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"Aktionsprogramm"
Drucksache 352/05
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013
... - Außerdem haben sich die Mitgliedstaaten mit dem 2002 angenommenen Rückkehraktionsprogramm der EU dazu verpflichtet, eine gemeinsame Rückkehrpolitik auf der Grundlage gemeinsamer Normen und beispielhafter Verfahren zu entwickeln. Eine wirkungsvolle Rückkehrpolitik der Gemeinschaft stellt eine notwendige Ergänzung einer glaubwürdigen Asyl- und Einwanderungspolitik dar und spielt eine wichtige Rolle im Kampf gegen die illegale Einwanderung. Die von den einzelnen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen auf dem Gebiet des Rückkehrmanagements sind nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch politisch und von ihrer Signalwirkung her begrenzt. Bei der Abwicklung von Rückkehrmaßnahmen stehen die Mitgliedstaaten vor ähnlichen Schwierigkeiten, die sie gemeinsam und durch die Bündelung von Ressourcen und Erfahrungen besser bewältigen könnten. Die Mitgliedstaaten sollten zur Entwicklung eines „integrierten Rückkehrmanagements“ angeregt werden, das Folgendes umfasst: Analyse und Bewertung der potenziellen Rückkehrergruppen, der rechtlichen und logistischen Schwierigkeiten und der Lage im Rückkehrland sowie Entwicklung gezielter Maßnahmen, die der Größe der Herausforderung entsprechen. Ein solches Vorgehen dürfte zur Verringerung von Sekundärbewegungen illegaler Drittstaatsangehöriger in der EU ohne Binnengrenzen beitragen.
Drucksache 565/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen
... B. unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Juli 2005 zur zweiten zweijährlichen Konferenz der Vereinten Nationen zusammenkommen werden, um die Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen zu bewerten, und dass sie im Juni/Juli 2006 eine Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms abhalten werden,
Drucksache 287/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Barroso im Einvernehmen mit Vizepräsident Verheugen und den Kommissaren Almunia und Spidla: "Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005 bis 2008)"
... des Lissabon-Aktionsprogramms.
Begründung
1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen
1.2. Ausblick
1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008
Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung
Ein neuer Governance-Zyklus
1.4. Inhalt und Struktur
Teil 1 - Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
Teil 2 - Die beschäftigungspolitischen Leitlinien
Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008
Mikroökonomische Leitlinien
Beschäftigungspolitische Leitlinien
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag
Teil 1 Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)
Abschnitt A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8
A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten
A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern
Abschnitt B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas
B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte
B.2 Wissen und Innovation für Wachstum
Teil 2 Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren
2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
Drucksache 788/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Richtlinie) KOM (2005) 505 endg.; Ratsdok. 13759/05
... Im 6. Umweltaktionsprogramm der EU wurde deshalb gefordert, eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (im Folgenden als „die Strategie“ bezeichnet) zu entwickeln, die dem Ziel dient, eine nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern und Meeresökosysteme zu erhalten.
Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... Die Beihilfepolitik steht gerade jetzt vor weit reichenden Herausforderungen, auf die mit konkreten Maßnahmen reagiert werden muss. Wie der Europäische Rat im November 2004 klar zum Ausdruck gebracht hat, muss die Lissabon-Strategie neue Impulse erhalten. In der Mitteilung für die Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates ‚Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Lissabonner Strategie’ wird bereits ein neues Aktionsprogramm vorgestellt, in dem die Beihilfenkontrolle eine wichtige Rolle spielt.
2 Einführung
I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?
I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU
I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?
II. Konzentration auf das wesentliche
II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft
II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern
II.3 Investitionen in Humankapital
II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen
II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen
II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung
II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation
III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken
III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten
III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle
III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union
III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte
III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform
Tabelle
Drucksache 769/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... - Im Bereich der Gesundheitspolitik der Gemeinschaft ist die psychische Gesundheit seit 1997 Gegenstand spezieller Projekte und Politikinitiativen12 (Anhang 5). Das Aktionsprogramm der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-200813 bildet die Rechtsgrundlage für entsprechende Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wurden politische Prioritäten gesetzt in Bezug auf Drogenmissbrauch und Gesundheitsschäden durch Alkohol.
2 Grünbuch
1. Einführung
2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig für den einzelnen, für die Gesellschaft und für die Politik
3. Die gegenwärtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung für die EU
4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
4.1. Rolle, Mandat und Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit
4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten
5. Nutzen einer EU-Strategie für PSYCHISCHE Gesundheit
6. LÖSUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen
6.1. Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen
6.1.1. Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung
6.1.2. Prävention psychischer Erkrankungen Depressionsprävention
6.2. Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter
6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands über psychische Gesundheit in der EU
7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie für die FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten über psychische Gesundheit
7.2. Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit
7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit
8. Die nächsten Schritte
Anhang 1 Funktionsmodell psychische Gesundheit
Anhang 2 Geschätzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen Störungen betroffenen 18- bis 65-jährigen Personen in der EU46
Anhang 3 Standardisierte Sterbeziffern für Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247
Anhang 4 Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-Störungen und psychischen Störungen
Anhang 5 Überblick über wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005
Anhang 6 Ausgaben für psychische Gesundheit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)
Anhang 7 Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit
2 Quellenangaben
Drucksache 894/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Situation behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006 - 2007 KOM (2005) 604 endg.; Ratsdok. 15144/05
... Was die konkrete Durchführung anbelangt, unterstützt das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen den Aufbau von Kapazitäten und die Sensibilisierung für die Rechte behinderter Menschen, beispielsweise im Rahmen des neuen Zyklus von Strategiekonferenzen der Kommission für den Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) und andere Gemeinschaftsinitiativen setzen sich ständig für die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ein.
1. Einleitung
2. Derzeitige Lage
2.1. Überblick
2.2. Beschäftigungsförderung
2.3. Gesellschaftliche Integration behinderter Menschen
3. Aktionsplan der EU zugunsten behinderter Menschen Disability Action Plan - DAP
3.1 Vorrangige Bereiche der zweiten Phase 2006-2007
• Die Erwerbstätigkeit fördern
• Den Zugang zu hochwertigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen erleichtern
• Mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitstellen
• Die Analysekapazitäten der EU verstärken
4. Fazit
Drucksache 318/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle KOM (2005) 113 endg.; Ratsdok. 8436/05
... - Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Bundesregierung, dass die im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip genannten Gründe in der Begründung des Vorschlags fragwürdig sind. Die Notwendigkeit des Gemeinschaftshandelns ergibt sich daraus nicht zwingend. Das Argument, Mittel auf mitgliedstaatlicher Ebene stünden nicht ausreichend zur Verfügung, kann auch dahin gehend ausgelegt werden, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine "Aufstockung" erfolgen sollte. Dem Argument, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch würden die nationalen Maßnahmen wirksamer und sicherer machen, ist entgegenzuhalten, dass bereits eine gemeinsame Übung und ein Austausch auch auf der Grundlage der Entscheidungen des Rates vom 9. Dezember 1999 über ein Aktionsprogramm und vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren stattfindet.
