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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 18. Februar 2021
(Nds. GVBl. Nr.68 vom 18.02.2021 S. 68)


Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),

wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 366), wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Zahl "51,00" durch die Zahl "55,50" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Zahl "43,00" durch die Zahl "46,50" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Zahl "32,50" durch die Zahl "35,50" ersetzt.

d) In Nummer 4 wird die Zahl "27,50" durch die Zahl "30,00" ersetzt.

2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

aa) In der Bezeichnung zu Nummer 4 werden das Komma und die Angabe "SAPOS" gestrichen.

bb) In der Liste der Tabellen wird die Angabe

"Tabelle 4 Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste"

gestrichen.

b) In den Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen werden die folgenden Angaben gestrichen:

"DÜKN Digitale Übersichtskarte Niedersachsen",
"EPS Echtzeit-Positionierungs-Service",
"GeoNAM Datenbank, in der die geografischen Namen verzeichnet sind",
"GPPS Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service",
"GPPS-PrO Online-Berechnungsdienst für GPPS-Daten",
"HEPS Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service",
"IR Infrared; Infrarotkanal für Digitale Orthophotos",
"RINEX Receiver Independent Exchange Format; Datenformat für GNSS-Rohdaten (GNSS = Globale Navigationssatellitensysteme)",
"RTCM Radio Technical Commission for Maritime Services; Standard zur Übertragung von Korrekturdaten für GNSS-Anwendungen (GNSS = Globale Navigationssatellitensysteme)",
"RTCM-AdV Format RTCM, verschlüsselt und komprimiert",
SAPOS Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung" und"
"VRS virtuelle Referenzstation".

c) In Nummer 1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "99,00" durch die Zahl "107,00" ersetzt.

d) In Nummer 4 werden in der Spalte 2 das Komma und die Angabe "SAPOS" gestrichen.

e) Nummer 4.4

4.4 Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste nach Tabelle 4
zu bemessen

wird gestrichen.

f) In Nummer 5.4.1 wird in der Spalte 2 die Angabe "DÜKN500, DÜKN1000," gestrichen.

g) In Nummer 7.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "73,00" durch die Zahl "79,00" ersetzt.

h) In Nummer 7.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "5,00" durch die Zahl "5,50" ersetzt.

i) In Nummer 7.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "7,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.

j) In Nummer 8.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "220,00" durch die Zahl "240,00" ersetzt.

k) In Nummer 8.3.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "37,00" durch die Zahl "40,00" ersetzt.

l) Es wird die folgende Nummer 8.3.4 eingefügt:

"8.3.4 Fertigung einer sonstigen Bescheinigung nach Zeitaufwand".

m) In Nummer 9.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.

n) In Nummer 9.2 werden in der Spalte 2 das Komma durch das Wort "sowie" und in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.

o) Nummer 9.3 wird wie folgt geändert:

aa) In der Spalte 3 wird die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.

bb) In der Anmerkung zu Nummer 9.3 wird die Zahl "100,00" durch die Zahl "109,00" ersetzt.

p) In Nummer 9.4.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.

q) In Nummer 9.5 wird in der Spalte 3 die Zahl "28,00" durch die Zahl "30,50" ersetzt.

r) In Nummer 12.2.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "1.505,00" durch die Zahl "1.633,00" ersetzt.

s) In Nummer 12.2.1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "0,41" durch die Zahl "0,45" ersetzt.

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