Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

(Schnabelkürzen)
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1. Grundsatz

2. Zuständige Behörde i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 TierSchG

3. Unerlässlichkeit des Eingriffs i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 TierSchG

4. Antragstellung, glaubhafte Darlegung, Antragsunterlagen

5. Vorgaben zu Methoden und Zeitpunkt

6. Vorgaben zum Umfang des Kürzens

7. Kenntnisse und Fähigkeiten der durchführenden Personen

8. Vorgaben zu Nebenbestimmungen

9. Aufgaben der Behörde

10. Gebühren

11. Schlussbestimmungen

Anlage 1
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitze bei Nutzgeflügel nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz

Anlage 2
Glaubhafte Darlegung der Unerlässlichkeit durch die Tierhalterin oder den Tierhalter

Anlage 3