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"Aktionsprogramm"


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1002/04
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0983/04B
0578/04
0894/04
0380/04
0372/04B
0365/04
0849/03
Drucksache 352/05

... - Außerdem haben sich die Mitgliedstaaten mit dem 2002 angenommenen Rückkehraktionsprogramm der EU dazu verpflichtet, eine gemeinsame Rückkehrpolitik auf der Grundlage gemeinsamer Normen und beispielhafter Verfahren zu entwickeln. Eine wirkungsvolle Rückkehrpolitik der Gemeinschaft stellt eine notwendige Ergänzung einer glaubwürdigen Asyl- und Einwanderungspolitik dar und spielt eine wichtige Rolle im Kampf gegen die illegale Einwanderung. Die von den einzelnen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen auf dem Gebiet des Rückkehrmanagements sind nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch politisch und von ihrer Signalwirkung her begrenzt. Bei der Abwicklung von Rückkehrmaßnahmen stehen die Mitgliedstaaten vor ähnlichen Schwierigkeiten, die sie gemeinsam und durch die Bündelung von Ressourcen und Erfahrungen besser bewältigen könnten. Die Mitgliedstaaten sollten zur Entwicklung eines „integrierten Rückkehrmanagements“ angeregt werden, das Folgendes umfasst: Analyse und Bewertung der potenziellen Rückkehrergruppen, der rechtlichen und logistischen Schwierigkeiten und der Lage im Rückkehrland sowie Entwicklung gezielter Maßnahmen, die der Größe der Herausforderung entsprechen. Ein solches Vorgehen dürfte zur Verringerung von Sekundärbewegungen illegaler Drittstaatsangehöriger in der EU ohne Binnengrenzen beitragen.



Drucksache 565/05

... B. unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Juli 2005 zur zweiten zweijährlichen Konferenz der Vereinten Nationen zusammenkommen werden, um die Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen zu bewerten, und dass sie im Juni/Juli 2006 eine Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms abhalten werden,



Drucksache 287/05

... des Lissabon-Aktionsprogramms.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 788/05

... Im 6. Umweltaktionsprogramm der EU wurde deshalb gefordert, eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (im Folgenden als „die Strategie“ bezeichnet) zu entwickeln, die dem Ziel dient, eine nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern und Meeresökosysteme zu erhalten.



Drucksache 509/05

... Die Beihilfepolitik steht gerade jetzt vor weit reichenden Herausforderungen, auf die mit konkreten Maßnahmen reagiert werden muss. Wie der Europäische Rat im November 2004 klar zum Ausdruck gebracht hat, muss die Lissabon-Strategie neue Impulse erhalten. In der Mitteilung für die Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates ‚Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Lissabonner Strategie’ wird bereits ein neues Aktionsprogramm vorgestellt, in dem die Beihilfenkontrolle eine wichtige Rolle spielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einführung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union

III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


Drucksache 769/05

... - Im Bereich der Gesundheitspolitik der Gemeinschaft ist die psychische Gesundheit seit 1997 Gegenstand spezieller Projekte und Politikinitiativen12 (Anhang 5). Das Aktionsprogramm der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-200813 bildet die Rechtsgrundlage für entsprechende Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wurden politische Prioritäten gesetzt in Bezug auf Drogenmissbrauch und Gesundheitsschäden durch Alkohol.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/05




2 Grünbuch

1. Einführung

2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig für den einzelnen, für die Gesellschaft und für die Politik

3. Die gegenwärtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung für die EU

4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

4.1. Rolle, Mandat und Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit

4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten

5. Nutzen einer EU-Strategie für PSYCHISCHE Gesundheit

6. LÖSUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen

6.1. Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen

6.1.1. Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung

6.1.2. Prävention psychischer Erkrankungen Depressionsprävention

6.2. Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter

6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands über psychische Gesundheit in der EU

7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie für die FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten über psychische Gesundheit

7.2. Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit

7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit

8. Die nächsten Schritte

Anhang 1
Funktionsmodell psychische Gesundheit

Anhang 2
Geschätzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen Störungen betroffenen 18- bis 65-jährigen Personen in der EU46

Anhang 3
Standardisierte Sterbeziffern für Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247

Anhang 4
Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-Störungen und psychischen Störungen

Anhang 5
Überblick über wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005

Anhang 6
Ausgaben für psychische Gesundheit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)

Anhang 7
Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit

2 Quellenangaben


 
 
 


Drucksache 894/05

... Was die konkrete Durchführung anbelangt, unterstützt das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen den Aufbau von Kapazitäten und die Sensibilisierung für die Rechte behinderter Menschen, beispielsweise im Rahmen des neuen Zyklus von Strategiekonferenzen der Kommission für den Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) und andere Gemeinschaftsinitiativen setzen sich ständig für die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/05




1. Einleitung

2. Derzeitige Lage

2.1. Überblick

2.2. Beschäftigungsförderung

2.3. Gesellschaftliche Integration behinderter Menschen

3. Aktionsplan der EU zugunsten behinderter Menschen Disability Action Plan - DAP

3.1 Vorrangige Bereiche der zweiten Phase 2006-2007

Die Erwerbstätigkeit fördern

Den Zugang zu hochwertigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen erleichtern

Mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitstellen

Die Analysekapazitäten der EU verstärken

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 318/1/05

... - Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Bundesregierung, dass die im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip genannten Gründe in der Begründung des Vorschlags fragwürdig sind. Die Notwendigkeit des Gemeinschaftshandelns ergibt sich daraus nicht zwingend. Das Argument, Mittel auf mitgliedstaatlicher Ebene stünden nicht ausreichend zur Verfügung, kann auch dahin gehend ausgelegt werden, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine "Aufstockung" erfolgen sollte. Dem Argument, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch würden die nationalen Maßnahmen wirksamer und sicherer machen, ist entgegenzuhalten, dass bereits eine gemeinsame Übung und ein Austausch auch auf der Grundlage der Entscheidungen des Rates vom 9. Dezember 1999 über ein Aktionsprogramm und vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren stattfindet.



