellen Fassung

Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes ( NVwKostG) in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 471), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen ( NVermG) vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5)

wird verordnet:

§ 1 Gebührenverzeichnis des amtlichen Vermessungswesens

(1) Für Amtshandlungen und Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden, der Kommunen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im amtlichen Vermessungswesen sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1.

(2) Die Umsatzsteuer ist in den Gebühren nicht enthalten.

§ 2 Erstattung von Bereitstellungsaufwand

Behörden des Landes, Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie andere Stellen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG) erhalten für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke bereitgestellte Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen gegen Erstattung lediglich des Aufwandes für die jeweilige Bereitstellung (Bereitstellungsaufwand). Die Berechnung des dem Land zu erstattenden Aufwandes richtet sich nach der Anlage 2.

§ 3 Von Aufgabenträgern dem Land zu erstattender Aufwand

Werden

  1. einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (§ 6 Abs. 2 NVermG),
  2. einer anderen behördlichen Vermessungsstelle (§ 6 Abs. 3 NVermG) oder
  3. einer Kommune, der die Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen (§ 6 Abs. 4 Satz 1 NVermG) übertragen ist,

Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen (Geobasisdaten) bereitgestellt, so richtet sich die Berechnung des dem Land zu erstattenden Aufwandes (§ 6 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 3 NVermG) nach der Anlage 3. In der Anlage 3 ist berücksichtigt, dass bei den Aufgabenträgern nach Satz 1 eigener Aufwand entsteht (§ 10 Nr. 6 Halbsatz 2 NVermG).

§ 4 Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

Die öffentliche Beglaubigung der Anträge von Grundstückseigentümern auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken ist gebührenfrei.

§ 5 Berechnung nach Zeitaufwand

(1) Gebühren nach Zeitaufwand sind je angefangene halbe Stunde zu berechnen. Bei Arbeiten außerhalb des Dienstgebäudes (örtliche Arbeiten) gehört die Zeit für die An- und Abreise zum Zeitaufwand.

(2) Bei Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Mehrarbeiten erhöht sich die Gebühr nach Zeitaufwand entsprechend den tariflichen Zuschlägen.

§ 6 Auslagen

(1) Als Auslagen im Sinne des § 13 NVwKostG sind neben der Gebühr zu erstatten

  1. die Kosten für besondere Materialien, deren Verwendung abweichend vom Standard verlangt wird, und besondere Arten der Versendung,
  2. die Kosten für Abmarkungs- und Vermessungsmaterial und
  3. die Feldaufwandvergütung für Beschäftigte der Vermessungs- und Katasterbehörden.

(2) Für Amtshandlungen und Leistungen nach § 1 Abs. 1 ist für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges als Auslage ein Pauschbetrag von 0,70 Euro je Kilometer anzusetzen; hiermit ist auch die Beförderung von Personen, Geräten und Material abgegolten. Für Übernachtungen sind die für eine angemessene Unterbringung entstehenden Kosten anzusetzen.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 11. September 2008 (Nds. GVBl. S. 280) außer Kraft.

.

  Gebührenverzeichnis Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)
Nr. Gegenstand Gebühr
in Euro
1 2 3
Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1 Auskunft, Einsichtgewährung
1.1 Präsentationsauskunft, Einsichtgewährung für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand nach Tabelle 3
1.2 Amtliche Grenzauskunft
1.2.1 Grundgebühr 85,00
1.2.2 Unterlagen zur Vermessung für Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 bis 3 NVermG 70,00
1.2.3 vermessungstechnische und örtliche Arbeiten nach Tabelle 3
2 Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS)
2.1 Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters (farbig oder in Graustufen)
2.1.1 Erstausfertigung der Liegenschaftskarte
2.1.1.1 Liegenschaftskarte (DIN A4) 18,00
2.1.1.2 Liegenschaftskarte (DIN A3) 20,00
2.1.1.3 Liegenschaftskarte (größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0) 40,00
2.1.2 Erstausfertigung der Liegenschaftsbeschreibung
2.1.2.1 Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis 10,00
2.1.2.2 Bestandsnachweis 20,00
2.1.3 Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
2.2 Spezielle Präsentationen
2.2.1 Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 15 ha Landschaftsfläche
2.2.1.1 im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat 35,00
2.2.1.2 im DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat 45,00
2.2.2 Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab, je Karte (farbig oder in Graustufen)
2.2.2.1 Erstausfertigung 1,3-fache der Gebühr nach Nr. 2.1.1
2.2.2.2 Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 2.2.2.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr. 2.2.2.1
2.3 Zuschlag zu Nr. 2. 1.1 für die Beglaubigung eines Auszuges nach § 2 Abs. 3 der Grundbuchordnung, je beglaubigte Standardpräsentation 10,00
2.4 ALKIS-Datensätze (Vektor- oder Rasterdaten) nach Tabelle 4
2.5 Hauskoordinaten und Hausumringe nach Tabelle 4
3 Abgabe von Vermessungszahlen zu Liegenschaften
3.1 Abgabe
3.1.1 Grundgebühr je Auftrag 33,00
3.1.2 zuzüglich für analoge Formate, je Seite DIN A4 5,00
3.1.3 zuzüglich für digitale Formate, je angefangene 10 Grenz- und Vermessungspunkte 5,00
3.2 Manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlen nach Tabelle 3
4 Abgabe der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5) und der Präsentationsgrafik 1 : 2.500 (AP2.5)
4.1 Standardpräsentationen AK5 (farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen)
4.1.1 je Karte bis DIN A4 8,00
4.1.2 je Karte bis DIN A3 12,00
4.1.3 je Karte größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0 40,00
4.1.4 Zuschlag zu Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3 für abweichenden Maßstab 30 % der Gebühr nach Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3
4.1.5 Mehrausfertigung der einzelnen Position der Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3
4.2 Ergänzung der Standardpräsentation nach Tabelle 3
4.3 Digitale Daten der AK5 als Rasterdaten nach den Nrn. 1, 3 und 4 der Tabelle 6
4.4 Digitale Daten der AP2.5 als Rasterdaten nach den Nrn. 2 bis 4 der Tabelle 6
5 Abgabe von topographischen Karten
5.1 topographische Karte 1 :25.000 Normalausgabe je Karte 5,00
5.2 topographische Karte 1 :50.000
5.2.1 Normalausgabe je Karte 5,00
5.2.2 Waldbrandeinsatzkarte, plano je Karte 10,00
5.3 topographische Karte 1 : 100.000 Normalausgabe je Karte 5,00
5.4 Zuschlag zu Nr. 5.1, 5.2.1 oder 5.3 für die Abgabe in plano je Karte 5,00
5.5 Abschlag bei gleichzeitiger Abgabe mehrerer Exemplare einer topographischen Karte nach Nr. 5.1, 5.2.1 oder 5.3
5.5.1 für das 2. bis 200. Exemplar je Karte 20 %
5.5.2 ab dem 201. Exemplar je Karte 30 %
6 Abgabe von Übersichtskarten
6.1 Regionalkarte 1 : 100.000
6.1.1 Normalausgabe je Karte 6,00
6.1.2 Verwaltungsausgabe je Karte 6,50
6.2 Übersichtskarte 1 : 500.000
6.2.1 Normalausgabe je Karte 6,50
6.2.2 Verwaltungsausgabe je Karte 6,50
6.3 Niedersächsisches Küstengewässer mit Koordinatenverzeichnis je Karte 35,70
6.4 Zuschlag zu Nr. 6.1 oder 6.2 für die Abgabe in plano je Karte 5,00
7 Abgabe digitaler Daten: Landschaftsmodell (DLM), Geländemodell (DGM), topographische Karte (DTK), Übersichtskarte Niedersachsen (DÜKN),
Straßenkarte (DSK10), Ortsverzeichnis
nach den Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 der Tabelle 7
8 Abgabe von Luftbildern und Digitalen Orthophotos (DOP)
8.1 Digitale Luftbilder, gescannt, nicht orientiert, je Luftbild 50,00
8.2 Orientierte digitale Luftbilder nach den Nrn. 5 bis 8 der Tabelle 7
8.3 DOP digitale Ausgabe nach den Nrn. 3 und 6 bis 8 der Tabelle 7
8.4. Abgabe auf Spezialpapier
8.4.1 bis DIN A4 20,00
8.4.2 bis DIN A3 28,00
8.4.3 bis DIN A2 40,00
8.4.4 bis DIN A1 60,00
8.4.5 bis DIN A0 90,00
8.4.6 Mehrausfertigung der einzelnen Position nach den Nrn. 8.4.1 bis 8.4.5 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach den Nrn. 8.4.1 bis 8.4.5
9 Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Festpunktinformationssystems (AFIS), Nutzung des Satelliten-Positionierungsdienstes (SAPOS)
9.1 AFIS-Präsentationsausgaben
9.1.1 Erstausfertigung
9.1.1.1 Punktliste (je angefangene 50 Punkte) 20,00
9.1.1.2 Einzelnachweis (einschließlich Punktbeschreibung) 10,00
9.1.1.3 Festpunktübersicht (bis einschließlich DIN A3) 10,00
9.1.1.4 Festpunktübersicht (größer DIN A3) 20,00
9.1.2 Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 9.1.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr. 9.1.1
9.2 AFIS-Datensätze nach Tabelle 8
9.3 Bereitstellung des Raumbezugssystems mit dem Satelliten-Positionierungsdienst (SAPOS) nach Tabelle 9
10 Online-Abruf von Geobasisdaten (Download)
10.1 Geobasisdaten des ALKIS
10.1.1 Auskunftssystem Liegenschaftskataster (ASL) für Nutzungsberechtigte
10.1.1.1 Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1
10.1.1.2 Spezielle Präsentationen
10.1.1.2.1 Konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat) 70 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
10.1.1.2.2 Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab, je Karte 1,15-fache der Gebühr nach Nr. 10.1.1.1
10.1.2 ALKIS-Rasterdaten über Web Map Services (WMS) nach Tabelle 5
10.1.3 ALKIS-Vektordaten über Web Feature Services (WFS) nach Tabelle 5
10.2 Geobasisdaten des AFIS nach Tabelle 5
10.3 AK 5, DSK 10, DOP, DTK und DÜKN über WMS nach Tabelle 5
10.4 Hauskoordinaten über Web Feature Service einschließlich des Gazetteer-Profils (WFS-G) nach Tabelle 5
10.5 Hausumringe über WFS nach Tabelle 5
10.6 Basis-DLM und DLM 50 über WFS nach Tabelle 5
11 Registrierung und Nutzerverwaltung für das Abrufverfahren Auskunftssystem Liegenschaftskataster (ASL)
11.1 ASL (mit Eigentumsangaben)
11.1.1 für bis zu 5 Nutzerprofile jährlich 200,00
11.1.2 Zuschlag zu Nr. 11.1.1 für je weitere 5 Nutzerprofile jährlich 50,00
11.2 ASL (ohne Eigentumsangaben) jährlich 100,00
12 Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten nach Tabelle 11
13 Planunterlagen, Bauvorlagen und Bescheinigungen nach dem öffentlichen Baurecht
13.1 Planunterlagen für Bauleitpläne
13.1.1 Unterlagen für die Erstellung einer Planunterlage 172,00
13.1.2 Anfertigung einer Planunterlage nach Tabelle 3
13.1.3 Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplan nach Tabelle 3
13.2 Lagepläne nach § 2 der Bauvorlagenverordnung
13.2.1 Amtliche Angaben für Lagepläne für Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 bis 3 NVermG
13.2.1.1 Abgabe oder Abruf von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 30 % der Gebühr nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
13.2.1.2 Abgabe oder Abruf einer Übersichtskarte (DIN A4) im Maßstab 1 : 5.000 als Ergänzung für einen Lageplan 8,00
13.2.1.3 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 50,00
