[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

126 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anlagevermögen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 220/1/07

... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Regelungen zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter verändert werden. Die Neuregelung ist abzulehnen. Sämtliche abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettowert 100 € übersteigt, müssten künftig erfasst, bewertet und einer jährlichen Inventur unterzogen werden. Dies würde für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG

34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG

42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 5

43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

51. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 191/07

... a) der Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, die am 1. Januar 2007 mindestens fünf Jahre zum Anlagevermögen eines inländischen Betriebsvermögens des Steuerpflichtigen gehören, wenn diese auf Grund eines nach dem 31. Dezember "2006 und vor dem 1. Januar 2010 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrages an eine REIT-Aktiengesellschaft oder einen Vor-REIT veräußert werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/07




Artikel 1
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz - REITG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften 2

§ 2
Vor-REIT

§ 3
Begriffsbestimmung

§ 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

§ 5
Form der Aktien

§ 6
Firma

§ 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

§ 8
Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft

§ 9
Sitz

§ 10
Börsenzulassung

§ 11
Streuung der Aktien

§ 12
Vermögens- und Ertragsanforderungen

§ 13
Ausschüttung an die Anleger

§ 14
Ausschluss des Immobilienhandels

§ 15
Mindesteigenkapital

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

§ 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

§ 17
Beginn der Steuerbefreiung

§ 18
Ende der Steuerbefreiung

§ 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

§ 20
Kapitalertragsteuerabzug

§ 21
Verfahrensvorschriften

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 22
Übergangsregelung zu § 7

§ 23
Anwendungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 378/1/07

... Ferner lehnt der Bundesrat die Umstellung vom bisherigen Anlagevermögen auf das Umlaufvermögen ab, da beim Umlaufvermögen die Betriebssubstanz (Fahrzeuge, Betriebshof etc.) unberücksichtigt bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/1/07




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 150/1/07

... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/1/07




1. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 3 Satz 5 bis 7 Gerichtsvollziehergesetz

2. Zu Artikel 1 § 102 Abs. 5 - neu - Gerichtsvollziehergesetz

3. Zu Artikel 1 § 105 Abs. 4 Satz 3 - neu - Gerichtsvollziehergesetz

4. Zu Artikel 1 § 106 Abs. 3 - neu - Gerichtsvollziehergesetz

5. Zu Artikel 2 § 184 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB VI


 
 
 


Drucksache 306/07

... (5) Finanzdienstleistungen für Privatkunden sind makroökonomisch von Bedeutung. Mit dem Retail-Geschäft der Banken (das über die Hälfte der gesamten Bankgeschäfte ausmacht) werden jährlich 2% des EU-BIP erwirtschaftet.11 Die Alterung der Bevölkerung setzt die öffentlichen Finanzen zusätzlich unter Druck, denn sie erhöht den potenziellen Bedarf an mehr privater und betrieblicher Alters- und Krankheitsversorgung. Das ist eine Erklärung für die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der Sektoren Altersvorsorge, Versicherung und Investmentfonds. Ende 2004 erreichten die Anlagen von Primärversicherern 6 Billionen EUR und private Pensionskassen in der EU verwalteten ein Anlagevermögen von 2,5 Billionen EUR12. OGAW-Fonds sind mit über 5,7 Billionen EUR kapitalisiert, was über 50% des EU-BIP darstellt13. Die Lebensversicherungsprämien allein belaufen sich auf 5% des EUBIP14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 463/07

... Die AG GKKB ist weiterhin vierteljährlich zusammengetreten. Zusätzlich zu den ersten vier Untergruppen (Anlagevermögen und Abschreibung, Rückstellungen und Rücklagen, steuerbares Einkommen und internationale Aspekte) wurden zwei weitere Untergruppen eingesetzt, die sich mit der Konzernbesteuerung und dem Mechanismus für die Aufteilung der GKKG beschäftigen. Die in der AG GKKB diskutierten wesentlichen Fragestellungen wurden (zusätzlich zu den Berichten der Untergruppen) in einer Arbeitsunterlage7 zusammengefasst, die in der Sitzung im Dezember 2006 vorgestellt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/07




1. Hintergrund

2. Bisher erzielte Fortschritte

2.1. Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” AG GKKB

2.2. Fortschritte außerhalb der Arbeitsgruppe – Folgenabschätzung

3. Die nächsten Schritte

4. Schlussfolgerungen

2 Anhänge

Anhang 1
Einige der besonderen Sachfragen, die in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe GKKB im Dezember 2006 diskutiert wurden

Anhang 2
Einige detaillierte Sachfragen, die in der Arbeitsgruppe GKKB diskutiert wurden und zu denen die Überlegungen der Kommission noch nicht abgeschlossen sind


 
 
 


Drucksache 384/07

... Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, sind im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/07




Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 12a
Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu § 33

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 417/07

... (2) Die Vergleichbarkeitsrechnung nach Absatz 1 Nr. 3 erfolgt auf der Grundlage der Tagesneuwerte des Anlagevermögens des Netzbetreibers. Für die Ermittlung von einheitlichen Nutzungsdauern für jede Anlagengruppe sind die unteren Werte der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in der Anlage 1 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beginn des Verfahrens

Teil 2
Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Regulierungsperioden

§ 3
Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

Abschnitt 2
Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

§ 4
Erlösobergrenzen

§ 5
Regulierungskonto

§ 6
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze

§ 7
Regulierungsformel

§ 8
Allgemeine Geldwertentwicklung

§ 9
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

§ 10
Erweiterungsfaktor

§ 11
Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile

§ 12
Effizienzvergleich

§ 13
Parameter für den Effizienzvergleich

§ 14
Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs

§ 15
Ermittlung der Ineffizienzen

§ 16
Effizienzvorgaben

Abschnitt 3
Ermittlung der Netzentgelte

§ 17
Netzentgelte

Abschnitt 4
Qualitätsvorgaben

§ 18
Qualitätsvorgaben

§ 19
Qualitätselement in der Regulierungsformel

§ 20
Bestimmung des Qualitätselements

§ 21
Bericht zum Investitionsverhalten

Teil 3
Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

§ 22
Sondervorschriften für den Effizienzvergleich

§ 23
Investitionsbudgets

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

§ 24
Vereinfachtes Verfahren

Abschnitt 3
Pauschalierter Investitionszuschlag

§ 25
Pauschalierter Investitionszuschlag

Abschnitt 4
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

§ 26
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Teil 4
Sonstige Bestimmungen

§ 27
Datenerhebung

§ 28
Mitteilungspflichten

§ 29
Übermittlung von Daten

§ 30
Fehlende oder unzureichende Daten

§ 31
Veröffentlichung von Daten

§ 32
Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde

§ 33
Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 7)

Anlage 2
(zu § 10)

Anlage 3
(zu § 12)

Artikel 2
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte

Zu § 17

Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

Zu § 22

Zu § 23

Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

Zu § 24

Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag

Zu § 25

Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 5

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung


 
 
 


Drucksache 555/07

... Mit einem Wertausgleich auf Basis des bilanziellen Eigenkapitals (Netto-Reinvermögen) ist auch ausgeschlossen, dass der Bund für in der Vergangenheit gewährte Zuschüsse zweimal bezahlt. Der Bund hat erhebliche Beiträge geleistet. Diese Beträge sind von den Bruttoanschaffungs- und -herstellungskosten des Anlagevermögens abgesetzt worden und sind daher im bilanziellen Eigenkapital (Netto-Reinvermögen) der Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht enthalten. Die teilweise Finanzierung durch den Bund trägt der Tatsache Rechnung, dass eine vollständige Refinanzierung der notwendigen Investitionen durch Trassenpreise nicht möglich ist bzw. zu einer drastischen Verteuerung und Verdrängung von Verkehren mit den entsprechenden negativen wirtschaftlichen - aber auch ökologischen - Folgen führen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)

§ 1
Privatisierungserlaubnis

§ 2
Vollzug der Veräußerung

Artikel 2
Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (Bundeseisenbahnenstrukturgesetz - BESG)

§ 1
Übertragung der Anteile an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen

§ 2
Stimmrechtsvollmacht zugunsten der Deutschen Bahn AG

§ 3
Zustimmungspflichtige Maßnahmen

§ 4
Aufsichtsrat

§ 5
Ende der Sicherungsübertragung

§ 6
Ende der Sicherungsübertragung in sonstigen Fällen

§ 7
Wertausgleich

§ 8
Befreiung von der Grunderwerbsteuer

Artikel 3
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 6
Der Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht

§ 7
Befugnisse des Bundes

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 8
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 9
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 10
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 11
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 12
Ausbau der Schienenwege

§ 13
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 14
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 15
Überprüfung des Bedarfs

§ 16
Planungszeitraum

§ 17
Unvorhergesehener Bedarf

§ 18
Berichtspflicht

§ 19
Finanzierung

§ 20
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Nahverkehr

§ 22
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

§ 23
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Artikel 8
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Beschluss des Deutschen Bundestages

3. Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBPrivG)

§ 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 2

Artikel 2
Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (Bundeseisenbahnenstrukturgesetz - BESG)

4 Allgemeines

Zu den Bestimmungen im Einzelnen

§ 1

§§ 2 und 3

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

Artikel 3
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§§ 8 bis 11

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Nummer 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 4

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Artikel 5
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

§ 5

§ 6

Artikel 6
Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Artikel 8
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes (EBNeuOG)


 
 
 


Drucksache 779/06

... "70. die Hälfte der Betriebsvermögensmehrungen und der Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Veräußerung seit mehr als zehn Jahren zum Anlagevermögen eines inländischen Betriebsvermögens des Steuerpflichtigen gehören, wenn diese auf Grund eines nach dem 31. Dezember 2006 und vor dem 1. Januar 2010 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrages an eine REIT-Aktiengesellschaft, einen Vor-REIT oder ein inländisches Immobilien-Sondervermögen im Sinne des § 66 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften

§ 2
Vor-REIT

§ 3
Begriffsbestimmung

§ 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

§ 5
Form der Aktien

§ 6
Firma

§ 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

§ 8
Anmeldung

§ 9
Sitz

§ 10
Börsenzulassung

§ 11
Streuung der Aktien

§ 12
Vermögen

§ 13
Ausschüttung an die Anleger

§ 14
Ausschluss des Immobilienhandels

§ 15
Kreditaufnahme

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

§ 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

§ 17
Beginn der Steuerbefreiung

§ 18
Ende der Steuerbefreiung

§ 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

§ 20
Kapitalertragsteuerabzug

§ 21
Verfahrensvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung

2. Gesicherte Besteuerung

3. Anlegerstruktur

4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen

5. Bilanzierung

6. Exit Tax

7. Immobilienhandel

8. Wohnimmobilien

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 199/06

... "Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen."



Drucksache 281/06

... 1) Anlagevermögen und Abschreibung (einschließlich Veräußerungsgewinnen),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/06




Mitteilung

1. Hintergrund

2. BISHERIGE Fortschritte

2.1. Ziele der Arbeitsgruppe

2.2. Organisation der Arbeitsgruppe

2.3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe

3. weitere Schritte

3.1. Allgemeines Konzept

3.2. Verknüpfung zwischen internationalen Rechnungslegungsstandards und Steuerbemessungsgrundlage

3.3. Konsolidierung

3.4. Fakultative oder obligatorische Steuerbemessungsgrundlage

3.5. Arbeitsprogramm für die Zeit nach 2006

4. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Überblick über das Arbeitsprogramm der AG GKKB GKKB - Überblick über das Arbeitsprogramm und die bisherigen Fortschritte

Anhang 2
Überblick über die bisher IN der AG GKKB Erzielten Fortschritte

-Rechnungslegungsstandards und Maßgeblichkeit von Handelsbilanz und Steuerbilanz

-Besteuerungsgrundsätze

-Strukturelemente der Steuerbemessungsgrundlage

-Anlagevermögen und Abschreibung einschließlich Veräußerungsgewinnen

-Rücklagen, Rückstellungen und Schulden

-Steuerbares Einkommen

-Internationale Aspekte


 
 
 


Drucksache 836/06

... (1) Ein unbeschränkt Steuerpflichtiger kann in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz anzusetzenden Wert eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens auf Antrag einen Ausgleichsposten bilden, soweit das Wirtschaftsgut infolge seiner Zuordnung zu einer Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 als entnommen gilt. Der Ausgleichsposten ist für jedes Wirtschaftsgut getrennt auszuweisen. Das Antragsrecht kann für jedes Wirtschaftsjahr nur einheitlich für sämtliche Wirtschaftsgüter ausgeübt werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Die Vorschriften des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 836/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Umwandlungssteuergesetz

Erster Teil

§ 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2
Steuerliche Rückwirkung

Zweiter Teil

§ 3
Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 4
Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers

§ 5
Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 6
Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

§ 7
Besteuerung offener Rücklagen

§ 8
Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

§ 9
Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 10
Körperschaftsteuererhöhung

Dritter Teil

§ 11
Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

§ 12
Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

§ 13
Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

§ 14
(weggefallen)

Vierter Teil

§ 15
Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften

§ 16
Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft

Fünfter Teil

§ 17
(weggefallen)

§ 18
Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 19
Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Sechster Teil

§ 20
Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

§ 21
Bewertung der Anteile beim Anteilstausch

§ 22
Besteuerung des Anteilseigners

§ 23
Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft

Siebter Teil

§ 24
Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

Achter Teil

§ 25
Entsprechende Anwendung des sechsten Teils

§ 26
(weggefallen)

Zehnter Teil

§ 27
Anwendungsvorschriften

§ 28
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen

Artikel 1la
Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach

Artikel 11
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 549/06

... Verwertungshandlungen werden von dieser Fortführungspflicht zwar nicht abgedeckt, allerdings sieht das Gesetz vor, dass mit Zustimmung des Gerichts das Unternehmen stillgelegt werden kann, um erhebliche Wertminderungen zu vermeiden. Nach übereinstimmender Auffassung wird dem starken vorläufigen Insolvenzverwalter damit jedoch nicht jede Veräußerung von Bestandteilen des schuldnerischen Unternehmens verwehrt, vielmehr wird ihm die Befugnis zuerkannt, im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis etwa auch Notverwertungen vorzunehmen, also Verwertungshandlungen, um erhebliche Wertminderungen von Massengegenständen zu verhindern. Nicht abgedeckt wird von dieser Befugnis jedoch die Veräußerung von wesentlichen Teilen des Anlagevermögens oder des gesamten schuldnerischen Betriebes. Von Insolvenzverwaltern wird berichtet, vor Verfahrenseröffnung würden häufiger günstige Angebote für eine Betriebsübernahme unterbreitet, die im Interesse einer optimalen Masseverwertung genutzt werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage im Insolvenzrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Auswahl des Insolvenzverwalters

2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet

3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin

4. Anpassungen bei der Postsperre

5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

7. Sonstige Änderungen

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 542/06 (Beschluss)

... 1. Ein aus der Überführung von einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte resultierender Entnahmegewinn kann bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in einen Gewinn mindernden Ausgleichsposten eingestellt werden. Ein Ausgleichposten darf nicht gebildet werden, wenn Wirtschaftsgüter von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische Stammhaus oder dessen Betriebsstätte sowie von einem inländischen Betriebsvermögen in ein ausländisches Personenunternehmen oder in eine außerhalb des EU-Raumes belegene Betriebsstätte überführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 779/1/06

... § 3 Nr. 70 EStG-E befreit die Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie Gebäuden des Anlagevermögens an REIT-Aktiengesellschaften, Vor-REITs und Offene Publikums-Immobilienfonds von der Einkommensteuer, um den Verkauf von Betriebsgrundstücken zu fördern und die Aktivierung von bisher volkswirtschaftlich nicht optimal genutztem Kapital zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu § 38

Zu § 40

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG

6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG

10. Zu Artikel 1 § 8 REITG

11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG

16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG

17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG

18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG

19. Zu Artikel 1 § 18 REITG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG

21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG

22. Zu Artikel 1 § 19 REITG

23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG

24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG

25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG

26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG

27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG

28. Zu Artikel 1 REITG

29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG

Zu Buchste a

Zu Buchste b

30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG

32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO


 
 
 


Drucksache 739/06

... a) in das Anlagevermögen eines mit dem Anspruchsberechtigten verbundenen Unternehmens eines begünstigten Wirtschaftszweigs im Fördergebiet übergeht oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 5 wird wie folgt geändert:

5. § 8 wird wie folgt geändert:

6. § 10 wird wie folgt geändert:

7. Der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 wird folgende Anlage vorangestellt:

8. Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden Anlagen 2 und 3.

Artikel 2

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 40/06

... Das Gesetz enthält steuerliche Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung, nämlich die Übertragung der bei Veräußerung eines Binnenschiffes aufgedeckten stillen Reserven auf erworbene Binnenschiffe, die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die steuerliche Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleistungen und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person sowie die Verdoppelung der Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung für die alten Bundesländer bei Fortführung der derzeitigen Regelung über das Jahr 2006 hinaus für die neuen Bundesländer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1


 
 
 


Drucksache 542/2/06

... 1. Ein aus der Überführung von einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte resultierender Entnahmegewinn kann bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in einen Gewinn mindernden Ausgleichsposten eingestellt werden.


