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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kokain"


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Drucksache 490/14

... Dimethocain ist ein synthetisches Kokain-Derivat und wurde ursprünglich in der Pharmaforschung als Lokalanästhetikum entwickelt, wird aber u.a. aufgrund seiner psychoaktiven, kokainähnlichen Wirkungen und Nebenwirkungen nicht als Arzneimittel vermarktet. Dimethocain wird mit Anfängen im Jahr 2010 zunehmend als Designerdroge durch Polizei- und Zollbehörden in Deutschland sichergestellt. Aus systematischen Gründen empfiehlt es sich, Dimethocain wie bereits das verwandte 4-Fluortropacocain (pFBT), in die Anlage II des BtMG aufzunehmen.2,5-Dimethoxy-4-iodamfetamin (DOI) ist ein Amfetaminderivat, das aufgrund seiner stark halluzinogenen Wirkung auch als LSD-Ersatz angeboten wird. Neben amfetaminähnlichen Nebenwirkungen besteht wegen der hohen Wirksamkeit und langen Wirkdauer die erhebliche Gefahr einer Überdosierung. Die chemisch eng verwandten Stoffe 2,5- Dimethoxy-4-bromamfetamin (DOB) und 2,5-Dimethoxy-4-chloramfetamin (DOC) sind bereits der Anlage I des BtMG unterstellt. Aufgrund einer Verwendung von DOI in der medizinischen Forschung, z.B. hinsichtlich einer entzündungshemmenden Wirkung durch Hemmung des Tumornekrosefaktors TNF-alpha, erfolgt eine Einstufung in Anlage II des BtMG.

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Drucksache 490/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Demografische Auswirkungen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 691/13

... Illegaler Drogenhandel und Drogenmissbrauch stellen in der EU eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit des Einzelnen wie der Gesellschaft dar. Sie beeinträchtigen das soziale und wirtschaftliche Gefüge sowie die Lebensqualität des Einzelnen und die Sicherheit der Mitgliedstaaten. Der Konsum von Suchtstoffen wie Kokain, Ecstacy und Cannabis, die im Rahmen der VN-Drogenkonventionen1 kontrolliert werden ("kontrollierte Drogen"), scheint sich zwar in den letzten Jahren 2 - wenn auch auf hohem Niveau - stabilisiert zu haben, doch gelangen in rascher Folge neue Substanzen auf den Markt, deren Kontrolle die Staaten vor große Herausforderungen stellt.

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Drucksache 691/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Begründung und Zielsetzung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von Interessengruppen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Übermittlung erläuternder Dokumente anlässlich der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.5. WICHTIGSTE Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang
Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 692/13

... Neue psychoaktive Substanzen unterliegen keinen Kontrollmaßnahmen im Rahmen der UN-Drogenübereinkommen (im Unterschied zu Kokain oder Amphetaminen), könnten jedoch für eine Kontrolle auf Ebene der Vereinten Nationen in Betracht gezogen werden. Voraussetzung wäre eine auf Ersuchen mindestens eines Mitglieds der Vereinten Nationen durchgeführte Risikobewertung durch die Weltgesundheitsorganisation.

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Drucksache 692/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Freier Warenverkehr

Artikel 3
Freier Verkehr

Artikel 4
Vermeidung von Beschränkungen des freien Verkehrs

Kapitel III
Informationsaustausch und -sammlung

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Gemeinsamer Bericht

Kapitel IV
Risikobewertung

Artikel 7
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 8
Ausschluss von der Risikobewertung

Kapitel V
Marktbeschränkungen

Artikel 9
Unmittelbare Risiken für die öffentliche Gesundheit und vorübergehende Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 10
Bestimmung der Schwere der gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken im Anschluss an die Risikobewertung

Artikel 11
Geringe Risiken

Artikel 12
Mittlere Risiken und dauerhafte Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 13
Schwerwiegende Risiken und dauerhafte Marktbeschränkungen

