338 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Arbeiterinnen"
Drucksache 225/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
... Mit Hilfe der Kurzarbeit ist es gelungen, trotz der Wirtschaftskrise Entlassungen weitgehend zu verhindern. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich im Vergleich zu anderen Ländern stabil erwiesen. Dank des Instrumentes Kurzarbeitergeld wurden bislang hunderttausende Arbeitsplätze gerettet und damit wertvolle Kenntnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesichert.
Drucksache 174/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... 4. die Qualifikation der Prüfer sowie die Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die zu prüfenden Produkte anwenden,
Drucksache 849/10
... . Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wurde vor jeder Anerkennung eines Zivildienstplatzes durch das Bundesamt für den Zivildienst geprüft und anschließend durch die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Bundesamtes kontinuierlich überwacht; dies wird künftig auch so im
Drucksache 74/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Angesichts dieser gleichstellungspolitisch unbefriedigenden Sachlage sollten grundsätzlich alle Möglichkeiten genutzt werden, auf die Vergütung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen in diesem Sinne Einfluss zu nehmen. Es ist somit dringend erforderlich, die Vergütungssysteme so zu gestalten dass eine Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern vermieden wird. Im Zusammenhang mit den geplanten Gesetzesänderungen und den vorgesehenen konkretisierenden Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen besteht für Deutschland die Möglichkeit, diesem Ziel näher zu kommen, indem eine geschlechtergerechte Entgeltgestaltung als Kriterium bei den Anforderungen an die Vergütungssysteme eingeführt wird.
Drucksache 320/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)
... Die Dienstleistenden unterstützen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Dienststelle. Darüber hinaus beschäftigen Dienststellen zum Teil nur einzelne oder wenige Dienstleistende. Gravierende Folgen des Fehlverhaltens auf das Verhalten weiterer Dienstleistender oder hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Dienststelle sind daher systembedingt nicht zu erwarten. Auch im freiwilligen zusätzlichen Zivildienst gilt aber, dass die Freiwilligen ihren Dienst im öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis ordnungsgemäß verrichten müssen. Ein Fehlverhalten kann daher, wie allgemein im öffentlichen Dienst des Bundes, als Dienstvergehen mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden.
Drucksache 226/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Die Aufhebung der Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen ist für die Beschäftigten der Arbeitsgemeinschaften ein wichtiges Signal für ihre Beschäftigungssicherheit. Das ist zum einen notwendig, um eine zu starke Personalfluktuation zu vermeiden und damit qualifizierte Fachkräfte auch langfristig zu binden und zum anderen, um den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stabile Beschäftigung und damit ein gesichertes Einkommen bieten zu können.
Drucksache 789/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... cc) In Absatz 5 werden nach den Wörtern "Entgeltbelege für" die Wörter "Heimarbeiterinnen oder" eingefügt.'
Drucksache 517/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz)
... Die Altenpflege bietet im Hinblick auf eine Verbesserung der Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt besonders gute Chancen. Denn anders als im Wirtschaftsbereich, in dem mit einem rasanten Anstieg des Fachkräftebedarfs erst in den kommenden Jahren gerechnet werden muss, herrscht in der Altenpflege bereits eine massive Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeldet wird derzeit bundesweit ein Bedarf an rund 30 000 Pflegefachkräften mit zu erwartender deutlich steigender Tendenz. Die Pflegebranche gilt damit zu Recht als einer der größten Jobmotoren überhaupt. Dies umso mehr, als die Fachkraftausbildung in der Altenpflege ein zukunftsträchtiges, sinnvolles und krisensicheres Berufsfeld eröffnet. Deshalb gilt es, über verstärkte Anstrengungen in der Berufsausbildung hinaus auch alle anderen Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachpersonal möglichst umfassend zu nutzen. Dies gilt gerade auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege, zumal im Hinblick auf die demografische Entwicklung ohnehin mit einem Rückgang an jugendlichen Bewerberinnen und Bewerbern zu rechnen ist. Experten, wie z.B. das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln (dip), raten deshalb ebenfalls, den Bereich der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III im Bereich der Alten- und Krankenpflege stärker in den Blick zu nehmen. Lebenserfahrene Personen, die z.B. durch Kindererziehung oder eine familiäre Pflegezeit den Anschluss in ihrem alten Beruf verloren haben, können in diesem Berufsfeld neue Erfüllung finden.
