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0673/05
0111/05
0190/05
0188/05
0519/05B
0186/05
0789/05
0187/05
0168/05
0766/05
0789/1/05
0876/05
0615/05
0789/05B
0498/05
0495/05
0357/05
0436/05
0497/05
0517/05B
0221/05
0196/05
0371/05
0665/05
0016/05
0278/05
0496/05
0952/04
0877/04
0377/04
0983/04
0846/04
0720/04
0782/04
0544/04B
0925/04B
0925/04
0804/04
0818/04
0940/03
0253/03
Drucksache 535/13

... 3. acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, wobei jede Fraktion im Deutschen Bundestag vertreten ist, und acht Mitgliedern von Landesregierungen und hat somit 33 Mitglieder. Der oder die Vorsitzende und die Mitglieder nach Satz 2 Nummer 2 werden auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden auf Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlages von den im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen und die Mitglieder der Landesregierungen auf Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlages vom Bundesrat bestimmt. Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Mitglieder der Landesregierungen wird eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern bestimmt. Die Mitgliedschaft endet durch Verzicht oder Neuwahl. Die Kommission wird beim federführenden Ausschuss des Deutschen Bundestages eingerichtet; sie wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Diese Geschäftsstelle wird vom Deutschen Bundestag eingerichtet.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/13




Kapitel 4
Kosten

§ 21
Umlage

§ 22
Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23
Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24
Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25
Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26
Umlagevorauszahlungen

§ 27
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28
Säumniszuschlag

Kapitel 6
Kosten

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 4
Übergangsvorschriften


 
 
 


Drucksache 590/13

... Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten



Drucksache 174/13 (Beschluss)

... Bereits seit Jahren stößt die restriktive Fassung des durch das 28. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. Januar 1994 eingeführten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 201/13

... - in Kenntnis der Schreiben zahlreicher Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie von Abgeordneten nationaler Parlamente und des gemeinsamen offenen Briefes von 65 nichtstaatlichen Organisationen vom 17. Januar 2013 an den laotischen Premierminister zum Verschwinden von Sombath Somphone,



Drucksache 631/13 (Beschluss)

... 4. Er befürwortet eine auf EU-Ebene schlanke Europäische Staatsanwaltschaft mit dezentralem, in die nationalen Strafverfolgungssysteme eingebundenem Unterbau. Die vorgesehene Ermittlungsführung, Anklageerhebung und Prozessvertretung durch (weisungsgebundene) Abgeordnete Europäische Staatsanwälte, die gleichzeitig nationale Staatsanwälte sind, gewährleisten eine enge Vernetzung der europäischen und nationalen Strafverfolgung und ermöglichen den Zugriff der Europäischen Staatsanwaltschaft auf die bewährten Strukturen und Kenntnisse vor Ort, die für ihre Tätigkeit unerlässlich sind.



Drucksache 174/13

... Bereits seit Jahren stößt die restriktive Fassung des durch das 28. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. Januar 1994 eingeführten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 724/13

... b) Organstreitverfahren betreffend Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament



Drucksache 50/13 (Begründung)

... Nach den Sätzen 2 bis 4 werden auch beurlaubte Besoldungsempfänger ohne Anspruch auf Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe W 2 oder W 3 fiktiv in eine Stufe des neuen Grundgehaltes übergeleitet. Dies gilt auch für Besoldungsempfänger, die aufgrund ihrer Wahl zum Abgeordneten oder der Übernahme eines politischen Amtes ausscheiden (§ 40

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/13 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

a Erhöhung des Grundgehaltes

b Einführung von Erfahrungsstufen

c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Anlage I

Zu Anlage II

Zu Anlage III

Zu Anlage IV Zur Überschrift

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 91/13

... Der Gesetzesvorschlag geht das Problem des Abmahnmissbrauchs in einer im Grundsatz unterstützenswerten Weise an. Gleichwohl bleibt die Bundesregierung in dieser drängenden Frage ohne nachvollziehbaren Grund untätig. In seiner Antwort vom 02. November 2012 auf die Frage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE), aus welchen Gründen der in Rede stehende Referentenentwurf noch nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht worden sei, hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler lediglich darauf verwiesen, die Ressortabstimmung sei noch nicht abgeschlossen (BT-Drs.



Drucksache 308/12 (Beschluss)

... der freiwilligen Gerichtsbarkeit ersetzt worden war (vgl. BGBl. I S. 2586, 2640). Sowohl der Entwurf der Abgeordneten Stünker u.a. als auch derjenige der Abgeordneten Bosbach u.a. wie auch der Abgeordneten Zöller u.a. sah für beide Genehmigungsfälle des § 1904 BGB die persönliche Anhörung des Betroffenen, die Anhörung der Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Pflegeeltern und der Kinder sowie einer ihm nahestehenden Person vor (zum Entwurf der Abgeordneten Stünker u.a. BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158, 174 FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 99/12

... ) gewährleistet Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger (Nummer 1), Verteidigern (Nummer 2), Rechtsanwälten einschließlich ihnen gleichgestellten sonstigen Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer sowie Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apothekern und Hebammen (Nummer 3), Mitgliedern und Beauftragten anerkannter Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nummer 3 Buchstabe a), Beratern für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in Beratungsstellen einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Nummer 3 Buchstabe b) und Abgeordneten (Nummer 4) in gleicher Weise das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses über das zu, was ihnen in dieser beruflichen Eigenschaft anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Gleiches gilt für Angehörige journalistischer Berufe (§ 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 65/12

... cc) In Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort "Sozialversicherung" die Wörter "und den zu ihm abgeordneten Beschäftigten" eingefügt.