 
 
 


Drucksache 153/06

... "Wird von der Behandlung von Wertpapieren nach den Grundsätzen für das Anlagevermögen Gebrauch gemacht, sind die nicht realisierten Reserven um den Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgeblichen Kurswert und dem höheren Buchwert zu ermäßigen. Führen Wertverluste dazu, dass der Unterschiedsbetrag nach Satz 3 den Betrag der bislang berücksichtigten nicht realisierten Reserven übersteigt und entsteht hierdurch ein negativer Saldo, so ist dieser unmittelbar vom Kernkapital abzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 247/1/05

... 1. kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens der betriebsnotwendigen Altanlagen bewertet zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und multipliziert mit der Fremdkapitalquote,



Drucksache 482/05

... Grundlage der jährlichen Beitragsberechnung in den einzelnen Versicherungszweigen ist jeweils ein Gutachten, das nach Maßgabe der Satzung durch einen vom Verwaltungsrat bestellten Aktuar objektiv und weisungsfrei unter Berücksichtigung von Versichertenentwicklung, Schadentrend und voraussichtlicher Entwicklung des Anlagevermögens erstellt wird und die im Haushaltsjahr und langfristig erwarteten Ausgaben und Einnahmen mit dem Ziel der Abwicklung der Postbeamtenkrankenkasse berücksichtigt. ,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesanstalt Postgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. § 3 wird wie folgt geändert

5. in der Überschrift des dritten Abschnitts

6. § 4 wird wie folgt gefasst:„§ 4 Leitung

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 6 wird wie folgt geändert:

9. § 7 wird wie folgt geändert:

10. § 8 wird wie folgt geändert:

11. Der vierte Abschnitt wird aufgehoben.

12. Die §§ 11 bis 14 werden aufgehoben.

13. In § 15

14. § 16 wird wie folgt gefasst:

15. § 17 wird aufgehoben.

16. In § 18

17. § 19 wird wie folgt geändert:

18. § 20 wird wie folgt geändert:

19. § 21 wird wie folgt geändert:

20. § 22 wird wie folgt gefasst:

21. § 23 wird wie folgt gefasst:

22. § 24 wird wie folgt geändert:

23. § 25 wird wie folgt geändert:

24. § 26 wird wie folgt geändert:

25. Nach § 26 wird folgende Überschrift eingefügt:

26. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26a bis 26d eingefügt:

27. Nach § 26d wird folgende Überschrift eingefügt:

28. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 2 Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26e bis 26k eingefügt:

29. Nach § 26k wird die folgende Überschrift eingefügt:

30. § 28 wird wie folgt geändert:

31. § 29 wird wie folgt geändert:

32. § 30 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Personalrechtlichen Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz

Artikel 4
Änderung der Bundeslaufbahnverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und

Artikel 6
Änderung des Münzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen

Artikel 8
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Bundesanstalt Postgesetzes und des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 45/05 (Beschluss)

... aa) In Satz 4 werden nach dem Wort „Anlagevermögens“ ein Komma sowie die Wörter „für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie für Gebäude des Umlaufvermögens“ eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 247/05

... 1. kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens bewertet zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und multipliziert mit der Fremdkapitalquote,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 937/05 (Beschluss)

... "Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Entnahmezeitpunkt als Betriebsausgabe zu berücksichtigen; dies gilt auch für dem Umlaufvermögen zuzurechnende Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, Grund und Boden, Gebäude und nicht verarbeitete Edelmetalle, die nicht zur Verarbeitung im eigenen Betrieb bestimmt sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe 0a - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 und § 52 Abs. 8b - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und 52 Abs. 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4a EStG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 4 Nr. 9 Buchstabe b Satz 1 UStG

6. Zu Artikel 2 Umsatzsteuergesetz

7. Zu Artikel 2 Umsatzsteuergesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13b UStG


 
 
 