Drucksache 285/1/05

... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013)



Drucksache 492/05

... T. in der Erwägung, dass das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) einen allgemeinen Rahmen für gesundheitspolitische Maßnahmen und medizinische Versorgung bietet, und zwar unter anderem auf der Basis der Gesundheitsförderung und Primärprävention, der Beseitigung gesundheitsgefährdender Faktoren, der Berücksichtigung eines hohen Gesundheitsschutzes bei der Ausarbeitung und Umsetzung aller sektoralen Politiken sowie der Bekämpfung von sozialen Ungleichheiten als Ursache von Gesundheitsproblemen,



Drucksache 705/05

... Die hieran anschließende Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2002 über eine Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen entwarf unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung ein konkretes Programm für weitere Aktionen, wobei besonderer Wert auf einen ganzheitlichen Ansatz gelegt wurde. In der Mitteilung heißt es wörtlich: „Ihre Wirkung wird sie die Gemeinschaftspolitik aber nur voll entfalten können, wenn sie sich harmonisch in den Kontext einer echten Steuerung des Migrationphänomens einfügt; dies setzt eine eindeutige Konsolidierung der Kanäle der legalen Einwanderung und der Situation legaler Einwanderer, eine großzügige, efiziente Asylregelung mit raschen Verfahren, die Zugang zu echtem Schutz für die Personen bietet, die ihn brauchen, sowie einen verstärkten Dialog mit den Drittländern voraus, die in Migrationsfragen mehr und mehr in eine Partnerschaft eingebettet werden müssen.“ Auf der Grundlage dieser Mitteilung verabschiedete der Rat dann sein Aktionsprogramm vom 28. November 2002, in dem er eine bessere praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander, eine engere Kooperation mit Drittstaaten und die Erarbeitung gemeinsamer Normen mit dem Ziel einer leichteren Rückführung einforderte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/05




Begründung

1 Hintergrund

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

4 ZUSÄTZLICHE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Artikel 5
Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes

Kapitel II
Beendigung des illegalen Aufenthalts

Artikel 6
Rückführungsentscheidung

Artikel 7
Abschiebungsanordnung

Artikel 8
Vertagung

Artikel 9
Wiedereinreiseverbot

Artikel 10
Abschiebung

Kapitel III
Verfahrensgarantien

Artikel 11
Form

Artikel 12
Rechtsbehelfe

Artikel 13
Garantien bis zur Rückführung

Kapitel IV
vorläufige Gewahrsamnahme zum Zwecke der Abschiebung

Artikel 14
Vorläufige Gewahrsamnahme

Artikel 15
Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams

Kapitel V
ERGREIFUNG IN anderen Mitgliedstaaten

Artikel 16
Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Berichterstattung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Beziehung zum Übereinkommen von Schengen

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 569/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft. zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die durch den EFRE, den Kohäsionsfonds, den ESF, den EFF und den ELER in einem bestimmten geografischen Gebiet und politischen Tätigkeitsfeld zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien hinsichtlich der Abgrenzungslinie und der Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten auf der Ebene des als nationaler strategischer Bezugsrahmen dienenden einzelstaatlichen Strategieplans festgelegt werden.



Drucksache 318/05 (Beschluss)

... - Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Bundesregierung, dass die im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip genannten Gründe in der Begründung des Vorschlags fragwürdig sind. Die Notwendigkeit des Gemeinschaftshandelns ergibt sich daraus nicht zwingend. Das Argument, Mittel auf mitgliedstaatlicher Ebene stünden nicht ausreichend zur Verfügung, kann auch dahin gehend ausgelegt werden, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine "Aufstockung" erfolgen sollte. Dem Argument, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch würden die nationalen Maßnahmen wirksamer und sicherer machen, ist entgegenzuhalten, dass bereits eine gemeinsame Übung und ein Austausch auch auf der Grundlage der Entscheidungen des Rates vom 9. Dezember 1999 über ein Aktionsprogramm und vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren stattfindet.



Drucksache 726/05

... -Protokoll, UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002, einschließlich der EU-Wasserinitiative) und ein nachhaltiges Produktions- und Verbrauchsverhalten fördern. Sie werden ferner einen Beitrag zur Arbeit des zwischenstaatlichen Gremiums für Klimaänderung und zur GEO-Initiative (Gruppe für Erdbeobachtung) leisten und das Millennium Ecosystem Assessment berücksichtigen. Ferner werden Forschungsarbeiten aufgrund der Erfordernisse bestehender und sich abzeichnender EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen, der Durchführung des sechsten Umweltaktionsprogramms, damit verbundener thematischer Strategien und neuer Strategien (z.B. Strategie für Quecksilber) sowie der Aktionspläne für Umwelttechnologien und für Umwelt und Gesundheit unterstützt.



Drucksache 898/05

... In der Entscheidung Nr. 253/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2003 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen der Gemeinschaft („Zoll 2007“) ist die Finanzierung der gemeinschaftlichen Elemente der in der vorgeschlagenen Entscheidung festgelegten IT-Projekte geregelt. Das Nachfolgeprogramm („Zoll 2013“) wird

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 898/05




Begründung

1. sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Antworten

Einholung und Nutzung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Artikel 95
und 135 EG-Vertrag Subsidiaritätsprinzip

Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz:

Wahl der Instrumente Vorgeschlagene Instrumente: andere

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ZUSÄTZLICHE Informationen

4 Vereinfachung

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Elektronische Zollsysteme

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Datenaustausch

Artikel 4
Systeme und Dienstleistungen, Zeitplan

Artikel 5
Elemente

Artikel 6
Aufgaben der Kommission Die Kommission gewährleistet:

Artikel 7
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Mittel

Artikel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 11
Kontrolle

Artikel 12
Berichte

Artikel 13
Anhörung der Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 14
Beitritts- und Bewerberländer

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 695/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft1,



Drucksache 290/1/05

... 12. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene institutionelle Förderung von im Vorfeld festgelegten Organisationen ohne vorheriges Auswahlverfahren ab. Die zu fördernden Institutionen müssen auch aus Gründen der Chancengleichheit von Einrichtungen in den neuen Mitgliedstaaten in einem offenen und transparenten Verfahren benannt werden. Dieser Grundsatz wurde u. a. im Aktionsprogramm zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004) berücksichtigt, wo die von der Kommission ursprünglich vorgesehene Förderung ohne Auswahlverfahren nur für eine kurze Übergangszeit akzeptiert wurde. Der Vorschlag zum neuen Kulturprogramm "Kultur 2007" sieht ebenfalls die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an kulturelle Einrichtungen nur nach vorheriger Ausschreibung vor.



Drucksache 323/1/05

... 6. Nach Auffassung des Bundesrates ist die Kommission verpflichtet, inhaltlich eine Verbindung zwischen der vorliegenden Mitteilung und ihrem Vorhaben zu schaffen, die derzeit bestehenden Rechtsinstrumente (Entscheidung des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz vom 9. Dezember 1999 in Verbindung mit der Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 2004 zur Verlängerung dieses Programms bis Ende 2006 sowie Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen) zu einem neuen Rechtsinstrument für den Bereich des Katastrophenschutzes auf europäischer Ebene im Rahmen der "Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013" zusammenzufassen.