Drucksache 486/12

... Nach Auffassung des Bundesrates bestehen hinsichtlich der Zulässigkeit des Normenkontrollantrages von mehr als einem Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestages keine Bedenken.



Drucksache 111/12

... - in der Fragestunde im Deutschen Bundestag vom 6. Juli 2011 seine dringliche Frage (PlprNr. 17 / 119, S. 13807, A, Anlage 4), seine Nachfrage zur dringlichen Frage des Abgeordneten V. B. (Plpr-Nr. 17 / 119, S. 13802, D, Anlage 4) und die zwei Nachfragen zu seiner eigenen dringlichen Frage (Plpr-Nr. 17 / 119, S. 13807, B, C und D, Anlage 4) sowie - die schriftlichen Fragen vom 8. Juli 2011 (7/84) und 14. Juli 2011 (7/193) zur Lieferung von Leopard-2-Panzern aus Deutschland an Saudi-Arabien nicht beziehungsweise unzureichend beantwortet hat. 2. Die Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu 2. in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG (in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG) dadurch verletzt, dass sie



Drucksache 564/12

... - die volle demokratische Legitimation und Rechenschaftspflicht gewährleisten. Wenn auf europäischer Ebene zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden und diese die Kompetenzen der EU betreffen, muss das Europäische Parlament entweder im Rahmen der Mitentscheidung oder Konsultation einbezogen werden. Die meisten Mitglieder der Gruppe waren der Ansicht, dass, falls eine Entscheidung nur für den Euroraum und andere Mitgliedstaaten, die sich beteiligen wollen, gilt, die EP-Abgeordneten aus diesen Ländern eine besondere Rolle innehaben sollten - unter voller Achtung der Integrität der Europäischen Union und des Europäischen Parlamentes in ihrer Gesamtheit. Handelt es sich um Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, insbesondere die Haushaltskompetenz, müssen die nationalen Parlamente zustimmen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Bereich der Wirtschafts- und Fiskalpolitik sollte weiter gestärkt werden, indem ein ständiger gemeinsamer Ausschuss eingerichtet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/12




Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens

Einleitung und Zusammenfassung

I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

Ein integrierter Haushaltsrahmen

Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

Ein integrierter Finanzrahmen

Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht

II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union

a Globaler Spieler Europa

b Stärkung anderer Politikbereiche

c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU

Verbesserung der Handlungsfähigkeit

Stärkung der demokratischen Legitimation

d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft

e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 368/12

... Das Europäische Parlament kritisierte im Rahmen seiner Debatte zum Abschluss der dänischen Ratspräsidentschaft am 12. Juni in Straßburg insbesondere, dass die EU-Innenminister einseitig beschlossen haben, die rechtliche Grundlage zur Evaluierung und Kontrolle des Schengen-Abkommens zu ändern. Statt wie bisher gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über Reformen an der praktischen Umsetzung der Reisefreiheit im Schengen-Raum zu entscheiden, wollen die Regierungen der Schengen-Staaten dies in Zukunft ohne Rücksprache tun. Die Abgeordneten würden nur noch über geplante Änderungen informiert. Im EP wird dagegen eine Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union erwogen.

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Drucksache 368/12




Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum


 
 
 


Drucksache 308/1/12

... der freiwilligen Gerichtsbarkeit ersetzt worden war (vgl. BGBl. I S. 2586, 2640). Sowohl der Entwurf der Abgeordneten Stünker u.a. als auch derjenige der Abgeordneten Bosbach u.a. wie auch der Abgeordneten Zöller u.a. sah für beide Genehmigungsfälle des § 1904 BGB die persönliche Anhörung des Betroffenen, die Anhörung der Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Pflegeeltern und der Kinder sowie einer ihm nahestehenden Person vor (zum Entwurf der Abgeordneten Stünker u.a. BT-Drs.

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Drucksache 308/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10aneu- § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158,174FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 698/11 (Beschluss)

... In Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 sind nach dem Wort "Sozialversicherung" die Wörter "und den am 31. Dezember 2012 dorthin abgeordneten Beschäftigten der bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" einzufügen.



Drucksache 397/11 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes



Drucksache 698/1/11

... In Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 sind nach dem Wort "Sozialversicherung" die Wörter "und den am 3 1. Dezember 2012 dorthin abgeordneten Beschäftigten der bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" einzufügen.