Drucksache 285/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013)
Drucksache 492/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Modernisierung des Sozialschutzes und zur Entwicklung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung
... T. in der Erwägung, dass das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) einen allgemeinen Rahmen für gesundheitspolitische Maßnahmen und medizinische Versorgung bietet, und zwar unter anderem auf der Basis der Gesundheitsförderung und Primärprävention, der Beseitigung gesundheitsgefährdender Faktoren, der Berücksichtigung eines hohen Gesundheitsschutzes bei der Ausarbeitung und Umsetzung aller sektoralen Politiken sowie der Bekämpfung von sozialen Ungleichheiten als Ursache von Gesundheitsproblemen,
Drucksache 705/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatangehöriger KOM (2005) 391 endg.; Ratsdok. 12125/05
... Die hieran anschließende Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2002 über eine Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen entwarf unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung ein konkretes Programm für weitere Aktionen, wobei besonderer Wert auf einen ganzheitlichen Ansatz gelegt wurde. In der Mitteilung heißt es wörtlich: „Ihre Wirkung wird sie die Gemeinschaftspolitik aber nur voll entfalten können, wenn sie sich harmonisch in den Kontext einer echten Steuerung des Migrationphänomens einfügt; dies setzt eine eindeutige Konsolidierung der Kanäle der legalen Einwanderung und der Situation legaler Einwanderer, eine großzügige, efiziente Asylregelung mit raschen Verfahren, die Zugang zu echtem Schutz für die Personen bietet, die ihn brauchen, sowie einen verstärkten Dialog mit den Drittländern voraus, die in Migrationsfragen mehr und mehr in eine Partnerschaft eingebettet werden müssen.“ Auf der Grundlage dieser Mitteilung verabschiedete der Rat dann sein Aktionsprogramm vom 28. November 2002, in dem er eine bessere praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander, eine engere Kooperation mit Drittstaaten und die Erarbeitung gemeinsamer Normen mit dem Ziel einer leichteren Rückführung einforderte.
Drucksache 569/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft. zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die durch den EFRE, den Kohäsionsfonds, den ESF, den EFF und den ELER in einem bestimmten geografischen Gebiet und politischen Tätigkeitsfeld zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien hinsichtlich der Abgrenzungslinie und der Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten auf der Ebene des als nationaler strategischer Bezugsrahmen dienenden einzelstaatlichen Strategieplans festgelegt werden.
Drucksache 318/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle KOM (2005) 113 endg.; Ratsdok. 8436/05
... - Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Bundesregierung, dass die im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip genannten Gründe in der Begründung des Vorschlags fragwürdig sind. Die Notwendigkeit des Gemeinschaftshandelns ergibt sich daraus nicht zwingend. Das Argument, Mittel auf mitgliedstaatlicher Ebene stünden nicht ausreichend zur Verfügung, kann auch dahin gehend ausgelegt werden, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine "Aufstockung" erfolgen sollte. Dem Argument, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch würden die nationalen Maßnahmen wirksamer und sicherer machen, ist entgegenzuhalten, dass bereits eine gemeinsame Übung und ein Austausch auch auf der Grundlage der Entscheidungen des Rates vom 9. Dezember 1999 über ein Aktionsprogramm und vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren stattfindet.
Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... -Protokoll, UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002, einschließlich der EU-Wasserinitiative) und ein nachhaltiges Produktions- und Verbrauchsverhalten fördern. Sie werden ferner einen Beitrag zur Arbeit des zwischenstaatlichen Gremiums für Klimaänderung und zur GEO-Initiative (Gruppe für Erdbeobachtung) leisten und das Millennium Ecosystem Assessment berücksichtigen. Ferner werden Forschungsarbeiten aufgrund der Erfordernisse bestehender und sich abzeichnender EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen, der Durchführung des sechsten Umweltaktionsprogramms, damit verbundener thematischer Strategien und neuer Strategien (z.B. Strategie für Quecksilber) sowie der Aktionspläne für Umwelttechnologien und für Umwelt und Gesundheit unterstützt.
Drucksache 898/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft
... In der Entscheidung Nr. 253/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2003 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen der Gemeinschaft („Zoll 2007“) ist die Finanzierung der gemeinschaftlichen Elemente der in der vorgeschlagenen Entscheidung festgelegten IT-Projekte geregelt. Das Nachfolgeprogramm („Zoll 2013“) wird
Drucksache 695/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Beschleunigung der Umsetzung des EU-Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT)
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft1,
Drucksache 290/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
... 12. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene institutionelle Förderung von im Vorfeld festgelegten Organisationen ohne vorheriges Auswahlverfahren ab. Die zu fördernden Institutionen müssen auch aus Gründen der Chancengleichheit von Einrichtungen in den neuen Mitgliedstaaten in einem offenen und transparenten Verfahren benannt werden. Dieser Grundsatz wurde u. a. im Aktionsprogramm zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004) berücksichtigt, wo die von der Kommission ursprünglich vorgesehene Förderung ohne Auswahlverfahren nur für eine kurze Übergangszeit akzeptiert wurde. Der Vorschlag zum neuen Kulturprogramm "Kultur 2007" sieht ebenfalls die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an kulturelle Einrichtungen nur nach vorheriger Ausschreibung vor.
Drucksache 323/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... 6. Nach Auffassung des Bundesrates ist die Kommission verpflichtet, inhaltlich eine Verbindung zwischen der vorliegenden Mitteilung und ihrem Vorhaben zu schaffen, die derzeit bestehenden Rechtsinstrumente (Entscheidung des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz vom 9. Dezember 1999 in Verbindung mit der Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 2004 zur Verlängerung dieses Programms bis Ende 2006 sowie Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen) zu einem neuen Rechtsinstrument für den Bereich des Katastrophenschutzes auf europäischer Ebene im Rahmen der "Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013" zusammenzufassen.
Drucksache 52/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG (SUPG )
... Bundesgesetzliche Vorgaben zu Hochwasserschutzplänen sollen zurückgestellt werden, da die Europäische Kommission die Vorlage eines Aktionsprogramms Hochwasserschutz plant. Es ist zunächst zu klären, ob und welche Vorgaben es seitens der EU hierzu geben wird.