Artikel 14
Zulässige Verwendungszwecke

Kapitel VI
Überwachung und Überprüfung

Artikel 15
Überwachung

Artikel 16
Überprüfung der Schwere der Risiken

Kapitel VII
Sanktionen und Rechtsbehelfe

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Rechtsbehelfe

Kapitel VIII
Verfahren

Artikel 19
Ausschuss

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Forschung und Analyse

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Evaluierung

Artikel 23
Ersetzung des Beschlusses 2005/387/JI

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 317/12

... aufgenommenen 4- Fluortropacocain handelt es sich um ein synthetisches Derivat des Kokains. Sein Wirkspektrum ist mit dem von Kokain vergleichbar. Nach Berichten des Bundeskriminalamtes wurde 4-Fluortropacocain bereits in Deutschland sichergestellt und in verschiedenen Proben nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund ist ebenfalls eine dringende Unterstellung dieses Stoffes in Anlage II des

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Drucksache 317/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Erfüllungsaufwand

1. Unterstellung neuer synthetischer, psychoaktiver Stoffe unter das BtMG

2. Unterstellung flüssiger Tilidinhaltiger Fertigarzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung unter das BtMG

III. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2091: Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 73/11

... Ungefähr 1 000 Todesfälle sind in der EU jährlich auf Kokainkonsum zurückzuführen. Vorsichtigen Schätzungen zufolge beträgt die Zahl der Opioidkonsumenten in Europa 1,35 Millionen. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen illegaler Drogen schlugen sich 2008 nach Angaben von 22 EU-Mitgliedstaaten in Ausgaben von insgesamt 4,2 Mrd. EUR nieder.

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Drucksache 73/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Auswirkungen auf die Grundrechte

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Räumlicher Geltungsbereich

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Verarbeitung der PNR-Daten

Artikel 5
Zuständige Behörden

Artikel 6
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 7
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Weitergabe von Daten an Drittländer

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen gegen Fluggesellschaften

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Nationale Kontrollstelle

Kapitel IV
Durchführungsmabnahmen

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang Von
Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten


 
 
 


Drucksache 667/11

... Der Drogenmarkt ändert sich fortwährend, um Kontrollen und Beschlagnahmen zu entgehen10. Neue Techniken erleichtern die Entwicklung innovativer Methoden für den Drogenschmuggel sowohl in die EU als auch innerhalb der EU. Drogenhändler nutzen fortschrittliche Techniken, um Drogen zu verstecken, beispielsweise Flüssigkokain, das sie Handelswaren (Kleidung, Flüssigkeiten, Plastik) beimischen, in europäischen Labors in Kokain in Pulverform umwandeln oder dem sie den Geruch entziehen. Aus der Distanz überwachen sie Produktions- und Lagerstätten. Um sich vor Strafverfolgung zu schützen, diversifizieren Drogenhändler ihre Aktivitäten, handeln mit unterschiedlichen Drogen oder illegalen Dopingsubstanzen, die Athleten gesundheitlichen Schaden zufügen, und sind in verschiedenen Bereichen kriminell aktiv. Kriminelle Netzwerke wechseln häufig ihre Handelsrouten, um Kontrollen zu umgehen. Die zunehmende Bedeutung der Westafrika-Route für den Schmuggel von Kokain aus Lateinamerika nach Europa beweist, dass die Netzwerke imstande sind, die Kontrollen entlang der Atlantikküste zu vermeiden. Das zeigt, dass ein wirksames europäisches Grenzüberwachungssystem erforderlich ist.

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Drucksache 667/11




Mitteilung

1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem

2. Drogenhandel

3. Drogenausgangsstoffe

4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten

5. Neue psychoaktive Substanzen

6. Nachfrageverringerung

7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen

8. Internationale Zusammenarbeit

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 715/08

... • Allerdings verbleibt der Drogengebrauch in der EU immer noch auf hohem Niveau. Verfügbaren Daten zufolge hat sich der Konsum von Heroin, Cannabis und synthetischen Drogen stabilisiert oder ist rückläufig, dagegen nimmt der Kokainkonsum in mehreren Mitgliedstaaten zu. Insgesamt schätzt man die Zahl der Menschen in der EU, die Drogen nehmen oder schon einmal Drogen probiert haben ("