13.2.1.4 Zuschlag zu Nr. 13.2.1.1 für zusätzliche, konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat) 70 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
13.2.2 Anfertigung eines Lageplans in bis zu 4 Ausfertigungen
13.2.2.1 für ein Bauvorhaben nach Tabelle 10
13.2.2.2 für sonstige Fälle nach Zeile 1 der Tabelle 10
13.2.2.3 ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung 12,00
13.2.3 Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans
13.2.3.1 für bis zu 4 Ausfertigungen 60 % der Gebühr nach Nr. 13.2.2
13.2.3.2 ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung 6,00
13.2.4 Erhebung zusätzlicher Angaben für den Lageplan (z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen) nach Tabelle 3
13.2.5 Zuschlag zu Nr. 13.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdaten nach Tabelle 3
13.3 Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens
13.3.1 Grenz- und Gebäudebescheinigung, Bescheinigung nach § 79 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung 10 % der Gebühr nach Spalte 2 der Tabelle 2, mindestens 32,00
13.3.2 Zuschlag zu Nr. 13.3.1 für Tatbestandsermittlungen (z.B. Abstandsberechnungen, Aufstellung eines Plans) nach Tabelle 3
13.3.3 Beglaubigung einer Baulasterklärung nach § 92 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung 32,00
Liegenschaftsvermessungen
14 Vermessungsunterlagen für Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 bis 3 NVermG
14.1 Grenzfeststellung, Erhebung vorgesehener Grenzen
14.1.1 je Vermessungsauftrag für das 1. bis 3. zu vermessende Flurstück 140,00
14.1.2 Zuschlag zu Nr. 14.1.1 für das 4. bis 9. zu vermessende Flurstück,
je weitere angefangene 3 Flurstücke
32,00
14.1.3 Zuschlag zu Nr. 14.1.1 ab dem 10. zu vermessenden Flurstück,
je weitere angefangene 10 Flurstücke
42,00
14.2 Grenzfeststellung der Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung von Planunterlagen 73,00
14.3 Gebäudevermessung, Nachweis nach § 79 Abs. 3 NBauO
14.3.1 je Auftrag für eine Gebäudevermessung auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert
bis 50.000 Euro
50,00
14.3.2 je Auftrag im Übrigen 70,00
15 Vermessungen und Auswertungen
15.1 Grenzfeststellung, Erhebung vorgesehener Grenzen, Abmarkung
15.1.1 Zerlegung
15.1.1.1 örtliche Arbeiten und Auswertung nach Tabelle 1
Abschnitte A und B
15.1.1.2 Zuschlag, soweit bei einer Zerlegung die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 10.000 m2 beträgt 25 % der Gebühr nach Nr. 15.1.1.1
15.1.1.3 Abschlag, soweit bei einer Zerlegung die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt 25 % der Gebühr nach Nr. 15.1.1.1
15.1.2 Sonderung 40 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 35 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt B
15.1.3 Grenzfeststellung 80 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und
100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt C
15.1.4 Langgestreckte Anlage mit mehr als 100 m Länge (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer)
15.1.4.1 Vorbereitung und Auswertung 50 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt B
15.1.4.2 Örtlicher Aufwand nach Tabelle 3
15.1.5 Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 15.1.1 oder 15.1.3 27,00
15.1.6 Gesonderter Auftrag zur Abmarkung im Rahmen laufender Arbeiten nach Nr. 15.1.1, 15.1.3 oder 15.1.4
15.1.6.1 je Auftrag 28,00
15.1.6.2 je Grenzpunkt 27,00
15.2 Erhebung und Auswertung von Gebäuden
15.2.1 Gebäudevermessung nach Spalte 2 der Tabelle 2
15.2.2 Gebäudevermessung auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 50.000 Euro nach Spalte 3 der Tabelle 2
15.2.3 Zuschlag zu Nr. 15.2.1 oder 15.2.2 für zusätzlich beantragten Grenzbezug 20 % der Gebühr nach Nr. 15.2.1 oder 15.2.2
16 Eintragung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen in das Liegenschaftskataster
16.1 Zerlegung oder Sonderung 32 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
16.2 Grenzfeststellung 17 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
16.3 Langgestreckte Anlage mit mehr als 100 m Länge 42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
16.4 Gebäudevermessung 36 % der Gebühr nach Tabelle 2
Bodenordnung
17 Umlegungen nach dem Baugesetzbuch ( BauGB)
17.1 Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umrings nach den Nrn. 14.1, 15.1.1, 15.1.2, 15.1.3, 16.1 und 16.2
17.2 Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten
17.2.1 Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans)
17.2.1.1 je Grundbuchbestand 1.300,00
17.2.1.2 je Quadratmeter Fläche
17.2.1.2.1 für Wohnbauland 0,35
17.2.1.2.2 für Gewerbebauland 0,17
17.2.2 Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungen bis 40 % der Gebühr nach Nr. 17.2.1
17.2.3 Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit großflächiger Grundstücksstruktur bis 20 % der Gebühr nach Nr. 17.2.1
17.2.4 Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplans nach Tabelle 3
17.2.5 Übertragung oder Abmarkung der neuen Grenzpunkte in die Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach Tabelle 3
17.3 Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB nach Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans 42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
18 Vereinfachte Umlegungen nach dem Baugesetzbuch
18.1 Bearbeitung nach Nr. 14.1 und Tabelle 3
18.2 Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung 42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
19 Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
19.1 Neuvermessungsgebietsgrenze
19.1.1 Vorbereitung und Auswertung zur Feststellung der Neuvermessungsgebietsgrenze je angefangene 1,5 km Verfahrensgebietsgrenze 40 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt C
19.1.2 Örtliche Arbeiten nach Tabelle 3
19.2 Übertragung, Abmarkung und Vermessung von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
19.2.1 je Hektar Fläche 17,30
19.2.2 je Hofraumgrundstück 28,30
19.2.3 je Gerätestandpunkt 11,50
19.2.4 je Objektpunkt bei der Aufmessung 5,40
19.2.5 je Objektpunkt bei der Auswertung 8,30
19.3 Vorbereitung und Auswertung zur Übertragung, Abmarkung und Vermessung einer Landabfindung
19.3.1 je Gerätestandpunkt 11,50
19.3.2 je Objektpunkt mit Kontrollmessung 13,20
19.3.3 je Objektpunkt ohne Kontrollmessung 3,40
19.4 Örtliche Arbeiten zu Nr. 19.2 oder 19.3 nach Tabelle 3
Sonstige Liegenschaftsvermessungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
20 Sonstige vermessungstechnische Arbeiten nach Tabelle 3
21 Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten nach Tabelle 3
22 Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes,
je Auftrag
55,00
23 Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften nach Tabelle 3
24 Unschädlichkeitszeugnisse
24.1 Erteilung oder Ablehnung bis zu 10 Beteiligte 250,00
24.2 Zuschlag zu Nr. 24.1 für je weitere angefangene 10 Beteiligte 60,00
24.3 Zurückweisung aufgrund fehlender Voraussetzung nach Tabelle 3
25 Übertragung der Befugnis nach § 6 Abs. 4 NVermG zur Aufgabenwahrnehmung der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters an eine Kommune 133,00
26 Kombination von Produkten aus Geobasisdaten
26.1 Luftbildkarte (DOP mit Liegenschaftsgrafik)
26.1.1 je Karte nach den Nrn. 8.4 und 2.1.1, 2.2.2 oder 4.1
26.1.2 Zuschlag für ergänzende Arbeiten nach Tabelle 3
26.2 Ortspläne, Hofkarten, Jagdkarten und andere aufbereitete Karten
26.2.1 Kartengrundlage nach Nr. 2.1.1, 2.2.2 oder 4.1
26.2.2 Übersichtskarte nach Nr. 7
26.2.3 Zuschlag für ergänzende Arbeiten nach Tabelle 3
26.3 Mehrausfertigung des analogen Abgabeprodukts der Nr. 26.1 oder 26.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20,00

Tabelle 1 Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Abschnitt A
Vorbereitung und Vermessung - Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Anzahl der festgestellten und neuen Grenzpunkte Bodenwert
bis 5 Euro/m2 über 5 Euro/m2 bis 150 Euro/m2 über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
1 2 3 4
bis 2 Grenzpunkte 490 580 720
3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 125 170 200
7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 100 135 165
ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 80 105 140

Abschnitt B
Auswertung - Gebühr für neu gebildete Flurstücke

Anzahl der Flurstücke Bodenwert
bis 5 Euro/m2 über 5 Euro/m2 bis 150 Euro/m2 über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
1 2 3 4
1. Flurstück 435 535 645
2. bis 3. Flurstück, je Flurstück 140 175 215
4. bis 20. Flurstück, je Flurstück 125 155 185
ab dem 21. Flurstück, je Flurstück 110 130 160

Die Anzahl der Flurstücke ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Flurstücke ohne Zerlegung zählen bei einer langgestreckten Anlage nicht mit.

Abschnitt C
Auswertung - Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Anzahl der festgestellten Grenzpunkte Bodenwert
bis 5 Euro/m2 über 5 Euro/m2 bis 150 Euro/m2 über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
1 2 3 4
bis 2 Grenzpunkte 350 405 460
3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 50 60 70
ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 35 40 45

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Auftrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Punkte eines Auftrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Tabelle 2 Gebäudevermessungen

Herstellungswert bis einschließlich Gebühr nach Nr. 15.2.1 Gebühr nach Nr. 15.2.2
Euro in Euro in Euro
1 2 3
10.000 140 95
50.000 260 180
250.000 470
500.000 930
1.500.000 1.460
2.500.000 2.055
über 2.500.000 1,3 x √Herstellungswert

1. Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Auftrag

  1. für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück und
  2. für Garagen oder Garagenzeilen auf einem Grundstück oder Flurstück, das räumlich nicht mit dem zugehörigen Wohn- oder Geschäftshaus zusammenhängt.

2. Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung.

3. Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 3 Gebühr nach Zeitaufwand

Ausführung durch Gebühr in Euro je angefangene halbe Arbeitsstunde
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen a 14 bis a 16 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure 45,00
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen a 10 bis a 13 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 37,00
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen a 6 bis a 9 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 28,00
Vermessungsgehilfinnen und Vermessungsgehilfen, technische Hilfskräfte 23,50

Tabelle 4 ALKIS-Datensätze (Vektor- oder Rasterdaten), Hauskoordinaten und Hausumringe

1 Allgemeines

Die Gebühren sind abhängig vom Datenformat. Sie ergeben sich aus einem Grundbetrag nach Nr. 2 und dem Faktor nach Nr. 3 oder nach Nr. 6.

2 Bereitstellung von objektbezogenen Datensätzen für eigene oder betriebsinterne Verwendung

Die Objekte werden je Datensatz oder Produkt gezählt.

Objekte Gebühr in Euro je Objekt
Datensatz Produkt
Flurstücke Gebäude Tatsächliche Nutzung Bodenschätzung Eigentumsangaben je Grundbuchkennzeichen Hauskoordinaten Hausumringe
für das 1. bis 1.000. 1,08 1,08 0,54 0,54 0,54 0,15 0,12
für das 1.001. bis 10.000. 0,54 0,54 0,27 0,27 0,27 0,075 0,06
für das 10.001. bis 100.000. 0,27 0,27 0,135 0,135 0,135 0,0375 0,03
für das 100.001. bis 1.000.000. 0,135 0,135 0,0675 0,0675 0,0675 0,01875 0,015
ab dem 1.000.001. 0,0675 0,0675 0,03375 0,03375 0,03375 - 0,0075
Höchstgebühr in Euro 16.000,00 24.000,00

3 Formatfaktor

Die Formatfaktoren sind bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe nicht anzuwenden.

Datenformat Faktor
Vektordaten mit Objektstruktur (NAS und vergleichbare Datenformate) 1,00
Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (SHAPE und vergleichbare Datenformate) 0,90
Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare Datenformate) 0,50
Rasterdaten (TIFF und vergleichbare Datenformate) 0,25
4 Aktualisierung 1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach den Nrn. 2 und 3, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
5 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzer, je weiterer Nutzer 70 % der Gebühr nach den Nrn. 2 bis 4
6 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro

Tabelle 5 Download-Dienste mit direktem Datenzugriff (WMS, WFS und WFS-G)

1 Allgemeines

Die Gebühren ergeben sich aus der Grundgebühr für die Nutzerverwaltung nach Nr. 2 in Verbindung mit einem Tarifmodell nach den Nrn. 3 bis 5.

2 Grundgebühr für die Nutzerverwaltung

Gegenstand Gebühr in Euro je Jahr
Nutzerverwaltung je Nutzer 200,00

3 Nutzungsabhängiger Tarif

Die Gebühren für den Download ergeben sich aus den Beträgen nach Nr. 3.1 oder 3.2 und dem Faktor nach Nr. 3.3.

3.1 Rasterdaten über Web Map Services (WMS)

3.1.1 Grundbetrag

Anzahl in Millionen Pixel (MPx),
aufgerundet auf volle MPx
Betrag in Euro je MPx
für das 1. bis 1.000. 1,00
für das 1.001. bis 10.000. 0,50
für das 10.001. bis 100.000. 0,25
für das 100.001. bis 1.000.000. 0,125
ab dem 1 000.001. 0,0625

3.1.2 Zuschläge für Get-Feature-Infos

Gegenstand Betrag in Euro
Get-Feature-Infos ohne Eigentümerangaben 50 % nach Nr. 3.1.1
Get-Feature-Infos mit Eigentümerangaben 100 % nach Nr. 3.1.1

3.2 Vektordaten über Web Feature Services (WFS) oder WFS einschließlich des Gazetteer-Profils (WFS-G)

Datensätze/Produkte Betrag in Euro
AFIS-Objekte nach Nr. 1 der Tabelle 8
ALKIS-Objekte nach den Nrn. 2 und 3 der Tabelle 4
ALKIS-Hauskoordinaten nach Nr. 2 der Tabelle 4
ALKIS-Hausumringe nach Nr. 2 der Tabelle 4
ATKIS-Objekte nach den Nrn. 1, 3 und 4 der Tabelle 7

3.3 Nutzungsfaktor für den Download

Nutzung Faktor
Download mit Speicherung 1,0
Download ohne Speicherung mittels WFS oder WFS-G 0,5
Download ohne Speicherung mittels WMS 0,05