Drucksache 52/05 (Beschluss)

... Bundesgesetzliche Vorgaben zu Hochwasserschutzplänen sollen zurückgestellt werden, da die Europäische Kommission die Vorlage eines Aktionsprogramms Hochwasserschutz plant. Es ist zunächst zu klären, ob und welche Vorgaben es seitens der EU hierzu geben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/05 (Beschluss)




Anlage

1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4 Folgeänderungen:

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 2 UVPG und Artikel 2 Nr. 5 § 36 Abs. 7 Satz 3 WHG

4 Folgeänderung:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

4 Folgeänderung:

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

4 Folgeänderungen:

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

4 Folgeänderungen:

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

4 Folgeänderung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

4 Folgeänderung:

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


Drucksache 883/05

... 38. ist der Auffassung, dass eine der wichtigsten Prioritäten die Entwicklung der schulischen und beruflichen Bildung ist, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mittelmeerländer überragende Bedeutung besitzt; fordert, dass Frauen und den benachteiligten Schichten wie Analphabeten, Schülerinnen, Flüchtlingen und Vertriebenen und Bewohnern ländlicher und suburbaner Gebiete besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; vertritt den Standpunkt, dass ein strategischerer Ansatz notwendig ist, um die Bemühungen der Mittelmeerpartnerländer um Reformen im Bildungswesen und um Modernisierung der Institutionen in diesem Bereich zu unterstützen; fordert insbesondere den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Austauschprogramme für Schüler, Studenten und Stipendiaten sowie Partnerschaften zwischen Städten und Regionen zu schaffen bzw. zu fördern und den Austausch auf parlamentarischer Ebene zu verstärken; betont in diesem Sinne die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Initiative Erasmus Mundus sowie des Jugendaktionsprogramms für 2007-2013, um den interkulturellen Austausch in den Mittelmeerländern zu stärken;



Drucksache 576/05

... 52. ist weiterhin darüber besorgt, dass bei früheren Programmen zur Steigerung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit versäumt wurde, die notwendige Verknüpfung zwischen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie der industriellen Innovation herzustellen, was zum Teil darauf zurückzuführen war, dass die Finanzmittel eher begrenzt waren; glaubt, dass die Unterstützung der europäischen Öffentlichkeit für die Verwirklichung der Lissabon-Zielvorgaben unerlässlich ist; vertritt die Ansicht, dass die Kommission eine Vereinfachung ihrer Finanzverfahren vorschlagen sollte, um die Umsetzung der Forschungspolitik zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Finanzinstrumente im Sinne einer gezielteren Feinabstimmung überdacht werden müssen und dass die Aufstellung eines ehrgeizigen Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet ist, unerlässlich für die Unterstützung einer „wohlstandsorientierten“ Industriepolitik insbesondere für die KMU ist, die erfolgreich Nutzen aus der Forschung in Form von industriellen Anwendungen ziehen würde, was z.B. für den Technologietransfer von Hochschulen und Forschungszentren auf industrielle Anwendungen gelten würde; wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, sollte eine Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft erfolgen, indem internationale Standards für IKT und mobile Telekommunikationstechnologie entwickelt und gefördert werden sowie die Umsetzung des Gesetzesrahmens für die elektronische Kommunikation überwacht und die Benchmarking-Aktivitäten der Union im Bereich der Initiativen des eEurope-Aktionsprogramms unterstützt und die Sicherheitsforschung der Union ausgeweitet werden; erachtet ein solches Programm als wesentlich, um die Ziele der Lissabon-Strategie in Bezug auf neue Technologien und Ökotechnologien zu erreichen; erachtet es als notwendig, mittels des 7. EU-Forschungsprogramms sowie des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation angemessene Mittel für den EU-Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP) sicherzustellen; fordert angemessene Mittel für die Unterstützung von innovativen KMU und Initiativen, die darauf abzielen, einen Beitrag zur Kommerzialisierung von Forschung und zum Technologietransfer zu leisten, insbesondere durch den Europäischen Investitionsfonds;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/05




Allgemeiner Kontext

Teil 1
Politische Herausforderungen

2 Forschung

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

Bildung und Ausbildung

Eine bessere Lebensqualität Ländliche Entwicklung

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Ein bürgernäheres Europa Förderung von Unionsbürgerschaft, Kultur und Vielfalt

Ein stärkeres Europa in einer sichereren und solidarischeren Welt

Teil II
Organisation und Struktur des Finanzrahmens Laufzeit

2 Struktur

2 Verwaltungsausgaben

2 Agenturen

Revision, Flexibilität und Reserven

Teil III
Haushaltsmittel und Alternativen

Teil IV
Empfehlungen zu Gesetzgebungsaspekten für die ständigen Ausschüsse

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

2 Raumfahrtprogramm

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

2 Zusammenhalt

2 Landwirtschaft

2 Fischerei

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Verbraucherschutz und Volksgesundheit

Bildung und Ausbildung

Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt

Externe Politikbereiche

Anhang


 
 
 


Drucksache 285/05 (Beschluss)

... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013) KOM (2005)



Drucksache 485/05

... und einem Aktionsprogramm der Gemeinschaft bestand. Mit der Verabschiedung dieses Pakets wurde der Beweis für das Engagement der Europäischen Union für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft erbracht. Außerdem wurde den Drittstaaten signalisiert, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung Teil des Fundaments der Grundrechte ist, auf denen die Europäische Union beruht. In jüngster Zeit verabschiedete der Rat Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

3. Ausrichtung auf die politischen Herausforderungen der Zukunft

3.1. Anhaltende Ungleichheiten bekämpfen

3.2. Dem Wandel in der europäischen Gesellschaft Rechnung tragen

4. EIN Europäisches JAHR der Chancengleichheit für ALLE

4.1. Allgemeine Ziele

4.2. Besondere Zielsetzungen: Rechte - Gesellschaftliche Präsenz - Anerkennung - Respekt

4.2.1. Rechte - für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren

4.2.2. Gesellschaftliche Präsenz - eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken

4.2.3. Anerkennung - die Vielfalt als Wert anerkennen und würdigen

4.2.4. Respekt und Toleranz - den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

4.3. Einen Wandel herbeiführen

4.3.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft mit den teilnehmenden Ländern

4.3.2. Zusammenarbeit auf breiter Basis

5. KOMPLEMENTARITÄT

6. ZUSÄTZLICHER Nutzen AUF EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. EXTERNE Konsultation

8. EX-ANTE-Bewertung

9. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Vorschlag

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

3 beschliessen:

Artikel 1
Ausrufung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle

Artikel 2
Zielsetzungen

Artikel 3
Gegenstand der Aktionen

Artikel 4
Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene

Artikel 5
Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 9
Übereinstimmung und Komplementarität

Artikel 10
Teilnehmende Länder

Artikel 11
Haushalt

Artikel 12
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang

Art der Aktionen gemäß Artikel 3

I GEMEINSCHAFTSWEITE Aktionen

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich:

3. Sonstige Aktionen

4. Finanzmittel können bereitgestellt werden für:

II Aktionen auf nationaler Ebene

III Aktionen, die nicht IM Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans unterstützt werden


 
 
 


Drucksache 848/05

... 16. weist nachdrücklich auf die für die Union bestehende Notwendigkeit hin, eine ausreichende Finanzierung für das neue integrierte Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens zu gewährleisten; hebt außerdem die Notwendigkeit hervor, dafür Sorge zu tragen, dass der Europäische Sozialfonds nach 2006 in allen Mitgliedstaaten der Union weiterhin in Anspruch genommen werden kann;