Anlage
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG
4 Folgeänderungen:
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 2 UVPG und Artikel 2 Nr. 5 § 36 Abs. 7 Satz 3 WHG
4 Folgeänderung:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG
4 Folgeänderung:
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG
4 Folgeänderungen:
11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG
4 Folgeänderungen:
12. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG
4 Folgeänderung:
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG
4 Folgeänderung:
16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG
Drucksache 883/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu "Der Barcelona-Prozess - neu aufgelegt"
... 38. ist der Auffassung, dass eine der wichtigsten Prioritäten die Entwicklung der schulischen und beruflichen Bildung ist, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mittelmeerländer überragende Bedeutung besitzt; fordert, dass Frauen und den benachteiligten Schichten wie Analphabeten, Schülerinnen, Flüchtlingen und Vertriebenen und Bewohnern ländlicher und suburbaner Gebiete besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; vertritt den Standpunkt, dass ein strategischerer Ansatz notwendig ist, um die Bemühungen der Mittelmeerpartnerländer um Reformen im Bildungswesen und um Modernisierung der Institutionen in diesem Bereich zu unterstützen; fordert insbesondere den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Austauschprogramme für Schüler, Studenten und Stipendiaten sowie Partnerschaften zwischen Städten und Regionen zu schaffen bzw. zu fördern und den Austausch auf parlamentarischer Ebene zu verstärken; betont in diesem Sinne die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Initiative Erasmus Mundus sowie des Jugendaktionsprogramms für 2007-2013, um den interkulturellen Austausch in den Mittelmeerländern zu stärken;
Drucksache 576/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013
... 52. ist weiterhin darüber besorgt, dass bei früheren Programmen zur Steigerung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit versäumt wurde, die notwendige Verknüpfung zwischen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie der industriellen Innovation herzustellen, was zum Teil darauf zurückzuführen war, dass die Finanzmittel eher begrenzt waren; glaubt, dass die Unterstützung der europäischen Öffentlichkeit für die Verwirklichung der Lissabon-Zielvorgaben unerlässlich ist; vertritt die Ansicht, dass die Kommission eine Vereinfachung ihrer Finanzverfahren vorschlagen sollte, um die Umsetzung der Forschungspolitik zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Finanzinstrumente im Sinne einer gezielteren Feinabstimmung überdacht werden müssen und dass die Aufstellung eines ehrgeizigen Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet ist, unerlässlich für die Unterstützung einer „wohlstandsorientierten“ Industriepolitik insbesondere für die KMU ist, die erfolgreich Nutzen aus der Forschung in Form von industriellen Anwendungen ziehen würde, was z.B. für den Technologietransfer von Hochschulen und Forschungszentren auf industrielle Anwendungen gelten würde; wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, sollte eine Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft erfolgen, indem internationale Standards für IKT und mobile Telekommunikationstechnologie entwickelt und gefördert werden sowie die Umsetzung des Gesetzesrahmens für die elektronische Kommunikation überwacht und die Benchmarking-Aktivitäten der Union im Bereich der Initiativen des eEurope-Aktionsprogramms unterstützt und die Sicherheitsforschung der Union ausgeweitet werden; erachtet ein solches Programm als wesentlich, um die Ziele der Lissabon-Strategie in Bezug auf neue Technologien und Ökotechnologien zu erreichen; erachtet es als notwendig, mittels des 7. EU-Forschungsprogramms sowie des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation angemessene Mittel für den EU-Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP) sicherzustellen; fordert angemessene Mittel für die Unterstützung von innovativen KMU und Initiativen, die darauf abzielen, einen Beitrag zur Kommerzialisierung von Forschung und zum Technologietransfer zu leisten, insbesondere durch den Europäischen Investitionsfonds;
Drucksache 285/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013) KOM (2005)
Drucksache 485/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007)"
... und einem Aktionsprogramm der Gemeinschaft bestand. Mit der Verabschiedung dieses Pakets wurde der Beweis für das Engagement der Europäischen Union für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft erbracht. Außerdem wurde den Drittstaaten signalisiert, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung Teil des Fundaments der Grundrechte ist, auf denen die Europäische Union beruht. In jüngster Zeit verabschiedete der Rat Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter (Richtlinie
Begründung
1. Einleitung
2. DAS Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz
3. Ausrichtung auf die politischen Herausforderungen der Zukunft
3.1. Anhaltende Ungleichheiten bekämpfen
3.2. Dem Wandel in der europäischen Gesellschaft Rechnung tragen
4. EIN Europäisches JAHR der Chancengleichheit für ALLE
4.1. Allgemeine Ziele
4.2. Besondere Zielsetzungen: Rechte - Gesellschaftliche Präsenz - Anerkennung - Respekt
4.2.1. Rechte - für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren
4.2.2. Gesellschaftliche Präsenz - eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken
4.2.3. Anerkennung - die Vielfalt als Wert anerkennen und würdigen
4.2.4. Respekt und Toleranz - den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern
4.3. Einen Wandel herbeiführen
4.3.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft mit den teilnehmenden Ländern
4.3.2. Zusammenarbeit auf breiter Basis
5. KOMPLEMENTARITÄT
6. ZUSÄTZLICHER Nutzen AUF EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
7. EXTERNE Konsultation
8. EX-ANTE-Bewertung
9. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel
Vorschlag
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
3 beschliessen:
Artikel 1 Ausrufung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle
Artikel 2 Zielsetzungen
Artikel 3 Gegenstand der Aktionen
Artikel 4 Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene
Artikel 5 Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Antrags- und Auswahlverfahren
Artikel 9 Übereinstimmung und Komplementarität
Artikel 10 Teilnehmende Länder
Artikel 11 Haushalt
Artikel 12 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 13 Begleitung und Evaluierung
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang
Art der Aktionen gemäß Artikel 3
I GEMEINSCHAFTSWEITE Aktionen
1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen
2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich:
3. Sonstige Aktionen
4. Finanzmittel können bereitgestellt werden für:
II Aktionen auf nationaler Ebene
III Aktionen, die nicht IM Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans unterstützt werden
Drucksache 848/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bildung als Eckstein des Lissabon-Prozesses
... 16. weist nachdrücklich auf die für die Union bestehende Notwendigkeit hin, eine ausreichende Finanzierung für das neue integrierte Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens zu gewährleisten; hebt außerdem die Notwendigkeit hervor, dafür Sorge zu tragen, dass der Europäische Sozialfonds nach 2006 in allen Mitgliedstaaten der Union weiterhin in Anspruch genommen werden kann;
Drucksache 275/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) KOM (2005) 121 endg.; Ratsdok. 8081/05
... Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation schafft einen gemeinsamen Rahmen für spezifische Förderprogramme der Gemeinschaft und relevante Teile anderer Gemeinschaftsprogramme in Bereichen, die für die Förderung der Produktivität, der Innovationskapazität und des nachhaltigen Wachstums in Europa von entscheidender Bedeutung sind, während gleichzeitig ergänzende Umweltaspekte behandelt werden. Betroffen sind die folgenden, bereits laufenden Gemeinschaftsmaßnahmen: Beschluss 96/413/EG1 des Rates zur Durchführung eines gemeinschaftlichen Aktionsprogramms für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Entscheidung 2000/819/EG2 des Rates über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (MAP); Verordnung (EG) Nr. 1655/20003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE); Entscheidung Nr.2256/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Mehrjahresprogramms zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit; Entscheidung 2001/48/EG über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft; Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze; Entscheidung 1336/97/EG4 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze; Entscheidung 1230/2003/EG5 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: Intelligente Energie - Europa (2003-2006) zur Förderung der Energieeffizienz und neuer und erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren einschließlich des Verkehrssektors.
