Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/450
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Kapitel I
Mindestbestandteile, die ein Reorganisationsplan enthalten sollte

Artikel 1 Faktoren oder Umstände, aufgrund deren die CCP ausgefallen ist oder wahrscheinlich ausfallen wird

Artikel 2 Beschreibung der zur Wiederherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit der CCP zu ergreifenden Maßnahmen

Artikel 3 Reorganisation und Umstrukturierung der Tätigkeiten der CCP

Artikel 4 Änderungen an den operativen Systemen und der Infrastruktur der CCP

Artikel 5 Veräußerung von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen

Artikel 6 Änderungen am Risikomanagement der CCP

Artikel 7 Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit der CCP

Kapitel II
Kriterien für die Genehmigung von Reorganisationsplänen

Artikel 8 Leistungskriterien für die Existenzfähigkeit

Artikel 9 Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit

Artikel 10 Sensibilisierungs- und Verpflichtungskriterien

Artikel 11 Glaubwürdigkeit des Reorganisationsplans

Artikel 12 Angemessenheit des Reorganisationsplans

Artikel 13 Kohärenz des Reorganisationsplans

Artikel 14