Drucksache 275/05

... Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation schafft einen gemeinsamen Rahmen für spezifische Förderprogramme der Gemeinschaft und relevante Teile anderer Gemeinschaftsprogramme in Bereichen, die für die Förderung der Produktivität, der Innovationskapazität und des nachhaltigen Wachstums in Europa von entscheidender Bedeutung sind, während gleichzeitig ergänzende Umweltaspekte behandelt werden. Betroffen sind die folgenden, bereits laufenden Gemeinschaftsmaßnahmen: Beschluss 96/413/EG1 des Rates zur Durchführung eines gemeinschaftlichen Aktionsprogramms für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Entscheidung 2000/819/EG2 des Rates über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (MAP); Verordnung (EG) Nr. 1655/20003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE); Entscheidung Nr.2256/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Mehrjahresprogramms zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit; Entscheidung 2001/48/EG über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft; Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze; Entscheidung 1336/97/EG4 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze; Entscheidung 1230/2003/EG5 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: Intelligente Energie - Europa (2003-2006) zur Förderung der Energieeffizienz und neuer und erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren einschließlich des Verkehrssektors.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 581/05

... I. in der Auffassung, dass die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen eine neue Herausforderung für die Union darstellt, über die eine Debatte durch das Grünbuch über die Verwaltung der Wirtschaftsmigration erneut eingeleitet wurde, dem vor Ende 2005 ein Aktionsprogramm folgen wird, das von gemeinsamen und der Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber offenen Normen geprägt sein soll,



Drucksache 268/04

... Ein effektiverer Hochwasserschutz erfordert aber neben der konsequenteren Durchsetzung des geltenden Rechts auch eine Fortentwicklung des bestehenden bundesgesetzlichen Instrumentariums. Zentrale Ziele in den Aktionsprogrammen, insbesondere die Forderungen, den Flüssen mehr Raum zu geben, Hochwasser dezentral zurückzuhalten und länderübergreifende Aktionspläne zu erarbeiten; sollen durch eine entsprechende Ergänzung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 31a
Grundsätze des Hochwasserschutzes

§ 31b
Überschwemmungsgebiete

§ 31c
Überschwemmungsgefährdete Gebiete

§ 31d
Hochwasserschutzpläne

§ 32
Kooperation in den Flussgebietseinheiten

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 569/04

... Das künftige Programm wird im Vergleich zum derzeitigen Programm stark vereinfacht. Die neue Rechtsgrundlage deckt alle Aktivitäten ab, die derzeit von zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen abgedeckt werden (Programm JUGEND und Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen). Die vier derzeitigen Haushaltslinien werden durch eine einzige Haushaltslinie ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/04




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Ausgangssituation

1.2. Warum eine neue Etappe?

1.3.Die Ziele des neuen Programms

2. Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Betroffenen Akteure und der Folgenabschätzung

2.1. Die öffentlichen Konsultationen

2.2. Zwischenevaluierung des Programms

2.3. Exante-Evaluierung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
[Festlegung des Programms]

Artikel 2
[Allgemeine Ziele des Programms]

Artikel 3
[Einzelziele des Programms]

Artikel 4
[Aktionen des Programms]

1. Jugend für Europa

2. Europäischer Freiwilligendienst

3. Jugend für die Welt

4. Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme

5. Unterstützung der politischen Zusammenarbeit

Artikel 5
[Teilnahme am Programm]

Artikel 6
[Zugang zum Programm]

Artikel 7
[Internationale Zusammenarbeit]

Artikel 8
[Durchführung des Programms]

Artikel 9
[Durchführungsmaßnahmen]

Artikel 10
[Ausschuss]

Artikel 11
[Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten]

Artikel 12
[Komplementarität mit nationalen Politiken und Instrumenten]

Artikel 13
[Allgemeine Finanzbestimmungen]

Artikel 14
[Finanzbestimmungen für Zuschussempfänger]

Artikel 15
[Überprüfung und Evaluierung]

Artikel 16
[Übergangsbestimmung]

Artikel 17
[Inkrafttreten]

AKTION 1 - Jugend für Europa

1.1. Jugendaustausch

1.2. Unterstützung von Jugendinitiativen

1.3. Projekte der partizipativen Demokratie

AKTION 2 - Europäischer Freiwilligendienst

2.1. Individueller europäischer Freiwilligendienst

2.2. Europäischer Freiwilligendienst für Gruppen

2.3. Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Freiwilligendiensten

AKTION 3 - Jugend für die Welt

3.1. Zusammenarbeit mit den Nachbarländern des erweiterten Europa

3.2. Zusammenarbeit mit anderen Ländern

AKTION 4 - Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme

4.1. Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen

4.2. Unterstützung des Europäischen Jugendforums

4.3. Ausbildung und Vernetzung sozialpädagogischer Betreuer

4.4. Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität

4.5. Informationsmaßnahmen für junge Menschen und sozialpädagogische Betreuer

4.6. Partnerschaften

4.7 Unterstützung der Programmstrukturen

4.8 Valorisierung

AKTION 5 - Unterstützung der politischen Zusammenarbeit

5.1. Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitiken

5.2. Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Wissens im Jugendbereich

5.3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

6. Verwaltung des Programms

7. Kontrollen und Prüfungen


 
 
 


Drucksache 618/04

... Eine gute Politik hängt häufig von hochwertigen Informationen und der Beteiligung einer gut informierten Öffentlichkeit ab. Die politischen Entscheidungsträger haben erkannt, dass Fragen der Lebensqualität zunehmend komplexer werden und sich gegenseitig beeinflussen, und dies macht sich bei der Formulierung neuer politischer Maßnahmen bemerkbar. So wird auch im sechsten Umweltaktionsprogramm (6. Umweltaktionsprogramm)1 gefordert, die Umweltpolitik auf solide Kenntnisse und auf eine informierte Beteiligung zu stützen, Prinzipien, die bereits jetzt Änderungen im Hinblick auf die Herbeiführung umweltpolitischer Entscheidungen der EU bewirken.



