[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2327 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anzeige"


⇒ Schnellwahl ⇒

0015/20
0106/1/20
0386/20B
0181/20
0511/20
0437/1/20
0013/20B
0314/20B
0047/20
0397/20B
0379/20
0087/1/20
0013/20
0070/20
0088/20B
0048/20
0002/20B
0343/20
0456/1/20
0335/20
0359/20
0437/20B
0009/20
0164/20
0196/20
0121/20
0210/20
0440/20B
0088/1/20
0002/1/20
0531/20
0033/20
0210/1/20
0263/1/20
0339/20
0268/20
0074/20
0088/20
0127/20
0386/20
0051/1/20
0233/20
0042/20B
0196/1/20
0013/1/20
0087/20
0376/20
0086/20
0106/20B
0341/20
0376/20B
0002/20
0434/1/20
0315/20
0106/20
0150/20
0210/20B
0392/20
0075/20
0314/1/20
0434/20B
0087/20B
0625/19
0360/19B
0418/19
0637/19
0352/2/19
0569/1/19
0598/19
0352/19B
0290/19
0230/19B
0533/19
0363/1/19
0418/19B
0504/19
0392/19
0454/1/19
0538/19
0491/19
0517/19
0666/19
0651/19
0425/1/19
0053/19B
0607/19B
0336/19
0010/19
0425/19
0425/19B
0053/1/19
0301/1/19
0424/19
0226/1/19
0635/19
0011/19B
0363/4/19
0097/19B
0359/19B
0644/19B
0096/19
0232/19
0390/19B
0372/19B
0150/19
0359/1/19
0663/19
0584/19B
0373/19
0634/19
0669/19
0608/19
0501/19
0532/19
0489/19B
0593/19
0495/19
0489/1/19
0289/19B
0226/19B
0443/19B
0239/19
0075/19
0594/19B
0557/19
0289/19
0373/19B
0591/19B
0351/1/19
0569/19B
0128/19
0301/19B
0372/1/19
0373/1/19
0230/1/19
0532/1/19
0043/19
0443/19
0090/19
0054/19B
0556/19
0454/19B
0644/1/19
0649/1/19
0605/19
0594/1/19
0363/19B
0584/19
0097/1/19
0575/19
0054/1/19
0278/19
0665/19
0514/19
0352/1/19
0633/19
0072/1/18
0158/18
0532/18
0022/18B
0544/18
0097/18
0431/18B
0073/1/18
0430/18B
0423/18
0374/18
0468/18B
0431/1/18
0533/18
0170/18
0607/18
0209/1/18
0468/18
0073/18B
0455/18
0001/18
0014/18
0356/18
0209/18B
0551/18B
0312/18
0186/2/18
0423/18B
0387/18
0032/1/18
0061/18
0563/18
0423/1/18
0151/18
0072/18
0375/18
0281/18
0227/1/18
0186/18B
0094/18
0022/1/18
0258/18
0257/1/18
0563/18B
0208/18
0150/18
0073/18
0143/18
0380/18
0072/18B
0575/18
0227/18B
0551/18
0217/18
0400/1/18
0096/18
0133/18
0468/1/18
0150/18B
0596/18
0423/4/18
0556/18
0504/1/18
0430/1/18
0435/18
0283/17
0333/17
0145/17B
0315/1/17
0374/17
0065/17
0182/17B
0169/17
0039/17B
0158/17B
0447/17
0454/17
0050/17
0043/17B
0443/1/17
0719/17
0645/17
0001/1/17
0039/1/17
0670/17
0612/17
0412/17
0443/17B
0152/17
0365/17B
0529/17
0524/17B
0533/17
0727/17B
0456/17
0654/17
0001/17B
0452/17
0249/17
0410/17
0242/17B
0182/1/17
0315/17
0596/17
0051/17
0374/1/17
0243/17
0129/1/17
0765/17
0365/1/17
0467/17
0158/1/17
0152/1/17
0055/17
0428/17
0524/1/17
0184/17
0129/17
0190/17
0416/17B
0253/17
0610/17
0352/17B
0290/17
0406/17
0295/17B
0256/17
0011/17
0374/17B
0129/17B
0222/17
0357/17
0629/17B
0396/17
0418/17
0043/1/17
0145/1/17
0416/1/17
0315/17B
0347/17
0536/17
0239/17
0232/17B
0727/17
0352/1/17
0137/17
0375/17
0629/1/17
0315/16
0812/16
0010/16
0371/16
0237/16B
0413/16
0409/16
0072/16
0149/16
0344/16
0799/1/16
0408/16
0619/16B
0477/16B
0801/16B
0073/16
0400/16B
0320/16
0162/1/16
0414/16B
0118/16
0436/1/16
0222/16B
0288/2/16
0647/16B
0186/16B
0180/16
0459/16
0004/16
0271/16
0395/16
0404/16
0304/16
0349/16
0091/16
0496/16
0625/16
0457/16
0161/16
0346/16
0274/1/16
0470/16B
0545/16
0396/16
0233/16B
0373/16
0162/16B
0418/1/16
0067/16
0120/16B
0103/16
0816/16B
0801/1/16
0065/16
0356/16
0405/16
0258/16
0155/16
0436/16B
0689/16
0717/1/16
0172/16
0278/16
0464/16
0814/7/16
0012/16
0233/1/16
0643/16
0748/16
0449/16
0477/1/16
0418/16B
0222/1/16
0113/16
0120/1/16
0435/16
0023/16
0066/16B
0522/16
0288/3/16
0311/16
0238/16B
0768/16
0400/1/16
0617/16
0195/16
0091/16B
0237/1/16
0681/16
0506/16
0104/16
0420/16
0647/1/16
0414/1/16
0164/16
0799/16B
0632/16
0701/16
0415/16
0068/16
0003/16
0565/1/16
0186/16
0716/16
0653/16
0335/16
0289/16
0470/1/16
0043/1/16
0650/16
0690/16
0310/16
0201/16
0360/15B
0543/1/15
0094/15
0300/15B
0591/15
0379/15
0456/1/15
0340/15B
0317/15B
0026/15
0317/15
0468/15
0155/15
0324/1/15
0230/15
0184/15
0446/15
0030/15
0116/15
0043/15
0543/15B
0353/15B
0512/15
0360/1/15
0340/15
0022/15
0306/15
0438/15
0196/15
0340/1/15
0631/15B
0023/15B
0509/15
0052/15
0300/1/15
0541/15
0127/15B
0419/15
0023/1/15
0056/15B
0569/15
0631/1/15
0226/15
0028/15
0456/15B
0181/15B
0056/1/15
0181/1/15
0507/15
0552/15
0056/15
0136/15
0046/15
0278/15
0324/15B
0594/15
0127/1/15
0349/1/15
0317/1/15
0359/15B
0456/15
0359/1/15
0055/15
0386/15
0102/14B
0568/14
0431/14
0205/14
0240/14B
0009/14
0210/14
0236/14
0538/14B
0649/14
0077/14B
0538/1/14
0068/14
0448/14
0350/14B
0265/14
0489/14B
0430/14B
0535/14
0490/14
0335/14B
0406/14
0536/14
0630/14B
0102/1/14
0537/14
0288/14
0394/14B
0083/14
0430/1/14
0640/1/14
0071/14
0534/14
0029/1/14
0153/14
0350/1/14
0394/1/14
0335/1/14
0219/14
0149/14
0154/14
0238/14
0262/14
0537/14B
0381/14
0312/14
0489/1/14
0197/14B
0071/14B
0509/14
0400/14
0205/14B
0400/14B
0197/1/14
0591/14
0244/14
0429/1/14
0233/14
0495/14
0640/14B
0630/1/14
0429/14
0400/1/14
0029/14B
0617/14
0429/14B
0240/1/14
0447/14
0458/14
0639/14
0412/2/13
0209/1/13
0207/13
0076/13
0268/13
0263/13
0709/13
0093/13B
0081/13
0284/13
0470/13
0113/13
0020/13
0004/13
0150/13
0325/13B
0795/13
0006/13
0113/1/13
0639/13
0627/13
0212/13
0032/13
0041/13
0683/13
0356/13
0012/13
0308/13
0058/13
0731/1/13
0513/13
0731/13B
0093/1/13
0665/1/13
0150/13B
0182/13
0111/13
0339/13B
0318/13
0199/13
0284/13B
0338/13B
0795/13B
0228/13
0120/1/13
0373/1/13
0325/13
0147/13
0187/1/13
0198/13
0493/13
0154/13
0321/13
0339/13
0637/13
0417/13
0004/1/13
0094/13
0380/13
0141/13
0492/13
0194/13
0187/13B
0600/1/13
0752/13
0269/13
0695/13
0475/13
0445/3/13
0150/1/13
0254/13
0187/13
0752/13B
0262/13
0158/13
0602/1/13
0602/13B
0120/13B
0338/1/13
0149/1/13
0610/13
0149/13
0376/13
0430/13
0445/1/13
0444/13
0072/13
0015/13
0721/13
0600/13B
0032/1/13