Drucksache 789/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Nur mit einer bedarfsdeckenden Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vor Ort kann die Teilhabe aller Kinder sichergestellt werden. Vor allem der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit ist ein geeignetes Instrument, um die Bildungsteilhabe und soziokulturelle Teilhabe zu unterstützen. Denn Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen kennen die Kinder und ihre Familien und ihren individuellen Unterstützungsbedarf aus dem täglichen Erleben.
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... 32. fordert die Kommission eindringlich auf, zu gewährleisten, dass die schwächsten Gruppen im Fischereisektor, insbesondere Arbeiterinnen, Fischerinnen und Muschelsammlerinnen, bei der Zuweisung von Zugangsrechten für die Ressourcen nicht benachteiligt werden und ihre Mitwirkung in den regionalen Beiräten gefördert wird;
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... Die Aufbauphase des elektronischen Meldesystems macht vorübergehend einen erhöhten Personalbedarf erforderlich, der sich mit Eintritt in den Dauerbetrieb zum Jahresbeginn 2010 entsprechend reduzieren wird. Eine Überführung der dann thematisch bereits eingearbeiteten und beim Meldesystem nicht länger erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungswidrigkeiten-Vollzug (siehe unten) wird angestrebt. Im Haushaltsjahr 2009 werden die erforderlichen Personal- und Sachausgaben im Rahmen der bestehenden Ansätze bei Kapitel 1605 des Bundeshaushalts gedeckt. Über die ab dem Haushaltsjahr 2010 zu veranschlagenden Personal- und Sachausgaben wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsverhandlungen unter Berücksichtigung der Höhe der zu erwartenden Bußgeldeinnahmen zu entscheiden sein.
Drucksache 550/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung (2008/2198(INI))
... C. in der Erwägung, dass trotz beträchtlicher Verbesserungen bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den letzten Jahren die wichtigsten Organe der Europäischen Union, d. h. das Parlament, der Rat und die Kommission, nicht über genügend eigens zur Umsetzung der erklärten gleichstellungsspezifischen Ziele in den Bereichen Außenpolitik und Erweiterung ernanntes Personal verfügen, und die meisten für Gleichstellungsfragen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgabe mit mindestens einem und manchmal sogar zwei weiteren Zuständigkeitsbereichen vereinbaren müssen,
Drucksache 842/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetz es (... Altersteilzeitänderungsgesetz - ... AltTZÄndG)
... Es müssen jetzt verstärkt Anreize gesetzt werden, damit die Unternehmen ihren älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht kündigen, sondern diese in Beschäftigung halten und den Jüngeren eine Perspektive bieten.
Drucksache 175/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... Der Begriff des Endgerätes umfasst neben Geräten, die der Nutzung der Kommunikationsdienste des Digitalfunk BOS durch einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen (namentlich Hand- oder Mobilsprechfunkgeräte), auch stationäre und mobile Funkleitstellen, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leitstelle erlauben, eine Vielzahl von Gruppenrufen, Einzelrufen und Datenübertragungen gleichzeitig durchzuführen, das Verhalten des Netzes zu beobachten und Eigenschaften von Gruppen und Teilnehmern zu konfigurieren.
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen die den Personenkreis der zu betreuenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie des zu berücksichtigenden Personals bestimmt. So sind bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Schüler, nicht bei der Personalbedarfsermittlung zu berücksichtigen da diese einer Betreuung im Hinblick auf eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit in der Regel nicht bedürfen. Auf der Seite des zu berücksichtigenden Personals wird durch die Verordnung u.a. näher bestimmt, in welchem Umfang Teamleiterinnen und Teamleiter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Kundenportals in die Berechnung einzubeziehen sind.
Drucksache 31/09 (Beschluss)
... Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nunmehr ab dem Jahr 2009 insgesamt in Höhe von 3,55 Milliarden Euro entlastet. Zwar wäre eine weitergehende finanzielle Entlastung der Krankenhäuser durchaus wünschenswert gewesen. Dennoch können die Länder den nun gefundenen Kompromiss, insbesondere mit Blick auf die angestrebte Stabilität des GKV-Beitragssatzes, mittragen.
Drucksache 5/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
... Die erleichterte Zulassung für Patentsachbearbeiterinnen und Patentsachbearbeiter (§ 172 PAO) ist hingegen weiterhin von Bedeutung. Im Zuge der Straffung der Übergangs-und Schlussvorschriften soll § 172 PAO insgesamt in § 158 PAO-E übernommen werden. § 158 PAO-E soll um einen weiteren Absatz ergänzt werden, der die mit Patentsachbearbeiterinnen und -sachbearbeitern in Zusammenhang stehende Regelung des bisherigen § 174 PAO aufnimmt.
Drucksache 381/09
... vor Ort erhoben werden. Der Abgleich wird umso genauer sein, je besser die Qualität der jeweiligen Merkmale ist. Vor diesem Hintergrund kommt bereits der Qualitätsprüfung bei der Erfassung der biometrischen Daten besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für den Fingerabdruck, da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden daktyloskopische Fachkenntnisse nicht erwartet werden können.
Drucksache 63/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... (2) An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen zwei Mitglieder der Direktionsversammlung, zwei Mitglieder der Versammlung der Beiratsvorsitzenden, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Personals und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ständige Gäste mit Antrags- und Rederecht teil. Durch Satzung können weitere Personen zur Teilnahme zugelassen werden.
Drucksache 111/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... d) fachliche Anleitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Drucksache 530/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung - EFPV )
... Nach Schätzungen sind derzeit ca. 30 deutsche Eisenbahnverkehrsunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Es wird unterstellt, dass jährlich durchschnittlich 5 Stichprobenkontrollen pro Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden für durchschnittlich jeweils 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und diese einen Zeitaufwand von 30 Minuten pro Mitarbeiter verursachen. Bei einem Tarifwert von 22,50 Euro pro Stunde ist deshalb mit einer durchschnittlichen Nettobelastung von 1.125 Euro pro Unternehmen zu rechnen und somit mit einer Gesamtnettobelastung aller betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen in Höhe von jährlich 33.750 Euro.
Drucksache 622/09
... • die Zeitarbeitsfirmen angehalten werden, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in überlassungsfreien Zeiten Fortbildungen anzubieten.
Drucksache 111/09
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... d) fachliche Anleitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Das Auswärtige Amt kann in eng begrenzten Ausnahmefällen auch Personen, die keine Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG sind einen amtlichen Pass ausstellen, wenn dadurch die Interessen und die damit verbundenen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland unterstützt oder gar erreicht werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Diplomat im Sinne des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen oder ein Konsularbeamter im Sinne des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen an eine Auslandsvertretung entsandt wurde und einen ausländischen Familienangehörigen hat, der zur Integration desjenigen beiträgt, der den amtlichen Pass zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben innehat, oder an der Wahrnehmung amtlicher Aufgaben selbst mitwirkt. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann ein amtlicher Pass auch an ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Organisationen und deren mitausreisende Familienangehörige ausgehändigt werden, wenn diese im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland im Ausland tätig sind (z.B. Mittlerorganisationen im Kulturbereich).
Drucksache 31/1/09
... Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nunmehr ab dem Jahr 2009 insgesamt in Höhe von 3,55 Milliarden Euro entlastet. Zwar wäre eine weitergehende finanzielle Entlastung der Krankenhäuser durchaus wünschenswert gewesen. Dennoch können die Länder den nun gefundenen Kompromiss, insbesondere mit Blick auf die angestrebte Stabilität des GKV-Beitragssatzes, mittragen.