4 Nutzungsabhängiger Pauschaltarif (mindestens 2-jährige Nutzung)

Zeitraum Gebühr in Euro
erstes Nutzungsjahr Gebühr nach Nr. 3 gemäß dem vereinbarten Nutzungsumfang
je Folgejahr Gebühr nach Nr. 3 gemäß dem tatsächlichen Nutzungsumfang des Vorjahres

5 Pauschaltarif

Zeitraum Gebühr in Euro
je Jahr 30 % der Gebühr für die Bereitstellung des zur Nutzung vereinbarten Datenumfangs nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Tabelle 6 AK5 und AP2.5 in digitalen Datenformaten

1 Bereitstellung der AK5 im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat für die eigene oder betriebsinterne Verwendung

1.1 Gesamtinhalt, nicht foliengetrennt (Summenlayer) mit Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Euro je km2
für den 1. bis 200. km2 8
für den 201. bis 1.000. km2 6
für den 1.001. bis 5.000. km2 5
für den 5.001. bis 20.000. km2 4
ab dem 20.001. km2 3
höchstens 150.000 Euro
1.2 Abschlag bei Auflösung 100 L/cm 30 % der Gebühr nach Nr. 1.1

2 Bereitstellung der AP2.5 im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat für die eigene oder betriebsinterne Verwendung

2.1 mit Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Euro je km2
für den 1. bis 200. km2 15
für den 201. bis 1.000. km2 10
für den 1 001. bis 5.000. km2 8
für den 5 001. bis 20.000. km2 6
ab dem 20.001. km2 4
höchstens 195.000 Euro

2.2 Zuschlag zu Nr. 2.1

2.2.1 bei Einbeziehung von Daten betreffend das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, der Hansestadt Lüneburg oder der Städte Braunschweig, Göttingen, Oldenburg (Oldenburg) oder Osnabrück; je Stadt 10.000 Euro

2.2.2 anteilig verminderter Zuschlag nach Nr. 2.2.1, wenn nicht das gesamte Gebiet der Stadt betroffen ist.

Der Zuschlag nach den Nrn. 2.2.1 und 2.2.2 wird nur insoweit erhoben, als sich dadurch die Gebühr nicht auf mehr als 195.000,00 Euro erhöht.

3 Aktualisierung der AK5 oder AP2.5 1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach Nr. 1 oder 2, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
4 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro

Tabelle 7 Digitale Daten: DLM, DGM, DOP, DTK, DÜKN, DSK10, orientierte Luftbilder, Ortsverzeichnis

1 Landschaftsmodell (DLM)

1.1 Bereitstellung im NAS-Datenformat

1.1.1 alle Objektbereiche

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Basis-DLM DLM50
Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 7,50 2,00
für den 501. bis 5.000. km2 3,75 1,00
für den 5.001. bis 25.000. km2 1,875 0,50
ab dem 25.001. km2 0,9375 0,25
Euro
höchstens 72.000,00 19.200,00

1.1.2 Einzelne Objektbereiche

% der Gebühr nach Nr. 1.1.1
Siedlung 35
Verkehr 35
Vegetation 15
Gewässer 10
Gebiete 5
Höhenlinien 15
1.1.3 Aktualisierung 1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach Nr. 1.1.1 oder 1.1.2,
multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
1.2 Bereitstellung in einem anderen Datenformat
1.2.1 Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur im SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat 90 % der Gebühr nach Nr. 1.1.1 oder 1.1.2
1.2.2 Vektordaten ohne Objektstruktur im DXF- oder in einem vergleichbaren Datenformat 50 % der Gebühr nach Nr. 1.1.1 oder 1.1.2
1.3 Verwaltungsgrenzen im NAS-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat
1.3.1 Landesweite Abgabe der Grenzen von Gebühr in Euro
1.3.1.1 Land 100,00
1.3.1.2 Land, Landkreise 400,00
1.3.1.3 Land, Landkreise, Gemeinden 1.000,00
1.3.1.4 Zuschlag zu Nr. 1.3.1.3 für Gemeinde-Schlüssel, Namen und Flächenangaben 300,00
1.3.2 Abgabe von Gemarkungs- und Flurgrenzen Gebühr in Euro je km2
1.3.2.1 Gemarkungsgrenzen 0,04, höchstens 2.000,00 je Auftrag
1.3.2.2 Gemarkungs- und Flurgrenzen 0,14, höchstens 7.000,00 je Auftrag
1.3.2.3 Mindestgebühr zu den Nrn. 1.3.2.1 und 1.3.2.2 50,00 Euro

2 Geländemodell (DGM)

2.1 Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
DGM5

Höhengenauigkeit bis 1,5 m

10-m-Gitter

DGM25

Höhengenauigkeit bis 5 m

25-m-Gitter

DGM50

Höhengenauigkeit bis 10 m

50-m-Gitter

Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 20,00 4,00 1,00
für den 501. bis 5.000. km2 10,00 2,00 0,50
für den 5.001. bis 25.000. km2 5,00 1,00 0,25
ab dem 25.001. km2 2,50 0,50 0,125
Euro
höchstens 192.000,00 38.400,00 9.600,00

2.2 Zuschlag zu Nr. 2.1 für DGM5 für Strukturinformationen in Höhe von 50 % der Gebühr

2.3 Abschlag zu Nr. 2.1 für DGM5 bis zu 50 % der Gebühr, wenn nur eine geringere Genauigkeit geliefert wird

3 DOP im Raster-Datenformat (RGB- oder color Infrared [CIR]-Farbkanäle)

3.1 Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Auflösung (Pixelgröße) in der Natur
20 cm 40 cm
Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 9,00 6,00
für den 501. bis 5.000. km2 4,50 3,00
für den 5.001. bis 25.000. km2 2,25 1,50
ab dem 25.001. km2 1,125 0,75
Euro
höchstens 86.400,00 57.600,00

3.2 Zuschlag zu Nr. 3.1 für vierten Farbkanal (RGB mit IR) in Höhe von 30 % der Gebühr

3.3 Zuschlag zu den Nrn. 3.1 und 3.2 für höhere Auflösung in Höhe von 20 % der Gebühr für "Auflösung 20 cm"

4 DTK, DSK10 und DÜKN im TIFF-Datenformat

4.1 Gesamtinhalt, foliengetrennt (Einzellayer) mit Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
DSK101) DTK25 DTK50 DTK100 DÜKN500 DÜKN1000
Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 2,00 1,00 0,30 0,10 0,005 0,003
für den 501. bis 5.000. km2 1,00 0,50 0,15 0,05 0,0025 0,0015
für den 5.001. bis 25.000. km2 0,50 0,25 0,075 0,025 0,00125 0,00075
ab dem 25.001. km2 0,25 0,125 0,0375 0,0125 0,000625 0,000375
Euro
höchstens 19.200,00 9.600,00 2.880,00 50,00 50,00 30,00
1) nicht foliengetrennt
4.2 Teilinhalt (Einzelfolien)
4.2.1 Grundriss, mit Schrift 60 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.2.2 Vegetation 15 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.2.3 Gewässer 10 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.2.4 Höhenlinien 15 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.3 Zuschlag bei Auflösung 320 L/cm und mehr 50 % der Gebühr nach Nr. 4.1 oder 4.2
4.4 Abschlag bei Auflösung 100 L/cm 10 % der Gebühr nach Nr. 4.1 oder 4.2