0352/13
0055/1/13
0543/13
0057/13
0325/1/13
0055/13B
0198/13B
0276/13
0151/13neu
0665/13B
0032/13B
0752/1/13
0112/13
0268/13B
0001/12
0091/12
0320/12
0472/12B
0794/1/12
0467/1/12
0672/12
0795/12
0319/12X
0556/12
0490/12
0453/12
0678/12
0472/12
0409/12
0760/12
0745/12
0328/1/12
0583/12
0751/12
0607/1/12
0277/12
0525/12B
0676/12
0557/12
0414/12
0170/12
0413/12
0314/12B
0395/1/12
0517/1/12
0472/1/12
0662/1/12
0725/12
0812/12B
0223/12
0519/12
0372/12
0525/12
0818/12B
0168/12
0814/12
0635/12
0475/12
0470/12
0291/12
0182/12
0236/12
0306/12
0031/12
0473/12B
0330/12
0295/12
0557/12B
0500/12
0720/12
0444/12
0683/12
0661/1/12
0688/12
0671/12
0663/12
0190/12
0575/12
0467/12B
0607/12B
0300/12
0300/1/12
0486/12
0473/12
0670/12
0789/12
0300/2/12
0255/12
0812/1/12
0605/12
0204/12
0525/1/12
0559/2/12
0217/12B
0032/12B
0371/12B
0371/4/12
0036/12
0603/12
0615/12
0253/12
0661/12
0425/12
0300/12B
0514/12
0740/12
0708/12
0032/1/12
0652/12
0467/12
0395/12B
0794/12B
0310/12
0263/12
0607/12
0379/12
0217/12
0725/12B
0097/12X
0555/12B
0242/12
0503/12B
0818/1/12
0517/12
0606/12
0672/1/12
0108/12
0487/12
0174/12
0725/1/12
0468/12
0515/12
0167/12
0661/12B
0413/1/12
0314/1/12
0517/12B
0021/12
0662/12
0371/12
0387/12
0557/1/12
0428/12X
0244/12
0608/12
0555/12
0413/12B
0512/12
0254/1/12
0018/12
0555/1/12
0672/12B
0062/12
0078/12
0632/1/12
0473/1/12
0645/1/12
0701/12
0464/12
0126/12
0599/12
0558/12
0564/11
0052/11
0342/11
0848/1/11
0266/11B
0317/11B
0459/11
0060/11
0520/1/11
0854/11
0744/11
0534/11
0129/11
0265/1/11
0710/11
0131/11
0086/11
0378/11
0006/11
0513/1/11
0320/11
0176/1/11
0066/11
0301/11
0129/11B
0314/11
0214/11
0047/11
0356/11B
0266/1/11
0761/11B
0524/1/11
0032/11
0255/11
0156/11B
0361/11
0090/11
0352/11
0150/7/11
0101/11
0170/11
0281/4/11
0213/1/11
0705/11
0300/11
0121/11
0260/11
0844/11
0161/11
0216/11
0245/11
0216/11X
0853/11
0111/11
0028/11
0265/11
0290/11
0156/11
0150/11B
0302/11B
0281/11
0264/11
0654/11
0088/11
0166/11
0785/11
0625/11
0129/1/11
0317/1/11
0302/1/11
0089/11
0327/11
0853/1/11
0123/11
0356/11
0054/1/11
0038/11
0726/11B
0213/11B
0761/1/11
0722/11
0150/1/11
0078/11
0054/11
0061/11
0304/11
0229/11
0784/11
0291/11
0179/11
0360/11
0064/11
0301/11B
0855/11
0526/11
0062/11
0580/11
0065/11
0113/11
0747/11
0590/11
0194/11
0853/11B
0726/1/11
0127/11
0054/11B
0265/11B
0315/11
0073/11
0176/11
0105/11
0358/11
0021/11
0216/11B
0278/11
0317/11
0340/11
0095/11
0169/11
0462/11
0520/11B
0524/11B
0457/2/11
0379/11
0176/11B
0140/11
0055/11
0466/10
0616/10
0259/10
0588/10B
0480/10
0540/10B
0466/1/10
0702/10
0476/10B
0680/10
0540/1/10
0654/10
0170/10
0295/10
0356/10
0584/10B
0703/10
0723/10
0707/10
0314/10B
0581/1/10
0033/10
0306/10
0709/10
0857/10
0276/10
0161/10
0712/10
0482/10
0851/10B
0003/10
0588/1/10
0259/10B
0019/10
0629/10
0242/10
0850/10B
0227/10
0284/10
0312/10
0025/10
0826/10
0681/10
0163/10
0152/10
0153/10
0671/10
0492/10
0679/10
0313/10B
0173/10
0164/10
0279/10
0530/1/10
0673/10
0016/10
0181/10
0851/1/10
0017/10
0698/10
0208/10
0585/10
0851/10
0259/1/10
0504/10
0466/10B
0561/10B
0495/10
0549/10
0180/10
0225/10
0319/10
0174/10
0850/10
0484/10B
0052/10
0155/10
0847/1/10
0276/10B
0313/10
0476/10
0849/10
0586/10
0016/1/10
0711/10
0543/10
0784/10
0597/1/10
0313/1/10
0001/10
0230/10
0561/10
0314/10
0002/10
0530/10
0557/10
0791/10
0597/10B
0811/10
0584/1/10
0847/10B
0781/10
0871/10
0516/10
0293/10
0762/10
0162/10
0228/10
0018/10
0343/10
0084/10
0476/1/10
0582/10
0040/10
0561/1/10
0111/10
0158/10
0518/10
0530/10B
0581/10B
0645/1/10
0818/10
0805/10
0096/10
0476/3/10
0649/10
0850/1/10
0545/10
0382/09B
0170/09
0379/09
0169/09
0712/09
0213/09
0070/09B
0577/09B
0270/09
0070/09
0701/09
0889/09B
0169/09C
0242/09
0280/1/09
0550/09
0263/09
0252/09
0298/09
0280/09
0168/09B
0029/09
0841/1/09
0729/09
0299/09
0488/09
0120/09
0690/09
0122/09
0283/09
0164/09B
0081/09B
0013/09
0281/1/09
0173/09
0275/09
0839/09
0231/09
0175/09
0452/09
0819/1/09
0306/09
0399/1/09
0281/09B
0358/09
0594/1/09
0577/09
0280/09B
0173/1/09
0348/09
0066/09
0820/09
0163/09B
0282/09
0624/09
0179/09
0180/09
0244/09
0203/09
0163/1/09
0567/09
0278/09B
0572/09
0171/09B
0081/1/09
0595/09
0634/09
0867/09
0005/09
0085/09
0278/1/09
0664/09
0381/09
0011/09
0278/09A
0279/1/09
0169/09D
0174/09
0049/09
0910/09
0021/09
0035/09
0841/09B
0003/09
0700/09
0670/09
0178/09
0641/09
0411/09
0168/1/09
0169/09G
0286/09
0171/09
0015/09
0528/09B
0632/09
0640/09
0688/09
0160/09
0822/09
0169/09H
0075/09
0624/1/09
0167/09
0169/09E
0532/09
0004/09
0169/09F
0069/09
0172/09
0532/1/09
0284/09B
0036/1/09
0683/09
0297/09
0893/09
0178/09B
0166/09
0620/09
0624/09B
0171/1/09
0137/09
0600/09
0284/09
0867/09B
0889/1/09
0382/09
0278/09
0280/09A
0079/09
0702/09
0067/09
0088/09
0889/09
0532/09B
0081/09
0183/09
0522/09
0047/09
0129/09
0214/09
0012/09
0057/09
0388/1/09
0819/09B
0178/1/09
0606/09
0048/09
0619/09
0353/09
0399/09B
0696/09
0277/09
0173/09B
0528/1/09
0070/1/09
0806/09
0284/1/09
0279/09
0103/09
0187/09
0359/09
0294/09
0577/3/09
0164/1/09
0618/08
0563/08
0294/2/08
0013/08
0558/08B
0570/08
0361/08
0633/08B
0009/1/08
0841/08
0769/1/08
0342/1/08
0680/08
0342/08B
0166/1/08
0004/08B
0848/08B
0768/08A
0960/08
0340/08
0173/08
0692/08
0315/08B
0560/08
0168/2/08
0638/08
0828/08
0554/08
0755/08
0045/08
0012/08
0361/1/08
0769/08B
0044/08
0766/08
0759/08B
0152/08
0553/08B
0951/08
0777/08
0304/08B
0419/08
0633/1/08
0133/08
0703/08
0566/08
0553/08
0636/08
0615/08
0628/08
0700/08B
0710/1/08
0873/1/08
0350/08
0004/08
0631/08
0710/08
0355/08
0004/1/08
0209/08
0668/08B
0058/08
0457/08
0010/08A
0625/08
0326/08
0848/1/08
0334/08
0168/08
0239/08
0877/08
0084/08
0999/08
0852/08
0716/08
0342/08
0760/08
0673/08B
0294/08
0710/08B
0906/08
0094/08
0167/08
0897/08
0402/08
0152/1/08
0210/08