Begründung
1. Einleitung
2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation
3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen
5. Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
7. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I gemeinsame Bestimmungen
Kapitel I Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Artikel 1 Einrichtung
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Budget
Artikel 4 Teilnahme von Drittländern
Kapitel II Durchführung des Rahmenprogramms
Artikel 5 Arbeitsprogramme
Artikel 6 Art der Durchführungsmaßnahmen
Artikel 7 Technische Unterstützung
Artikel 8 Überwachung und Bewertung
Artikel 9 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Titel II Die spezifischen Programme
Kapitel I Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 10 Einrichtung und Ziele
Artikel 11 Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase
Artikel 12 Zusammenarbeit zwischen KMU
Artikel 13 Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen
Artikel 14 Unternehmerische Initiative und Innovationskultur
Artikel 15 Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform
Abschnitt 2 Durchführung
Artikel 16 Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU
Artikel 17 Die GIF
Artikel 18 Die SMEG-Fazilität
Artikel 19 Das CBS
Artikel 20 Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation
Artikel 21 Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen
Artikel 22 Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern
Artikel 23 Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene
Artikel 24 Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 25 Arbeitsprogramm
Kapitel II Programm zur Unterstützung der IKT-Politik
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 26 Einrichtung und Ziele
Artikel 27 Europäischer Informationsraum
Artikel 28 Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT
Artikel 29 Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:
Abschnitt 2 Durchführung
Unterabschitt 1 Projekte
Artikel 30 Allgemeines
Artikel 31 Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze
Unterabschnitt 2 Sonstige Bestimmungen
Artikel 32 Anträge
Artikel 33 Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern
Artikel 34 Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung
Artikel 35 Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 36 Arbeitsprogramm
Kapitel III Das Programm „Intelligente Energie - Europa“
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 37 Einrichtung und Ziele
Artikel 38 Operative Ziele
Artikel 39 Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)
Artikel 40 Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)
Artikel 41 Energie im Verkehrswesen (Steer)
Artikel 42 Bereichsübergreifende Aktionen
Abschnitt 2 Durchführung
Artikel 43 Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:
Artikel 44 Technologievermarktungsprojekte
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 45 Arbeitsprogramm
Titel II allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausschüsse
Artikel 47 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 48 Übergangsbestimmungen
Artikel 49 Inkrafttreten
Anhang I Vorläufige Aufteilung der Mittel
Anhang II Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU
1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente
2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS
5. Bewertung
Anhang III Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation
Drucksache 581/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten
... I. in der Auffassung, dass die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen eine neue Herausforderung für die Union darstellt, über die eine Debatte durch das Grünbuch über die Verwaltung der Wirtschaftsmigration erneut eingeleitet wurde, dem vor Ende 2005 ein Aktionsprogramm folgen wird, das von gemeinsamen und der Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber offenen Normen geprägt sein soll,
Drucksache 268/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
... Ein effektiverer Hochwasserschutz erfordert aber neben der konsequenteren Durchsetzung des geltenden Rechts auch eine Fortentwicklung des bestehenden bundesgesetzlichen Instrumentariums. Zentrale Ziele in den Aktionsprogrammen, insbesondere die Forderungen, den Flüssen mehr Raum zu geben, Hochwasser dezentral zurückzuhalten und länderübergreifende Aktionspläne zu erarbeiten; sollen durch eine entsprechende Ergänzung des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes
§ 31b Überschwemmungsgebiete
§ 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete
§ 31d Hochwasserschutzpläne
§ 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 569/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung des Programms "Jugend in Aktion " im Zeitraum 2007 bis 2013 KOM (2004) 471 endg.; Ratsdok. 11586/04
... Das künftige Programm wird im Vergleich zum derzeitigen Programm stark vereinfacht. Die neue Rechtsgrundlage deckt alle Aktivitäten ab, die derzeit von zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen abgedeckt werden (Programm JUGEND und Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen). Die vier derzeitigen Haushaltslinien werden durch eine einzige Haushaltslinie ersetzt.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Ausgangssituation