5 Orientierte digitale Luftbilder (nicht entzerrt) im Raster-Datenformat,Auflösung höher als 20 cm (Pixelgröße) in der Natur

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Abgabe mit
Aerotriangulationsdaten (AT-Daten)
Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 13,00
für den 501. bis 5.000. km2 6,50
für den 5.001. bis 25.000. km2 3,25
ab dem 25.001. km2 1,625
Euro
höchstens 124.300,00
6 Zuschlag bei Mehraufwand für die Datenaufbereitung nach Tabelle 3
7 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzer, je weiterer Nutzer 70 % der Gebühr nach den Nrn. 1 bis 5 und 9
8 Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis 7 50,00 Euro
9 Ortsverzeichnis
landesweit, geocodiert mit Angabe der Verwaltungszugehörigkeit
240,00 Euro

Tabelle 8 AFIS-Datensätze

1 Bereitstellung von objektbezogenen Datensätzen für die eigene oder betriebsinterne Verwendung

Anzahl Objekte Gebühr in Euro je Objekt
für das 1. bis 10.000. 0,90
für das 10.001. bis 100.000. 0,45
ab dem 100.001. 0,225

2 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro

Tabelle 9 Bereitstellung des Raumbezugssystems mit dem Satelliten-Positionierungsdienst (SAPOS)

1 Landesweite Bereitstellung von SAPOS-Daten
1.1 Für eigene oder betriebsinterne Zwecke
1.1.1 Echtzeit-Positionierungs-Service (EPS) mit einer Taktrate von einem Hertz,
je Freischaltung in Niedersachsen und je Jahr
150,00 Euro
1.1.2 Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS)
1.1.2.1 im RTCM-Format mit einer Taktrate von einem Hertz, je Minute 0,10 Euro
1.1.2.2 Abschlag zu Nr. 1.1.2.1 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr
1.1.2.3 Alternativ zu Nr. 1.1.2.1 je Freischaltung einer registrierten Telefonnummer
oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung, je Monat pauschal 250,00 Euro
1.1.2.4 Abschlag zu Nr. 1.1.2.3 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren 30 % der Gebühr
1.1.3 Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service (GPPS) im RINEX-Format
1.1.3.1 mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute 0,20 Euro
1.1.3.2 mit einer Taktrate von mehr als einem Hertz, je Minute 0,80 Euro
1.1.3.3 Zuschlag zu den Nrn. 1.1.3.1 und 1.1.3.2 für Daten einer virtuellen Referenzstation (VRS) 100 % der Gebühr
1.1.3.4 Abschlag zu den Nrn. 1.1.3.1 und 1.1.3.2 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr
1.1.3.5 Alternativ zu Nr. 1.1.3.1 je Referenzstation, je Monat pauschal 500,00 Euro
1.1.3.6 Abschlag zu Nr. 1.1.3.5 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren 30 % der Gebühr
1.1.4 Mindestgebühr zu Nr. 1.1.2 oder 1.1.3, je Monat 10,00 Euro
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS wird die Mindestgebühr je Monat nur einmal erhoben.
1.2 Für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke
1.2.1 Bereitstellung im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
1 Monat 480,00 Euro
2 Jahren 460,00 Euro
3 Jahren 440,00 Euro
4 Jahren 420,00 Euro
5 Jahren 400,00 Euro
1.2.2 Faktoren zu Nr. 1.2.1 bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation
1.2.2.1 Verfügbarkeit weniger als 98,5 % bis 90,0 % 0,75
1.2.2.2 Verfügbarkeit weniger als 90,0 % bis 75,0 % 0,50
1.2.2.3 Verfügbarkeit weniger als 75,0 % bis 50,0 % 0,25
1.2.2.4 Verfügbarkeit weniger als 50 % 0
2 Bundesweite Bereitstellung von SAPOS-Daten
2.1 Für eigene oder betriebsinterne Zwecke
2.1.1 Echtzeit-Positionierungs-Service (EPS) mit einer Taktrate von einem Hertz,
je Freischaltung und Jahr
700,00 Euro
2.1.2 Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS)
2.1.2.1 im RTCM-Format oder RTCM-AdV-Format mit einer Taktrate von einem Hertz,
je Minute
0,10 Euro
2.1.2.2 Abschlag zu Nr. 2.1.2.1 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr
2.1.2.3 im RTCM-AdV-Format, zusätzlich zu Nr. 2.1.2.1, je Freischaltung 250,00 Euro
2.1.2.4 im RTCM-Format alternativ zu Nr. 2.1.2.1, je Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung, je Monat pauschal 250,00 Euro
2.1.2.5 Abschlag zu Nr. 2.1.2.4 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren 30 % der Gebühr
2.1.3 Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service (GPPS) im RINEX-Format
2.1.3.1 mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute 0,20 Euro
2.1.3.2 Abschlag zu Nr. 2.1.3.1 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr
2.1.3.3 Alternativ zu Nr. 2.1.3.1, je Referenzstation, je Monat pauschal 500,00 Euro
2.1.3.4 Abschlag zu Nr. 2.1.3.3 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren 30 % der Gebühr
2.1.4 Mindestgebühr zu Nr. 2.1.2 oder 2.1.3, je Monat 10,00 Euro
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS wird die Mindestgebühr je Monat nur einmal erhoben.
2.2 Für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke
2.2.1 Bereitstellung von weniger als 40 Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
1 Monat 480,00 Euro
2 Jahren 460,00 Euro
3 Jahren 440,00 Euro
4 Jahren 420,00 Euro
5 Jahren 400,00 Euro