Drucksache 279/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
... Durch das Nutzungsverbot für Minderjährige in § 4 ist mit Mindereinnahmen für die Solarienbranche zu rechnen. Diese sind aufgrund fehlender verlässlicher Daten zur Nutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche nicht genau abschätzbar, dürften aber eher gering sein. Weitere Kosten für die Wirtschaft entstehen unmittelbar durch das Gesetz nicht, da die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden, erst auf Verordnungsebene näher konkretisiert werden. Mehrkosten für die betroffenen Unternehmen dürften vor allem die Vorgaben bei der Anwendung von nichtionisierender Strahlung am Menschen außerhalb der Medizin auf Verordnungsebene mit sich bringen, insbesondere die geplante Vorgabe einer maximalen Bestrahlungsstärke für Altgeräte sowie geplante Anforderungen an die Sachkunde des Personals, denn damit ist eine Umrüstung der Geräte bzw. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden. Die durch die Umrüstung einmalig anfallenden Kosten werden auf 21 Millionen Euro geschätzt. Eine Umrüstung wird für ca. 42.000 Geräte erforderlich sein, da ein Teil der derzeit betriebenen Geräte bereits im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens umgerüstet wird und ein Teil der Geräte bereits aufgrund ihrer Lebensdauer ausgewechselt werden müsste. Für die Umrüstung der Altgeräte sind im Durchschnitt Kosten von 500 Euro zu erwarten. Für die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit Kosten von 1,8 Millionen Euro zu rechnen. Dabei wird von 12.000 zu schulenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgegangen. Die Kosten pro Schulung werden auf 150 Euro geschätzt.
Drucksache 62/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... der Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Vor Aufnahme der Datenverarbeitung hat das BSI ein Datenschutzkonzept zu erstellen und für Prüfungen durch den BfDI bereit zu halten. Aufgrund der hohen Verantwortung der Ressorts gegenüber der Vertraulichkeit der Kommunikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen soll der BfDI neben der Berichtspflicht aus § 24 Abs. 5 Satz 1 BDSG auch den Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung über das Ergebnis seiner Kontrollen informieren.
Drucksache 632/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)
... Ziel der verbesserten Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist, dass das Angebot zur Überlassung der Vermögensbeteiligungen grundsätzlich allen Arbeitnehmern offensteht. Es kann aber gegebenenfalls durchaus sachgerecht sein Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Probezeit noch nicht an einem Beteiligungsprogramm partizipieren zu lassen. Die sachgerechte Rechtsfolge bei Nichtbeachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den Arbeitgeber ist deshalb nicht der Wegfall der steuerlichen Förderung für alle begünstigten Arbeitnehmer, sondern die Erfüllung des Anspruchs des benachteiligten Arbeitnehmers auf Überlassung der Vermögensbeteiligung im Rahmen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Drucksache 632/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen. Dazu soll der Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beitragen. Damit steigen die Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen.
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... 2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
Drucksache 637/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI-Personalgesetz - BfAIPG )
... Infolgedessen regelt Satz 2, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH insoweit auch Vorgesetztenbefugnisse im Sinne des § 3 Abs. 2 des
Drucksache 553/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
... kann im Einzelfall sowohl von anrufenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eines Call-Centers als auch von Betreibern und Betreiberinnen eines Call-Centers, die den Angestellten den Auftrag zu solchen Anrufen gegeben haben, als auch von den Auftraggebern und Auftraggeberinnen des Call-Centers, in deren Namen telefonisch geworben wurde, erfüllt werden. Die genannten Personen werden regelmäßig in Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs handeln mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Erstere handeln dabei zur Förderung fremden Absatzes, letztere zur Förderung eigenen Absatzes. Zwar rufen nur die Angestellten des Call-Centers eigenhändig an, jedoch wirken die anderen Personen beispielsweise durch Beauftragung, Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen und Bereitstellung der technischen Voraussetzungen wesentlich an dieser Tat mit.
Drucksache 643/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Die Verordnung möchte eine positive Entwicklung hinsichtlich einer Verzahnung der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit allgemeinen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge unterstützen. Die Verordnung knüpft hier an sog. Gesundheitsprogramme an, die größere Betriebe ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf freiwilliger Basis anbieten. Zum Zweck der Konkretisierung der Verordnung und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Arbeitsmedizin normiert.