1.2. Warum eine neue Etappe?
1.3.Die Ziele des neuen Programms
2. Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Betroffenen Akteure und der Folgenabschätzung
2.1. Die öffentlichen Konsultationen
2.2. Zwischenevaluierung des Programms
2.3. Exante-Evaluierung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1 [Festlegung des Programms]
Artikel 2 [Allgemeine Ziele des Programms]
Artikel 3 [Einzelziele des Programms]
Artikel 4 [Aktionen des Programms]
1. Jugend für Europa
2. Europäischer Freiwilligendienst
3. Jugend für die Welt
4. Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme
5. Unterstützung der politischen Zusammenarbeit
Artikel 5 [Teilnahme am Programm]
Artikel 6 [Zugang zum Programm]
Artikel 7 [Internationale Zusammenarbeit]
Artikel 8 [Durchführung des Programms]
Artikel 9 [Durchführungsmaßnahmen]
Artikel 10 [Ausschuss]
Artikel 11 [Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten]
Artikel 12 [Komplementarität mit nationalen Politiken und Instrumenten]
Artikel 13 [Allgemeine Finanzbestimmungen]
Artikel 14 [Finanzbestimmungen für Zuschussempfänger]
Artikel 15 [Überprüfung und Evaluierung]
Artikel 16 [Übergangsbestimmung]
Artikel 17 [Inkrafttreten]
AKTION 1 - Jugend für Europa
1.1. Jugendaustausch
1.2. Unterstützung von Jugendinitiativen
1.3. Projekte der partizipativen Demokratie
AKTION 2 - Europäischer Freiwilligendienst
2.1. Individueller europäischer Freiwilligendienst
2.2. Europäischer Freiwilligendienst für Gruppen
2.3. Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Freiwilligendiensten
AKTION 3 - Jugend für die Welt
3.1. Zusammenarbeit mit den Nachbarländern des erweiterten Europa
3.2. Zusammenarbeit mit anderen Ländern
AKTION 4 - Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme
4.1. Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen
4.2. Unterstützung des Europäischen Jugendforums
4.3. Ausbildung und Vernetzung sozialpädagogischer Betreuer
4.4. Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität
4.5. Informationsmaßnahmen für junge Menschen und sozialpädagogische Betreuer
4.6. Partnerschaften
4.7 Unterstützung der Programmstrukturen
4.8 Valorisierung
AKTION 5 - Unterstützung der politischen Zusammenarbeit
5.1. Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitiken
5.2. Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Wissens im Jugendbereich
5.3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
6. Verwaltung des Programms
7. Kontrollen und Prüfungen
Drucksache 618/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Raumdateninfrastruktur in der Gemeinschaft (INSPIRE ) KOM (2004) 516 endg.; Ratsdok. 11781/04
... Eine gute Politik hängt häufig von hochwertigen Informationen und der Beteiligung einer gut informierten Öffentlichkeit ab. Die politischen Entscheidungsträger haben erkannt, dass Fragen der Lebensqualität zunehmend komplexer werden und sich gegenseitig beeinflussen, und dies macht sich bei der Formulierung neuer politischer Maßnahmen bemerkbar. So wird auch im sechsten Umweltaktionsprogramm (6. Umweltaktionsprogramm)1 gefordert, die Umweltpolitik auf solide Kenntnisse und auf eine informierte Beteiligung zu stützen, Prinzipien, die bereits jetzt Änderungen im Hinblick auf die Herbeiführung umweltpolitischer Entscheidungen der EU bewirken.
Drucksache 983/2/04
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat fordert im EUZBLG eine Klarstellung, dass der Begriff "Angelegenheiten" (Artikel 23 Abs. 2 GG) und "Vorhaben" (§§ 3, 4, 5, 6, 10, 20 EUZBLG) nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränkt ist sondern auch Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung (Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme) und die "Offene Methode der Koordinierung" umfasst.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
- Subsidiaritätsrüge:
- Klagerecht des Bundesrates:
- Passerelle-Klausel:
2 V.
- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:
- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:
- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:
- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:
- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:
- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:
- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:
- Erfolgskontrolle:
2 VI.
Drucksache 525/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste KOM (2004) 356 endg.; Ratsdok. 9185/04 (Text von Bedeutung für den EWR)
... Dieser Schwerpunkt auf elektronische Gesundheitsdienste ist Teil der allgemeineren Anerkennung des Mehrwerts europäischer Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheit. Dies spiegelt sich im Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit wider das Inhalt des Beschlusses 1786/2002/EG11 ist. Zusätzlich hat die Kommission weitere Schritte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der laufenden Reform ihrer Gesundheitssysteme vorgeschlagen. Die Fortschritte sollten überwacht und miteinander verglichen werden, und die Kommission hat die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf das Gesundheitswesen und die Altenpflege vorgeschlagen.12
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste
2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen
2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger
2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe
2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern
2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche
3. Aktueller Stand
3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile
3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung
4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen
4.1. Aktionsplan
4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen
4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden
4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen
4.2.2.1. Patientenidentifikation
4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze
4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe
4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien
4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste
4.2.6. Unterstützende Investitionen
4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen
4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen
4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und
4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken
4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung
4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis
4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren
4.4.2. Leistungsbewertung
4.4.3. Internationale Zusammenarbeit
5. Schlussfolgerungen
Anhang Überblick über die Maßnahmen
Drucksache 500/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... - Berücksichtigung der Belange der Umwelt insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne des Aktionsprogramms der Nitratrichtlinie,
Drucksache 365/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege - Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die offene Koordinierungsmethode - KOM (2004) 304 endg.; Ratsdok. 8131/04
... Wie bereits in BR-Drucksache 53/02 (Beschluss), Ziffer 4 ausgeführt, ist bei einer Verwendung von Vergleichskriterien im Rahmen des Erfahrungsaustauschs darauf zu achten, dass diese aussagekräftig und systemneutral sind und die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten für ihre Versorgungssysteme nicht einengen. Zuzustimmen wäre der Kommission allerdings insoweit, als solche Vergleichskriterien primär aus der Arbeit im Rahmen des Aktionsprogramms öffentliche Gesundheit heraus zu entwickeln wären. Keinesfalls kann akzeptiert werden, dass der Diskussion auf der europäischen Ebene Vergleichsmaßstäbe und Indikatoren für den Erfahrungsaustausch und die weitere Koordination der Sozialschutzsysteme zu Grunde gelegt werden, die außerhalb oder ohne maßgebliche Mitwirkung des Gesundheitsbereichs entwickelt und festgelegt wurden.
Drucksache 807/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2004) 630 endg.; Ratsdok. 13690/04
... Gemäß Artikel 10 fasst die Kommission die Finanzierungsbeschlüsse für Aktionsprogramme nach Ländern und Regionen auf jährlicher Basis, davon ausgenommen sind die Sondermaßnahmen und Interimsprogramme. Dies entspricht den neuen Grundsätzen in den jüngsten Verordnungen der Gemeinschaft. Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss geprüften Mehrjahresprogrammierungsdokumente gefasst werden (d.h. der Strategiepapiere und der Mehrjahresrichtprogramme für die Partnerländer- und Regionen sowie der thematischen Strategiepapiere), ist nicht vorgesehen, die Aktionsprogramme dem "
Drucksache 883/04
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Tropenholzorganisation
... Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens - eingedenk der Erklärung und des Aktionsprogramms über die Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung, des Integrierten Rohstoffprogramms, des Dokuments „Neue Partnerschaft für Entwicklung: Die Verpflichtung von Cartagena“ und der in dem Dokument "
Drucksache 176/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung KOM (2004) 95 endg.; Ratsdok. 6741/04
... 4. Die erste Erhebung über die betriebliche Weiterbildung (CVTS 1) wurde 1994 durchgeführt. Sie reihte sich ein in das Aktionsprogramm für die Entwicklung der betrieblichen Weiterbildung in der Europäischen Gemeinschaft (FORCE), das mit dem Ratsbeschluss 90/267/EWG vom 29. Mai 1990 verabschiedet wurde. Angesichts des zunehmenden Interesses an Informationen über die betriebliche Weiterbildung und der Forderung, alle fünfzehn EU-Mitgliedstaaten einzubeziehen, leitete die Europäische Kommission eine zweite Erhebung in die Wege. Auf seiner Sitzung im November 1997 gab der ASP seine Zustimmung zu der neuen Erhebung. Die zweite Erhebung (CVTS 2) wurde 2000/2001 in allen Mitgliedstaaten, in Norwegen und neun Kandidatenländern durchgeführt.