2.2.2 Bereitstellung von 40 bis 99 Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je Monat nach folgender Tabelle:

Anzahl der Referenzstationen 1-jährige Nutzung 2-jährige Nutzung 3-jährige Nutzung 4-jährige Nutzung 5-jährige Nutzung
1 2 3 4 5 6
Euro Euro Euro Euro Euro
40 bis 49 19.000 18.400 17.800 17.200 16.600
50 bis 59 21.300 20.300 19.300 18.400 17.500
60 bis 69 23.300 22.000 20.700 19.500 18.300
70 bis 79 25.000 23.500 22.000 20.500 19.000
80 bis 89 26.400 24.600 22.900 21.200 19.500
90 bis 99 27.500 25.600 23.700 21.800 19.900
2.2.3 Bereitstellung von 100 oder mehr Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
1 Monat 280,00 Euro
2 Jahren 260,00 Euro
3 Jahren 240,00 Euro
4 Jahren 220,00 Euro
5 Jahren 200,00 Euro
2.2.4 Faktoren zu den Nrn. 2.2.1 und 2.2.3 bei eingeschränkter Verfügbarkeit
(bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation
2.2.4.1 Verfügbarkeit weniger als 98,5 % bis 90,0 % 0,75
2.2.4.2 Verfügbarkeit weniger als 90,0 % bis 75,0 % 0,50
2.2.4.3 Verfügbarkeit weniger als 7 5, 0 % bis 5 0, 0 % 0,25
2.2.4.4 Verfügbarkeit weniger als 50 % 0
2.2.5 Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag) ist der auf die betreffenden Referenzstationen entfallende Anteil der Gebühr nach Nr. 2.2.2 unter Anwendung der Faktoren nach den Nrn. 2.2.4.1 bis 2.2.4.4 zu vermindern.

Tabelle 10 Lagepläne nach § 2 der Bauvorlagenverordnung

Zeile Wert des Bauvorhabens bis einschließlich Einfacher Lageplan Qualifizierter Anfertigung Lageplan Anfertigung mit örtlicher Überprüfung
1 2 3 4
Euro Euro Euro Euro
1 10.000 55 142 175
2 50.000 88 235 294
3 250.000 137 381 477
4 500.000 218 688 871
5 2.500.000 431 1.240 1.642
6 über 2.500.000 0,273 x √Wert 0,785 x √Wert 1,040 x √Wert

Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 11 Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten

1 Bereitstellung von Geobasisdaten in Verbindung mit der Erlaubnis zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung

1.1 topographische Karten und Übersichtskarten

Die Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Gebühr nach Nr. 5 oder 6 des Gebührenverzeichnisses und einem der Abgabemenge entsprechenden Faktor:

Abgabemenge Faktor für den Einzelhandel
für 1 bis 10 Exemplare 0,7
für 11 bis 200 Exemplare 0,6
ab 201 Exemplare 0,5

Für den Großhandel beträgt der Faktor unabhängig von der Abgabemenge 0,4.

1.2 Digitale Geobasisdaten

1.2.1 Bereitstellung von Geobasisdaten

Werden die Geobasisdaten nicht durch Abruf (Download) bezogen, so fällt eine einmalige Gebühr an:

Gegenstand Gebühr in Euro
je Datenlieferung 20 % nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 2.1.1.1 oder 2.2.1 entrichtet wurde.

1.2.2 Verwertung

Gegenstand Gebühr in Euro
je Weitergabe 60 % nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr. 1.2.1. Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn. 2.1.1.2 und 2.2.2 den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

2 Bereitstellung von digitalen Geobasisdaten in Verbindung mit der Erlaubnis zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe

2.1 Weitergabe von analogen und von digitalen Produkten mit veränderten digitalen Geobasisdaten

2.1.1 für wirtschaftliche Zwecke

2.1.1.1 Bereitstellung von Geobasisdaten

Gebühr nach Nr. 1.2.1

Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 1.2.1 oder 2.2.1 entrichtet wurde.

2.1.1.2 Verwertung

Die Gebühr entspricht einem Anteil am Erlös aus der Weitergabe des Produkts. Der Anteil am Erlös ergibt sich aus den Tabellen I und II.

Wird kein Erlös oder ein nicht marktgerechter Erlös erzielt, so ist ein marktgerechter Erlös zugrunde zu legen, mindestens aber 40 % der Gebühr nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8.

Tabelle I

Anteil der Geobasisdaten am Produkt Grad der Umarbeitung der Geobasisdaten
Prozent Wertpunkte Prozent Wertpunkte
bis 25 10 bis 25 30
über 25 bis 75 20 über 25 bis 75 20
über 75 30 über 75 10

Tabelle II

Summe der Wertpunkte nach Tabelle I Anteil am Erlös in %
20 5
30 10
40 15
50 20
60 25

Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr. 2.1.1.1. Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn. 1.2.2 und 2.2.2 den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

2.1.1.3 Verwertung oder öffentliche Wiedergabe mit untergeordneter Bedeutung im Format bis DIN A3 in analogen Produkten wie Büchern, Broschüren und Faltblättern

Gegenstand Gebühr in Euro
Verwertung oder öffentliche Wiedergabe je Produkt 80,00

2.1.2 für nicht wirtschaftliche Zwecke

2.1.2.1 Bereitstellung der Geobasisdaten

Gegenstand Gebühr in Euro
je Datenlieferung nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Eine Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 1.2.1, 2.1.1.1 oder 2.2.1 entrichtet wurde.

2.1.2.2 Verwertung oder öffentliche Wiedergabe

Die Gebühr ergibt sich aus dem Betrag nach Tabelle I und dem Faktor nach Tabelle II.

Tabelle I

Gegenstand Betrag in Euro je Produkt
Verwertung 1/dm2 x 0,5 x Fläche in dm2 x √Höhe der Auflage

Es ist die Kartenbildfläche im Originalmaßstab zugrunde zu legen.

Tabelle II

Verwertungssituation Faktor
Standardfall 1,0
bis zum Format DIN A4 im Originalmaßstab:

Produkt dient auch der Öffentlichkeitsarbeit für die topographischen Karten, auf die durch einen Schriftzusatz deutlich hingewiesen wird

Verwendung als Anschauungsmaterial

Information der Öffentlichkeit über raumbezogene Sachverhalte

Orientierungshilfe im Gelände bei sportlichen Veranstaltungen

0,3
ohne Formatbeschränkung:

Einsatz zur Bildwirkung oder Hintergrundgestaltung, ohne dass zusammenhängende topographische Informationen entnommen werden können

0,3
bis zum Format DIN A4 im Originalmaßstab:

Kulturelle Zwecke

0,0
ohne Formatbeschränkung:

Wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke (z.B. Dissertationen, Ortschroniken, Tagungsführer)

Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke

Ausstellung auf Wandertafeln

Kartenausschnitte zur Berichterstattung in Presse oder Fernsehen

0,0

2.1.3 Mindestgebühr je Produkt

Gegenstand Gebühr in Euro je Produkt
Verwertung 50,00

Eine Mindestgebühr wird für die Produkte nach Nr. 2.1.2.2 bei einer Verwertungssituation mit dem Faktor 0,0 nicht erhoben.