0244/08
0580/1/08
0035/08
0448/08
0542/08
0558/1/08
0433/08B
0566/1/08
0032/08
0968/08
0404/1/08
0315/08
0152/08B
0433/1/08
0668/1/08
0733/08
0409/08
0168/1/08
0449/08
0759/1/08
0076/08
0882/08
0746/08B
0516/08
0168/08B
0768/08
0304/08
0210/08B
0129/08
0544/08B
0211/08
0605/08
0993/08
0339/08
0566/08B
0009/08
0404/08B
0180/08
0009/08B
0544/08
0630/1/08
0437/08B
0220/08
0990/08
0544/1/08
0827/08
0831/08
0404/08
0331/08
0098/08
0873/08B
0580/08
0547/1/08
0712/08
0050/08
0057/08
0547/08B
0349/08
0624/08
0005/08
0575/1/08
0844/08
0438/08
0302/08
0849/08
0967/08
0172/08B
0172/08
0750/08
0335/3/08
0830/08
0318/08
0553/1/08
0743/08
0700/1/08
0439/08
0694/08
0418/08
0172/1/08
0540/08
0813/08
0135/08
0341/08
0713/08
0929/08
0361/08B
0729/08
0847/08
0977/08
0010/08
0759/08
0033/08
0059/08
0354/07B
0555/2/07
0426/07
0362/07
0109/07
0543/07
0086/07
0264/07
0787/07
0236/07B
0562/07B
0838/07
0123/1/07
0742/07
0598/07
0567/07
0558/07
0276/07
0100/07
0123/07
0599/07B
0558/07B
0362/07B
0718/07
0156/07
0129/07B
0834/07
0766/07
0544/07B
0064/1/07
0560/07
0724/07
0059/07B
0443/07
0321/07
0495/07
0338/07
0207/07
0562/1/07
0622/07B
0562/07
0853/07
0127/07
0116/07
0309/07
0682/1/07
0129/2/07
0838/07B
0601/07
0141/1/07
0069/07
0075/07
0599/07
0005/07
0071/1/07
0247/07
0902/07
0177/07
0335/1/07
0563/1/07
0349/07
0071/07B
0558/1/07
0354/07
0535/07
0221/07
0064/07B
0719/07
0529/07
0011/07B
0244/07
0534/07B
0508/07
0399/07
0043/07
0566/1/07
0068/07
0567/1/07
0385/07
0508/07B
0818/07
0470/07
0583/07
0251/07
0889/07
0936/07
0497/07
0129/1/07
0528/07
0004/1/07
0548/07
0129/07
0688/07
0016/1/07
0108/07
0085/07
0860/07
0384/07
0086/07B
0148/07
0865/07
0534/1/07
0555/07B
0309/2/07
0135/07
0816/07
0582/07
0071/07
0070/07
0663/07
0354/1/07
0705/07
0150/07B
0862/07
0800/1/07
0351/07
0535/07B
0236/1/07
0809/07
0273/07
0150/07
0321/1/07
0011/07
0575/07
0016/07B
0654/07
0063/07
0661/07
0355/07
0534/07
0637/07
0535/1/07
0566/07
0566/07B
0826/07
0392/07
0508/1/07
0123/07B
0763/07
0538/07
0311/07
0733/07
0820/07
0282/07
0722/07
0362/1/07
0748/07
0314/07
0636/07
0276/07B
0597/07
0782/07
0838/1/07
0276/1/07
0059/07
0720/07A
0800/07B
0361/2/07
0042/07
0417/07
0065/07
0795/07
0004/07B
0555/07
0229/07
0600/07
0665/07
0278/07
0275/07
0682/07B
0309/07B
0746/07
0807/07
0537/07
0568/07
0476/07
0567/07B
0720/07H
0094/07
0563/07
0016/07
0599/1/07
0365/06
0833/06B
0751/06
0172/06B
0154/06
0919/06
0818/06
0660/06B
0158/06
0579/06B
0640/06
0572/06
0658/06
0357/06
0579/1/06
0623/06B
0283/06
0353/06
0605/06
0555/06
0780/06
0074/06
0121/06
0153/1/06
0367/1/06
0359/06B
0329/06
0287/06
0308/06
0572/06B
0475/06
0631/06
0028/06B
0214/06
0196/06
0022/06
0206/06
0028/1/06
0707/06B
0886/06
0848/06
0698/06
0539/06
0161/06
0359/06
0572/1/06
0274/06
0786/06
0174/06
0672/06
0153/06B
0208/06
0367/06B
0778/06
0717/06
0836/06
0172/06
0476/06
0354/06
0833/1/06
0891/06
0350/06
0866/06
0078/1/06
0527/06B
0671/06
0071/06B
0626/06
0078/06B
0365/1/06
0549/06
0865/06
0066/06
0349/06
0179/06
0678/06
0029/06
0875/06
0322/06
0071/1/06
0258/06
0077/06
0507/06
0119/3/06
0677/06
0575/06B
0209/1/06
0261/06
0100/06
0073/06
0081/06
0668/06
0527/1/06
0697/06
0068/06
0230/06
0706/06
0575/1/06
0155/06
0608/06
0009/06
0398/4/06
0257/06
0785/06
0436/06
0426/06
0021/06
0855/06
0623/06
0119/06B
0299/06
0796/06
0359/1/06
0053/06B
0365/06B
0184/06
0707/1/06
0190/06
0398/06
0336/06
0286/06
0243/06
0365/2/06
0398/06B
0552/06
0818/06B
0693/06
0302/06
0418/06
0034/06
0347/06
0141/06
0660/06
0918/06
0935/06
0398/1/06
0785/06B
0153/06
0755/06
0358/06
0866/1/06
0367/06
0306/06
0632/06
0527/06
0705/06
0219/06
0303/06
0053/1/06
0170/05
0366/05
0351/05
0189/1/05
0552/05B
0696/05
0870/05
0445/05
0396/05
0758/3/05
0093/05B
0412/05
0815/1/05
0157/05B
0399/1/05
0194/05
0252/05
0094/05
0593/05
0540/05
0710/05
0006/05
0247/1/05
0438/05
0250/05
0238/05
0248/05
0444/05
0331/05
0942/1/05
0140/05B
0167/05B
0089/05B
0205/05
0457/05B
0455/05
0457/05
0897/05
0334/05
0911/1/05
0616/05B
0092/05B
0479/05B
0515/05
0795/05
0116/05
0053/05
0140/05
0003/05
0710/1/05
0202/05
0329/05
0085/05
0003/2/05
0364/05
0911/05B
0199/05
0333/05
0079/05
0081/05
0454/05
0616/05
0306/05
0911/05
0783/05
0084/05
0049/05
0517/05
0018/05
0818/05
0523/05
0479/2/05
0210/05
0247/05
0249/05
0237/1/05
0941/05
0167/1/05
0600/05B
0404/05
0002/05
0758/05B
0806/05
0243/05
0757/05da
0909/05B
0045/05
0089/05
0457/1/05
0628/05
0089/1/05
0757/05
0086/05
0110/05
0940/05
0186/05
0588/05
0541/05B
0449/05
0815/05B
0332/05
0595/05
0014/1/05
0615/05
0762/05
0040/05
0014/05
0189/05
0193/05
0237/05B
0479/1/05
0042/05
0495/05
0157/1/05
0744/05
0108/05
0758/05
0726/05
0322/05
0631/05
0092/05
0591/05
0924/05
0093/1/05
0600/05
0815/05
0336/05
0097/05
0304/05
0636/05
0367/05
0090/05
0541/1/05
0089/2/05
0622/05
0710/05B
0357/05
0003/1/05
0617/05
0942/05B
0541/05
0399/05B
0210/1/05
0167/05
0330/05
0758/1/05
0616/2/05
0237/05
0196/05
0809/05
0338/05
0672/05
0014/05B
0524/05
0942/05
0092/1/05
0247/05B
0003/05B
0600/1/05
0095/05
0122/05
0771/05
0936/05
0764/05
0269/04
0780/04
0835/04
0846/04B
0780/2/04
0666/04B
0662/04
0952/04
0846/1/04
0666/4/04
0919/04
0799/04
0883/04
0551/04B
0728/04B
0547/04B
0666/2/04
0861/04B
0664/2/04
0406/04
0846/2/04
0086/04
0852/04
0985/04
0733/04
0720/04
0438/04
0871/04
0892/1/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0676/04B
0708/04B
0892/04
0012/04
0586/04
0868/04
0665/04
0800/04B
0951/04
0892/04B
0878/04
0918/04
0438/04B
0571/04
0734/04
0924/04
0780/04B
0429/04
0128/04B
0871/1/04
0664/04
0708/1/04
0871/04B
0728/1/04
0955/04
0732/04
0438/1/04
0429/04B
0861/04
0985/1/04
0682/04
0515/04B
0725/04
0709/04
0666/04
0800/1/04
0613/04
0441/04
0850/04
0915/04
0818/04
0887/04
0401/03
0299/03
0715/03
Drucksache 258/16

