185 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Anrechenbare"
Drucksache 720/07E
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... (2) Für Versorgungsfälle, die nach dem ... [Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes] und bis zum 29. Februar 2012 eintreten, ist § 12 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum ... (Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes] geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die danach höchstens anrechenbare Zeit einer Hochschulausbildung für jeden nach diesem Tag beginnenden Kalendermonat bis einschließlich des Kalendermonats, in dem der Versorgungsfall eintritt, um jeweils fünf Tage vermindert.
Drucksache 718/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... "1. Die fiktive Altersrückstellung ergibt sich als Barwert der Differenz der Basistarif-Neuzugangsbeiträge zum anrechenbaren und zum im Wechselzeitpunkt erreichten Alter.
Drucksache 814/07
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
... anrechenbarem
Drucksache 559/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Der Auszug eines Haushaltsmitglieds (insbesondere mit eigenem Einkommen) wird sich in vielen Fällen eher wohngelderhöhend als wohngeldmindernd auswirken. Bei Auszug einer Person ohne anrechenbares Einkommen wird sich in der Regel zwar nicht die Miete selbst, dafür aber der anzuerkennende Miethöchstbetrag reduzieren. Dies wird jedoch bereits bei § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Drucksache 384/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
... (1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. Im Falle der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer nach den Sätzen 1 und 2 um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. Die Einkommensteuer beträgt damit
Drucksache 120/07
... Da Auszubildende an Kollegschulen und Abendgymnasien künftig auch elternabhängig gefördert werden, erscheint die typisierende Nichtberücksichtigung bei der Aufteilung des anrechenbaren Elterneinkommens auf die Geschwister nicht mehr angemessen und wird nur noch für die Auszubildenden beibehalten, deren bereits begonnene Ausbildung noch elternunabhängig bis zum Ende gefördert wird.
Drucksache 720/07A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Satz 3 legt nunmehr, basierend auf der bisherigen Praxis, ausdrücklich die Voraussetzungen fest unter denen die Probezeit verkürzt werden kann. Bei den nach Satz 5 anrechenbaren Zeiten muss es sich um Zeiten handeln, in denen die leitende Funktion übertragen war. Da die leitende Funktion damit bereits ausgeübt wurde, können diese Zeiten auf die Probezeit und auch auf die Mindestprobezeit angerechnet werden. Anrechenbar sind darüber hinaus Zeiten einer gleichwertigen Funktion als Richterin oder Richter oder als Beamtin oder Beamter der Bundesbesoldungsordnungen W und C, weil sie denen der Besoldungsordnung A vergleichbar sind.
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... "1. Die fiktive Altersrückstellung ergibt sich als Barwert der Differenz der Basistarif-Neuzugangsbeiträge zum anrechenbaren und zum im Wechselzeitpunkt erreichten Alter.
Drucksache 746/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Krankenkassen auf Antrag des Arbeitgebers Mitteilungen über auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung anrechenbare Zeiten der Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten oder für Anträge nach Absatz 2 Satz 1 die Krankenversicherungsnummer übermitteln.
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... e zu bestimmen oder in Abweichung von § 37b Satz 1 bis 6 festzulegen, dass bestimmte Erzeugnisse nicht oder nicht mehr in vollem Umfang als Biokraftstoffe gelten oder die Anrechenbarkeit von biogenen Ölen im Sinne von § 37b Satz 8 auf die Erfüllung dort genannter Verpflichtungen abweichend von dieser Vorschrift zu regeln,
Drucksache 350/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen:
... Universitäten haben das Potential, eine wesentliche Rolle zu spielen bei dem Lissabonner Ziel, Europa mit den Fertigkeiten und dem Können auszustatten, die für den Erfolg in einer globalisierten wissensbasierten Wirtschaft erforderlich sind. Um das anhaltende Missverhältnis zwischen der Qualifikation von Absolventen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu überwinden, sollten Studienprogramme so strukturiert sein, dass sie die Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen direkt verbessern und der Erwerbsbevölkerung insgesamt breite Unterstützung anbieten. Universitäten sollten innovative Curricula, Lehrmethoden und Schulungs-/Umschulungsprogramme anbieten, die neben den mehr disziplinenspezifischen Kenntnissen auch breitere, beschäftigungsbezogene Fertigkeiten umfassen. Anrechenbare Industriepraktika sollten in die Curricula integriert werden. Dies gilt für alle Bildungsebenen, für Kurzstudiengänge ebenso wie für Bachelor-, Master- und Promotionsprogramme. Es umfasst auch Kurse ohne formellen Abschluss für Erwachsene, z.B. Umschulungs- und Brückenkurse für Studierende, die nicht den traditionellen Bildungsweg beschritten haben. Dies sollte über die Anforderungen des Arbeitsmarktes hinausgehen und auf die Schaffung eines Unternehmergeistes bei Studierenden und Forschern zielen.