2.2 Weitergabe von veränderten digitalen Geobasisdaten in Diensten

2.2.1 Bereitstellung von Geobasisdaten

Gebühr nach Nr. 1.2.1

Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 1.2.1 oder 2.1.1.1 entrichtet wurde.

2.2.2 Verwertung oder öffentliche Wiedergabe

Gegenstand Gebühr in Euro
Verwertung oder öffentliche Wiedergabe 60 % nach Tabelle 5

Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr. 2.2.1. Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn. 1.2.2 und 2.1.1.2 den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

Die öffentliche Wiedergabe von Bildern im Internet ist gebührenfrei, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei ist, die Anzahl von zehn statischen Bildern zu je maximal 1 Mio. Pixel je Website (Internet-Domain) nicht überschritten wird und als Quellenangabe ein deutlich sichtbarer Link auf die Internetseite der Vermessungs- und Katasterbehörde angebracht ist.

3 Nutzerverwaltung in Bezug auf die Nrn. 1.2, 2.1.1 und 2.2 bei Bezug der Geobasisdaten über Abruf (Download)

Gegenstand Gebühr in Euro je Jahr
Nutzerverwaltung je Nutzer 200,00

.

Bereitstellungsaufwand  Anlage 2
(zu § 2)
Nr. Gegenstand Bereitstellungsaufwand,
bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
1 2 3
1 Angaben und Standardpräsentationen aus dem Liegenschaftskataster für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke innerhalb der eigenen Verwaltungsorganisation
1.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters
(Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte)
65 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.2 Abgabe von Geobasisdaten des ALKIS
1.2.1 Digitale Daten 10 % nach den Nrn. 1 bis 4 der Tabelle 4,
mindestens 50,00 Euro
1.2.2 konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat 40 % nach Nr. 2.2.1
1.2.3 präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab 70 % nach Nr. 2.1.1
1.2.4 Zuschlag zu Nr. 1.2.3 für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für besonderen Inhalt nach Tabelle 3
1.2.5 Aufbereitung digitaler amtlicher Daten nach Tabelle 3
1.3 Abruf mit dem Verfahren ASL
1.3.1 Standardpräsentationen (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) 10 % nach den Nrn. 2.1.1
und 2.1.2
1.3.2 konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat 30 % nach Nr. 2.2.1
1.3.3 präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab 10 % nach Nr. 2.1.1
1.3.4 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung,
je abgerufenem Nachweis
4 % nach Nr. 2.1.2
1.4 Abgabe von Vermessungszahlen zu Liegenschaften Nrn. 3.1.1, 3.2 und 20 % nach den Nrn. 3.1.2 und 3.1.3
2 AK5 und AP2.5
2.1 Abgabe von Standardpräsentationen der AK5 Nr. 4.1
2.2 Abgabe digitaler Datenformate der AK5 20 % nach den Nrn. 1 und 3 der Tabelle 6,
mindestens 50,00 Euro
2.3 Abgabe digitaler Datenformate der AP2.5 20 % nach den Nrn. 2 und 3 der Tabelle 6,
mindestens 50,00 Euro
3 Abgabe der topographischen Karten und Übersichtskarten Nrn. 5 und 6
4 Abgabe von analogen Luftbildern Nr. 8.4
5 Abgabe von Daten
DLM, DGM, DOP, DTK, DÜKN, DSK10, orientierte Luftbilder und Ortsverzeichnis 30 % nach den Nrn. 1 bis 5 und 9 der Tabelle 7, mindestens 50,00 Euro
6 Zuschlag für die Erlaubnis zur Mehrfachverwendung
bereitgestellter Daten des amtlichen Vermessungswesens je Behörde des Landes, Kommune, Wasser- und Bodenverband oder andere Stelle nach § 5 Abs. 4 NVermG 30 % der Höhe des Bereitstellungsaufwandes nach den Nrn. 1.1, 1.2, 2.2, 2.3 und 5 dieser Anlage
7 Online-Abruf von Geobasisdaten (Download)
7.1 WMS-Dienste 70 % nach Tabelle 5
7.2 WFS-Dienste 10 % nach Tabelle 5
8 Abgabe von Geobasisdaten des AFIS und SAPOS Nr. 9
9 Registrierung und Verwaltung für Abrufverfahren Nr. 11

.

Von Aufgabenträgern dem Land zu erstattender Aufwand  Anlage 3
(zu § 3)
Nr. Gegenstand Zu erstattender Aufwand, bezogen auf die Gebühren
nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
1 Abruf mit dem Verfahren ASL
1.1 für die Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) an Dritte 30 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.2 von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) als amtliche Angaben für Lagepläne Nr. 13.2.1.1
1.3 einer Übersichtskarte im Maßstab 1 :5.000 (DIN A4) als Ergänzung für einen Lageplan. 70 % nach Nr. 13.2.1.2
1.4 einer konfektionierten Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat als amtliche Angaben für Lagepläne Nr. 13.2.1.4
1.5 von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) zur eingeschränkten Verwendung für die Erteilung von Auskünften daraus, zur Gewährung von Einsicht, für Bescheinigungen nach Nr. 13.3, für Amtshandlungen nach den Nrn. 20 und 22 des Gebührenverzeichnisses 10 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.6 präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab zur eingeschränkten Verwendung 15 % nach Nr. 2.1.1
1.7 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % nach Nr. 2.1.2
2 Abgabe
2.1 von Standardpräsentationen (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) als amtliche Angaben für Lagepläne 30 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
2.2 einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 5.000 (DIN A4) als Ergänzung für einen Lageplan Nr. 13.2.1.2
2.3 einer konfektionierten Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat als amtliche Angaben für Lagepläne Nr. 13.2.1.4
2.4 von Vermessungszahlen und Eigentumsangaben als amtliche Angaben für einen qualifizierten Lageplan Nr. 13.2.1.3
2.5 von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) zur eingeschränkten Verwendung für die Erteilung von Auskünften daraus, zur Gewährung von Einsicht, für Bescheinigungen nach Nr. 13.3, für Amtshandlungen nach den Nrn. 20 und 22 des Gebührenverzeichnisses 70 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
3 Unterlagen zur Vermessung für amtliche Grenzauskünfte Nr. 1.2.2
4 Vermessungsunterlagen für Liegenschaftsvermessungen und Umlegungen Nr. 14
5 Unterlagen für die Erstellung von Planunterlagen Nr. 13.1.1
6 Registrierung und Verwaltung für Abrufverfahren Nr. 11
ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.04.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion