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185 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anrechenbare"


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Drucksache 720/07E

... (2) Für Versorgungsfälle, die nach dem ... [Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes] und bis zum 29. Februar 2012 eintreten, ist § 12 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum ... (Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes] geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die danach höchstens anrechenbare Zeit einer Hochschulausbildung für jeden nach diesem Tag beginnenden Kalendermonat bis einschließlich des Kalendermonats, in dem der Versorgungsfall eintritt, um jeweils fünf Tage vermindert.



Drucksache 718/07 (Beschluss)

... "1. Die fiktive Altersrückstellung ergibt sich als Barwert der Differenz der Basistarif-Neuzugangsbeiträge zum anrechenbaren und zum im Wechselzeitpunkt erreichten Alter.



Drucksache 814/07

... anrechenbarem



Drucksache 559/1/07

... Der Auszug eines Haushaltsmitglieds (insbesondere mit eigenem Einkommen) wird sich in vielen Fällen eher wohngelderhöhend als wohngeldmindernd auswirken. Bei Auszug einer Person ohne anrechenbares Einkommen wird sich in der Regel zwar nicht die Miete selbst, dafür aber der anzuerkennende Miethöchstbetrag reduzieren. Dies wird jedoch bereits bei § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2



Drucksache 384/07

... (1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. Im Falle der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer nach den Sätzen 1 und 2 um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. Die Einkommensteuer beträgt damit



Drucksache 120/07

... Da Auszubildende an Kollegschulen und Abendgymnasien künftig auch elternabhängig gefördert werden, erscheint die typisierende Nichtberücksichtigung bei der Aufteilung des anrechenbaren Elterneinkommens auf die Geschwister nicht mehr angemessen und wird nur noch für die Auszubildenden beibehalten, deren bereits begonnene Ausbildung noch elternunabhängig bis zum Ende gefördert wird.



Drucksache 720/07A

... Satz 3 legt nunmehr, basierend auf der bisherigen Praxis, ausdrücklich die Voraussetzungen fest unter denen die Probezeit verkürzt werden kann. Bei den nach Satz 5 anrechenbaren Zeiten muss es sich um Zeiten handeln, in denen die leitende Funktion übertragen war. Da die leitende Funktion damit bereits ausgeübt wurde, können diese Zeiten auf die Probezeit und auch auf die Mindestprobezeit angerechnet werden. Anrechenbar sind darüber hinaus Zeiten einer gleichwertigen Funktion als Richterin oder Richter oder als Beamtin oder Beamter der Bundesbesoldungsordnungen W und C, weil sie denen der Besoldungsordnung A vergleichbar sind.



Drucksache 718/1/07

... "1. Die fiktive Altersrückstellung ergibt sich als Barwert der Differenz der Basistarif-Neuzugangsbeiträge zum anrechenbaren und zum im Wechselzeitpunkt erreichten Alter.



Drucksache 746/07

... Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Krankenkassen auf Antrag des Arbeitgebers Mitteilungen über auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung anrechenbare Zeiten der Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten oder für Anträge nach Absatz 2 Satz 1 die Krankenversicherungsnummer übermitteln.



Drucksache 621/06

... e zu bestimmen oder in Abweichung von § 37b Satz 1 bis 6 festzulegen, dass bestimmte Erzeugnisse nicht oder nicht mehr in vollem Umfang als Biokraftstoffe gelten oder die Anrechenbarkeit von biogenen Ölen im Sinne von § 37b Satz 8 auf die Erfüllung dort genannter Verpflichtungen abweichend von dieser Vorschrift zu regeln,