Mitteilung
2 Einführung
die VOR UNS liegenden Herausforderungen.
1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen
2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern
3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten
4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten
5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen
6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken
7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren
8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen
9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen
UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte
Schlussfolgerungen
Anhang 1 Statistische Tabellen
Tabelle
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Anhang 2 Danksagung
Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der ausschließlich zur Wohnung gehörenden Räume. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zur Berechnung der Grundfläche und zur Anrechenbarkeit auf die Wohnfläche zu erlassen.
Drucksache 608/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Die vorstehend genannten Positionen können nur bis zu einem Betrag als Drittrangmittel berücksichtigt werden, der zusammen mit dem Ergänzungskapital, das unter Außerachtlassung der Beträge nach Absatz 2b Satz 1 Nr. 9 sowie der höchstens hälftigen Beträge nach Absatz 6a Nr. 1 und 2 nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Ergänzungskapital), 250 vom Hundert des Kernkapitals, das unter Außerachtlassung der mindestens hälftigen Beträge nach Absatz 6a Nr. 1 und 2 nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Kernkapital), nicht übersteigt (anrechenbare Drittrangmittel).
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Von dort aus wird zentral die wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Entwicklung in den Kooperationsländern aktiv gefördert. Andere Bundesministerien - insbesondere das Auswärtige Amt - tragen ebenfalls zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands bei. Der Rest verteilt sich u.a. auf die ODA-Wirkung von Schuldenerlassen, anrechenbare Anteile der europäischen Entwicklungszusammenarbeit und auf die Bundesländer.
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "Die vorstehend genannten Positionen können nur bis zu einem Betrag als Drittrangmittel berücksichtigt werden, der zusammen mit dem Ergänzungskapital, das unter Außerachtlassung der Beträge nach Absatz 2b Satz 1 Nr. 9 sowie Absatz 6a Nr. 1 und 2 nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Ergänzungskapital), 250 vom Hundert des Kernkapitals, das nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Kernkapital), nicht übersteigt (anrechenbare Drittrangmittel). Bei Wertpapierhandelsunternehmen beträgt die in Satz 2 bezeichnete Grenze 200 vom Hundert des freien Kernkapitals, es sei denn, von den Drittrangmitteln werden die schwer realisierbaren Aktiva im Sinne des Satzes 4, soweit diese nicht nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 vom haftenden Eigenkapital abgezogen werden sowie die Verluste ihrer Tochterunternehmen abgezogen. Schwer realisierbare Aktiva sind
Drucksache 404/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit
... (1) Für den Leistungsanspruch nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften werden auch die Versicherungszeiten berücksichtigt, die für einen Leistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des anderen Vertragsstaats anrechenbar sind und nicht auf dieselbe Zeit entfallen. Das Ausmaß der zu berücksichtigenden Versicherungszeiten richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Vertragsstaats, nach denen sie zurückgelegt worden sind.
Drucksache 321/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... Durch die Erhöhung der anrechenbaren Gewerbesteuer auf das Zweifache des Gewerbesteuermessbetrags wird ab 1. Januar 2006 eine Vollanrechnung der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 379 vom Hundert ermöglicht.