Drucksache 983/2/04

... Der Bundesrat fordert im EUZBLG eine Klarstellung, dass der Begriff "Angelegenheiten" (Artikel 23 Abs. 2 GG) und "Vorhaben" (§§ 3, 4, 5, 6, 10, 20 EUZBLG) nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränkt ist sondern auch Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung (Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme) und die "Offene Methode der Koordinierung" umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/2/04




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

- Subsidiaritätsrüge:

- Klagerecht des Bundesrates:

- Passerelle-Klausel:

2 V.

- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:

- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:

- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:

- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:

- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:

- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:

- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:

- Erfolgskontrolle:

2 VI.


 
 
 


Drucksache 525/04

... Dieser Schwerpunkt auf elektronische Gesundheitsdienste ist Teil der allgemeineren Anerkennung des Mehrwerts europäischer Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheit. Dies spiegelt sich im Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit wider das Inhalt des Beschlusses 1786/2002/EG11 ist. Zusätzlich hat die Kommission weitere Schritte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der laufenden Reform ihrer Gesundheitssysteme vorgeschlagen. Die Fortschritte sollten überwacht und miteinander verglichen werden, und die Kommission hat die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf das Gesundheitswesen und die Altenpflege vorgeschlagen.12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/04




1. Einleitung

2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste

2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen

2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger

2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe

2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern

2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche

3. Aktueller Stand

3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile

3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung

4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen

4.1. Aktionsplan

4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen

4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden

4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen

4.2.2.1. Patientenidentifikation

4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze

4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe

4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien

4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste

4.2.6. Unterstützende Investitionen

4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen

4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen

4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und

4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken

4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung

4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis

4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren

4.4.2. Leistungsbewertung

4.4.3. Internationale Zusammenarbeit

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Überblick über die Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 500/04 (Beschluss)

... - Berücksichtigung der Belange der Umwelt insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne des Aktionsprogramms der Nitratrichtlinie,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/04 (Beschluss)




Anlage

A. Neufassung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu 4.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 365/04 (Beschluss)

... Wie bereits in BR-Drucksache 53/02 (Beschluss), Ziffer 4 ausgeführt, ist bei einer Verwendung von Vergleichskriterien im Rahmen des Erfahrungsaustauschs darauf zu achten, dass diese aussagekräftig und systemneutral sind und die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten für ihre Versorgungssysteme nicht einengen. Zuzustimmen wäre der Kommission allerdings insoweit, als solche Vergleichskriterien primär aus der Arbeit im Rahmen des Aktionsprogramms öffentliche Gesundheit heraus zu entwickeln wären. Keinesfalls kann akzeptiert werden, dass der Diskussion auf der europäischen Ebene Vergleichsmaßstäbe und Indikatoren für den Erfahrungsaustausch und die weitere Koordination der Sozialschutzsysteme zu Grunde gelegt werden, die außerhalb oder ohne maßgebliche Mitwirkung des Gesundheitsbereichs entwickelt und festgelegt wurden.



Drucksache 807/04

... Gemäß Artikel 10 fasst die Kommission die Finanzierungsbeschlüsse für Aktionsprogramme nach Ländern und Regionen auf jährlicher Basis, davon ausgenommen sind die Sondermaßnahmen und Interimsprogramme. Dies entspricht den neuen Grundsätzen in den jüngsten Verordnungen der Gemeinschaft. Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss geprüften Mehrjahresprogrammierungsdokumente gefasst werden (d.h. der Strategiepapiere und der Mehrjahresrichtprogramme für die Partnerländer- und Regionen sowie der thematischen Strategiepapiere), ist nicht vorgesehen, die Aktionsprogramme dem "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 883/04

... Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens - eingedenk der Erklärung und des Aktionsprogramms über die Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung, des Integrierten Rohstoffprogramms, des Dokuments „Neue Partnerschaft für Entwicklung: Die Verpflichtung von Cartagena“ und der in dem Dokument "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Präambel

Kapitel I
Zielsetzung

Artikel 1
Zielsetzung

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel III
Organisation und Verwaltung

Artikel 3
Sitz und Aufbau der Internationalen Tropenholzorganisation

Artikel 4
Mitgliedschaft in der Organisation

Artikel 5
Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen

Kapitel IV
Internationaler Tropenholzrat

Artikel 6
Zusammensetzung des Internationalen Tropenholzrates

Artikel 7
Befugnisse und Aufgaben des Rates

Fragen ohne Sitzung entscheiden kann.

Artikel 8
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates

Artikel 9
Tagungen des Rates

Artikel 10
Verteilung der Stimmen

Artikel 11
Abstimmungsverfahren des Rates

Artikel 12
Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

Artikel 13
Beschlussfähigkeit des Rates

Artikel 14
Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen

Artikel 15
Zulassung von Beobachtern

Artikel 16
Exekutivdirektor und Personal

Kapitel V
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 17
Vorrechte und Immunitäten

Kapitel VI
Finanzfragen

Artikel 18
Finanzkonten

Artikel 19
Verwaltungskonto

Artikel 20
Sonderkonto

Artikel 21
Der Bali-Partnerschaftsfonds

Artikel 22
Formen der Zahlung

Artikel 23
Rechnungsprüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses

Kapitel VII
Geschäftstätigkeit

Artikel 24
Strategieentwicklung der Organisation

Artikel 25
Projektarbeit der Organisation

Artikel 26
Einsetzung von Ausschüssen

Artikel 27
Aufgaben der Ausschüsse

Kapitel VIII
Beziehungen zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe

Artikel 28
Beziehungen zum

Kapitel IX
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 29
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 30
Jahresbericht und jährliche Überprüfung

Kapitel X
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 31
Beschwerden und Streitigkeiten

Artikel 32
Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder

Artikel 33
Befreiung von Verpflichtungen

Artikel 34
Differenzierte Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen sowie Sondermaßnahmen

Artikel 35
Überprüfung

Artikel 36
Nichtdiskriminierung

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 37
Verwahrer

Artikel 38
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung

Bericht

Artikel 39
Beitritt

Artikel 40
Notifikation der vorläufigen Anwendung

Artikel 41
Inkrafttreten

Artikel 42
Änderungen

Artikel 43
Rücktritt

Artikel 44
Ausschluss

Artikel 45
Kontenabrechnung mit zurücktretenden oder ausgeschlossenen Mitgliedern oder Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, eine Änderung anzunehmen

Artikel 46
Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung

Artikel 47
Vorbehalte

Artikel 48
Ergänzende Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Anlage
A Liste der Erzeugerländer mit Tropenholzvorkommen und/oder nach der Menge gewichteten Tropenholz-Nettoausfuhren sowie Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Anlage
B Liste der Verbraucherländer und Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Beschluss 4 XXVIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994

Beschluss 9 XXXIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994


 
 
 


Drucksache 176/04

... 4. Die erste Erhebung über die betriebliche Weiterbildung (CVTS 1) wurde 1994 durchgeführt. Sie reihte sich ein in das Aktionsprogramm für die Entwicklung der betrieblichen Weiterbildung in der Europäischen Gemeinschaft (FORCE), das mit dem Ratsbeschluss 90/267/EWG vom 29. Mai 1990 verabschiedet wurde. Angesichts des zunehmenden Interesses an Informationen über die betriebliche Weiterbildung und der Forderung, alle fünfzehn EU-Mitgliedstaaten einzubeziehen, leitete die Europäische Kommission eine zweite Erhebung in die Wege. Auf seiner Sitzung im November 1997 gab der ASP seine Zustimmung zu der neuen Erhebung. Die zweite Erhebung (CVTS 2) wurde 2000/2001 in allen Mitgliedstaaten, in Norwegen und neun Kandidatenländern durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/04