Drucksache 350/06

... Universitäten haben das Potential, eine wesentliche Rolle zu spielen bei dem Lissabonner Ziel, Europa mit den Fertigkeiten und dem Können auszustatten, die für den Erfolg in einer globalisierten wissensbasierten Wirtschaft erforderlich sind. Um das anhaltende Missverhältnis zwischen der Qualifikation von Absolventen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu überwinden, sollten Studienprogramme so strukturiert sein, dass sie die Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen direkt verbessern und der Erwerbsbevölkerung insgesamt breite Unterstützung anbieten. Universitäten sollten innovative Curricula, Lehrmethoden und Schulungs-/Umschulungsprogramme anbieten, die neben den mehr disziplinenspezifischen Kenntnissen auch breitere, beschäftigungsbezogene Fertigkeiten umfassen. Anrechenbare Industriepraktika sollten in die Curricula integriert werden. Dies gilt für alle Bildungsebenen, für Kurzstudiengänge ebenso wie für Bachelor-, Master- und Promotionsprogramme. Es umfasst auch Kurse ohne formellen Abschluss für Erwachsene, z.B. Umschulungs- und Brückenkurse für Studierende, die nicht den traditionellen Bildungsweg beschritten haben. Dies sollte über die Anforderungen des Arbeitsmarktes hinausgehen und auf die Schaffung eines Unternehmergeistes bei Studierenden und Forschern zielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/06




Mitteilung

2 Einführung

die VOR UNS liegenden Herausforderungen.

1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen

2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern

3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten

4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten

5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen

6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken

7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren

8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen

9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen

UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte

Schlussfolgerungen

Anhang 1
Statistische Tabellen

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Anhang 2
Danksagung


 
 
 


Drucksache 179/06

... Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der ausschließlich zur Wohnung gehörenden Räume. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zur Berechnung der Grundfläche und zur Anrechenbarkeit auf die Wohnfläche zu erlassen.



Drucksache 608/06

... Die vorstehend genannten Positionen können nur bis zu einem Betrag als Drittrangmittel berücksichtigt werden, der zusammen mit dem Ergänzungskapital, das unter Außerachtlassung der Beträge nach Absatz 2b Satz 1 Nr. 9 sowie der höchstens hälftigen Beträge nach Absatz 6a Nr. 1 und 2 nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Ergänzungskapital), 250 vom Hundert des Kernkapitals, das unter Außerachtlassung der mindestens hälftigen Beträge nach Absatz 6a Nr. 1 und 2 nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Kernkapital), nicht übersteigt (anrechenbare Drittrangmittel).



Drucksache 141/06

... Von dort aus wird zentral die wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Entwicklung in den Kooperationsländern aktiv gefördert. Andere Bundesministerien - insbesondere das Auswärtige Amt - tragen ebenfalls zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands bei. Der Rest verteilt sich u.a. auf die ODA-Wirkung von Schuldenerlassen, anrechenbare Anteile der europäischen Entwicklungszusammenarbeit und auf die Bundesländer.



Drucksache 153/06

... "Die vorstehend genannten Positionen können nur bis zu einem Betrag als Drittrangmittel berücksichtigt werden, der zusammen mit dem Ergänzungskapital, das unter Außerachtlassung der Beträge nach Absatz 2b Satz 1 Nr. 9 sowie Absatz 6a Nr. 1 und 2 nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Ergänzungskapital), 250 vom Hundert des Kernkapitals, das nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch nach den Vorgaben dieses Gesetzes benötigt wird (freies Kernkapital), nicht übersteigt (anrechenbare Drittrangmittel). Bei Wertpapierhandelsunternehmen beträgt die in Satz 2 bezeichnete Grenze 200 vom Hundert des freien Kernkapitals, es sei denn, von den Drittrangmitteln werden die schwer realisierbaren Aktiva im Sinne des Satzes 4, soweit diese nicht nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 vom haftenden Eigenkapital abgezogen werden sowie die Verluste ihrer Tochterunternehmen abgezogen. Schwer realisierbare Aktiva sind



Drucksache 404/05

... (1) Für den Leistungsanspruch nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften werden auch die Versicherungszeiten berücksichtigt, die für einen Leistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des anderen Vertragsstaats anrechenbar sind und nicht auf dieselbe Zeit entfallen. Das Ausmaß der zu berücksichtigenden Versicherungszeiten richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Vertragsstaats, nach denen sie zurückgelegt worden sind.



Drucksache 321/05

... Durch die Erhöhung der anrechenbaren Gewerbesteuer auf das Zweifache des Gewerbesteuermessbetrags wird ab 1. Januar 2006 eine Vollanrechnung der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 379 vom Hundert ermöglicht.