Drucksache 850/11

... Absatz 7 wird neu angefügt. Die Regelung erfolgt mit Blick auf Artikel 30 Absatz 2 Satz 4 des Eurojust-Beschlusses. Danach können die von den Mitgliedstaaten entsandten nationalen Sachverständigen auch das nationale Mitglied unterstützen. Die Sachverständigen gehören dann allerdings nicht zu den unterstützenden Personen im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Eurojust-Beschlusses, weil sie - jedenfalls formal - der Verwaltung von Eurojust unterstellt sind. Mit einem Einsatz von nationalen Sachverständigen am sogenannten deutschen Tisch sind jedoch Organisationsfragen verbunden, die der Entscheidung des nationalen Mitglieds obliegen. Hierfür ist im nationalen Recht eine Regelung zu schaffen, die ausdrücklich vorsieht, dass die nationalen Sachverständigen, wenn sie das nationale Mitglied unterstützen, dessen Weisungen unterliegen. Dienstrechtliche Befugnisse über die nationalen Sachverständigen stehen dem nationalen Mitglied nicht zu. Die Durchführungsbestimmungen, die das Eurojust-Kollegium nach Artikel 30 Absatz 2 Satz 5 des Eurojust-Beschlusses für die abgeordneten nationalen Sachverständigen festlegt, bleiben unberührt.



Drucksache 366/11

... 5 Schriftliche Erklärung 06/2011 von Abgeordneten des EP zur Verletzung der Grundrechte von Inhaftierten vom 14.2.2011.

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Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 2/11

... "(3) Der Nationale Normenkontrollrat überprüft die Regelungsentwürfe der Bundesministerien vor deren Vorlage an das Bundeskabinett. Regelungsvorlagen des Bundesrates prüft der Nationale Normenkontrollrat, wenn sie ihm vom Bundesrat zugeleitet werden. Er prüft Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages auf Antrag der einbringenden Fraktion oder der einbringenden Abgeordneten. Die Reihenfolge der Bearbeitung steht in seinem Ermessen."

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Drucksache 2/11




§ 8
Aufgaben des Statistischen Bundesamtes


 
 
 


Drucksache 367/11

... Zu diesem Vorschlag gingen die bislang meisten mit Gründen versehenen Stellungnahmen seitens der nationalen Parlamente ein.33 In neun Fällen wurden Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität erhoben.34 So wurde angeführt, dass das Thema auf nationaler Ebene bereits ausreichend geregelt sei und die EU den nationalen Besonderheiten nicht angemessen Rechnung tragen könne. Da die Mitgliedstaaten weiterhin das Recht hätten, die Zahl der zugelassenen Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten festzulegen, ließe sich darüber hinaus nicht das Ziel der Steuerung der Migrationsströme erreichen. Gleichzeitig gaben neun Abgeordnetenkammern35 positive Stellungnahmen ab, da der Vorschlag ihrer Ansicht nach EU-weit einen einheitlichen Schutz, gemeinsame Zulassungskriterien und Aufenthaltsbedingungen sicherstellt. Begrüßt wurde auch die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Zulassungsquoten festsetzen können.

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Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 232/11

... Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 20109 den allgemeinen Ansatz der Binnenmarktakte gebilligt, wonach der Binnenmarkt einer starken wirtschaftlichen und sozialen Grundlage bedarf, damit eine in hohem Maße wettbewerbsfähige Wirtschaft aufgebaut werden kann. Er sagte zu, die Binnenmarktakte weiter mit dem Ziel zu prüfen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament und der Kommission Prioritäten festzulegen, die bis Ende 2012 angenommen werden sollen. Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen vom 6. April 2011, die sich auf die Berichte der Abgeordneten Sandra Kalniete, António Fernando Correia de Campos und Cristian Silviu Bueoi10 stützten, seine Prioritäten für die Entwicklung eines Binnenmarkts für die europäischen Bürger, eines Binnenmarkts für Unternehmen und Wachstum und eines Binnenmarkts im Geiste von verantwortungsvoller Verwaltung und Partnerschaft dargelegt.

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Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 334/11

... 15. Die Bestechung von gewählten Personen und Parlamentsabgeordneten ist nicht in allen Mitgliedstaaten strafbar. Siehe diesbezüglich auch die Vergleichstabellen in Abschnitt 3.1 des Arbeitsdokuments SEK(2011) 621 der Kommissionsdienststellen.



Drucksache 401/11

... (7) Aus Gründen der Kohärenz und Klarheit sollten unter Berücksichtigung der Merkmale der einzelnen Eigenmittel der Union die für die Kontrollbeauftragten der Kommission geltenden Rechte und Pflichten festgelegt werden. Es sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Kontrollbeauftragten ihren Aufgaben nachzukommen haben, und insbesondere Regeln aufgestellt werden, die von allen Beamten und Bediensteten der Union sowie von den abgeordneten nationalen Sachverständigen in Bezug auf die Wahrung des Berufsgeheimnisses und den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten sind. Es ist erforderlich, den Status der abgeordneten nationalen Sachverständigen festzulegen und klarzustellen, dass der betroffene Mitgliedstaat gegen die Anwesenheit eines Beamten eines anderen Mitgliedstaates bei einer Kontrolle Einwendungen erheben kann.



Drucksache 397/11

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

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Drucksache 397/11




... Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


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