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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitseinsätze"


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Drucksache 84/20 (Beschluss)

... Allerdings sollte geprüft werden, ob die einzelnen Regelungen dazu geeignet sind, Entsendungen praxisgerecht gestalten zu können (zum Beispiel bei langfristigen Liefer- und Wartungsverträgen mit jeweils kurzen Arbeitseinsätzen). Aus der Begründung des Gesetzentwurfs wird nicht ersichtlich, welche Interessenlagen und Gesichtspunkte bei der Festlegung der unterschiedlichen Berechnung der Entsendedauer berücksichtigt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG


 
 
 


Drucksache 84/1/20

... Allerdings sollte geprüft werden, ob die einzelnen Regelungen dazu geeignet sind, Entsendungen praxisgerecht gestalten zu können (zum Beispiel bei langfristigen Liefer- und Wartungsverträgen mit jeweils kurzen Arbeitseinsätzen). Aus der Begründung des Gesetzentwurfs wird nicht ersichtlich, welche Interessenlagen und Gesichtspunkte bei der Festlegung der unterschiedlichen Berechnung der Entsendedauer berücksichtigt worden sind.

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Drucksache 84/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa - neu - § 3 Satz 1 AEntG Buchstabe c § 3 Satz 3 AEntG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 - neu - AEntG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 - neu - AEntG Nummer 9 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 AEntG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AEntG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 2 Satz 1 und 2 AEntG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 25 AEntG

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 326/13

... Unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten wird ein flexibler Arbeitseinsatz dadurch ermöglicht, dass innerhalb eines 21-tägigen Zeitraums die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf zehn Stunden begrenzt wird. In dem Zeitraum darf die Zahl der täglichen Arbeitseinsätze von mehr als zehn Stunden höchstens sieben betragen. Wenn der Zeitraum der Offshore-Tätigkeit auf 14 Tage begrenzt wird, dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an jedem Tag mit einer verlängerten Arbeitszeit bis zu zwölf Stunden beschäftigt werden. Damit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, Offshore-Tätigkeiten in einem Zwei-Schicht-System auszuführen. Unmittelbar nach einer Phase mit einer verlängerten täglichen Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus ist zum Ausgleich eine Freistellungsphase zu gewähren. Der Ausgleich von Mehrarbeit im Offshore-Bereich erfolgt durch zusätzliche freie Tage für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der besonderen Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird somit insbesondere dadurch Rechnung getragen, dass für offshore geleistete Mehrarbeit ein Ausgleich geschaffen wird, der nicht nur der körperlichen Erholung dient, sondern auch der bei Landarbeitsplätzen üblichen Pflege sozialer Kontakte in ausreichendem Umfang gerecht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen

§ 2
Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

§ 3
Arbeitszeit

§ 4
Ruhepausen

§ 5
Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung

§ 6
Zeitraum der Offshore-Tätigkeit

§ 7
Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung

§ 8
Arbeitszeitnachweise

§ 9
Transportzeiten

§ 10
Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen

Abschnitt 3
Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden

§ 11
Anwendung des Seearbeitsgesetzes

§ 12
Arbeitszeit

§ 13
Ruhepausen

§ 14
Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung

§ 15
Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 16
Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde

§ 17
Ordnungswidrigkeiten

§ 18
Hinweis auf Straf- und Bußgeldvorschriften des Seearbeitsgesetzes

§ 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsnorm

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2485: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 161/1/11

... - Ein Platz, ein Jahr: Nach einem Jahr sind Leiharbeitseinsätze zu beenden. Der Leiharbeitnehmer steht dann für einen neuen Einsatz in einem anderen Betrieb zur Verfügung. Sofern der Arbeitskraftbedarf im Entleihbetrieb über ein Jahr andauert, ist eine Festanstellung dort angemessen.