... "(6) Die Länder haben die bei der Kommission im Rahmen des Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahrens entstehenden Aufwendungen zu erstatten. Die Aufwendungen werden im Einzelfall festgesetzt; dabei können nach dem durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand ermittelte feste Sätze oder Rahmensätze zugrunde gelegt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 155/16

... 1. im Falle der Durchführung eines nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungspflichtigen Vorhabens die erforderliche Genehmigung erteilt ist oder im Falle der Durchführung eines nach Bauordnungsrecht anzeige- oder sonst mitteilungspflichtigen Vorhabens die erforderliche Anzeige vorliegt und mit der Ausführung begonnen werden darf,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Aufwand. 4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen:

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Anlass und Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

- Wirtschaft

- Verwaltung

II.3 One in, one out-Regel


 
 
 


Drucksache 436/16 (Beschluss)

... "(4) Ab dem 1. Januar 2019 muss jedes zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene Hörfunkempfangsgerät, das den Programmnamen sowie programmbezogene Zusatzdienste anzeigen kann, zum Empfang digitaler Signale geeignet sein, die einer Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation entsprechen. " '



Drucksache 689/16

... "(11) Wer zum Zweck des Einzelhandels Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, im Wege des Versandhandels über das Internet anbietet, muss seine Tätigkeit unter Angabe der in § 67 Absatz 8 erforderlichen Angaben bis zum ... [einsetzen: Datum drei Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 13 Absatz 1] bei der zuständigen Behörde anzeigen." `



Drucksache 717/1/16

... f) In diesem Zusammenhang sollten auch die nach der Aufforderung des Bundesrats vom Mai 2014 mittlerweile aufgenommenen Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen zügig zum Abschluss gebracht werden. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, noch in dieser Legislaturperiode die Regelungen für eine effiziente gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen zu verabschieden. Eine solche Anzeigepflicht leistet einen wesentlichen präventiven Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren.



Drucksache 172/16

... 45. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen "Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - Bestandsaufnahme und Ausblick - REFIT-Anzeiger" (SWD(2015) 110 final), die der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU" (COM (2015) 215 final) beigefügt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 278/16

... Öffentliche Arbeitgeber, die die Aufgabe der Kindergeldbearbeitung auf eine Bundes- oder Landesfamilienkasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 11 Satz 6 bis 9 des Finanzverwaltungsgesetzes übertragen haben, können dem Bundeszentralamt für Steuern zwar anzeigen, dass sie künftig auf die Zuständigkeit verzichten möchten, der Verzicht kann jedoch wirksam nur durch die Bundes- oder Landesfamilienkasse erklärt werden. Die Bundes- oder Landesfamilienkasse hat mit der Verzichtserklärung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern anzugeben, dass zuvor ein Einvernehmen über die Aufgabenübertragung mit der sie beauftragenden Körperschaft hergestellt wurde. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Kindergeldfälle der Bundes- oder Landesfamilienkassen in einem geordneten und wirtschaftlichen Verfahren übertragen werden können.



Drucksache 464/16

... 2. einer Tat nach den Absätzen 1 bis 5 geworden ist und der Prostitution nachgeht, gegen Entgelt sexuelle Handlungen vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzt. Nach Satz 1 wird nicht bestraft, wer eine Tat nach Satz 1 Nummer 1 oder 2, die zum Nachteil der Person, die nach Satz 1 der Prostitution nachgeht, begangen wurde, freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht diese Tat zu diesem Zeitpunkt ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 232
Menschenhandel

§ 232a
Zwangsprostitution

§ 232b
Zwangsarbeit

§ 233
Ausbeutung der Arbeitskraft

§ 233a
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 814/7/16

... Zu Nummer 4 (§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/7/16




Zu Artikel 23

Artikel 23
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

§ 7a
Übergegangene Ansprüche des Berechtigten bei Leistungsunfähigkeit

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 12/16

... § 9 Anzeige vor Dienstleistungserbringung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen

§ 7
Eignungsprüfung

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 8
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 9
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 10
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsinhalt

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 233/1/16

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regelung zur Überwachung des Anbaus von Nutzhanf vorzusehen, die die Termine zur Anzeige des Anbaus von Nutzhanf und die Probennahme zur Überwachung des Tetrahydrocannabinolgehaltes an neue Anbaumethoden anpasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/1/16




1. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 31 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 und Satz 4 SGB V

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 643/16

... Die Einführung der Abgeltungssteuer hat nicht zu den ihr ursprünglich zugeschriebenen positiven fiskalischen Effekten geführt. Vielmehr konnten Steuermehreinnahmen aus Kapitalvermögen in erster Linie deshalb generiert werden, weil den Finanzbehörden wiederholt Kontodaten von in- und ausländischen Banken bekannt wurden. Mit dem steigenden Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehungen aus Kapitalanlagen im Ausland ist auch die Zahl der Selbstanzeigen stark angestiegen.