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zu erhebende Daten

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Statistische Einheiten

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Erhebungsmerkmale

Artikel 8
Erhebungskonzept

Artikel 9
Qualitätskontrolle und Qualitätsberichte

Artikel 10
Berichtszeitraum und Periodizität

Artikel 11
Datenübermittlung

Artikel 12
Durchführungsbericht

Artikel 13
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 565/04

... (30) Die Unterstützung spezieller Formen der Landbewirtschaftung sollte zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, indem sie Landwirten und Waldbesitzern insbesondere Anreize dafür bietet, Flächen in einer Weise zu nutzen, die sich mit der Notwendigkeit verträgt, Naturräume und das Landschaftsbild zu erhalten sowie natürliche Ressourcen zu schützen und zu verbessern. Sie sollte zur Umsetzung des sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft und der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Gemeinschaftsstrategie für die nachhaltige Entwicklung beitragen. Wichtige Bereiche, bei denen Handlungsbedarf besteht, sind unter anderem die Biodiversität, die Bewirtschaftung von NATURA-2000-Gebieten, der Schutz von Wasser und Boden, die Abschwächung des Klimawandels einschließlich der Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen, die Verringerung von Ammoniakemissionen und der nachhaltige Einsatz von Schädlingsvernichtungsmitteln.



Drucksache 336/04

... Der Reflexionsprozess forderte die Kommission auf, Möglichkeiten der Organisation und Finanzierung einer zukunftsfähigen Vernetzung und Koordinierung für die Evaluierung von Gesundheitstechnologie zu prüfen und geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Wir können auf bereits geleisteter Zusammenarbeit und auf Projekten aufbauen, die mit den Aktionsprogrammen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gefördert wurden, um die Methodik der Evaluierungen zu vereinheitlichen und um festzustellen, welche Rolle die Evaluierung von Gesundheitstechnologie in den künftigen Systemen der gesundheitlichen Versorgung in den Mitgliedstaaten spielen soll. Die Kommission plant, einen Koordinierungsmechanismus zu schaffen, der die verschiedenen Projekte, Organisationen und Gremien, die bereits existieren, miteinander verbindet und die Informationen und Ergebnisse in verwendbarer und effektiver Weise zusammenstellt. Sie wird gesonderte spezifische Vorschläge dazu unterbreiten, einschließlich des Vorschlags einer Studie. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Gesundheitstechnologien kann auch Gegenstand spezifischer Ziele im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung sein, die für das Gesundheitswesen und die Langzeitpflege vorgeschlagen wird. Diese Initiativen werden dazu beitragen, sicherzustellen, dass den Patienten in ganz Europa eine gesundheitliche Versorgung zugute kommt, welche die neuesten Erkenntnisse und Fortschritte der medizinischen Technologie berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 983/04

... (3) Allgemeine Aktionsprogramme, in denen die vorrangigen Ziele festgelegt werden, werden durch Europäisches Gesetz festgelegt. Es wird nach Anhörung des Ausschusses der Regionen sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 806/04

... 3.1. Annahme der Aktionsprogramme (Artikel 7)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 789/04 Aktionsprogramm


Drucksache 622/04

... Empfehlungen auszusprechen für die strategische Zusammenarbeit der Vertragsparteien, die dazu dient, die langfristigen Ziele, die strategischen Prioritäten und die einzelnen Aktionsbereiche festzulegen, für die mehrjährigen Richtprogramme, in denen die sektorbezogenen Prioritäten, die spezifischen Ziele, die erwarteten Ergebnisse und die Richtbeträge angegeben werden, und für die jährlichen Aktionsprogramme;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 805/04

... Annahme der Aktionsprogramme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 576/04

... Diese Maßnahmen müssen indessen ergänzt werden durch eine stärker strukturierte Intervention zugunsten der Zusammenarbeit, die über den projektorientierten Ansatz hinausgeht. Daher ist vorgesehen, das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen vollkommen in den zweiten Aktionsbereich zu integrieren; es geht insbesondere darum, europäischen Einrichtungen, die sich nachhaltig für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen oder die Rolle eines "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/04




Begründung

1. Einleitung: Hintergrundinformationen

1.1 Die Rechtsgrundlage

1.2 Umsetzung des Artikels 151

2. Die Grundlagen des neuen Programms

2.1 Umfangreiche Ex-post- und prospektive Analysen

2.2 Die wichtigsten Ergebnisse

2.2.1 ... in Bezug auf die Gemeinschaftstätigkeit im kulturellen Bereich

2.2.2 in Bezug auf das Programm „Kultur 2000“

2.2.3 ... in Bezug auf die Art der unterstützten Maßnahmen

3. Das Programm der dritten Generation

3.1 Eine globale Vision

3.2 Die spezifischen Zielsetzungen des neuen Programms

3.2.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten

3.2.2 Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen

3.2.3 Förderung des interkulturellen Dialogs

3.3 Die Mittel

3.3.1 Ein neues, offeneres Instrument

3.3.2 Ein neues, vollständigeres Instrument

3.4. Vereinfachte Handhabung des Programm

3.4.1 Vereinfachte Modalitäten für die Zuschussempfänger

3.4.2 Ein gestrafftes Verwaltungsverfahren

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms und Laufzeit

Artikel 2
Finanzielle Ausstattung des Programms

Artikel 3
Programmziele

Artikel 4
Aktionsbereiche des Programms

Artikel 5
Bestimmungen betreffend Drittländer

Artikel 6
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Artikel 7
Komplementarität mit anderen Aktionsmitteln der Gemeinschaft

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Kulturkontaktstellen

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Beitrag des Programms zu anderen Politikbereichen der Gemeinschaft

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang

I. Beschreibung der Massnahmen und Veranstaltungen

1. Erster Aktionsbereich: Unterstützung kultureller Projekte

1.1. Kooperationsnetze

1.2. Kooperationsprojekte

1.3. Besondere Projekte

2. Zweiter Aktionsbereich: Unterstützung von auf Europäischer Ebene tätigen Kulturellen Einrichtungen sowie von Massnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion

2.1. Betriebskostenzuschüsse für Organisationen von europäischem kulturellem

2.2. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion

3. Dritter Aktionsbereich: Unterstützung von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.1. Unterstützung von Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.2. Unterstützung der Informationserfassung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.3. Unterstützung von Kulturkontaktstellen

II. Programmverwaltung

III. Kontrollen und Prüfungen

IV. Informations- und Kommunikationsmassnahmen

1. Kommission

2. Kontaktstellen

V. Aufschlüsselung des Gesamtbudgets


 
 
 