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Drucksache 715/08




2 Einleitung

Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012

1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle

3. Verringerung des Drogenangebots

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

5. Besseres Verständnis des Drogenproblems

I. Koordination

II. Nachfragereduzierung

III. Angebotsreduzierung

IV. Internationale Zusammenarbeit

V. Information, Forschung und Evaluierung


 
 
 


Drucksache 719/07

... , die zwar legal gehandelt, die aber auch als Ausgangsstoffe für die illegale Drogenherstellung dienten und zu diesem Zweck missbräuchlich aus der legalen Handelskette entwendet würden, zum Beispiel Essigsäurehydrid für die Heroinherstellung oder Kaliumpermanganat zur Kokain-Produktion.

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Drucksache 719/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz – GÜG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005

§ 3
Verbote

§ 4
Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung

Abschnitt 2
Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden

§ 5
Zuständige Behörden

§ 6
Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt

§ 7
Mitwirkung der Bundespolizei

§ 8
Befugnisse der Zollbehörden

§ 9
Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

§ 10
Automatisierter Datenabruf

§ 11
Gegenseitige Unterrichtung

§ 12
Berichterstattung

Abschnitt 3
Verkehr mit Grundstoffen

§ 13
Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005

§ 14
Registrierung

§ 15
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 4
Überwachung

§ 16
Überwachungsmaßnahmen

§ 17
Probenahmen

§ 18
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

Abschnitt 5
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19
Strafvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

§ 21
Einziehung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Bundeswehr

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes und seine Bedeutung im Rahmen des Systems der internationalen, EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zur Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen; Ausgangslage

1. Administrative Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen

2. Umsetzung von Sanktionsgeboten durch Straf- und Bußgeldvorschriften

II. Wesentliche Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

2. Bürokratiekosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Gesetzesfolgen, Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 231/07

... stvg_ges.htm) untersagt, stellen aber bislang nur dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn im Blut die Substanz Benzoylecgonin nachgewiesen wird, einem Abbauprodukt der eigentlichen Wirksubstanz Cocain. In Zukunft wird auch dann eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG verwirklicht, wenn im Blut die inzwischen sicher nachweisbare Substanz Cocain festgestellt wird. Zu diesem Zweck wird Cocain als Substanz in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen gemäß der Anlage zu § 24a StVG aufgenommen. Die Substanz Cocain wurde bislang nicht in der Anlage zu § 24a StVG genannt, weil ihr Nachweis noch mit Unsicherheiten belastet war. Inzwischen ist aber die Substanz Cocain durch die Verwendung von Fluoridröhrchen stabil nachweisbar. Die Erweiterung der in der Anlage enthaltenen Substanzen ist gerechtfertigt, da es sich bei der Substanz Cocain um den aktiven Wirkstoff des Betäubungsmittels Cocain handelt und daher bei Nachweis dieses Wirkstoffs die Möglichkeit eines durch eine erhöhte Bereitschaft zu aggressivem Verhalten gekennzeichneten Kokainrausches besteht. Der Nachweis von Benzoylecgonin im Blut ist auch weiterhin für den Nachweis der Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG ausreichend.

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Drucksache 231/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 385/06

... 43. erinnert daran, dass das beschleunigte Ansteigen der Erzeugung, des Handels und des Konsums von Drogen, und insbesondere von Kokain, in weltweitem Maßstab und gerade in Europa mit den bekannten Folgeerscheinungen des Ansteigens der organisierten Kriminalität, des illegalen Waffenhandels, der Korruption und der Geldwäsche alle Partner in Europa und Lateinamerika schwer schädigt und eine entschlossene Strategie zur Eindämmung der schädlichen Auswirkungen mit Förderung des Anbaus von Alternativprodukten bedingt, ohne dadurch die Kleinbauern zu bestrafen, die von den Drogenhändlern benutzt werden;

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Drucksache 385/06




Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft

Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien

a. Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus

b. Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika

c. Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts

d. Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen


 
 
 


Drucksache 642/14 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.