Drucksache 748/16

... Umsetzung von Bildungsreformen im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Bereits heute sollen die beschäftigungspolitischen Leitlinien9 Anstöße geben, um Bildungsreformen voranzutreiben, und im Europäischen Semester werden auch mit der Bildung zusammenhängende Fragen behandelt. Die Evidenzbasis zur Bildung im Rahmen des Europäischen Semesters könnte durch eine bessere Nutzung des Analyseberichts "Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung" gestärkt werden. Zudem könnte geprüft werden, wie sich die OECD-Daten zu Kompetenzen besser als Indikator bzw. Benchmark einsetzen lassen, um die Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität der Bildungsergebnisse zu verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/16




Mitteilung

1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung

2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU

2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

3 Schulbildung

2.2. Hochschulbildung

3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 449/16

... "§ 13a Anzeigepflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 449/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bewachungsverordnung

§ 1
Zweck

§ 9
Beschäftigte

§ 13a
Anzeigepflicht

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

3.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

3.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

1. Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

3. Zu Nummer 21

4. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 477/1/16

... Mit der Neufassung der Abfallbeauftragtenverordnung werden nunmehr Anforderungen zur Fachkunde für Abfallbeauftragte explizit im Verordnungstext benannt. Der Aspekt der Berufserfahrung ist dabei mit einer Zeitspanne von zwei Jahren enthalten. Dieser Zeitraum erscheint sehr hoch gewählt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass hierzu keine Alternativen unterbreitet sind. Solche Alternativen sind unter anderem z.B. in der Anzeige- und Erlaubnisverordnung enthalten, die in § 5 Absatz 1 für die Fachkunde von Erlaubnispflichtigen ausdrücklich die Möglichkeit der Verkürzung von einer zweijährigen auf eine einjährige praktische Tätigkeit vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/1/16




1. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Satz 4 EfbV

2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und 4 EfbV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 3, 4, Absatz 3 Nummer 1 und Satz 2 - neu - EfbV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 und 3 EfbV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Nummer 3a - neu - EfbV *

7. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3a - neu - EfbV

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 - neu - EfbV

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 5 EfbV

10. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 1 - neu - bis 3 - neu -, Satz 1 EfbV

11. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EfbV

12. Zu Artikel 1 Anlage 3 Anlage zum Zertifikat Nummer 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 EfbV

13. Zu Artikel 2 § 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb AbfBeauftrV

14. Zu Artikel 2 § 2 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

15. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 3 AbfBeauftrV

16. Zu Artikel 2 § 9 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

17. Hauptempfehlung zu den Ziffern 18, 19 und 20

Zu Artikel 2

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 2

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 2

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17 nur Wi

Zu Artikel 2

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 10

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 418/16 (Beschluss)

... Gleiches gilt für die Anspruchshöhe. Die Feststellung der exakten Schadenshöhe, zum Beispiel unter Berücksichtigung etwaiger im Nachgang zur Anzeigeerstattung erhaltener Versicherungsleistungen, wird in den meisten Fällen nur mit erheblichem Aufwand möglich sein. Dies würde in etlichen Fällen das Vollstreckungsverfahren überfrachten und lässt unberücksichtigt, dass die mit der Schadensfeststellung befassten Rechtspfleger hierfür nicht ausgebildet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO

14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG

15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO

16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 222/1/16

... (2) Das Bundesministerium hat den vollständigen Antrag einschließlich der in Absatz 1 Nummer 6 genannten Unterlagen im Bundesanzeiger bekanntzugeben und jedem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme binnen einer in der Bekanntmachung festgesetzten angemessenen Frist zu geben. Ferner hat das Bundesministerium die betroffenen Länder und Verbände frühzeitig anzuhören.



Drucksache 113/16

... § 11 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)

Abschnitt 1
Sachkundenachweis

§ 1
Sachkundeprüfung

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Prüfungsinhalt, Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

§ 5
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

2 Vermittlerregister

§ 6
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister

§ 7
Mitteilungspflichten

§ 8
Zugang

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung

§ 9
Geltungsbereich der Versicherung

§ 10
Umfang der Versicherung

§ 11
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 3
Verhaltenspflichten

§ 12
Allgemeine Verhaltenspflicht

§ 13
Verbot der Annahme von Geldern

§ 14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 15
Außerordentliche Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten

§ 17
Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

1.4 Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Pfandleiherverordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 120/1/16

... Das Entdeckungsrisiko ist relativ niedrig. Bei illegalem Bezug von Arzneimitteln erfolgt in der Regel keine Strafanzeige. Beim Versterben von Schwerstkranken wird bei der Todesursache eher nicht von einem gefälschten Arzneimittel ausgegangen.



Drucksache 435/16

... vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) ist u.a. der elektronische Bundesanzeiger in den Bundesanzeiger überführt worden. Entsprechend wird in Absatz 3 das Wort "elektronischen" gestrichen.



Drucksache 23/16

... 1. Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln zwischen den mit der Durchführung des Abkommens befassten Stellen sowie zwischen diesen und den betroffenen Personen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts und Export von Leistungen

Teil II
Anzuwendende Rechtsvorschriften

Artikel 6
Allgemeine Regelungen

Artikel 7
Entsandte Personen

Artikel 8
Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen

Artikel 9
Ausnahmevereinbarungen

Teil III
Besondere Bestimmungen

Artikel 10
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 11
Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 12
Besonderheiten für die Republik Albanien

Teil IV
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 13
Amts- und Rechtshilfe, ärztliche Untersuchungen

Artikel 14
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen

Artikel 15
Gebühren

Artikel 16
Bekanntgabe von Schriftstücken und Amtssprachen

Artikel 17
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 18
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 19
Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen

Artikel 20
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 21
Erstattungen

Artikel 22
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Teil V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 24
Schlussprotokoll

Artikel 25
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 26
Geltungsdauer und Kündigung

Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Abkommens:

2. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 9 des Abkommens:

3. Zu Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Abkommens:

4. Zu Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens:

5. Zu Artikel 4 des Abkommens:

6. Zu Artikel 5 des Abkommens:

7. Zu den Artikeln 6, 7 und 9 des Abkommens:

Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 9 des Abkommens:

10. Zu Artikel 23 des Abkommens:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Die dem Antragserfordernis zugrunde liegende Begründung trägt bei der Bezuschussung des gemeinschaftlichen Mittagessens jedoch nicht, soweit es (nur) um die Weitergewährung über den abgelaufenen Bewilligungszeitraum hinaus geht. Es handelt sich um eine Leistung, die (bei fortbestehender Hilfebedürftigkeit) in der Regel für die gesamte Besuchsdauer der Schule, Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Durch die erstmalige Beantragung wird der Leistungsträger über den maßgeblichen Sachverhalt informiert und in die Lage versetzt, über die Leistung selbst sowie deren Erbringung (Gutschein oder Direktzahlung an den Anbieter) zu entscheiden. Deshalb soll am Erfordernis des Erstantrags festgehalten werden. Zum Zeitpunkt der Weiterbewilligung liegen diese Erkenntnisse jedoch bereits vor, weshalb die Gefahr einer Bedarfsprüfung für die Vergangenheit nicht besteht. Mögliche leistungserhebliche Änderungen müssen die Leistungsberechtigten ohnehin unabhängig von einem Folgeantrag rechtzeitig anzeigen. Das Fortbestehen der Hilfebedürftigkeit wird zudem bereits im Rahmen des (Folge-)Antrags nach § 37 Absatz 1 Satz 1 SGB II geprüft und begründet daher keinen Bedarf an einer gesonderten Antragstellung. Überdies besteht die Möglichkeit der Befristung der Leistung auf die Dauer des Besuchs der Schule, Tagesstätte oder der Kindertagespflege, sofern bei Erlass des jeweiligen Bewilligungsbescheids bereits absehbar.



Drucksache 522/16

... 25. Das Zentrum hat seine Arbeit am 1. Januar 2016 aufgenommen und besteht aus verschiedenen Einheiten, darunter die EU-Meldestelle für Internetinhalte, das zwischen der EU und den Vereinigten Staaten vereinbarte Programm zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus, die von Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken und die Europol-Kontaktstellen (z.B. die Kontaktstelle TRAVELLERS zu ausländischen terroristischen Kämpfern) sowie die Europäische Bombendatenbank. Das Zentrum hat Zugang zu den EU-Informationssystemen und zum Netzwerk der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen. Es wurde durch das Gemeinsame Verbindungsteam verstärkt, das sich aus abgeordneten nationalen Experten für Terrorismusbekämpfung zusammensetzt. Derzeit arbeiten im Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung 64 Personen.