Drucksache 1002/04

... Im Oktober 2003 legte die Kommission eine Mitteilung vor, in der sie eine erste Bilanz ihrer im Juni 2000 eingeleiteten MwSt-Strategie zieht und neue Initiativen im Rahmen dieser Strategie vorstellt.1 Diese Strategie umfasste ein Aktionsprogramm, das auf die folgenden vier Hauptziele ausgerichtet war: Vereinfachung und Modernisierung der bestehenden Regeln, einheitlichere Anwendung der geltenden Bestimmungen und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Steuerbetrugs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1002/04




Begründung

1. Einleitung

2. EINFüHRUNG der Regelung der einzigen Anlaufstelle

3. ÜBERPRüFUNG der achten Mwst-Richtlinie

4. AUSSCHLUSS VOM Vorsteuerabzug

5. AUSWEITUNG der UMKEHRUNG der Steuerschuldnerschaft

6. Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen

7. Vorschriften für den Fernverkauf

8. Änderung der Verordnung EG NR. 1798/2003 zur Unterstützung des Informationsaustauschs, der für das Funktionieren der Regelung der einzigen Anlaufstelle und der MWST-Erstattung NACH Überarbeitung der achten Mwst-Richtlinie erforderlich IST

9. Dievorgeschlagenen Änderungen IM einzelnen

9.1. Änderungen an der Sechsten MwSt-Richtlinie Vereinfachung der Pflichten

9.1.1. Änderungen an Artikel 17 Absatz 4

9.1.2. Streichung von Artikel 17 Absatz 6

9.1.3. Einfügung von Artikel 17a

9.1.4. Änderung von Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b

9.1.5. Einfügung von Artikel 22b

9.1.6. Änderung von Artikel 24

9.1.7. Streichung von Artikel 24a

9.1.8. Änderung von Artikel 28b Teil B Absatz 2

9.1.9. Artikel 2

9.2. Neue Richtlinie zur Ersetzung der Achten MwSt-Richtlinie

9.2.1. Artikel 1

9.2.2. Artikel 2

9.2.3. Artikel 3

9.2.4. Artikel 4

9.2.5. Artikel 5

9.2.6. Artikel 6

9.2.7. Artikel 7

9.2.8. Artikel 8

9.2.9. Artikel 9

9.3. Änderung der Verordnung EG Nr. 1798/2003 über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der MwSt

9.3.1. Änderung von Artikel 1 Absatz 1

9.3.2. Neues Kapitel VIa

9.3.3. Neues Kapitel VIb

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 280/04

... 1997 wurde dann das erste Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz beschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/04




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund

2.1. Entwicklung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz

2.2. Derzeitige Arbeitsweise des Gemeinschaftsverfahrens

3. Überprüfung der Hilfskapazitäten

3.1. Informationslücken

3.2. Schulung und Interoperabilität

3.3. Bessere Kommunikation und Koordination

3.4. Finanzfragen

4. Nächste Schritte

5. Schlussfolgerungen

Finanzielle und personelle Auswirkungen

1. Finanzielle Mittel

2. Personelle Mittel


 
 
 


Drucksache 983/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert im EUZBLG eine Klarstellung, dass der Begriff "Angelegenheiten" (Artikel 23 Abs. 2 GG) und "Vorhaben" (§§ 3, 4, 5, 6, 10, 20 EUZBLG) nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränkt ist, sondern auch Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung (Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme) und die "Offene Methode der Koordinierung" umfasst.

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Drucksache 983/04 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 578/04

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens KOM (2004)

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Drucksache 578/04




Begründung

1. Einleitung

2. Der Weg nach vorn

2.1. Ein integriertes Programm für die allgemeine und die berufliche Bildung

2.2. Mehr Substanz

2.3. Vereinfachung

2.4. Dezentralisierung

3. Vorgeschlagener Beschlusstext

3.1. Titel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2. Titel II, Kapitel I bis IV: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig

3.3. Titel II, Kapitel V: Querschnittsprogramm

3.4. Titel II, Kapitel VI: Programm Jean Monnet

3.5. Anhang mit Verwaltungs- und Finanzbestimmungen

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Integriertes Programm

Artikel 1
Festlegung des integrierten Programms

Artikel 2
Einzelprogramme

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zugang zum integrierten Programm

Artikel 5
Aktionen der Gemeinschaft

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Teilnahme von Drittländern

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel II
Durchführung des integrierten Programms

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Sozialpartner

Artikel 12
Bereichsübergreifende Fragen

Artikel 13
Gemeinsame Aktionen

Artikel 14
Kohärenz und Komplementarität

Kapitel III
Finanzvorschriften – Evaluierung

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung

Titel II
Einzelprogramme

Kapitel I
Programm Comenius

Artikel 17
Zugang zum Programm Comenius

Artikel 18
Operative Ziele

Artikel 19
Aktionen

Artikel 20
Budget

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Programm Erasmus

Artikel 22
Zugang zum Programm Erasmus

Artikel 23
Operative Ziele

Artikel 24
Aktionen

Artikel 25
Budget

Artikel 26
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel III
Programm Leonardo da Vinci

Artikel 27
Zugang zum Programm Leonardo da Vinci

Artikel 28
Operative Ziele

Artikel 29
Aktionen

Artikel 30
Budget

Artikel 31
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Programm Grundtvig

Artikel 32
Zugang zum Programm Grundtvig

Artikel 33
Operative Ziele

Artikel 34
Aktionen

Artikel 35
Budget

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel V
Querschnittsprogramm

Artikel 37
Operative Ziele

Artikel 38
Aktionen

Artikel 39
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VI
Programm Jean Monnet

Artikel 40
Zugang zum Programm Jean Monnet

Artikel 41
Operative Ziele

Artikel 42
Aktionen

Artikel 43
Budget

Artikel 44
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Übergangsbestimmung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang Verwaltung
und Finanzierung

A. Verwaltung

1. Abwicklung über nationale Agenturen NA-Verfahren

1.1 Verfahren 1

1.2 Verfahren 2

2. Abwicklung durch die Kommission Kommissionsverfahren

B. Finanzierung

1. Im NA-Verfahren verwaltete Aktionen

2. Benennung von Empfängern

3. Empfänger

4. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

5. Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen

6. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

7. Teilnahme von Partnern aus Drittländern

8. Mindesthöhe der Mittelausstattung

9. Nationale Agenturen

10. Technische Unterstützung

11. Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 894/04

... - Ab 2000 wurde der steuerliche Grundfreibetrag von 6.681 Euro auf 6.902 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz wurde von 23,9 Prozent auf 22,9 Prozent gesenkt. Ein Betreuungsfreibetrag von 1.546 Euro für Kinder bis 16 Jahre wurde eingeführt. Damit erhöhten sich zusammen mit dem bisherigen Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes in Höhe von 3.534 Euro die steuerlichen Freibeträge für Kinder auf 5.080 Euro. Zugleich wurde das Kindergeld für erste und zweite Kinder erneut um 10 Euro auf 138 Euro angehoben. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe profitieren indirekt von der Kindergelderhöhung. Bei einem Kind werden 10 Euro, bei zwei und mehr Kindern 20 Euro des Kindergeldes nicht als eigenes Einkommen angerechnet. Diejenigen Kinder, die einen freiwilligen Dienst im Rahmen des Aktionsprogramms "Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen" leisten, werden beim Kinderfreibetrag und beim Kindergeld berücksichtigt.

