Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

UVMG - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung

Vom 30. Oktober 2008
(BGBl. I Nr. 50 vom 04.11.2008 S. 2130; 21.12.2008 S.2940 08; 05.08.2010 S. 1127 10; 12.04.2012 S. 579 12 Inkrafttreten; 05.12.2012 S. 2447 12a)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch § 62 Abs. 19 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 139 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland".

b) Die Angabe zu § 169 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 169 (weggefallen)".

c) Die Angabe zum Fuenften Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Sechsten Kapitels wird wie folgt gefasst:

alt neu
Fuenfter Unterabschnitt
Betriebsmittel und Rücklage

§ 171 Betriebsmittel

§ 172 Rücklage

"Fuenfter Unterabschnitt
Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen

§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger

§ 172 Betriebsmittel

§ 172a Rücklage

§ 172b Verwaltungsvermögen

§ 172c Altersrückstellungen".

d) Die Angabe zum Siebten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Sechsten Kapitels wird wie folgt gefasst:

alt neu
Siebter Unterabschnitt
Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176 Ausgleichspflicht

§ 177 Rentenlastsatz und Entschädigungslastsatz

§ 178 Höhe des Ausgleichsanteils

§ 179 Umlegung des Ausgleichsanteils

§ 180 Freibeträge

§ 181 Durchführung des Ausgleichs

"Siebter Unterabschnitt
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176 Grundsatz

§ 177 Begriffsbestimmungen

§ 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten

§ 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung

§ 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

§ 181 Durchführung des Ausgleichs".

e) Nach der Angabe zu § 218d wird folgende Angabe eingefügt:

" § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung".

f) Die Angabe zu § 219 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 219 Aufbringung der Mittel " § 219 Beitragsberechnung".

g) Nach der Angabe zu § 219 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen".

h) Nach der Angabe zu § 221 wird folgende Angabe eingefügt:

"Elftes Kapitel
Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand".

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 14 werden nach den Wörtern "kommunalen Trägers" das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern "zuständigen Trägers" die Angabe "oder eines beauftragten Dritten nach § 37 des Dritten Buches" eingefügt.

b) In Nummer 16 werden nach dem Wort "Wohnraumförderungsgesetzes" die Wörter "oder entsprechender landesrechtlicher Regelungen" eingefügt.

3. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 3 werden nach dem Wort "gewählte" die Wörter "oder beauftragte" eingefügt.

b) In Nummer 4 werden der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer angefügt:

"5. Personen, die ehrenamtlich für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen."

4. In § 13 Satz 1 werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

"soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht."

5. Dem § 14 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

"(3) Die Unfallversicherungsträger nehmen an der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie gemäß den Bestimmungen des Fuenften Abschnitts des Arbeitsschutzgesetzes teil.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.09.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion