Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/1060
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Titel I
Ziele und allgemeine Regelungen für die Unterstützung

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und allgemeine Regelungen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Berechnung von Fristen für Maßnahmen der Kommission

Artikel 4 Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten

Kapitel II
Politische Ziele und Grundsätze für eine Unterstützung aus den Fonds

Artikel 5 Politische Ziele

Artikel 6 Klimaschutzziele und Mechanismus zur Anpassung an den Klimawandel

Artikel 7 Geteilte Mittelverwaltung

Artikel 8 Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen

Artikel 9 Bereichsübergreifende Grundsätze

Titel II
Strategischer Ansat

Kapitel I
Partnerschaftsvereinbarung

Artikel 10 Ausarbeitung und Einreichung der Partnerschaftsvereinbarung

Artikel 11 Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung

Artikel 12 Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung

Artikel 13 Änderung der Partnerschaftsvereinbarung

Artikel 14 Nutzung des EFRE, des ESF+, des Kohäsionsfonds und des EMFAF bei Einsatz über das Programm "InvestEU"

Kapitel II
Grundlegende Voraussetzungen und Leistungsrahmen

Artikel 15 Grundlegende Voraussetzungen

Artikel 16 Leistungsrahmen

Artikel 17 Methodik für die Erstellung des Leistungsrahmens

Artikel 18 Halbzeitüberprüfung und Flexibilitätsbetrag

Kapitel III
Maßnahmen in Verbindung mit der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung und außergewöhnlichen oder ungewöhnlichen Umständen

Artikel 19 Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung

Artikel 20 Befristete Maßnahmen zum Einsatz der Fonds als Reaktion auf außergewöhnliche oder ungewöhnliche Umstände

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen zu den Fonds

Artikel 21 Ausarbeitung und Einreichung von Programmen

Artikel 22 Inhalt der Programme

Artikel 23 Genehmigung von Programmen

Artikel 24 Änderung von Programmen

Artikel 25 Gemeinsame Unterstützung aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF

Artikel 26 Übertragung von Mitteln

Artikel 26a Unterstützung der Ziele gemäß Artikel 21c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241

Artikel 27 Übertragung von Mitteln aus dem EFRE und dem ESF+ auf den JTF

Kapitel II
Territoriale Entwicklung

Artikel 28 Integrierte territoriale Entwicklung

Artikel 29 Territoriale Strategien

Artikel 30 Integrierte territoriale Investitionen

Artikel 31 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Artikel 32 Strategien für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Artikel 33 Lokale Aktionsgruppen

Artikel 34 Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung aus den Fonds

Kapitel III
Technische Hilfe

Artikel 35 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 36 Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Artikel 37 Nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen für technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Titel IV
Begleitung, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

Kapitel I
Begleitung

Artikel 38 Begleitausschuss

Artikel 39 Zusammensetzung des Begleitausschusses

Artikel 40 Aufgaben des Begleitausschusses

Artikel 41 Jährliche Leistungsüberprüfung

Artikel 42 Übermittlung von Daten

Artikel 43 Abschließender Leistungsbericht

Kapitel II
Evaluierung

Artikel 44 Vom Mitgliedstaat vorgenommene Evaluierungen

Artikel 45 Von der Kommission vorgenommene Evaluierung

Kapitel III
Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation

Abschnitt I
Sichtbarkeit der Unterstützung aus den Fonds

Artikel 46 Sichtbarkeit

Artikel 47 Emblem der Union

Artikel 48 Kommunikationsbeauftragte und -netzwerke

Abschnitt II
Transparenz bei Einsatz der Fonds und Kommunikation zu Programmen

Artikel 49 Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörde

Artikel 50 Zuständigkeiten der Begünstigten

Titel V
Finanzielle Unterstützung aus den Fonds

Kapitel I
Formen von Unionsbeiträgen

Artikel 51 Formen von Unionsbeiträgen zu Programmen

Kapitel II
Formen der Unterstützung durch Mitgliedstaaten

Artikel 52 Formen der Unterstützung

Abschnitt I
Formen der Zuschüsse

Artikel 53 Formen der Zuschüsse

Artikel 54 Pauschalsätze für indirekte Kosten in Bezug auf Zuschüsse

Artikel 55 Direkte Personalkosten in Bezug auf Zuschüsse

Artikel 56 Pauschalfinanzierungen für andere förderfähige Kosten als direkte Personalkosten in Bezug auf Zuschüsse

Artikel 57 Zuschüsse unter Bedingungen

Abschnitt II
Finanzinstrumente

Artikel 58 Finanzinstrumente

Artikel 59 Umsetzung von Finanzinstrumenten

Artikel 60 Zinsen und sonstige durch die Unterstützung aus den Fonds für Finanzinstrumente erwirtschaftete Erträge

Artikel 61 Differenzierte Behandlung der Investoren

Artikel 62 Wiederverwendung von Mitteln, die auf die Unterstützung aus den Fonds zurückzuführen sind

Kapitel III
Förderfähigkeitsregelungen

Artikel 63 Förderfähigkeit

Artikel 64 Nicht förderfähige Kosten

Artikel 65 Dauerhaftigkeit der Vorhaben

Artikel 66 Verlagerung

Artikel 67 Spezifische Förderfähigkeitsregeln für Zuschüsse

Artikel 68 Spezifische Förderfähigkeitsregeln für Finanzinstrumente

Titel VI
Verwaltung und Kontrolle

Kapitel I
Allgemeine Regeln zu Verwaltung und Kontrolle

Artikel 69 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 70 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 71 Programmbehörden

Kapitel II
Standardverwaltungs- und -kontrollsysteme

Artikel 72 Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 73 Auswahl der Vorhaben durch die Verwaltungsbehörde

Artikel 74 Programmverwaltung durch die Verwaltungsbehörde

Artikel 75 Unterstützung der Arbeit des Begleitausschusses durch die Verwaltungsbehörde

Artikel 76 Der Aufgabenbereich "Rechnungsführung"

Artikel 77 Aufgaben der Prüfbehörde

Artikel 78 Prüfstrategie

Artikel 79 Vorhabenprüfungen

Artikel 80 Vorkehrungen für die Einzige Prüfung

Artikel 81 Verwaltungsüberprüfungen und Prüfungen der Finanzinstrumente

Artikel 82 Verfügbarkeit von Unterlagen

Kapitel III
Berücksichtigung nationaler Verwaltungssysteme

Artikel 83 Verbesserte angemessene Regelungen

Artikel 84 Bedingungen für die Anwendung der verbesserten angemessenen Regelungen

Artikel 85 Anpassung während des Programmplanungszeitraums

Titel VII
Finanzmanagement, Einreichung der Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen

Kapitel I
Finanzmanagement

Abschnitt I
Allgemeine Rechnungsführungsvorschriften

Artikel 86 Mittelbindungen

Artikel 87 Verwendung des Euro

Artikel 88 Rückzahlung

Abschnitt II
Regelungen für Zahlungen an Mitgliedstaaten

Artikel 89 Zahlungsarten

Artikel 90 Vorfinanzierung

Artikel 91 Zahlungsanträge

Artikel 92 Spezifische Elemente für Finanzinstrumente in Zahlungsanträgen

Artikel 93 Gemeinsame Regelungen für Zahlungen

Artikel 94 Unionsbeitrag basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen

Artikel 95 Unionsbeitrag basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen

Abschnitt III
Unterbrechungen und Aussetzungen

Artikel 96 Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 97 Aussetzung von Zahlungen

Kapitel II
Einreichung der Rechnungslegung und Rechnungsprüfung

Artikel 98 Inhalt und Einreichung der Rechnungslegung

Artikel 99 Rechnungsprüfung

Artikel 100 Berechnung des Restbetrags

Artikel 101 Verfahren bei der Rechnungsprüfung

Artikel 102 Kontradiktorisches Verfahren für die Rechnungsprüfung

Kapitel III
Finanzkorrekturen

Artikel 103 Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 104 Finanzkorrekturen durch die Kommission

Kapitel IV
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 105 Grundsätze und Regeln für die Aufhebung

Artikel 106 Ausnahmen von den Aufhebungsregeln

Artikel 107 Aufhebungsverfahren

Titel VIII
Finanzrahmen

Artikel 108 Geografischer Geltungsbereich der Unterstützung für das Ziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum"

Artikel 109 Mittel für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt

Artikel 110 Mittel für das Ziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" und für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)

Artikel 111 Übertragbarkeit von Mitteln

Artikel 112 Festlegung der Kofinanzierungssätze

Titel IX
Befugnisübertragung, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Befugnisübertragung und Durchführungsbestimmungen

Artikel 113 Befugnisübertragung in Bezug auf bestimmte Anhänge

Artikel 114 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 115 Ausschussverfahren

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 116 Überprüfung

Artikel 117 Übergangsbestimmungen

Artikel 118 Bedingungen für in Phasen durchgeführte Vorhaben

Artikel 118a Bedingungen für in Phasen durchgeführte Vorhaben, die vor dem 29. Juni 2022 für eine Unterstützung nach der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ausgewählt wurden

Artikel 119 Inkrafttreten

Anhang I Größenordnung und Codes der Arten der Intervention für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF - Artikel 22 Absatz 5

Anhang II Muster für die Partnerschaftsvereinbarung -Artikel 10 Absatz 6

Anhang III Zielübergreifende grundlegende Voraussetzungen - Artikel 15 Absatz 1

Anhang IV Thematische grundlegende Voraussetzungen für den EFRE, den ESF+ und den Kohäsionsfonds - Artikel 15 Absatz 1

Anhang V Muster für aus dem EFRE (Ziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum"), dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, dem JTF und dem EMFAF unterstützte Programme - Artikel 21 Absatz 3

Anhang VI Muster für ein Programm für den AMIF, den ISF und das BMVI - Artikel 21 Absatz 3

Anhang VII Muster für die Übermittlung von Daten - Artikel 42

Anhang VIII Vorausschätzung des Betrags, für den der Mitgliedstaat von der Einreichung von Zahlungsanträgen im laufenden und im nachfolgenden Kalenderjahr ausgeht (Artikel 69 Absatz 10)

Anhang IX Kommunikation und Sichtbarkeit - Artikel 47, 49 und 50

Anhang X Elemente für Finanzierungsvereinbarungen und Strategiedokumente - Artikel 59 Absätze 1 und 5

Anhang XI Kernanforderungen an Verwaltungs- und Kontrollsysteme und deren Klassifizierung - Artikel 69 Absatz 1

Tabelle 1 - Kernanforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Tabelle 2 - Klassifizierung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Hinblick auf ihre effektive Funktionsweise

Anhang XII Detaillierte Regelungen und Muster für die Berichterstattung zu Unregelmässigkeiten - Artikel 69 Absätze 2 und 12

Abschnitt 1
Detaillierte Regelungen für die Berichterstattung zu Unregelmäßigkeiten

1.1. Meldepflichtige Unregelmäßigkeiten

1.2. Nicht meldepflichtige Unregelmäßigkeiten

1.3. Bestimmung des meldenden Mitgliedstaats

1.4. Zeitpunkt der Meldung

1.5. Einreichung, Verwendung und Verarbeitung der gemeldeten Informationen

Abschnitt 2
Muster für die elektronische Berichterstattung über das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten

Anhang XIII Elemente des Prüfpfads - Artikel 69 Absatz 6

Anhang XIV Systeme für den elektronischen Datenaustausch zwischen Programmbehörden und Begünstigten - Artikel 69 Absatz 8

1. Aufgaben der Programmbehörden hinsichtlich der Merkmale der elektronischen Datenaustauschsysteme

2. Aufgaben der Programmbehörden hinsichtlich der Modalitäten der Übermittlung von Dokumenten und Daten bei jedem Austausch

Anhang XV SFC2021: System für den elektronischen Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission - Artikel 69 Absatz 9

1. Aufgaben der Kommission

2. Aufgaben der Mitgliedstaaten

3. Gemeinsame Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Anhang XVI Muster für die Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems - Artikel 69 Absatz 11

1. Allgemein

2. Verwaltungsbehörde

3. Für den Aufgabenbereich "Rechnungsführung" zuständige Stelle

4. Elektronisches System

Anhang XVII Daten, die für jedes Vorhaben elektronisch aufzuzeichnen und zu speichern sind - Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e

Anhang XVIII Muster für die Verwaltungserklärung - Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe f

Anhang XIX Muster für den jährlichen Bestätigungsvermerk - Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe a

1. Einleitung

2. Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörde

3. Zuständigkeiten der Prüfbehörde

4. Einschränkung des Umfangs

5. Bestätigungsvermerk

Anhang XX Muster für den jährlichen Kontrollbericht - Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe b

Anhang XXI Muster für den jährlichen Prüfbericht - Artikel 81 Absatz 5

1. Einleitung

2. Prüfung der von der EIB/des EIF oder anderen internationalen Finanzinstitutionen eingesetzten internen Kontrollsysteme.

3. Prüfungsschlussfolgerungen

Anhang XXII Muster für die Prüfstrategie - Artikel 78

Anhang XXIII Muster für Zahlungsanträge - Artikel 91 Absatz 3

Anhang XXIV Muster für die Rechnungslegung - Artikel 98 Absatz 1 Buchstabe a

Anhang XXV Festsetzung der Höhe der Finanzkorrekturen: Finanzkorrekturen auf der Grundlage von Pauschalansätzen und Hochrechnungen - Artikel 104 Absatz 1

Anhang XXVI