Drucksache 565/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... (30) Die Unterstützung spezieller Formen der Landbewirtschaftung sollte zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, indem sie Landwirten und Waldbesitzern insbesondere Anreize dafür bietet, Flächen in einer Weise zu nutzen, die sich mit der Notwendigkeit verträgt, Naturräume und das Landschaftsbild zu erhalten sowie natürliche Ressourcen zu schützen und zu verbessern. Sie sollte zur Umsetzung des sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft und der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Gemeinschaftsstrategie für die nachhaltige Entwicklung beitragen. Wichtige Bereiche, bei denen Handlungsbedarf besteht, sind unter anderem die Biodiversität, die Bewirtschaftung von NATURA-2000-Gebieten, der Schutz von Wasser und Boden, die Abschwächung des Klimawandels einschließlich der Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen, die Verringerung von Ammoniakemissionen und der nachhaltige Einsatz von Schädlingsvernichtungsmitteln.
Drucksache 336/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
... Der Reflexionsprozess forderte die Kommission auf, Möglichkeiten der Organisation und Finanzierung einer zukunftsfähigen Vernetzung und Koordinierung für die Evaluierung von Gesundheitstechnologie zu prüfen und geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Wir können auf bereits geleisteter Zusammenarbeit und auf Projekten aufbauen, die mit den Aktionsprogrammen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gefördert wurden, um die Methodik der Evaluierungen zu vereinheitlichen und um festzustellen, welche Rolle die Evaluierung von Gesundheitstechnologie in den künftigen Systemen der gesundheitlichen Versorgung in den Mitgliedstaaten spielen soll. Die Kommission plant, einen Koordinierungsmechanismus zu schaffen, der die verschiedenen Projekte, Organisationen und Gremien, die bereits existieren, miteinander verbindet und die Informationen und Ergebnisse in verwendbarer und effektiver Weise zusammenstellt. Sie wird gesonderte spezifische Vorschläge dazu unterbreiten, einschließlich des Vorschlags einer Studie. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Gesundheitstechnologien kann auch Gegenstand spezifischer Ziele im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung sein, die für das Gesundheitswesen und die Langzeitpflege vorgeschlagen wird. Diese Initiativen werden dazu beitragen, sicherzustellen, dass den Patienten in ganz Europa eine gesundheitliche Versorgung zugute kommt, welche die neuesten Erkenntnisse und Fortschritte der medizinischen Technologie berücksichtigt.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen
2.1. Rechte und Pflichten von Patienten
2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung
2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen
2.4. Europäische Referenzzentren
2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie
3. Information
3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme
3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang
3.3. Datenschutz
3.4. Gesundheitstelematik
4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen
4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen
4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung
5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur
6. Fazit
Anhang 1 Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission
Drucksache 983/04
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... (3) Allgemeine Aktionsprogramme, in denen die
vorrangigen Ziele festgelegt werden, werden durch
Europäisches Gesetz festgelegt. Es wird nach
Anhörung des Ausschusses der Regionen sowie des
Wirtschafts- und Sozialausschusses erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Teil II
Drucksache 806/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit KOM (2004) 629 endg.; Ratsdok. 13689/04
... 3.1. Annahme der Aktionsprogramme (Artikel 7)
Begründung
1. Ziele und Grundsätze Titel I
1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1
1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2
2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II
2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5
2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6
3. DurchfÜhrung Titel III
3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7
3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8
3.3. Förderfähigkeit Artikel 9
3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11
3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13
3.6. Mittelbindungen Artikel 14
3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15
3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16
3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18
3.10. Evaluierung Artikel 19
4. Schlussbestimmungen Titel IV
4.1. Jahresbericht Artikel 20
4.2. Ausschuss Artikel 21
4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22
4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23
4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24
4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25
Vorschlag
Titel I Ziele und Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Titel II PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel
Artikel 3 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel
Artikel 4 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme
Artikel 5 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme
Artikel 6 Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente
Titel III Durchführung
Artikel 7 Annahme der Aktionsprogramme
Artikel 8 Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen
Artikel 9 Förderfähigkeit
Artikel 10 Finanzierungsformen
Artikel 11 Flankierende Maßnahmen
Artikel 12 Kofinanzierung
Artikel 13 Verwaltungsformen
Artikel 14 Mittelbindungen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 16 Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln
Artikel 17 Vorfinanzierungen
Artikel 18 Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel
Artikel 19 Evaluierung
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 20 Jahresbericht
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer
Artikel 23 Aussetzung der Hilfe
Artikel 24 Finanzierung
Artikel 25 Überprüfung der Verordnung
Artikel 26
Artikel 27
Drucksache 789/04
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Schaffung eines Europäischen Registers zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von
Schadstoffen und zur Änderung der Richtlinie 91/689 /EWG und 96/61 /EG des Rates
Aktionsprogramm
Drucksache 622/04 ...