Drucksache 288/3/16

... Da kommerzielle Kommunikation Teil ihres Geschäftsmodells ist, sollten Videoplattformanbieter, soweit sie Videoanzeigen schalten, aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zudem denselben qualitativen Anforderungen an audiovisuelle kommerzielle Kommunikation unterliegen wie Mediendiensteanbieter.'



Drucksache 311/16

... 4. Die Ergebnisse der Überwachung der kollaborativen Wirtschaft werden im Binnenmarktanzeiger zusammengefasst.



Drucksache 238/16 (Beschluss)

... Die in § 20 vorgesehenen Übergangsvorschriften von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung sind zu kurz bemessen. Die Betreiber bedürfen zur Anpassung bzw. Aktualisierung von Unterlagen (z.B. Sicherheitsbericht) und zur Erstellung von Anzeigen in vielen Fällen der Hilfe von Gutachtern oder externer Dienstleister.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 3 der 12. BImSchV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 5 der 12. BImSchV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 5 der 12. BImSchV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 6 der 12. BImSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 10 der 12. BImSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 2 der 12. BImSchV Artikel 1 Nummer 5 ist zu streichen.

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 3 Satz 1 der 12. BImSchV

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 der 12. BImSchV

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 1 Nummer 4 der 12. BImSchV

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 7 Absatz 3 der 12. BImSchV

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Nummer 2 der 12. BImSchV

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Nummer 3 der 12. BImSchV

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8a Absatz 1 Satz 2 und 3 der 12. BImSchV

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8a Absatz 1 Satz 4 - neu - der 12. BImSchV

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8a Absatz 2 der 12. BImSchV

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 1 Nummer 1 der 12. BImSchV

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 der 12. BImSchV Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen:

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der 12. BImSchV

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der 12. BImSchV

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 1 Satz 2 der 12. BImSchV

22. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 1 Satz 2 der 12. BImSchV

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 1 Satz 3 der 12. BImSchV

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - der 12. BImSchV

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der 12. BImSchV

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe e § 11 Absatz 5 der 12. BImSchV ,

27. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 der 12. BImSchV

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 der 12. BImSchV

29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 2 Nummer 3 der 12. BImSchV

30. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c der 12. BImSchV

31. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe d § 16 Absatz 4 Satz 1 der 12. BImSchV

32. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe d § 16 Absatz 4 Satz 3 der 12. BImSchV

33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 der 12. BImSchV

34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 17 Absatz 2 und 3 der 12. BImSchV

35. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 6 der 12. BImSchV

36. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - § 19 Absatz 3 Satz 2 - neu - der 12. BImSchV

37. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2 Nummer 1 und 2 der 12. BImSchV

38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 21 Absatz 1 Nummer 14 der 12. BImSchV

39. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang III Nummer 1 Satz 1 der 12. BImSchV

40. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anhang V Teil 2 Nummer 3 der 12. BImSchV

41. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa Anhang VI Teil 1 Abschnitt I der 12. BImSchV

42. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe ccc Anhang VI Teil 1 Abschnitt I Nummer 2 der 12. BImSchV

43. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ddd - neu - Anhang VI Teil 1 Abschnitt I Nummer 5 der 12. BImSchV

44. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anhang VI Teil 1 Abschnitt III der 12. BImSchV


 
 
 


Drucksache 768/16

... (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Anlagerichtlinien des Fonds durch allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen. Die Anlagerichtlinien sind im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Über die Anlagerichtlinien ist sicherzustellen, dass der Fonds bei seinen Anlageentscheidungen die allgemeinen Anlagegrundsätze für die Vermögensanlage in § 124 Absatz 1 des



Drucksache 400/1/16

... i) Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben wird durch internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung in zweifacher Hinsicht in Frage gestellt: Sie entziehen dem Staat nicht nur unmittelbar einen bedeutenden Anteil seiner Finanzierungsmittel, sondern stellen gleichzeitig den für das Gelingen eines Gemeinwesens unverzichtbaren Handlungsmaßstab der Steuerehrlichkeit in Frage. Der Bundesrat betont ausdrücklich die Notwendigkeit für eine Umsetzung der von Bund und Ländern angestoßenen Maßnahmen zur erweiterten Mitwirkungspflicht von Steuerpflichtigen, der geplanten steuerlichen Anzeigenpflichten von Banken sowie erweiterten Ermittlungsbefugnissen der Steuerverwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/16




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 617/16

... Es gab vereinzelt die Fälle, dass eine Plakette, die zu Unrecht an einem Fahrzeug angebracht war, aufgrund einer Mängelberichtsanzeige der Polizei wieder entfernt werden musste. Es ist mittlerweile bekannt, dass auch bei den Plaketten nach



Drucksache 195/16

... Die Erhebung der Aufwendungen, Erträge und Betriebsergebnisse sowie der betrieblichen Daten, wie Betriebs- und Verkehrsleistung, wurde soweit wie möglich auf Basis bereits verfügbarer sekundärstatistischer Quellen durchgeführt. Als Sekundärquellen wurden die VDVStatistik, die Fachserie 8 Reihe 3.1 des Statistischen Bundesamtes sowie im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Verkehrsunternehmen herangezogen.



Drucksache 91/16 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hebt hervor, dass der durch die Grundrechteordnung vorgegebene Schutz der sexuellen Selbstbestimmung am effektivsten gewährleistet werden kann, wenn jede Verletzung derselben strafrechtlich sanktioniert und entsprechend ermittlungsbehördlich verfolgt wird. Ein Sexualstrafrecht ohne Strafbarkeitslücken schreckt ab, ermutigt Opfer und Zeugen zur Anzeige und erleichtert die Arbeit der Polizei- und Justizbehörden der Länder und des Bundes. Daneben stellen Gewaltschutz- und -präventionsprogramme einen wichtigen Beitrag zum umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts


 
 
 


Drucksache 237/1/16

... § 23a geht über das europarechtlich Gebotene hinaus und ist daher zu streichen. Die Seveso-III-Richtlinie selbst enthält keine Regelung zur Einführung eines Anzeige- bzw. Vorverfahrens. Dieses Anzeigeverfahren würde lediglich unnötige Kosten für Unternehmen und Behörden verursachen und zu Verzögerungen bei der Durchführung des Vorhabens führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 5a BImSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 2 BImSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG

11. Hauptempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 2

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1 Nummer 2

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 3 - neu -, 4 - neu BImSchG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 1 BImSchG *

21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 7 und 10 § 16a Satz 2, § 19 Absatz 4 Satz 5, § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 § 16a, § 17 Absatz 4, § 19 Absatz 4, § 23a und § 23b BImSchG *

24. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 17 Absatz 1b - neu - BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *

26. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 3 BImSchG

30. Hauptempfehlung zu Ziffer 47

Zu Artikel 1 Nummer 10

31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG

33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a und § 23b BImSchG ,* Nummer 11 § 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 § 25a BImSchG

34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 2 Satz 3 BImSchG

37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG

38. Hauptempfehlung zu Ziffer 39

Zu Artikel 1 Nummer 10

39. Hilfsempfehlung zu Ziffer 38

Zu Artikel 1 Nummer 10

40. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 25 Absatz 1a Satz 3 Nummer 1 BImSchG

41. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 25a Satz 2 BImSchG

42. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 1 und 2 - neu - BImSchG

45. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 50 BImSchG

46. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 17

48. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

49. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG


 
 
 


Drucksache 681/16

... (3d) Die Höhe der jährlichen Entschädigungen der einzelnen Mitglieder der Vertreterversammlung einschließlich Nebenleistungen sind in einer Übersicht jährlich zum 1. März, erstmals zum 1. März 2017, von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen im Bundesanzeiger und gleichzeitig in den jeweiligen Mitteilungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen zu veröffentlichen."