Drucksache 5/05

... i. V. m. § 8 WoGV als monatliches Einkommen berücksichtigt wurde. Anders als die Vorinstanz hat das im Wege der Sprungrevision angerufene Bundesverwaltungsgericht die Versagung des Wohngeldes als nicht rechtmäßig erachtet. Das Bundesverwaltungsgericht trifft in der den Beteiligten im April 2004 zugestellten Urteilsbegründung im Wesentlichen zwei Aussagen: Die Anrechnung eines zum Lebensunterhalt bestimmten Anteils der HbL als Einnahme ist nach § 10 Abs. 2 Nr. 16 WoGG (bzw. seit 2002 § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG) nicht zulässig, da nach dieser Vorschrift nur die Leistungen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zum Jahreseinkommen gehören. § 8 WoGV, der grundsätzlich eine pauschalierende Regelung des in der HbL enthaltenen Anteils zum Lebensunterhalt der Höhe nach vorsieht, ist daher nicht durch die Verordnungsermächtigung des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und Satz 2 WoGG gedeckt. Vorsorglich führt das Bundesverwaltungsgericht weiter aus: Würde ein zum Lebensunterhalt bestimmter Anteil der HbL zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen gehören, könnte die Pauschalierung nach § 8 WoGV nicht so bestimmt werden, dass sie eine sozialhilferechtliche Anrechnung des anderweitigen Einkommens unberücksichtigt ließe" (NJW 2004, 2109 2110 = Seite 8 des Urteils). Daraus folgt, dass andere Einnahmen des Empfängers der HbL, die bei der Berechnung dieser Sozialhilfeleistung berücksichtigt wurden und zu deren Minderung geführt haben, von dem nach § 8 WoGV ermittelten Betrag abzusetzen wären. Die HbL ist nach Auffassung des Gerichts fiktiv in zwei Hilfearten aufzuspalten. Nach § 87 Abs. 2 BSHG ist ein anderweitig vorhandenes anrechenbares Einkommen vorrangig auf die Hilfe anzurechnen, für welche die niedrigere Einkommensgrenze maßgebend ist" (NJW 2004, 2109 2111 = Seite 10 f. des Urteils). Nach dem Bundessozialhilfegesetz gelten die niedrigeren Einkommensgrenzen für die Hilfe zum Lebensunterhalt, so dass anderweitiges Einkommen zuerst auf die für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, also hier auf den nach § 8 WoGV ermittelten Betrag, anzurechnen wäre.



Drucksache 390/05

... Die vorgesehene Anrechnung von Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen auf das Ruhegehalt wird vom DBB unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller mit öffentlichen Mitteln finanzierten Altersvorsorgesysteme grundsätzlich begrüßt. Der DBB hält aber eine Ergänzung für erforderlich, wonach keine anrechenbare Rente aus landwirtschaftlicher Alterssicherung vorliegt, wenn der Versicherte im Durchschnitt mehr als die Hälfte der Beiträge selbst mit eigenen Mitteln aufgebracht hat.



Drucksache 330/05

... Die Begriffsdefinition der Zusätzlichkeit entspricht derjenigen in Nummer 43 des Beschlusses 17/CP.7 der Vertragsparteien des Übereinkommens. Die Definition legt fest, wann eine Emission in Bezug auf den Klimaschutz zusätzlich ist und bestimmt damit zugleich das in Emissionsgutschriften anrechenbare Volumen der Emissionsminderung.



Drucksache 877/04

... es auf den Grundwehrdienst anrechenbare Zeit wird auf die bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen im Beruf nachzuweisende Zeit einer mehrjährigen Tätigkeit nach der Berufsabschlussprüfung angerechnet, soweit eine Zeit von einem Jahr nicht unterschritten wird.



Drucksache 401/03

... Die Verknüpfung von Genehmigungspflicht und Flächenbezug führt auch dazu, dass eine bestehende nicht genehmigungsbedürftige Anlage bei einer Reduzierung der anrechenbaren



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 170/17 PDF-Dokument



Drucksache 189/17 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 366/18 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 395/19 PDF-Dokument



Drucksache 411/16 PDF-Dokument



Drucksache 419/10 PDF-Dokument



Drucksache 425/18 PDF-Dokument



Drucksache 494/15 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Drucksache 510/07 PDF-Dokument



Drucksache 534/10 PDF-Dokument



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 539/15 PDF-Dokument



Drucksache 541/16 PDF-Dokument



Drucksache 542/14 PDF-Dokument



Drucksache 542/15 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.