Empfehlungen auszusprechen für die strategische
Zusammenarbeit der Vertragsparteien, die dazu dient, die
langfristigen Ziele, die strategischen Prioritäten
und die einzelnen Aktionsbereiche festzulegen, für
die mehrjährigen Richtprogramme, in denen die
sektorbezogenen Prioritäten, die spezifischen Ziele,
die erwarteten Ergebnisse und die Richtbeträge
angegeben werden, und für die jährlichen
Aktionsprogramme;
Drucksache 805/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments KOM (2004) 628 endg.; Ratsdok. 13688/04
... Annahme der Aktionsprogramme
Drucksache 576/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Kultur 2007 " (2007 - 2013) KOM (2004) 469 endg.; Ratsdok. 11572/04
... Diese Maßnahmen müssen indessen ergänzt werden durch eine stärker strukturierte Intervention zugunsten der Zusammenarbeit, die über den projektorientierten Ansatz hinausgeht. Daher ist vorgesehen, das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen vollkommen in den zweiten Aktionsbereich zu integrieren; es geht insbesondere darum, europäischen Einrichtungen, die sich nachhaltig für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen oder die Rolle eines "
Begründung
1. Einleitung: Hintergrundinformationen
1.1 Die Rechtsgrundlage
1.2 Umsetzung des Artikels 151
2. Die Grundlagen des neuen Programms
2.1 Umfangreiche Ex-post- und prospektive Analysen
2.2 Die wichtigsten Ergebnisse
2.2.1 ... in Bezug auf die Gemeinschaftstätigkeit im kulturellen Bereich
2.2.2 in Bezug auf das Programm „Kultur 2000“
2.2.3 ... in Bezug auf die Art der unterstützten Maßnahmen
3. Das Programm der dritten Generation
3.1 Eine globale Vision
3.2 Die spezifischen Zielsetzungen des neuen Programms
3.2.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten
3.2.2 Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen
3.2.3 Förderung des interkulturellen Dialogs
3.3 Die Mittel
3.3.1 Ein neues, offeneres Instrument
3.3.2 Ein neues, vollständigeres Instrument
3.4. Vereinfachte Handhabung des Programm
3.4.1 Vereinfachte Modalitäten für die Zuschussempfänger
3.4.2 Ein gestrafftes Verwaltungsverfahren
4. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms und Laufzeit
Artikel 2 Finanzielle Ausstattung des Programms
Artikel 3 Programmziele
Artikel 4 Aktionsbereiche des Programms
Artikel 5 Bestimmungen betreffend Drittländer
Artikel 6 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
Artikel 7 Komplementarität mit anderen Aktionsmitteln der Gemeinschaft
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Kulturkontaktstellen
Artikel 11 Finanzbestimmungen
Artikel 12 Beitrag des Programms zu anderen Politikbereichen der Gemeinschaft
Artikel 13 Begleitung und Evaluierung
Artikel 14 Übergangsbestimmungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang
I. Beschreibung der Massnahmen und Veranstaltungen
1. Erster Aktionsbereich: Unterstützung kultureller Projekte
1.1. Kooperationsnetze
1.2. Kooperationsprojekte
1.3. Besondere Projekte
2. Zweiter Aktionsbereich: Unterstützung von auf Europäischer Ebene tätigen Kulturellen Einrichtungen sowie von Massnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion
2.1. Betriebskostenzuschüsse für Organisationen von europäischem kulturellem
2.2. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion
3. Dritter Aktionsbereich: Unterstützung von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.1. Unterstützung von Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.2. Unterstützung der Informationserfassung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.3. Unterstützung von Kulturkontaktstellen
II. Programmverwaltung
III. Kontrollen und Prüfungen
IV. Informations- und Kommunikationsmassnahmen
1. Kommission
2. Kontaktstellen
V. Aufschlüsselung des Gesamtbudgets
Drucksache 1002/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 77/388/EWG an nicht im Inland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 hinsichtlich der Einführung von Verwaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Regelung der einzigen Anlaufstelle und dem Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer KOM (2004) 728 endg.;
... Im Oktober 2003 legte die Kommission eine Mitteilung vor, in der sie eine erste Bilanz ihrer im Juni 2000 eingeleiteten MwSt-Strategie zieht und neue Initiativen im Rahmen dieser Strategie vorstellt.1 Diese Strategie umfasste ein Aktionsprogramm, das auf die folgenden vier Hauptziele ausgerichtet war: Vereinfachung und Modernisierung der bestehenden Regeln, einheitlichere Anwendung der geltenden Bestimmungen und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Steuerbetrugs.
Drucksache 280/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... 1997 wurde dann das erste Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz beschlossen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Hintergrund
2.1. Entwicklung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
2.2. Derzeitige Arbeitsweise des Gemeinschaftsverfahrens
3. Überprüfung der Hilfskapazitäten
3.1. Informationslücken
3.2. Schulung und Interoperabilität
3.3. Bessere Kommunikation und Koordination
3.4. Finanzfragen
4. Nächste Schritte
5. Schlussfolgerungen
Finanzielle und personelle Auswirkungen
1. Finanzielle Mittel
2. Personelle Mittel
Drucksache 983/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat fordert im EUZBLG eine Klarstellung, dass der Begriff "Angelegenheiten" (Artikel 23 Abs. 2 GG) und "Vorhaben" (§§ 3, 4, 5, 6, 10, 20 EUZBLG) nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränkt ist, sondern auch Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung (Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme) und die "Offene Methode der Koordinierung" umfasst.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 578/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens KOM (2004) 474 endg.; Ratsdok. 11587/04
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens KOM (2004)
Drucksache 894/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung
... - Ab 2000 wurde der steuerliche Grundfreibetrag von 6.681 Euro auf 6.902 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz wurde von 23,9 Prozent auf 22,9 Prozent gesenkt. Ein Betreuungsfreibetrag von 1.546 Euro für Kinder bis 16 Jahre wurde eingeführt. Damit erhöhten sich zusammen mit dem bisherigen Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes in Höhe von 3.534 Euro die steuerlichen Freibeträge für Kinder auf 5.080 Euro. Zugleich wurde das Kindergeld für erste und zweite Kinder erneut um 10 Euro auf 138 Euro angehoben. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe profitieren indirekt von der Kindergelderhöhung. Bei einem Kind werden 10 Euro, bei zwei und mehr Kindern 20 Euro des Kindergeldes nicht als eigenes Einkommen angerechnet. Diejenigen Kinder, die einen freiwilligen Dienst im Rahmen des Aktionsprogramms "Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen" leisten, werden beim Kinderfreibetrag und beim Kindergeld berücksichtigt.