Drucksache 506/16

... 3. Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und



Drucksache 104/16

... "Geplante Arbeiten an einem strukturellen Teilsystem oder einem Teil davon, die über den Austausch im Zuge von Instandhaltungsarbeiten hinausgehen, sind der Sicherheitsbehörde durch den Halter oder Betreiber des strukturellen Teilsystems schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige ist eine Beschreibung der geplanten Arbeiten sowie eine Einstufung des Umfangs anhand der Merkmale der Anlage 3 beizufügen. In der Beschreibung sind der Umfang der nicht übereinstimmenden Teile sowie die Auswirkungen der Umrüstung oder Erneuerung auf das strukturelle Teilsystem darzulegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

Artikel 2
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel der Regelungen

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund

Länder und Gemeinden

III. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3417: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 420/16

... Opfer, die sich durch das Täterverhalten zumindest nach außen hin vermeintlich unbeeindruckt zeigen, stehen dennoch zumeist unter schweren psychischen Belastungen. Mehrere internationale Studien zu den Auswirkungen von Stalking belegen den negativen Effekt beharrlicher Nachstellung auf die Gesundheit der Opfer (vgl. Stadler/Heubrock/Rusch, Hilfesuchverhalten von Stalking-Opfern bei staatlichen Institutionen: Erfahrungen aus dem Hellfeld. Praxis der Rechtspsychologie, 2005, S. 235-252). Auch die Darmstädter und Mannheimer Stalking-Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Stalking "schwerwiegende psychologische und physiologische Beeinträchtigungen bei den Betroffenen verursachen kann" (Wondrak, Auswirkungen von Stalking aus Sicht der Betroffenen. J. Betermann & Feenders (Hrsg.), Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der -Intervention, 2004, S. 21 - 35). Die Opfer hoffen darauf, durch ihre Strafanzeige und die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen den Nachstellungen ein Ende setzen zu können, ohne ihrerseits dem Druck des Täters nachgeben und ihre Lebensumstände ändern zu müssen. Wenn aber besonders standhaft und besonnen auftretenden Personen der strafrechtlicher Schutz verwehrt bleiben sollte, wird genau das Gegenteil dessen erreicht, was der Gesetzgeber mit der Einführung eines Nachstellungstatbestands erreichen wollte, nämlich einen effektiveren Schutz vor Nachstellungshandlungen und damit einhergehend einen besseren Opferschutz (Bundestagsdrucksache 16/575, S. 1). Stattdessen besteht die Gefahr, dass der Täter eine Einstellung des Verfahrens als besondere Genugtuung begreift und sich in seinem Tun vielmehr bestätigt fühlt.



Drucksache 647/1/16

... bb) In Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter "sowie das Aktenzeichen der Anzeige" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 18a der 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 der 1. SprengV

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 23 Absatz 2 der 1. SprengV

4. Zu Artikel 1 Nummer 25

5. Zu Artikel 2 Nummer 1, 2 § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb LuftVO


 
 
 


Drucksache 164/16

... "§ 13a Anzeigepflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

§ 1
Zweck

§ 9
Beschäftigte

§ 13a
Anzeigepflicht

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz und Verordnungsermächtigung

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

1. Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

3. Zu Nummer 20

4. Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3642: Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt

2.2 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Verwaltung

2.2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

2.3 ,One in one out’-Regel


 
 
 


Drucksache 799/16 (Beschluss)

... Durch die vorgeschlagene Änderung wird erreicht, dass sowohl die zuständige Behörde für den Betrieb des Meldeportals als auch die Erreichbarkeit des Meldeportals nicht nur im Bundesanzeiger, sondern auch im Verkehrsblatt bekannt gemacht werden. Die amtlichen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind zwar im Internet kostenfrei zugänglich, jedoch erwarten die Meldenden im Sinne von § 2 Nummer 8 des Gesetzentwurfs eine diesbezügliche Bekanntmachung eher im Verkehrsblatt und weniger im Bundesanzeiger.



Drucksache 632/16

... "(1) Die störfallrelevante Errichtung und der Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, ist der zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung schriftlich anzuzeigen, sofern eine Genehmigung nach Absatz 3 in Verbindung mit § 23b nicht beantragt wird. Der Anzeige sind alle Unterlagen beizufügen, die für die Feststellung nach Absatz 2 erforderlich sein können. Soweit es zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands erforderlich ist, kann die zuständige Behörde ein Gutachten zu den Auswirkungen verlangen, die bei schweren Unfällen durch die Anlage hervorgerufen werden können. Die zuständige Behörde hat dem Träger des Vorhabens den Eingang der Anzeige und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Sie teilt dem Träger des Vorhabens nach Eingang der Anzeige unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie für die Feststellung nach Absatz 2 benötigt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/16




§ 23c
Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz

‚Artikel 4 Änderung des Bundesberggesetzes

§ 57d
Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben


 
 
 


Drucksache 701/16

... Einen Beitrag zu Ziel Nr. 9 (Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen) leisten die in der Investitionsoffensive für Europa vorgesehenen strategischen Investitionen in Schlüsselbereichen wie Infrastruktur, Forschung und Innovation oder Wagniskapital für kleine Unternehmen. Investitionen in Infrastruktur sowie Forschung und Innovation werden auch aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds15 getätigt. Die Fazilität "Connecting Europe" finanziert nachhaltige Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetze und -infrastruktur. Forschung und Innovation, die Grundlagen für die Verwirklichung nahezu aller Nachhaltigkeitsziele, werden aus dem europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) finanziert. Der Europäische Innovationsanzeiger weist für 2016 nach wie vor einen erheblichen Leistungsvorsprung der EU gegenüber vielen Wettbewerbern aus. Die Herausforderung besteht darin, diese Stellung zu bewahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 415/16

... Durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung der Bundesstellen zur elektronischen Rechnungsstellung bei Einsatz elektronischer Zahlungsverfahren des Bundes entstehen den betroffenen Stellen in der Regel keine zusätzlichen Erfüllungsaufwände. Zunächst wird lediglich eine Verpflichtung zur Anzeige vorgeschrieben. Eine Transaktion der Rechnung mit entsprechender Gebührenpflicht entfällt mithin. Des Weiteren steht für Behörden des Bundes zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung die Basiskomponente E-Payment Bund kostenfrei zur Verfügung. Es fallen möglicherweise (je nach ausgewählter Zahlart) verbrauchsabhängige Kosten (vergleichbar mit Porto) an. Zudem kommen Kosten für eine Integration in das jeweilige Fachverfahren / Haushaltssystem hinzu, falls eine Anbindung nötig ist oder gewünscht wird. Diese Kosten sind bereichsspezifisch zu bestimmen und lassen sich nicht generalisierend festlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 68/16

... Die Gleichheit vor dem Gesetz ist durch die Verfassung garantiert. Gleichzeitig fehlt vielen Bürgern das Vertrauen in die Justiz aufgrund vermuteter politischer Einflussnahme. Gemäß der Verfassung ist die Versammlungsfreiheit garantiert. Die Regierung kann jedoch unter Berufung auf ein Dekret aus dem Jahr 2001 Demonstrationen verbieten. Seitens der Sicherheitskräfte kommt es gelegentlich zu nach dem Gesetz allerdings verbotenen Misshandlungen gegenüber Personen. Es wird eine relativ freie Meinungsäußerung zugelassen; die geäußerten Meinungen werden von staatlicher Seite aber weitgehend ignoriert. Es existiert eine private Presse mit zahlreichen Titeln, jedoch sind die meisten Zeitungen auf staatliche Druckereien sowie auf Anzeigen und Werbung der staatlichen Werbe- und Verlagsgesellschaft angewiesen. Zeitungen üben daher häufig Selbstzensur aus, um ihre Einnahmen nicht zu gefährden. Ausländische Satellitensender sind frei zugänglich, im Internet findet bisher keine (systematische) Zensur statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 3/16

... /EU übermittelt und regelmäßig aktualisiert. Die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung macht die jeweils aktuelle Fassung der Liste auf ihrer Webseite zugänglich und macht die Liste mit Stand 1. Januar jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt.