Drucksache 443/10

... Angesichts des spezifischen Charakters der CIT-Dienstleistungen und insbesondere der Frequenz und Kurzfristigkeit der potenziellen Arbeitseinsätze im Ausland sowie der unterschiedlichen Vertragsbedingungen ist es angezeigt, die Richtlinie analog auf alle grenzüberschreitenden Bargeld-Transportdienstleistungen anzuwenden. Der Vorschlag beinhaltet daher auch spezifische Vorschriften, mit denen den betroffenen Akteuren Rechtssicherheit gegeben und sichergestellt werden soll, dass die Richtlinie im CIT-Sektor umgesetzt wird. Insbesondere ist vorgesehen, dass grenzüberschreitend eingesetztem CIT-Personal gemäß der Richtlinie ein auf die jeweiligen Mindestlohnsätze des Aufnahmemitgliedstaats, einschließlich Überstundenausgleich, begrenztes Mindestmaß an Schutz zugesichert werden muss. Um komplizierte Berechnungen der Lohnsätze zu vermeiden, sollten diese Sätze zudem für den gesamten Arbeitstag garantiert werden, selbst wenn der Beschäftigte nur einen Teil seines Arbeitstages im Ausland tätig ist. Falls aus existierenden Verträgen, Regelungen oder Verwaltungsvorschriften sowie praktischen Modalitäten hervorgeht, dass der Beschäftigte an mehr als 100 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr grenzüberschreitende Transporte in einem anderen Mitgliedstaat durchführen wird, sollte das Mindestmaß an Schutz jedoch auch die in der Richtlinie genannten anderen Bereiche abdecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 283/09 (Beschluss)

... , einschließlich zusätzlicher Anforderungen für Fluglotsen über das 55. Lebensjahr hinaus unter Berücksichtigung der altersspezifischen Tauglichkeit sowie Art und Umfang der Arbeitseinsätze und die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18b Absatz 2 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 27c Absatz 1 Satz 2 LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 27c Absatz 2 Satz 2 und 3 LuftVG , Nummer 9 § 31f Absatz 1 LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31f Absatz 2 Satz 2 LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 32 Absatz 4 Nummer 4 LuftVG


 
 
 


Drucksache 283/09

... "4. die Anforderungen an die Befähigung und Eignung des nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft lizenzpflichtigen Personals für die Flugsicherung und seiner Ausbilder, einschließlich zusätzlicher Anforderungen für Fluglotsen über das 55. Lebensjahr hinaus unter Berücksichtigung der altersspezifischen Tauglichkeit sowie Art und Umfang der Arbeitseinsätze und die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 31f

§ 31g

§ 73

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 31f

Zu § 31g

Zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 900: Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 283/1/09

... , einschließlich zusätzlicher Anforderungen für Fluglotsen über das 55. Lebensjahr hinaus unter Berücksichtigung der altersspezifischen Tauglichkeit sowie Art und Umfang der Arbeitseinsätze und die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/1/09




1. Zu Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18b Absatz 2 LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 27c Absatz 1 Satz 2 LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 27c Absatz 2 Satz 2 und 3 LuftVG , Nummer 9 § 31f Absatz 1 LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31f Absatz 2 Satz 2 LuftVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 32 Absatz 4 Nummer 4 LuftVG


 
 
 


Drucksache 1/07

... Die mindestens viermonatige Dauer der Beschäftigungslosigkeit, des Transferkurzarbeitergeldbezuges oder der Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme muss unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses liegen und grundsätzlich zusammenhängend sein. Kurzzeitige Beschäftigungen während der viermonatigen Beschäftigungslosigkeit, z.B. Aushilfstätigkeiten, unterbrechen nicht den Viermonatszeitraum. Dadurch wird eine Benachteiligung derjenigen Arbeitsuchenden vermieden, die alle Möglichkeiten nutzen, ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und deshalb auch kurzzeitige Arbeitseinsätze wahrnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

II. Änderungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Preiswirkungsklausel

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung


 
 
 


Drucksache 426/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.