Drucksache 937/1/05

... "Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Entnahmezeitpunkt als Betriebsausgabe zu berücksichtigen; dies gilt auch für dem Umlaufvermögen zuzurechnende Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, Grund und Boden, Gebäude und nicht verarbeitete Edelmetalle, die nicht zur Verarbeitung im eigenen Betrieb bestimmt sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe 0a - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 und § 52 Abs. 8b - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und 52 Abs. 10 EStG

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 4 Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 4 Nr. 9 Buchstabe b Satz 1 UStG

7. Zu Artikel 2 Umsatzsteuergesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13b UStG


 
 
 


Drucksache 45/05

... a) lm Satz 4 werden nach dem Wort "Anlagevermögens" die Wörter "und für Wertpapiere" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 245/05

... 1.kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens bewertet zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und multipliziert mit der Fremdkapitalquote,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Teil 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33


 
 
 


Drucksache 245/05 (Beschluss)

... 1. kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens der betriebsnotwendigen Altanlagen bewertet zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und multipliziert mit der Fremdkapitalquote,



Drucksache 937/05

... a) In Absatz 3 Satz 4 werden nach den Wörtern „Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“ ein Komma sowie die Wörter „für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens“ eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 322/05

... es ermitteln, mit den Steuerbilanzwerten anzusetzen. Bei Steuerpflichtigen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden die Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit den ertragsteuerlichen Werten angesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 321/05

... „70. die Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Veräußerung seit mehr als 10 Jahren zum Anlagevermögen eines inländischen Betriebsvermögens des Steuerpflichtigen gehören, wenn diese auf Grund eines nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2009 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrages veräußert werden. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 15b
Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 45/1/05

... “b) In Absatz 3 Satz 4 werden nach dem Wort „Anlagevermögens“ ein Komma sowie die Wörter „für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie für Gebäude des Umlaufvermögens“ eingefügt.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/1/05




2 A

1. Zu Artikel 1

5 Folgeänderungen:

Begründung

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 und 5 Buchst. a Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu -*

5 Folgeänderungen:

Begründung

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu - und 5 Buchst. a

5 Folgeänderungen:

Begründung

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. c - neu -, 2 sowie 5 Buchst. al - neu - und a2 - neu - Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

6. Zu Artikel 2 Nr. la - neu -

5 Folgeänderungen:

Begründung

7. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchst. a

Begründung

2 B

8. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss

2 C

9. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner,


 
 
 


Drucksache 245/1/05

... 1. kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens der betriebsnotwendigen Altanlagen bewertet zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und multipliziert mit der Fremdkapitalquote,



Drucksache 247/05 (Beschluss)

... 1. kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens der betriebsnotwendigen Altanlagen bewertet zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und multipliziert mit der Fremdkapitalquote,



Drucksache 613/04

... Absatz 4 verpflichtet vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, den jeweiligen Netzbetreibern tatsächliche Entscheidungsbefugnisse zur Nutzung des Netzanlagevermögens für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Netzes zuzuweisen. Deren Unabhängigkeit gegenüber der Leitung des integrierten Unternehmens und anderen betrieblichen Einrichtungen bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausübung und Ausgestaltung des 1aufenden Netzbetriebs und der Wartung. Weisungen aus dem vertikal integrierten Unternehmen sind insoweit unzulässig. Dies gilt auch für die Ausführung von Netzbaumaßnahmen, solange sich die Netzbetriebsgesellschaft dabei an den Rahmen eines vom vertikal integrierten Unternehmen genehmigten Finanzplanes oder vergleichbarer Vorgaben hält. Soweit es zur Wahrnehmung der berechtigten wirtschaftlichen Interessen des vertikal integrierten Unternehmens an der rentablen Geschäftsführung des Netzbetriebs erforderlich ist und nicht zu einer Einschränkung der Unabhängigkeit des Netzbetriebs zu diskriminierenden Zwecken dient, ist die Ausübung gesellschaftsrechtlicher Leitungs- und Aufsichtsrechte zulässig; dies schließt z.B. Weisungen, die Festlegung allgemeiner Verschuldungsobergrenzen und die Prüfung/Genehmigung von Finanzplänen ein.



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 57/16 PDF-Dokument



Drucksache 71/16 PDF-Dokument



Drucksache 162/17 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 285/15 PDF-Dokument



Drucksache 296/16 PDF-Dokument



Drucksache 329/20 PDF-Dokument



Drucksache 329/20(2)(zu) PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 400/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 418/15 PDF-Dokument



Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 437/15 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Drucksache 552/19 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.