Bericht
I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001
II. Stellungnahme der Bundesregierung
III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94
IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung
V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung
VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung
VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung
VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik
Drucksache 380/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2004) 201 endg.; Ratsdok. 7975/04 KEP-AE-Nr. 041216
... In ihren Bemühungen um eine weitreichende Handlungsgrundlage in der Gemeinschaft fördert die Kommission das Europäische Influenzaüberwachungssystem (EISS) finanziell seit 1999 gemäß dem Beschluss Nr. 647/96/EG12 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996 - 2000). Der Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)12 bildet derzeit die Grundlage für die Finanzierung von Überwachungssystemen. Die Zusammenarbeit in solchen Systemen ist entscheidend für die gemeinschaftliche Bereitschaftsplanung zur Sicherstellung einer raschen Information über das Influenzageschehen in Europa in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen wie der WHO. Über das System werden Informationen über Epidemien, insbesondere über Situationen, die ein pandemisches Ausmaß annehmen könnten, an das Überwachungs- und Reaktionsnetz für übertragbare Krankheiten unverzüglich gemeldet. Die Daten sollten so dargestellt und analysiert werden, dass sie für Politiker und die Öffentlichkeit leicht verständlich sind. Für die Aufrechterhaltung der Überwachung in Krisensituationen sind gesicherte Meldewege von wesentlicher Bedeutung.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans
3. PHASEN und Stufen
Tabelle
4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE
4.1. Management und Koordinierung
4.1.1. Hauptziele
4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.2. Überwachung
4.2.1. Ziele
4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion
4.3.1. Ziele
4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.4. Kommunikation
4.5. Katastrophenschutz
4.6. Forschung
5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 372/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Vorgaben der Europäischen Union zum Hochwasserschutz
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Europäische Union ihr beabsichtigtes Aktionsprogramm zum Hochwasserschutz so gestaltet, dass es das schon Erreichte sichert und insbesondere bereits international abgestimmte Konzepte nicht in Frage stellt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu Vorgaben der Europäischen Union zum Hochwasserschutz
Drucksache 365/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Dieses Ziel ergänzt somit die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Gesundheit22, durch das Präventionsbemühungen gefördert werden um den Gesundheitszustand zu verbessern und die späteren Aufwendungen für die Gesundheitsversorgung zu verringern.
1. Einleitung
2. Zugänglichkeit, Qualität, Finanzierbarkeit: Herausforderung für die Gesundheitssysteme, Schlüssel zum Erfolg der Lissabonner Strategie
3. Gemeinsame Ziele für die Entwicklung der Gesundheitssysteme
3.1. Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung: Universalität, Angemessenheit, Solidarität
3.2. Förderung der Versorgungsqualität
3.3. Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit einer zugänglichen und hochwertigen Gesundheitsversorgung
4. Die nächsten Schritte
Drucksache 849/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Arhus-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft KOM (2003) 622 endg.; Ratsdok. 14152/03
... Verschiedene Bemerkungen betrafen die Definition von "umweltbezogenen Plänen und Programmen". Hier wurde ein Mangel an Operationalität kritisiert, ohne dass jedoch Alternativen vorgeschlagen worden wären. Einige Beteiligte wünschten eine weitere Klärung hinsichtlich der Einbeziehung von Plänen und Programmen, die in anderen Sektoren erstellt werden und voraussichtlich Umweltauswirkungen haben werden. Hier wurden keine weiteren Veränderungen vorgenommen. Die derzeitige Definition von umweltbezogenen Plänen und Programmen wird dank eines Verweises auf Maßnahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms als ausreichend operationell betrachtet. Zudem herrscht genügend Klarheit hinsichtlich der Einbeziehung von Plänen und Programmen, die in anderen Sektoren erstellt werden und voraussichtlich Umweltauswirkungen haben werden. Des Weiteren wurde mehr Klarheit hinsichtlich der Frage verlangt, inwieweit Pläne und Programme, die zu einem späteren Zeitpunkt oder auf der Grundlage eines anderen Rechtsinstruments angenommen werden, unter die Verordnung fallen. Dieser Aspekt wird in der Definition von "Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft" in diesem Vorschlag behandelt - diese sind nur ausgenommen, wenn sie "in gerichtlicher oder gesetzgebender Eigenschaft handeln". Wenn die Gemeinschaft zum Beispiel einen Plan oder ein Programm mit Umweltbezug ausarbeitet, muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Begründung
1. Rechtfertigung des Vorschlags
1.1 Allgemeines
1.2 Umweltziele
2. WAHL Begründung der Rechtsgrundlage des Instruments
3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit
3.1 Welche Ziele werden angesichts der Verpflichtungen der Gemeinschaft mit der geplanten Maßnahme verfolgt?
3.2 Wieweit betrifft das Problem die Gemeinschaft?
3.3 Welche Lösung ist am wirksamsten, wenn man die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vergleicht?
3.4 Was wäre der Preis, wenn die Gemeinschaft untätig bliebe?
3.5 Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Gemeinschaft, um die Ziele zu erreichen?
3.6 Verhältnismäßigkeit
4. Kosten der Durchführung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten
5. Konsultation der Beteiligten
Zugang zu Informationen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Zugang zu Gerichten
6. Detaillierte Erläuterung der vorgeschlagenen Richtlinie
Allgemeine Bestimmungen Titel I
Ziel Artikel 1
Begriffsbestimmungen Artikel 2
• Öffentlichkeit
• Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
• Qualifizierte Einrichtungen
• Umweltinformationen
• Umweltbezogene Pläne und Programme
• Umweltrecht
• Verwaltungsakte und Unterlassungen von Verwaltungsakten
Zugang zu Informationen über die Umwelt Titel II
Anwendung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten auf Ersuchen um Umweltinformationen, die im Besitz von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft sind Artikel 3
Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen Artikel 4
Qualität der Umweltinformationen Artikel 5
Weiterleitung von Ersuchen Artikel 6
Zusammenarbeit Artikel 7
Beteiligung der Öffentlichkeit bEI der Ausarbeitung von umweltbezogenen Plänen Programmen durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft Titel III
Anforderungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung Artikel 8
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Titel IV
Antrag auf interne Überprüfung Artikel 9
Klagerecht der qualifizierten Einrichtungen Artikel 10
Verfahren vor dem Gerichtshof Artikel 11
Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 12
Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 13
Schlussbestimmungen Titel V
Durchführungsmaßnahmen Artikel 14
Inkrafttreten Artikel 15
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Zugang zu Umweltinformationen
Artikel 3 Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
Artikel 4 Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen
Artikel 5 Qualität der Umweltinformationen
Artikel 6 Ersuchen um Zugang zu Umweltinformationen, die sich nicht im Besitz eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft befinden
Artikel 7 Zusammenarbeit
Titel III Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne Programme durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft
Artikel 8
Titel IV Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Artikel 9 Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten
Artikel 10 Klagerecht
Artikel 11 Verfahren vor dem Gerichtshof
Artikel 12 Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen
Artikel 13 Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 14 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 32/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final
Drucksache 46/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 - Eine Union, die mehr erreichen will COM(2020) 37 final
Drucksache 51/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
Drucksache 57/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Förderung der Binnenschifffahrt: NAIADES - Integriertes europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt KOM(2006) 6 endg.; Ratsdok. 5583/06
Drucksache 59/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 COM(2016) 39 final
Drucksache 89/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 COM(2015) 44 final
Drucksache 95/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.