Drucksache 5/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetz es
... i. V. m. § 8 WoGV als monatliches Einkommen berücksichtigt wurde. Anders als die Vorinstanz hat das im Wege der Sprungrevision angerufene Bundesverwaltungsgericht die Versagung des Wohngeldes als nicht rechtmäßig erachtet. Das Bundesverwaltungsgericht trifft in der den Beteiligten im April 2004 zugestellten Urteilsbegründung im Wesentlichen zwei Aussagen: Die Anrechnung eines zum Lebensunterhalt bestimmten Anteils der HbL als Einnahme ist nach § 10 Abs. 2 Nr. 16 WoGG (bzw. seit 2002 § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG) nicht zulässig, da nach dieser Vorschrift nur die Leistungen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zum Jahreseinkommen gehören. § 8 WoGV, der grundsätzlich eine pauschalierende Regelung des in der HbL enthaltenen Anteils zum Lebensunterhalt der Höhe nach vorsieht, ist daher nicht durch die Verordnungsermächtigung des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und Satz 2 WoGG gedeckt. Vorsorglich führt das Bundesverwaltungsgericht weiter aus: Würde ein zum Lebensunterhalt bestimmter Anteil der HbL zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen gehören, könnte die Pauschalierung nach § 8 WoGV nicht so bestimmt werden, dass sie eine sozialhilferechtliche Anrechnung des anderweitigen Einkommens unberücksichtigt ließe" (NJW 2004, 2109 2110 = Seite 8 des Urteils). Daraus folgt, dass andere Einnahmen des Empfängers der HbL, die bei der Berechnung dieser Sozialhilfeleistung berücksichtigt wurden und zu deren Minderung geführt haben, von dem nach § 8 WoGV ermittelten Betrag abzusetzen wären. Die HbL ist nach Auffassung des Gerichts fiktiv in zwei Hilfearten aufzuspalten. Nach § 87 Abs. 2 BSHG ist ein anderweitig vorhandenes anrechenbares Einkommen vorrangig auf die Hilfe anzurechnen, für welche die niedrigere Einkommensgrenze maßgebend ist" (NJW 2004, 2109 2111 = Seite 10 f. des Urteils). Nach dem Bundessozialhilfegesetz gelten die niedrigeren Einkommensgrenzen für die Hilfe zum Lebensunterhalt, so dass anderweitiges Einkommen zuerst auf die für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, also hier auf den nach § 8 WoGV ermittelten Betrag, anzurechnen wäre.
Drucksache 390/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz - VersorgNG )
... Die vorgesehene Anrechnung von Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen auf das Ruhegehalt wird vom DBB unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller mit öffentlichen Mitteln finanzierten Altersvorsorgesysteme grundsätzlich begrüßt. Der DBB hält aber eine Ergänzung für erforderlich, wonach keine anrechenbare Rente aus landwirtschaftlicher Alterssicherung vorliegt, wenn der Versicherte im Durchschnitt mehr als die Hälfte der Beiträge selbst mit eigenen Mitteln aufgebracht hat.
Drucksache 330/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101 /EG
... Die Begriffsdefinition der Zusätzlichkeit entspricht derjenigen in Nummer 43 des Beschlusses 17/CP.7 der Vertragsparteien des Übereinkommens. Die Definition legt fest, wann eine Emission in Bezug auf den Klimaschutz zusätzlich ist und bestimmt damit zugleich das in Emissionsgutschriften anrechenbare Volumen der Emissionsminderung.
Drucksache 877/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen Berufsförderung (Berufsförderungsfortentwicklungsgesetz - BfFEntwG )
... es auf den Grundwehrdienst anrechenbare Zeit wird auf die bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen im Beruf nachzuweisende Zeit einer mehrjährigen Tätigkeit nach der Berufsabschlussprüfung angerechnet, soweit eine Zeit von einem Jahr nicht unterschritten wird.
Drucksache 401/03
Verordnungsantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Umweltschutz bei Tierhaltungsanlagen
... Die Verknüpfung von Genehmigungspflicht und Flächenbezug führt auch dazu, dass eine bestehende nicht genehmigungsbedürftige Anlage bei einer Reduzierung der anrechenbaren
Drucksache 87/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- COM(2016) 850 final
Drucksache 117/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG)
Drucksache 119/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
Drucksache 130/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 148/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Drucksache 170/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit
Drucksache 189/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) COM(2016) 767 final
Drucksache 284/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV )
Drucksache 356/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 356/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 366/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz -
Drucksache 387/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStR 2019)
Drucksache 395/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
Drucksache 411/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 419/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme KOM(2010) 365 endg.
Drucksache 425/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
Drucksache 494/15
Drucksache 503/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020)
Drucksache 510/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (SOLVABILITÄT II) KOM(2007) 361 endg.; Ratsdok. 11978/07
Drucksache 534/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
Drucksache 538/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Drucksache 539/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuch es und zur Änderung anderer Vorschriften
Drucksache 541/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 542/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz - BWAttraktStG )
Drucksache 542/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
Drucksache 545/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Drucksache 546/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Drucksache 547/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
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Chemikalien ,
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