Drucksache 618/1/08
... Hinzu kommt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAG bei Verweigerung der Sicherheitsleistung selbst keinerlei Zwangsmittel zur Verfügung stehen. Die in § 132 Abs. 3
Drucksache 113/08
... Da bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See keine Dienstordnungsangestellten beschäftigt werden, ist eine Übernahme der Dienstordnungsangestellten in das Beamtenverhältnis vorzunehmen, soweit dafür die Voraussetzungen gegeben sind. Bei dazu notwendigen Beschlüssen des Bundespersonalausschusses wird davon ausgegangen dass - wie in vergleichbaren Fällen der Vergangenheit - den Interessen der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch verfahrensmäßige Erleichterungen (z.B. Listenverfahren) Rechnung getragen wird. Dienstordnungsangestellte sind unmittelbar in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter Verleihung des Amtes zu berufen, das ihrer besoldungsrechtlichen Stellung nach dem Dienstvertrag am Tag vor der Berufung in das Beamtenverhältnis entspricht, sofern sie die dafür erforderlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Einzelheiten zum Übergang der Versorgungsansprüche sowie zu den von der See-Berufsgenossenschaft getätigten Rückstellungen für die übergetretenen Dienstordnungsangestellten werden zwischen der See-Berufsgenossenschaft und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vereinbart.
Drucksache 659/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Viele zugelassene kommunale Träger nutzen für ihre Vermittlungsarbeit auch ohne eine gesetzliche Regelung Stellenangebote, die in der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht werden. Darüber hinaus gibt es Stellenangebote, die ausschließlich im internen Vermittlungs- und Beratungsinformationssystems (VerBIS) der BA veröffentlicht sind. Diese Stellenangebote können von den zugelassenen kommunalen Trägern nur eingesehen werden, wenn sie eine Kooperationsvereinbarung mit der BA abgeschlossen haben. Mit diesem Kooperationsmodell erhalten die zugelassenen kommunalen Träger grundsätzlich dieselben Zugriffsmöglichkeiten wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften.
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... (4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
Drucksache 542/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... (1) Dieser Abschnitt findet keine Anwendung auf Erstmontage- oder Einbauarbeiten, die Bestandteil eines Liefervertrages sind, für die Inbetriebnahme der gelieferten Güter unerlässlich sind und von Facharbeitern oder Facharbeiterinnen oder angelernten Arbeitern oder Arbeiterinnen des Lieferunternehmens ausgeführt werden, wenn die Dauer der Entsendung acht Tage nicht übersteigt. Satz 1 gilt nicht für Bauleistungen im Sinne des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und nicht für Arbeitsbedingungen nach § 5 Nr. 4.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10 Haftung des Auftraggebers
§ 11 Gerichtsstand
Abschnitt 5 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14 Meldepflicht
§ 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18 Zustellung
§ 19 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 20 Evaluation
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Arbeiterinnen
Drucksache 700/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung , der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... § 25 BNotO regelt die Voraussetzungen, unter denen die Notarin oder der Notar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Befähigung zum Richteramt oder vergleichbaren Berufsqualifikationen beschäftigen darf. Absatz 2 ermächtigt die Länder, eine solche Beschäftigung von der Erteilung einer Genehmigung abhängig zu machen. Die Neuregelung in Satz 2 ermöglicht es, diese Genehmigung künftig nicht nur – wie bisher – mit Auflagen zu verbinden oder zu befristen, sondern sie auch mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen. So können Befristungen vermieden werden, die arbeitsrechtliche Probleme nach sich ziehen können.
Drucksache 699/08
... Darüber hinaus wird der gesetzgeberische Wille klargestellt, dass es sich um eine Unternehmensgründung beziehungsweise -übernahme oder –erweiterung im Inland handeln muss, die belohnt werden soll. Auch wird verdeutlicht, dass es sich um zusätzliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Auszubildende handeln muss und es nicht ausreichend ist, wenn z.B. bei einer Betriebsübernahme die bisherigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen fortbeschäftigt werden. Vielmehr ist es entscheidend, dass zusätzliche Impulse für Beschäftigung und Ausbildung gegeben werden.
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... Verbessert wurden auch die Struktur und Lesbarkeit der Vorschriften. Erleichtert wurde dies zum einen durch den Einsatz einer Visualisierungs-Software in der Entwurfsphase des Gesetzes, die es ermöglicht, komplexe juristische Sachverhalte logisch abzubilden und die zugehörigen Fachinformationen in einer Datenbank zu verwalten. Zum anderen waren Mitarbeiterinnen der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Wiesbaden, frühzeitig in die Konzeption des Entwurfs und die Erarbeitung der Normtexte einbezogen.