Drucksache 565/1/16

... keine Verschärfung vorsehen sollten. Das Urheberrecht sollte in erster Linie ein effektives Schutzinstrument für Kreative darstellen und nicht die Interessen der Verlage in den Vordergrund stellen. Die Verschärfung des Leistungsschutzrechts wird die Informationsvielfalt im Internet verringern, wenn innovative Dienste und Start-ups für die Verbreitung von Online-Nachrichten durch hohe Lizenzkosten und rechtliche Unsicherheiten ausgebremst werden. Es muss vermieden werden, dass Suchmaschinen oder andere Webseiten nicht mal kürzeste Artikelauszüge ("Snippets") anzeigen dürfen, wenn sie auf journalistische Texte verlinken. Das Veröffentlichen von Links oder Snippets darf nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen.



Drucksache 186/16

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass für eine rechtsstaatlich geordnete Aufarbeitung die Kenntnis aller sachdienlichen Unterlagen erforderlich ist, und würde es begrüßen, wenn die den Medien vorliegenden Informationen den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, sobald den Finanzbehörden Hinweise auf einen konkreten Sachverhalt vorliegen.



Drucksache 716/16

... (6) Die Bundesanstalt kann für den Antrag und die Auskunft ein Muster im Bundesanzeiger veröffentlichen und Vordrucke - auch im Internet zum Herunterladen - bereithalten; soweit für den Antrag ein Muster veröffentlicht und ein Vordruck bereitgehalten ist, sind diese zu verwenden.



Drucksache 335/16

... 23. Alle Zahlen in diesem Abschnitt stammen aus dem Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2015.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 289/16

... (11) Die diskriminierenden Praktiken, gegen die mit dieser Verordnung vorgegangen werden soll, ergeben sich üblicherweise aus allgemeinen Bestimmungen, Bedingungen und sonstigen Informationen, die von dem betreffenden Anbietern oder in ihrem Namen als Voraussetzung für den Zugang zu den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen festgelegt und angewandt werden, und die der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang zählen unter anderem Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen. Sie können der breiten Öffentlichkeit durch den Anbieter selbst oder in seinem Namen auf verschiedenen Wegen verfügbar gemacht werden, wie beispielsweise über Informationen, die in Anzeigen oder auf Websites veröffentlicht oder über Unterlagen, die vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Diese Bedingungen gelten, sofern keine abweichenden, im Einzelnen direkt zwischen Anbieter und Kunden ausgehandelten Vereinbarungen getroffen wurden. Geschäftsbedingungen, die im Einzelnen zwischen Anbieter und Kunden ausgehandelt werden, gelten für die Zwecke dieser Verordnung nicht als allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zugang zu Online-Schnittstellen

Artikel 4
Zugang zu Waren oder Dienstleistungen

Artikel 5
Nichtdiskriminierung aus Gründen im Zusammenhang mit der Zahlung

Artikel 6
Vereinbarungen über den passiven Verkauf

Artikel 7
Durchsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 9
Überprüfungsklausel

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 11
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 470/1/16

... c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in den gefahrstoffrechtlichen Regelungen zur Durchführung von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien auch künftig geeignete administrative Instrumente vorzusehen wie Sachkunde-, Zulassungs- und Anzeigepflichten.



Drucksache 43/1/16

... und ein damit zusammenhängendes Urkundsdelikt zur Last liegt, gleichzeitig aber ein laufendes Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen den Ausländer wegen einer gravierenden Straftat besteht, von welchem die Ausländerbehörde bisher - trotz § 87 Absatz 4 AufenthG - keine Kenntnis erlangt hat. Insbesondere in Fällen, in denen direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet wurde und das Verfahren zunächst dort in Bearbeitung ist, wird es immer einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen, bis die Ausländerbehörde gemäß § 87 Absatz 4 AufenthG von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens erfährt; sei es direkt von der Staatsanwaltschaft, sei es von der Polizei nach Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft. Es sind durchaus Fälle denkbar, in denen gegen den Ausländer wegen gravierender Delikte - beispielsweise Sexualstraftaten - ermittelt wird, die Ausländerbehörde, die im Übrigen auch keinen Zugriff auf das zentrale staatsanwaltschaftliche Register hat, ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft hiervon aber keine zeitnahe Kenntnis erlangt. Eine Abschiebung eines Ausländers, dem beispielsweise ein gravierendes Sexualdelikt zur Last liegt und welcher gegebenenfalls mit einer langjährigen Haftstrafe zu rechnen hätte, erschiene aber grob unbillig. Solche Fälle könnten mit der vorgeschlagenen Regelung vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 650/16

... "§ 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anzeige oder Anmeldung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 16f
Aufforderung zum Ausschluss des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Gebieten; Verfahren

§ 16g
Verordnungsermächtigungen

§ 16h
Verfahren für den Erlass der Rechtsverordnung; Geltungsdauer

§ 16i
Aufhebung von Anbauausschlüssen sowie von Anbaubeschränkungen und Anbauverboten

§ 16j
Ausnahmen

§ 41a
Besondere Übergangsregelung zu Verordnungsermächtigungen bei Anbaubeschränkungen und -verboten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Landesregierungen und andere Behörden in den Ländern

Erfüllungsaufwand für die Bundesregierung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die zuständige Bundesoberbehörde

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16h

Zu § 16i

Zu § 16j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 690/16

... (4) Ist über den letzten Antrag auf Gewährung von Förderhilfen für programmfüllende Dokumentar- und Kinderfilme entschieden worden, so gehen das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Filmförderungsanstalt auf die Bundesrepublik Deutschland über. Der Zeitpunkt wird von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nimmt die verbleibenden Aufgaben der Filmförderungsanstalt wahr. Das verbleibende Vermögen ist nach Maßgabe der von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde zu erlassenden Bestimmungen für die Förderung der Filmwirtschaft zu verwenden.



Drucksache 310/16

... kann den Betrieb des Anlagenregisters so lange fortführen, bis die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben nach Satz 1 im Rahmen des Marktstammdatenregisters bestehen. Die Bundesnetzagentur macht das Datum, ab dem die Daten nach Satz 1 im Marktstammdatenregister erfasst werden, im Bundesanzeiger bekannt.



Drucksache 201/16

... "Hierbei sind die Satzbeschreibung OSCI-XMeld (§ 3 Absatz 1 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport (§ 3 Absatz 2 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils geltenden Fassung zu Grunde zu legen."



Drucksache 360/15 (Beschluss)

... Mit dem vorgeschlagenen Gesetz sollen auch Sachverhalte außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst werden. Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt sowohl Leistungen der ambulanten und stationären medizinischen Behandlung als auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt ebenfalls Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Fehlverhalten von Leistungserbringern in diesen Bereichen des Gesundheitswesens müssen auch durch diese Träger der Sozialversicherung zur Anzeige gebracht werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 300 Satz 2 Nummer 3 -neuStGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 301 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c StGB , Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 197a Absatz 3 Satz 2 SGB V


 
 
 


Drucksache 543/1/15

... 33. aa) In Nummer 3 sind die Wörter "eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem" durch das Wort "ein" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG

26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

Zur Übermittlung von Messdaten

49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

Zu Artikel 1

56. Zu Artikel 1 allgemein

57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 94/15

... "(3) Gilt das gesamte Inland, ein Teil des Inlands, ein Mitgliedstaat oder ein Teil eines Mitgliedstaats durch eine Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG in der jeweils geltenden Fassung als frei von einer BHV1-Infektion und hat das Bundesministerium diese Entscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dürfen in die Rinderbestände des betroffenen Gebietes nur Rinder verbracht werden, die den Bestimmungen dieser Entscheidung genügen. Im Falle des Verbringens von Rindern in einen Teil des Inlands, einen Mitgliedstaat oder einen Teil eines Mitgliedstaats muss die Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 1 durch eine durch die Entscheidung vorgeschriebene Zusatzerklärung ergänzt werden. Einer Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf es nicht, soweit



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.