[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

534 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aktionsprogramme"


⇒ Schnellwahl ⇒

0309/1/20
0519/20
0309/20B
0279/1/20
0098/20
0521/19
0100/19B
0458/19
0076/19
0076/19B
0541/1/19
0655/1/19
0344/19B
0344/1/19
0076/1/19
0219/18
0251/18
0223/18
0582/18
0157/18
0224/18
0365/18
0536/18
0295/18
0660/17
0131/17
0152/1/17
0089/1/17
0120/17
0049/16B
0532/16
0809/16B
0809/1/16
0049/1/16
0332/1/16
0701/16
0033/15
0542/15B
0510/1/15
0629/15B
0242/1/15
0510/15B
0093/15
0629/1/15
0600/15
0622/1/14
0607/14
0641/14B
0607/1/14
0303/14
0213/14B
0308/14
0622/14B
0396/14
0607/14B
0312/14
0016/14
0213/14
0111/14
0040/14B
0207/13
0737/13
0087/13
0173/13B
0589/13
0368/13
0294/13
0590/13B
0372/13
0590/1/13
0699/13
0262/13
0430/13
0188/13
0173/13
0173/1/13
0707/1/12
0160/12B
0745/12
0356/12
0745/12B
0180/12
0581/12
0476/12
0720/12
0160/1/12
0107/12
0573/12
0707/12
0128/12
0469/12
0097/12X
0655/12
0745/1/12
0408/12
0558/12
0724/11B
0836/11
0371/11
0835/11B
0873/11
0735/11
0216/11X
0724/1/11
0722/11
0836/11B
0835/11
0051/11
0113/11
0723/11
0347/11
0869/11
0635/11
0190/11
0614/10B
0196/10
0667/2/10
0796/10
0667/10B
0738/10
0188/1/10
0299/10
0188/10B
0783/10
0445/10
0614/1/10
0223/10
0575/10
0698/10
0856/10
0698/10B
0460/10
0631/10B
0799/10
0698/1/10
0740/10
0829/10
0271/10
0667/1/10
0631/1/10
0631/10
0747/09
0116/1/09
0157/09
0479/09
0673/09
0195/09
0116/09B
0773/1/09
0756/09
0778/09
0496/09
0626/09
0795/09B
0716/09
0603/09B
0795/1/09
0413/09
0793/09
0100/09
0795/09
0801/09
0339/09
0261/09
0547/09
0411/09
0804/09
0603/09
0248/09
0116/09
0689/09
0603/1/09
0423/09
0324/09
0548/09
0549/09
0773/09B
0491/09
0103/09
0563/08
0086/08
0226/08
0688/08
0487/08
0822/08
0881/1/08
0499/08B
0266/08
0385/08
0881/08
0104/08
0777/08
0308/08
0520/08
0515/08
0590/08
0996/08
0718/08
0858/08
0134/08
0999/08
0378/08
0760/08
0294/08
0309/08
0110/08B
0906/08
0402/08
0685/08
0881/08B
0134/1/08
0681/08
0031/08
0490/08
0134/08B
0110/08
0952/08
0030/08
0398/08
0236/08
0036/08
0265/08
0516/08
0554/1/08
0249/1/08
0883/08
0588/08
0260/08
0293/08
0605/08
0667/08
0431/08
0993/08
0026/08
0544/08
0747/08
0800/08
0437/08
0689/08
0395/08
0505/1/08
0634/08
0275/08B
0532/08
0136/08
0840/08
0928/08
0526/08
0510/08
0249/08B
0814/08
0275/1/08
0795/08
0110/1/08
0505/08B
0499/1/08
0112/08
0554/08B
0426/07
0109/07
0831/07
0258/07
0210/07
0951/07
0598/07
0488/1/07
0138/07
0524/07
0390/07
0378/07
0446/07
0617/07
0780/07
0692/07
0641/07
0141/1/07
0488/07
0895/07
0824/07
0165/07
0762/07
0694/07
0461/07
0521/07
0614/07
0412/07
0436/07
0488/07B
0889/07
0072/07
0026/07
0788/07
0888/07
0148/07
0915/07
0241/07
0778/07
0729/07
0454/07
0030/07B
0141/07B
0478/07
0469/07
0218/07
0209/07
0030/1/07
0687/07
0166/07
0496/07
0240/07
0179/07
0611/07
0924/07
0374/07
0499/07
0659/06
0414/06
0803/06
0314/06
0599/06
0505/06
0096/06
0010/06
0032/06
0054/06
0551/06B
0324/06
0510/06
0500/06
0484/06
0187/06
0004/06
0393/06
0863/06
0054/1/06
0920/1/06
0058/06
0246/06
0901/06
0750/06
0795/06
0723/06
0868/06
0285/06
0455/06
0054/06B
0392/06B
0257/06B
0920/06
0830/06
0128/06
0801/06
0551/1/06
0057/06B
0103/06
0924/06
0392/06
0101/06
0909/06
0387/06
0498/06
0257/1/06
0796/06
0311/06
0473/06
0011/06
0184/06
0030/06
0871/1/06
0418/06
0227/06
0141/06
0724/06
0052/06
0743/06
0289/06
0696/06
0864/06
0527/06
0219/06
0653/05
0107/05B
0351/05
0491/05
0912/05
0323/05B
0601/05
0605/05
0807/05
0829/05
0006/05
0621/05
0471/05
0285/05
0763/05
0290/05
0580/05
0667/05
0073/05
0780/05
0319/05
0290/05B
0052/1/05
0732/05
0272/05
0783/05
0746/05B
0818/05
0107/1/05
0490/05
0746/05
0686/05
0873/05
0318/05
0151/05
0089/05
0746/1/05
0218/05
0323/05
0054/05
0352/05
0565/05
0287/05
0788/05
0509/05
0769/05
0894/05
0318/1/05
0285/1/05
0492/05
0705/05
0569/05
0318/05B
0726/05
0898/05
0695/05
0290/1/05
0323/1/05
0052/05B
0883/05
0576/05
0285/05B
0485/05
0848/05
0275/05
0581/05
0268/04
0569/04
0618/04
0983/2/04
0525/04
0500/04B
0365/04B
0807/04
0883/04
0176/04
0565/04
0336/04
0983/04
0806/04
0789/04
0622/04
0805/04
0576/04
1002/04
0280/04
0983/04B
0578/04
0894/04
0380/04
0372/04B
0365/04
0849/03
Drucksache 268/04

... Ein effektiverer Hochwasserschutz erfordert aber neben der konsequenteren Durchsetzung des geltenden Rechts auch eine Fortentwicklung des bestehenden bundesgesetzlichen Instrumentariums. Zentrale Ziele in den Aktionsprogrammen, insbesondere die Forderungen, den Flüssen mehr Raum zu geben, Hochwasser dezentral zurückzuhalten und länderübergreifende Aktionspläne zu erarbeiten; sollen durch eine entsprechende Ergänzung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 31a
Grundsätze des Hochwasserschutzes

§ 31b
Überschwemmungsgebiete

§ 31c
Überschwemmungsgefährdete Gebiete

§ 31d
Hochwasserschutzpläne

§ 32
Kooperation in den Flussgebietseinheiten

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 569/04

... Das künftige Programm wird im Vergleich zum derzeitigen Programm stark vereinfacht. Die neue Rechtsgrundlage deckt alle Aktivitäten ab, die derzeit von zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen abgedeckt werden (Programm JUGEND und Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen). Die vier derzeitigen Haushaltslinien werden durch eine einzige Haushaltslinie ersetzt.



Drucksache 983/2/04

... Der Bundesrat fordert im EUZBLG eine Klarstellung, dass der Begriff "Angelegenheiten" (Artikel 23 Abs. 2 GG) und "Vorhaben" (§§ 3, 4, 5, 6, 10, 20 EUZBLG) nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränkt ist sondern auch Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung (Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme) und die "Offene Methode der Koordinierung" umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/2/04




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

- Subsidiaritätsrüge:

- Klagerecht des Bundesrates:

- Passerelle-Klausel:

2 V.

- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:

- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:

- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:

- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:

- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:

- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:

- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:

- Erfolgskontrolle:

2 VI.


 
 
 


Drucksache 807/04

... Gemäß Artikel 10 fasst die Kommission die Finanzierungsbeschlüsse für Aktionsprogramme nach Ländern und Regionen auf jährlicher Basis, davon ausgenommen sind die Sondermaßnahmen und Interimsprogramme. Dies entspricht den neuen Grundsätzen in den jüngsten Verordnungen der Gemeinschaft. Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss geprüften Mehrjahresprogrammierungsdokumente gefasst werden (d.h. der Strategiepapiere und der Mehrjahresrichtprogramme für die Partnerländer- und Regionen sowie der thematischen Strategiepapiere), ist nicht vorgesehen, die Aktionsprogramme dem "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 336/04

... Der Reflexionsprozess forderte die Kommission auf, Möglichkeiten der Organisation und Finanzierung einer zukunftsfähigen Vernetzung und Koordinierung für die Evaluierung von Gesundheitstechnologie zu prüfen und geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Wir können auf bereits geleisteter Zusammenarbeit und auf Projekten aufbauen, die mit den Aktionsprogrammen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gefördert wurden, um die Methodik der Evaluierungen zu vereinheitlichen und um festzustellen, welche Rolle die Evaluierung von Gesundheitstechnologie in den künftigen Systemen der gesundheitlichen Versorgung in den Mitgliedstaaten spielen soll. Die Kommission plant, einen Koordinierungsmechanismus zu schaffen, der die verschiedenen Projekte, Organisationen und Gremien, die bereits existieren, miteinander verbindet und die Informationen und Ergebnisse in verwendbarer und effektiver Weise zusammenstellt. Sie wird gesonderte spezifische Vorschläge dazu unterbreiten, einschließlich des Vorschlags einer Studie. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Gesundheitstechnologien kann auch Gegenstand spezifischer Ziele im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung sein, die für das Gesundheitswesen und die Langzeitpflege vorgeschlagen wird. Diese Initiativen werden dazu beitragen, sicherzustellen, dass den Patienten in ganz Europa eine gesundheitliche Versorgung zugute kommt, welche die neuesten Erkenntnisse und Fortschritte der medizinischen Technologie berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 983/04

... (3) Allgemeine Aktionsprogramme, in denen die vorrangigen Ziele festgelegt werden, werden durch Europäisches Gesetz festgelegt. Es wird nach Anhörung des Ausschusses der Regionen sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 806/04

... 3.1. Annahme der Aktionsprogramme (Artikel 7)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 622/04

... Empfehlungen auszusprechen für die strategische Zusammenarbeit der Vertragsparteien, die dazu dient, die langfristigen Ziele, die strategischen Prioritäten und die einzelnen Aktionsbereiche festzulegen, für die mehrjährigen Richtprogramme, in denen die sektorbezogenen Prioritäten, die spezifischen Ziele, die erwarteten Ergebnisse und die Richtbeträge angegeben werden, und für die jährlichen Aktionsprogramme;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 805/04

... Annahme der Aktionsprogramme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 983/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert im EUZBLG eine Klarstellung, dass der Begriff "Angelegenheiten" (Artikel 23 Abs. 2 GG) und "Vorhaben" (§§ 3, 4, 5, 6, 10, 20 EUZBLG) nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränkt ist, sondern auch Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung (Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme) und die "Offene Methode der Koordinierung" umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 849/03

... Verschiedene Bemerkungen betrafen die Definition von "umweltbezogenen Plänen und Programmen". Hier wurde ein Mangel an Operationalität kritisiert, ohne dass jedoch Alternativen vorgeschlagen worden wären. Einige Beteiligte wünschten eine weitere Klärung hinsichtlich der Einbeziehung von Plänen und Programmen, die in anderen Sektoren erstellt werden und voraussichtlich Umweltauswirkungen haben werden. Hier wurden keine weiteren Veränderungen vorgenommen. Die derzeitige Definition von umweltbezogenen Plänen und Programmen wird dank eines Verweises auf Maßnahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms als ausreichend operationell betrachtet. Zudem herrscht genügend Klarheit hinsichtlich der Einbeziehung von Plänen und Programmen, die in anderen Sektoren erstellt werden und voraussichtlich Umweltauswirkungen haben werden. Des Weiteren wurde mehr Klarheit hinsichtlich der Frage verlangt, inwieweit Pläne und Programme, die zu einem späteren Zeitpunkt oder auf der Grundlage eines anderen Rechtsinstruments angenommen werden, unter die Verordnung fallen. Dieser Aspekt wird in der Definition von "Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft" in diesem Vorschlag behandelt - diese sind nur ausgenommen, wenn sie "in gerichtlicher oder gesetzgebender Eigenschaft handeln". Wenn die Gemeinschaft zum Beispiel einen Plan oder ein Programm mit Umweltbezug ausarbeitet, muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.



Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 57/06 PDF-Dokument



Drucksache 59/16 PDF-Dokument



Drucksache 89/15 PDF-Dokument



Drucksache 95/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.