Drucksache 630/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetz es und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)
... Das eintägige Informationsseminar soll ab 2010 für alle Dienstleistenden angeboten werden da die verwaltungsmäßige Durchführung durch das Bundesamt für den Zivildienst (Bundesamt) einen entsprechenden Vorlauf benötigt. Bis zum Datum des Inkrafttretens der Neuregelung werden die Einführungslehrgänge wie bisher durchgeführt. Da das eintägige Informationsseminar aus dem bisher fünftägigen Einführungslehrgang herausgelöst wird, steht das hierfür erforderliche Lehrpersonal (Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Zivildienstschulen, Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zivildienstgruppen) bereits zur Verfügung. Zusätzliche Kosten entstehen angesichts der geplanten dezentralen Durchführung allenfalls durch die anzumietenden Räume, soweit diese ausnahmsweise nicht durch öffentliche Einrichtungen oder Dienststellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und die Fahrtkosten, soweit diese nicht durch bereits vorhandene Netzkarten gedeckt sind. Durch die mit der entsprechenden Verkürzung der bisherigen Einführungsseminare entstehenden Kosteneinsparungen ist in der Summe mit allenfalls geringen Mehrausgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu rechnen.
Drucksache 172/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Hinzu kommt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAG bei Verweigerung der Sicherheitsleistung selbst keinerlei Zwangsmittel zur Verfügung stehen. Die in § 132 Abs. 3
Drucksache 296/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
... " beschlossen hat, darunter die Vergabe von Bildungsgutscheinen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab dem 45. Lebensjahr. Die Instrumente der Bildungsprämie sind geeignet auf die Maßnahmen der "
Drucksache 172/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Hinzu kommt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAG bei Verweigerung der Sicherheitsleistung selbst keinerlei Zwangsmittel zur Verfügung stehen. Die in § 132 Abs. 3
Drucksache 938/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... 14. sind Arbeitsplatzbeschreibungen schriftliche Festlegungen über die spezifischen Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die den einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen eines Betriebs oder einer Einrichtung von ihren jeweiligen Leitungen zugewiesen wurden,
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... • der Beginn der Testphase für das neu entwickelte Portofolio für Jugendarbeiter und Jugendarbeiterinnen aller 48 Staaten, die jugendpolitisch zusammenarbeiten.
Drucksache 3/07
... Die §§ 37a und 37b enthalten Übergangsvorschriften zu der im Jahr 2001 erfolgten Angliederung der Künstlersozialkasse an die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung. Diese Übergangsregelungen zur Haftung der LVA Oldenburg-Bremen und des Vermögens der Künstlersozialkasse und zur Personalvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Künstlersozialkasse sind überholt. § 55 enthält eine Übergangsregelung zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung. § 56 Abs. 1 enthält eine Übergangsregelung zur Verkürzung der Berufsanfängerzeit von fünf auf drei Jahre durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlerversicherungsgesetzes im Jahr 2001. Die Vorschriften haben keinen Anwendungsbereich mehr und können daher mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Zu den sonstigen Bestimmungen zählen auch die Bestimmungen zur Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL-Zusatzversorgung der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter wird über eine Beteiligungsvereinbarung zwischen der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur und der VBL fortgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 192/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 88. Sitzung am 22. März 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/4740 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht - Drucksache 016/1993 -- in beigefügter Fassung unter der Überschrift Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung angenommen.
... (8) Die in Absatz 1 Genannten und die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der forensischen Ambulanz haben fremde Geheimnisse, die ihnen im Rahmen des durch § 203 geschützten Verhältnisses anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, einander zu offenbaren, soweit dies notwendig ist um der verurteilten Person zu helfen, nicht wieder straffällig zu werden. Darüber hinaus haben die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der forensischen Ambulanz solche Geheimnisse gegenüber der Aufsichtsstelle und dem Gericht zu offenbaren, soweit aus ihrer Sicht
Drucksache 45/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft
... wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften
Drucksache 720/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... - Chancen und Perspektiven eröffnet werden sollen, um die Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken
Drucksache 114/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA )
... III) errichtet. Die Familienkasse beschäftigt ca. 3 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Direktion und 107 örtlichen Familienkassen.