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Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Drucksache 380/04

... In ihren Bemühungen um eine weitreichende Handlungsgrundlage in der Gemeinschaft fördert die Kommission das Europäische Influenzaüberwachungssystem (EISS) finanziell seit 1999 gemäß dem Beschluss Nr. 647/96/EG12 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996 - 2000). Der Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)12 bildet derzeit die Grundlage für die Finanzierung von Überwachungssystemen. Die Zusammenarbeit in solchen Systemen ist entscheidend für die gemeinschaftliche Bereitschaftsplanung zur Sicherstellung einer raschen Information über das Influenzageschehen in Europa in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen wie der WHO. Über das System werden Informationen über Epidemien, insbesondere über Situationen, die ein pandemisches Ausmaß annehmen könnten, an das Überwachungs- und Reaktionsnetz für übertragbare Krankheiten unverzüglich gemeldet. Die Daten sollten so dargestellt und analysiert werden, dass sie für Politiker und die Öffentlichkeit leicht verständlich sind. Für die Aufrechterhaltung der Überwachung in Krisensituationen sind gesicherte Meldewege von wesentlicher Bedeutung.

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Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 372/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Europäische Union ihr beabsichtigtes Aktionsprogramm zum Hochwasserschutz so gestaltet, dass es das schon Erreichte sichert und insbesondere bereits international abgestimmte Konzepte nicht in Frage stellt.

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Drucksache 372/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Vorgaben der Europäischen Union zum Hochwasserschutz


 
 
 


Drucksache 365/04

... Dieses Ziel ergänzt somit die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Gesundheit22, durch das Präventionsbemühungen gefördert werden um den Gesundheitszustand zu verbessern und die späteren Aufwendungen für die Gesundheitsversorgung zu verringern.

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Drucksache 365/04




1. Einleitung

2. Zugänglichkeit, Qualität, Finanzierbarkeit: Herausforderung für die Gesundheitssysteme, Schlüssel zum Erfolg der Lissabonner Strategie

3. Gemeinsame Ziele für die Entwicklung der Gesundheitssysteme

3.1. Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung: Universalität, Angemessenheit, Solidarität

3.2. Förderung der Versorgungsqualität

3.3. Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit einer zugänglichen und hochwertigen Gesundheitsversorgung

4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 849/03

... Verschiedene Bemerkungen betrafen die Definition von "umweltbezogenen Plänen und Programmen". Hier wurde ein Mangel an Operationalität kritisiert, ohne dass jedoch Alternativen vorgeschlagen worden wären. Einige Beteiligte wünschten eine weitere Klärung hinsichtlich der Einbeziehung von Plänen und Programmen, die in anderen Sektoren erstellt werden und voraussichtlich Umweltauswirkungen haben werden. Hier wurden keine weiteren Veränderungen vorgenommen. Die derzeitige Definition von umweltbezogenen Plänen und Programmen wird dank eines Verweises auf Maßnahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms als ausreichend operationell betrachtet. Zudem herrscht genügend Klarheit hinsichtlich der Einbeziehung von Plänen und Programmen, die in anderen Sektoren erstellt werden und voraussichtlich Umweltauswirkungen haben werden. Des Weiteren wurde mehr Klarheit hinsichtlich der Frage verlangt, inwieweit Pläne und Programme, die zu einem späteren Zeitpunkt oder auf der Grundlage eines anderen Rechtsinstruments angenommen werden, unter die Verordnung fallen. Dieser Aspekt wird in der Definition von "Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft" in diesem Vorschlag behandelt - diese sind nur ausgenommen, wenn sie "in gerichtlicher oder gesetzgebender Eigenschaft handeln". Wenn die Gemeinschaft zum Beispiel einen Plan oder ein Programm mit Umweltbezug ausarbeitet, muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.

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Drucksache 849/03




Begründung

1. Rechtfertigung des Vorschlags

1.1 Allgemeines

1.2 Umweltziele

2. WAHL Begründung der Rechtsgrundlage des Instruments

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

3.1 Welche Ziele werden angesichts der Verpflichtungen der Gemeinschaft mit der geplanten Maßnahme verfolgt?

3.2 Wieweit betrifft das Problem die Gemeinschaft?

3.3 Welche Lösung ist am wirksamsten, wenn man die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vergleicht?

3.4 Was wäre der Preis, wenn die Gemeinschaft untätig bliebe?

3.5 Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Gemeinschaft, um die Ziele zu erreichen?

3.6 Verhältnismäßigkeit

4. Kosten der Durchführung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten

5. Konsultation der Beteiligten

Zugang zu Informationen

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zugang zu Gerichten

6. Detaillierte Erläuterung der vorgeschlagenen Richtlinie

Allgemeine Bestimmungen Titel I

Ziel Artikel 1

Begriffsbestimmungen Artikel 2

Öffentlichkeit

Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

Qualifizierte Einrichtungen

Umweltinformationen

Umweltbezogene Pläne und Programme

Umweltrecht

Verwaltungsakte und Unterlassungen von Verwaltungsakten

Zugang zu Informationen über die Umwelt Titel II

Anwendung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten auf Ersuchen um Umweltinformationen, die im Besitz von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft sind Artikel 3

Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen Artikel 4

Qualität der Umweltinformationen Artikel 5

Weiterleitung von Ersuchen Artikel 6

Zusammenarbeit Artikel 7

Beteiligung der Öffentlichkeit bEI der Ausarbeitung von umweltbezogenen Plänen Programmen durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft Titel III

Anforderungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung Artikel 8

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Titel IV

Antrag auf interne Überprüfung Artikel 9

Klagerecht der qualifizierten Einrichtungen Artikel 10

Verfahren vor dem Gerichtshof Artikel 11

Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 12

Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 13

Schlussbestimmungen Titel V

Durchführungsmaßnahmen Artikel 14

Inkrafttreten Artikel 15

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zugang zu Umweltinformationen

Artikel 3
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

Artikel 4
Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen

Artikel 5
Qualität der Umweltinformationen

Artikel 6
Ersuchen um Zugang zu Umweltinformationen, die sich nicht im Besitz eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft befinden

Artikel 7
Zusammenarbeit

Titel III
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne Programme durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft

Artikel 8

Titel IV
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Artikel 9
Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten

Artikel 10
Klagerecht

Artikel 11
Verfahren vor dem Gerichtshof

Artikel 12
Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Artikel 13
Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 57/06 PDF-Dokument



Drucksache 59/16 PDF-Dokument



Drucksache 89/15 PDF-Dokument



Drucksache 95/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.