Drucksache 720/07C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Es entspricht der bisherigen Rechtslage sowie allgemeinen Verfahrensgrundsätzen, dass nur solche Leistungsumstände zu einem Verbleiben in der bisher erreichten Stufe des Grundgehaltes führen können, auf die die oder der Betroffene zuvor, also mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf, hingewiesen wurde (Satz 4). Mängel des Verfahrens, insbesondere eine Untätigkeit der Dienststelle trotz Zweifeln an der Erbringung einer den Aufstieg rechtfertigenden Leistung oder eine für die Prüfung nach Absatz 5 nicht rechtzeitig erstelltes aktuelles Leistungsbild, gehen nicht zu Lasten der Betroffenen. Bei schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine etwaige Minderung ihrer Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch die Behinderung entsprechend den laufbahnrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
Drucksache 622/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG )
... Aus diesen Gründen ist die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns geboten, der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ihre Existenz sicherndes Einkommen gewährleistet und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Dadurch werden Lohndrückerei und ein entsprechender Unterbietungswettbewerb verhindert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die angemessene Arbeitsentgelte zahlen werden im Wettbewerb gestärkt. Sie können nicht von solchen Unternehmen unterboten werden, die unangemessen niedrig entlohnen und zugleich öffentlich subventioniert werden, indem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eine soziale Transferleistung erhalten.
Drucksache 820/07
... Der Gerichtsstand des Arbeitsortes kommt vor allem den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute, die Ihre Arbeit gewöhnlich nicht am Firmensitz oder am Ort der Niederlassung leisten. Vor allem Beschäftigten in der Dienstleistungsbranche, wie im Bereich der Gebäudereinigung, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst wird die Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte erleichtert. Auch bei kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen können die Beschäftigten den Gerichtsstand des Arbeitsortes nutzen. Unerheblich ist, ob an dem Ort der Arbeitsleistung eine räumliche Verfestigung der Betriebsstruktur des Arbeitgebers besteht, ob und von wo aus Arbeitsanweisungen erteilt werden oder wo die Zahlung der Vergütung veranlasst wird. Die insoweit bei der Bestimmung des besonderen Gerichtsstandes des Erfüllungsortes (§ 29
Drucksache 720/07A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... (2) Das wissenschaftliche Personal dieser Hochschulen besteht insbesondere aus den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben.
Drucksache 554/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG )
... Vergleichbaren Gefahren sind aber z.B. auch zivile Angehörige des Auswärtigen Dienstes, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei ausgesetzt, die in Krisen- und Konfliktregionen tätig werden, z.B. aktuell an den deutschen Botschaften in Bagdad und Kabul sowie den deutschen Außenstellen in Afghanistan (Kunduz, Masar-e-Sharif und Faisabad) oder seit Anfang der 1990er-Jahre in Missionen internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen. Diese Verwendungen sind durch die täglich erlebbare hohe persönliche Gefährdung der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprägt und in Afghanistan z. T. auch durch eine enge Verzahnung mit den verschiedenen militärischen Einheiten, die im Falle der Außenstellen bis zur gemeinsamen Unterbringung und Dienstausübung geht.
Drucksache 240/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen
... II. Bundesrat und Bundesregierung sind sich einig, dass gefährdete ,Kinder bzw. ihre Eltern möglichst frühzeitig identifiziert werden müssen, damit die zuständigen Behörden der Kinder- und Jugendhilfe oder des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) frühzeitig unterstützend und präventiv einschreiten können. Die Bundesregierung hält bei der Bekämpfung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung in allererster Linie primär- und sekundärpräventive Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch aufsuchende Hilfen und gezielte Förderung von Risikofamilien für notwendig. Es gilt - da wo nötig -, die Erziehungskompetenz der Eltern frühzeitig, möglichst bereits vor der Geburt ihres Kindes, zu stärken, indem durch die wirksame Vernetzung der Arbeit z.B. von Hebammen, Ärztinnen und Ärzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ÖGD und Kinder- und Jugendhilfe Risiken für eine gesunde kindliche Entwicklung erkannt und die erforderlichen Hilfen rechtzeitig eingeleitet werden. Vorrangig sind der Schutz und die Förderung von Kindern aus besonders belasteten Familien insbesondere in der vulnerablen Zelt von der vorgeburtlichen Phase bis zum dritten Lebensjahr. Genau da setzt des auf der Grundlage des Koalitionsvertrages unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelte Aktionsprogramm "
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Suchbeispiele:
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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